Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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ich habe mal eine Frage zu folgender Situation: Patientin kommt mit neuer HMVO in die Praxis, wir "entdecken", dass auf dem Arztfeld "i.A." unterschrieben wurde. Rezept wurde zum Ändern mit der Info, dass Unterschrift i.A. nicht gestattet ist, wieder mitgegeben.
Nun haben wir das Rezept wieder zurück bekommen- mit einem weiteren Stempel des Assistenzarztes, der wohl "i.A." unterschrieben hat. Unterschrift & Stempel passen auch zusammen.
Geht das in dem Fall so oder muss dennoch i.V. unterschrieben werden?
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Stempel und nochmalige Unterschrift daneben geht dann aber schon.
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Janine Lang schrieb:
Wir haben da derzeit immer wieder,leider. Ich kann nicht sagen bei wie vielen Ärzten ich inzwischen angerufen und es erklärt habe oder selbst da war. Sowohl i.A als auch i.V geht nicht.
Stempel und nochmalige Unterschrift daneben geht dann aber schon.
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Louisa78 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe mal eine Frage zu folgender Situation: Patientin kommt mit neuer HMVO in die Praxis, wir "entdecken", dass auf dem Arztfeld "i.A." unterschrieben wurde. Rezept wurde zum Ändern mit der Info, dass Unterschrift i.A. nicht gestattet ist, wieder mitgegeben.
Nun haben wir das Rezept wieder zurück bekommen- mit einem weiteren Stempel des Assistenzarztes, der wohl "i.A." unterschrieben hat. Unterschrift & Stempel passen auch zusammen.
Geht das in dem Fall so oder muss dennoch i.V. unterschrieben werden?
Ärzte dürfen aber mit i.V. unterschreiben, müssen aber handschriftlich ihren Namen dazu angeben. Das heißt neben dem i.V. und der Unterschrift muss auch immer leserlich ein weiterer Name stehen.
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vanessa06 schrieb:
Soweit mir bekannt, ist i.A. immer verboten! Weil das nur "im Auftrag" ist und keine persönlichen Konsequenzen damit verbunden sind.
Ärzte dürfen aber mit i.V. unterschreiben, müssen aber handschriftlich ihren Namen dazu angeben. Das heißt neben dem i.V. und der Unterschrift muss auch immer leserlich ein weiterer Name stehen.
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evtl. hilft Ihnen unser Artikel zum Rahmenvertrag:
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
Unter Punkt III. 3a könnten Sie fündig werden.
Schönen Abend noch und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte @Louisa78 ,
evtl. hilft Ihnen unser Artikel zum Rahmenvertrag:
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
Unter Punkt III. 3a könnten Sie fündig werden.
Schönen Abend noch und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Louisa78 schrieb:
@Friedrich Merz Dankeschön!
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Ann1 schrieb:
Wir hatten das Problem bei uns in der Praxis, Ausbildungsärzte dürfen unterschreiben ohne i.A. dann muss dazu der Stempel des Unterschreibenden Arztes noch neben den offiziellen auf diesem steht bei uns z.B. WBA zu FA dann geht das ohne Probleme durch.
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Louisa78 schrieb:
Okay, danke für deine Antwort. Hast du dazu eventuell etwas Schriftliches? Besagte Praxis ist in derlei Hinsicht leider nicht besonders "aufgeschlossen", da heisst es immer nur - "was wollen die denn schon wieder"... 😅
bei mir hat die KK auf einer VO den Hausbesuch abgesetzt, da diese Änderung von "HB nein" auf "HB ja" nachträglich i.A. unterschrieben war . (Womöglich hat dies die Arzthelferin gemacht).
Gibt es eine Möglichkeit die VO noch zu "heilen" ?
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Shia schrieb:
Nochmals den Arzt unterschreiben lassen, ohne i. A.
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Heuberger schrieb:
@Shia auf der Verordnungskopie?
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Shia schrieb:
Ja, haben wir auch schon gemacht. Ging dann durch.
nun kam das Absetzungsschreiben seitens der DAK erneut. Die selbige Begründung, dass keine Kostenübernahme erfolgt, da eine Unterzeichnung der Verordnung im Auftrag des behandelnden Arztes nicht zulässig ist.
Hatte auf der Verordnungskopie den Arzt nochmals persönlich unterschreiben lassen mit Datumsangabe und dann mit Widerspruch erneut eingereicht.
Laut Anlage 3a kann ich doch eine VO bzgl. Hausbesuch auch noch NACH erfolgter Abrechnung heilen oder sehe ich dies falsch?
"Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur
Abrechnung erfolgt sein. Fehlt die Angabe
„Hausbesuch“ und sollte von der Ärztin oder dem Arzt
nachträglich bestätigt ein Hausbesuch durchgeführt
werden, kann die Änderung bzw. Ergänzung der
Verordnung auch noch nach erfolgter Abrechnung
erfolgen"
Wer kann mir hier weiterhelfen?
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Heuberger schrieb:
@Shia
nun kam das Absetzungsschreiben seitens der DAK erneut. Die selbige Begründung, dass keine Kostenübernahme erfolgt, da eine Unterzeichnung der Verordnung im Auftrag des behandelnden Arztes nicht zulässig ist.
Hatte auf der Verordnungskopie den Arzt nochmals persönlich unterschreiben lassen mit Datumsangabe und dann mit Widerspruch erneut eingereicht.
Laut Anlage 3a kann ich doch eine VO bzgl. Hausbesuch auch noch NACH erfolgter Abrechnung heilen oder sehe ich dies falsch?
"Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur
Abrechnung erfolgt sein. Fehlt die Angabe
„Hausbesuch“ und sollte von der Ärztin oder dem Arzt
nachträglich bestätigt ein Hausbesuch durchgeführt
werden, kann die Änderung bzw. Ergänzung der
Verordnung auch noch nach erfolgter Abrechnung
erfolgen"
Wer kann mir hier weiterhelfen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Typisch DAK. Hast du schon direkt mit der DAK (Vertragsabteilung HM) und nicht mit deren Erfüllungsgehilfen gesprochen? Wenn ja, hilft dir nur einen Anwalt und ggf. Klage. Denke an der 3-Monatsfrist!
wie verhält es sich mit der 3-Monatsfrist? Gilt diese dann ab der Absetzung des ersten Absetzungsschreibens obwohl ich bereits widersprochen habe oder gilt diese nun ab dem Tag des zweiten Absetzungsschreibens und somit erneut?
Mit der DAK direkt habe ich noch nicht kommuniziert. Der letzte Widerspruch ging zusammen mit der Verordnungskopie an DAVASO...
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wie verhält es sich mit der 3-Monatsfrist? Gilt diese dann ab der Absetzung des ersten Absetzungsschreibens obwohl ich bereits widersprochen habe oder gilt diese nun ab dem Tag des zweiten Absetzungsschreibens und somit erneut?
Mit der DAK direkt habe ich noch nicht kommuniziert. Der letzte Widerspruch ging zusammen mit der Verordnungskopie an DAVASO...
Der erneuten Widerspruch ist an die DAK zu richten. Wir schicken Widersprüche grundsätzlich immer an die Kasse und als Duplikat an DAVASO und Co. (auch wenn das nicht ganz konform dem BRV ist). Schließlich ist die Kasse mein Vertragspartner und nicht deren Erfüllungsgehilfe.
Edit: habe gerade noch einmal nachgelesen (sollte ich vorher machen 🫣). Die Beanstandungsfrist beträgt 9 Monate, nicht 3. im Vertrag ist ein erneuten Widerspruch nicht eindeutig geregelt, daher werde ich da noch einmal nachhaken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Das ist eine gute Frage. Hier müsste ich mich rückvergewisseren, bevor ich dazu etwas sage.
Der erneuten Widerspruch ist an die DAK zu richten. Wir schicken Widersprüche grundsätzlich immer an die Kasse und als Duplikat an DAVASO und Co. (auch wenn das nicht ganz konform dem BRV ist). Schließlich ist die Kasse mein Vertragspartner und nicht deren Erfüllungsgehilfe.
Edit: habe gerade noch einmal nachgelesen (sollte ich vorher machen 🫣). Die Beanstandungsfrist beträgt 9 Monate, nicht 3. im Vertrag ist ein erneuten Widerspruch nicht eindeutig geregelt, daher werde ich da noch einmal nachhaken.
ich versuche es mit einem erneuten Widerspruch direkt an die Kasse. Shia meinte ja auch, dass dies durchgegangen ist bei denen. Außerdem sehe ich vertraglich keinen Grund für die erneute Absetzung . Zur Not rufe ich da diese Woche mal an. Danke erstmal.
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich versuche es mit einem erneuten Widerspruch direkt an die Kasse. Shia meinte ja auch, dass dies durchgegangen ist bei denen. Außerdem sehe ich vertraglich keinen Grund für die erneute Absetzung . Zur Not rufe ich da diese Woche mal an. Danke erstmal.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sorry die einmalige Korrekturmöglichkeit beträgt lt. Anlage 3a DREI Monate
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, Widersprüche werden in Par. 18 Ziffer 10 geregelt. Da beträgt der Frist 9 Monate.
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Heuberger schrieb:
Hallo,
bei mir hat die KK auf einer VO den Hausbesuch abgesetzt, da diese Änderung von "HB nein" auf "HB ja" nachträglich i.A. unterschrieben war . (Womöglich hat dies die Arzthelferin gemacht).
Gibt es eine Möglichkeit die VO noch zu "heilen" ?
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