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Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
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Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
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Ruft mich einfach mal an, um einen
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ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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was macht ihr wenn ein Arzt Rezepte grundsätzlich nicht in Folgeverordnung ändert? Dies ist hier bereits bei 2 Orthopäden der Fall.... Ich kann doch nicht jedes mal wegen nem Ultraschall zur Kasse rennen um es vorher genehmigen zu lassen? Die Patienten rennen alle 12 Wochen da hin, oder von Arzt zu Arzt und alle stellen nur noch Erst-VO aus.... Was tun???? :scream:
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Dream13 schrieb:
Hallo Kollegen,
was macht ihr wenn ein Arzt Rezepte grundsätzlich nicht in Folgeverordnung ändert? Dies ist hier bereits bei 2 Orthopäden der Fall.... Ich kann doch nicht jedes mal wegen nem Ultraschall zur Kasse rennen um es vorher genehmigen zu lassen? Die Patienten rennen alle 12 Wochen da hin, oder von Arzt zu Arzt und alle stellen nur noch Erst-VO aus.... Was tun???? :scream:
...was macht ihr wenn ein Arzt Rezepte grundsätzlich nicht in Folgeverordnung ändert?...
Dafür habe ich einen Stempel: >Dies ist eine Folgeverordnung. Arzt verweigert trotz Kenntnis die korrekte Ausstellung<. Klappt prima und es haben daraufhin schon Gespräche zwischen KK und Arzt statt gefunden :blush: .
...Dies ist hier bereits bei 2 Orthopäden der Fall...
Mit welcher Argumentation begründen dies diese 2 Orthopäden? Sonst siehe oben -> Stempel.
...Ich kann doch nicht jedes mal wegen nem Ultraschall zur Kasse rennen um es vorher genehmigen zu lassen?...
Wieso du?? Es ist Aufgabe des Patienten für eine gültige Verordnung zu sorgen!
...oder von Arzt zu Arzt und alle stellen nur noch Erst-VO aus...
Es ist halt immer noch nicht endgültig geklärt ob "neuer Arzt = neuer Regelfall", also folgerichtig wieder eine EV korrekt wäre.
Da ich dieser Argumentation aber keinen Glauben schenken mag, der Arzt es aber anders sieht und die Änderung verweigert kommt der Stempel zum Einsatz. :blush:
Grüße...Gerry
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christine81 schrieb:
Super Idee - das mit dem Stempel. Und die GKV akzeptieren das so?
Allerdings laufen die Patienten erst einmal selbst los um eine evtl. Änderung vornehmen zu lassen.
Es gibt da von der Fa. Buchner einen ganz eleganten Klebezettel zum Ankreuzen der Änderungen welche gemacht werden müssen, fast schon idiotensicher...fast :confused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Seit 4 Jahren kein einziges Problem in dieser Richtung, eher für den entsprechenden Orthopäden welcher eine persönliche Beratung zum Thema HMK durch eine KK bekommen hat :blush: .
Allerdings laufen die Patienten erst einmal selbst los um eine evtl. Änderung vornehmen zu lassen.
Es gibt da von der Fa. Buchner einen ganz eleganten Klebezettel zum Ankreuzen der Änderungen welche gemacht werden müssen, fast schon idiotensicher...fast :confused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Bringe doch bitte erst einmal System in deine Frage!
...was macht ihr wenn ein Arzt Rezepte grundsätzlich nicht in Folgeverordnung ändert?...
Dafür habe ich einen Stempel: >Dies ist eine Folgeverordnung. Arzt verweigert trotz Kenntnis die korrekte Ausstellung<. Klappt prima und es haben daraufhin schon Gespräche zwischen KK und Arzt statt gefunden :blush: .
...Dies ist hier bereits bei 2 Orthopäden der Fall...
Mit welcher Argumentation begründen dies diese 2 Orthopäden? Sonst siehe oben -> Stempel.
...Ich kann doch nicht jedes mal wegen nem Ultraschall zur Kasse rennen um es vorher genehmigen zu lassen?...
Wieso du?? Es ist Aufgabe des Patienten für eine gültige Verordnung zu sorgen!
...oder von Arzt zu Arzt und alle stellen nur noch Erst-VO aus...
Es ist halt immer noch nicht endgültig geklärt ob "neuer Arzt = neuer Regelfall", also folgerichtig wieder eine EV korrekt wäre.
Da ich dieser Argumentation aber keinen Glauben schenken mag, der Arzt es aber anders sieht und die Änderung verweigert kommt der Stempel zum Einsatz. :blush:
Grüße...Gerry
1. siehe Gerry, also entspr. Vermerk
2. die Behandlung wird aber soweit diese in der gleichen Therapiepraxis
durchgeführt wurde, wie eine Folgeverordnung "gezählt". Kommen also 3 Erstverordnungen mit gleicher Diagnose, so wäre der Regelfall mit der 3. Erstverordnung ausgeschöpft. Weitere Erstvo. oder auch Folgevo. (gleicher Regelfall vorausgesetzt), dürftest du also nicht ohne vorherige Prüfung durch die KK annehmen.
Gruß S.
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Dream13 schrieb:
Super, recht vielen Dank!!!!
> Für solche Probleme haben einzelne Kassen (AOK-HH) bereits
> folgendes Vorgehen vorgegeben:
> 1. siehe Gerry, also entspr. Vermerk
> 2. die Behandlung wird aber soweit diese in der gleichen
> Therapiepraxis
> durchgeführt wurde, wie eine Folgeverordnung \"gezählt\".
> Kommen also 3 Erstverordnungen mit gleicher Diagnose, so wäre
> der Regelfall mit der 3. Erstverordnung ausgeschöpft. Weitere
> Erstvo. oder auch Folgevo. (gleicher Regelfall vorausgesetzt),
> dürftest du also nicht ohne vorherige Prüfung durch die KK
> annehmen.
> Gruß S.
>
............
hmmm..... AOK/Rheinland Hamburg verzichtet doch auf die Genehmigung adR
:unamused:
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die neue schrieb:
Shakespeare schrieb:
> Für solche Probleme haben einzelne Kassen (AOK-HH) bereits
> folgendes Vorgehen vorgegeben:
> 1. siehe Gerry, also entspr. Vermerk
> 2. die Behandlung wird aber soweit diese in der gleichen
> Therapiepraxis
> durchgeführt wurde, wie eine Folgeverordnung \"gezählt\".
> Kommen also 3 Erstverordnungen mit gleicher Diagnose, so wäre
> der Regelfall mit der 3. Erstverordnung ausgeschöpft. Weitere
> Erstvo. oder auch Folgevo. (gleicher Regelfall vorausgesetzt),
> dürftest du also nicht ohne vorherige Prüfung durch die KK
> annehmen.
> Gruß S.
>
............
hmmm..... AOK/Rheinland Hamburg verzichtet doch auf die Genehmigung adR
:unamused:
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Shakespeare schrieb:
Für solche Probleme haben einzelne Kassen (AOK-HH) bereits folgendes Vorgehen vorgegeben:
1. siehe Gerry, also entspr. Vermerk
2. die Behandlung wird aber soweit diese in der gleichen Therapiepraxis
durchgeführt wurde, wie eine Folgeverordnung "gezählt". Kommen also 3 Erstverordnungen mit gleicher Diagnose, so wäre der Regelfall mit der 3. Erstverordnung ausgeschöpft. Weitere Erstvo. oder auch Folgevo. (gleicher Regelfall vorausgesetzt), dürftest du also nicht ohne vorherige Prüfung durch die KK annehmen.
Gruß S.
Antwort der Kassenmitarbeiter, "wenn der Arzt keine Änderung vornimmt, können wir das auch nicht ändern."
Rezepte die nicht geändert werden: dann gibt es keine Behandlung. Will der Patient dennoch eine Behandlung vor der Änderung haben, unterschreibt er , dass dies auf eigene Rechnung passiert, wenn wir keine gültiges Rezept bekommen.
Funktioniert perfekt.
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...Wir haben mit verschiedenen Kassen telefoniert, da hier das gleiche Problem vorlag...
Da liegt vermutlich der Unterschied! Ich telefoniere nicht mit Kassen wegen solchen Dingen, ich stelle sie vor Tatsachen.
Für meinen Stempel habe ich mir keine "Genehmigung" irgend einer Kasse eingeholt, ich hatte einfach die Nase voll von dem entsprechenden Orthopäden.
Und die Kasse (AOK!) hat reagiert.
Versuchs doch mal!
Grüße..Gerry
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Gerry schrieb:
Hallo idefix!
...Wir haben mit verschiedenen Kassen telefoniert, da hier das gleiche Problem vorlag...
Da liegt vermutlich der Unterschied! Ich telefoniere nicht mit Kassen wegen solchen Dingen, ich stelle sie vor Tatsachen.
Für meinen Stempel habe ich mir keine "Genehmigung" irgend einer Kasse eingeholt, ich hatte einfach die Nase voll von dem entsprechenden Orthopäden.
Und die Kasse (AOK!) hat reagiert.
Versuchs doch mal!
Grüße..Gerry
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idefix- schrieb:
Tja schön für Gerry, das er damit noch keine Probleme hatte. Wir haben mit verschiedenen Kassen telefoniert, da hier das gleiche Problem vorlag.
Antwort der Kassenmitarbeiter, "wenn der Arzt keine Änderung vornimmt, können wir das auch nicht ändern."
Rezepte die nicht geändert werden: dann gibt es keine Behandlung. Will der Patient dennoch eine Behandlung vor der Änderung haben, unterschreibt er , dass dies auf eigene Rechnung passiert, wenn wir keine gültiges Rezept bekommen.
Funktioniert perfekt.
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