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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
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Stuttgarter City, direkt am
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Stuttgarter Killesberg. Wir
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hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Ich wollte es von ihm nachträglich auf Erstverordnung abändern lassen. Arzt weigert sich aber mit Begründung, er habe von der KBV vor 2 Jahren eine Anweisung erhalten, dass er keinerlei Rezepte mehr handschriftlich abändern darf. Da das Rezept im letzten Quartal ausgestellt wurde, kann er mir auch kein Neues (korrigiertes) mehr ausdrucken. Er hat keinen Zugriff mehr aufs System....
Nun meine Frage:
Vermerke ich das so einfach hinten auf dem Rezept und lasse es wie es ist oder ändere ich es dennoch selbst ab auf Erstverordnung mit Vermerk auf Rückseite? Was sollte ich tun?
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Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Habe einen Dauerpatienten. Nun hat der Arzt ein neues Rezept mit neuer Diagnose/ICD10 Code aber mit Folgeverordnung ausgestellt.
Ich wollte es von ihm nachträglich auf Erstverordnung abändern lassen. Arzt weigert sich aber mit Begründung, er habe von der KBV vor 2 Jahren eine Anweisung erhalten, dass er keinerlei Rezepte mehr handschriftlich abändern darf. Da das Rezept im letzten Quartal ausgestellt wurde, kann er mir auch kein Neues (korrigiertes) mehr ausdrucken. Er hat keinen Zugriff mehr aufs System....
Nun meine Frage:
Vermerke ich das so einfach hinten auf dem Rezept und lasse es wie es ist oder ändere ich es dennoch selbst ab auf Erstverordnung mit Vermerk auf Rückseite? Was sollte ich tun?
ich scanne solch eine VO und maile diese dann an die Krankenkasse. Ich habe bisher immer eine positive Rückantwort erhalten und dazu
etwas Schriftliches in der Hand, so dass Monate später Absetzungen ausgeschlossen sind.
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"Arzt verweigert Korrektur und besteht auf Ausführung wie ausgestellt."
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Alfred Kramer schrieb:
Wir haben einen Stempel:
"Arzt verweigert Korrektur und besteht auf Ausführung wie ausgestellt."
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Ligamentum schrieb:
Hallo Heuberger,
ich scanne solch eine VO und maile diese dann an die Krankenkasse. Ich habe bisher immer eine positive Rückantwort erhalten und dazu
etwas Schriftliches in der Hand, so dass Monate später Absetzungen ausgeschlossen sind.
Die Sache wird erst spannend, wenn die Verordnung a.d.R. gerät. Da die Erstverordnung eine ausgestellte Folgeverordnung ist, ändert sich die Zählweise. Wichtig bei KK, die auf das Genehmigungsverfahren bestehen. Also: Gehirn an Tresen abgeben und die jetzt ausgestellte Verordnung als erste Folgeverordnung werten. Entsprechend der Diagnose den Regelfall durchlaufen und die de facto letzte Folgeverordnung als erste a.d.R zur Genehmigung faxen.
Bürokratiewahnsinn- ist das eigentlich auch eine offiziell anerkannte Diagnose?
Viele Grüße
Monika
_______
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
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"Da Du nicht überprüfen musst, ob der Patient die Erstverordnung nicht irgendwo anders eingelöst hat, ist diese Reihenfolgenveränderung erst mal egal..."
Hallo mosaik !
Frage:
Wo steht das denn genau, das man das NICHT überprüfen muss ?
Grüße
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mogli123 schrieb:
mosaik schrieb am 21.2.20 16:01:
"Da Du nicht überprüfen musst, ob der Patient die Erstverordnung nicht irgendwo anders eingelöst hat, ist diese Reihenfolgenveränderung erst mal egal..."
Hallo mosaik !
Frage:
Wo steht das denn genau, das man das NICHT überprüfen muss ?
Grüße
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
willst Du in allen Praxen Deutschlands anrufen und trotz Datenschutz um Auskunft bitten?
Viele Grüße
Monika
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Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
Ich hab ja nicht nach dem Sinn des Ganzen gefragt, sondern WO das steht, dass man das NICHT überprüfen muss !
:blush:
Hintergrund:
Mir sind Absetzungen aus solchen Gründen bekannt
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mogli123 schrieb:
@ Mosaik
Ich hab ja nicht nach dem Sinn des Ganzen gefragt, sondern WO das steht, dass man das NICHT überprüfen muss !
:blush:
Hintergrund:
Mir sind Absetzungen aus solchen Gründen bekannt
Im Rahmenvertrag steht nicht, dass Du dafür zuständig bist, das zu überprüfen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die Absetzungen aus diesen Gründen hatte ich auch. Wurde allerdings alles nachgezahlt mit eben dieser Begründung.
Im Rahmenvertrag steht nicht, dass Du dafür zuständig bist, das zu überprüfen.
Viele Grüße
Monika
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Also vorne nichts ankreuzen? Nur hinten auf der Rezeptrückseite vermerken wie Alfred bereits beschrieben und gut ist.
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Heuberger schrieb:
Danke für eure Hilfe.
Also vorne nichts ankreuzen? Nur hinten auf der Rezeptrückseite vermerken wie Alfred bereits beschrieben und gut ist.
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Tempelritter schrieb:
Ja, so akzeptiert es die GKV.
Im schlimmsten Fall, Behandlung verweigern ... ich sehe es nicht mehr ein, für die Pat. alles zu erledigen! Plan ist voll, Warteliste ist voll ... alles ist gut!
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vdv schrieb:
Patienten in die Verantwortung nehmen, und bitten das Rezept ändern zu lassen ... es ist einfach nicht unsere Aufgabe!
Im schlimmsten Fall, Behandlung verweigern ... ich sehe es nicht mehr ein, für die Pat. alles zu erledigen! Plan ist voll, Warteliste ist voll ... alles ist gut!
Patienten in die Verantwortung nehmen, und bitten das Rezept ändern zu lassen ... es ist einfach nicht unsere Aufgabe!
Im schlimmsten Fall, Behandlung verweigern ... ich sehe es nicht mehr ein, für die Pat. alles zu erledigen! Plan ist voll, Warteliste ist voll ... alles ist gut!
bin ich vollstens bei dir vdv , jedoch kann der gute Mann nicht mehr aus dem Haus. Ansonsten mache ich es wie du gesagt hast.
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Heuberger schrieb:
vdv schrieb am 22.2.20 11:40:
Patienten in die Verantwortung nehmen, und bitten das Rezept ändern zu lassen ... es ist einfach nicht unsere Aufgabe!
Im schlimmsten Fall, Behandlung verweigern ... ich sehe es nicht mehr ein, für die Pat. alles zu erledigen! Plan ist voll, Warteliste ist voll ... alles ist gut!
bin ich vollstens bei dir vdv , jedoch kann der gute Mann nicht mehr aus dem Haus. Ansonsten mache ich es wie du gesagt hast.
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Horatio72 schrieb:
Ich hänge mich da mal kurz dran, haben genau diesen Fall auch schon 2 mal gehabt und jetzt wollten die Pat immer noch eine Kopie des Rezeptes für den Arzt (der auch die anderen ausgestellt hat) mit der Begründung sie wüssten nicht was da drauf soll. Hab das jetzt 2 mal gemacht, beim 3. mal verweigert (aus Prinzip) folge: Pat. bekommt kein Folgerezept. Lösungsvorschläge?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Gegenfrage: was möchtest Du?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da Du nicht überprüfen musst, ob der Patient die Erstverordnung nicht irgendwo anders eingelöst hat, ist diese Reihenfolgenveränderung erst mal egal.
Die Sache wird erst spannend, wenn die Verordnung a.d.R. gerät. Da die Erstverordnung eine ausgestellte Folgeverordnung ist, ändert sich die Zählweise. Wichtig bei KK, die auf das Genehmigungsverfahren bestehen. Also: Gehirn an Tresen abgeben und die jetzt ausgestellte Verordnung als erste Folgeverordnung werten. Entsprechend der Diagnose den Regelfall durchlaufen und die de facto letzte Folgeverordnung als erste a.d.R zur Genehmigung faxen.
Bürokratiewahnsinn- ist das eigentlich auch eine offiziell anerkannte Diagnose?
Viele Grüße
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