Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir ab sofort für unsere
Praxis in Falkensee
Physiotherapeuten /innen.
Eine Wohnung können wir Ihnen in
unmittelbarer Nähe (westlicher
Stadtrand Berlin) vermitteln.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten
und ein überdurchschnittliches
Gehalt.
Ausbildungs -und Fortbildungskosten
werden von uns in Absprache
mitfinanziert.
Fortbildungstage,
Fahrkostenzuschuss,
Prämien, sowie ein Zuschuss zur
betrieblichen Altersvorsorge
sorgen für einen guten Teamgeis...
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sorgen für einen guten Teamgeis...
Laut AOK sind alle Langfristigen Diagnosen auch ohne Genehmigung behandelbar.
Nur war auf der AOK-Seite auch noch das Infoblatt vom G-BA verlinkt aus dem eindeutig hervorgeht, dass auch die Diagnosen des Besonderen Heilmittelbedarfs als genehmigt angesehen sind. Das sah der Sachbearbeiter der AOK am Telefon nicht so.
Link
"Ist Ihre Krankheit in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie nicht aufgeführt, kann noch eine weitere Liste eine
kontinuierliche Heilmittelversorgung begründen; die Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe1
.
Auch diese kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hinzuziehen. Wenn Ihre Krankheit auf dieser Liste steht und die
Nebenbedingungen (z. B. Alter oder Zeitpunkt des Akutereignisses) erfüllt sind, ist kein Antrag erforderlich.
Anderenfalls bedarf es eines Antrages."
Was hätte denn im Fall der Fälle mehr Gewicht? Die Aussagen des G-BA oder die individuellen Regeln der AOK? Will mich schon mal vorbereiten für den Knatsch. Bisher haben die sowas nie übersehen, weshalb ich vermute dass die vorhergehende VO bezahlt wurde. Aber man weiß ja nie, welcher Sachbearbeiter gerade Dienst hat.
Oder übersehe ich was Entscheidendes?
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physiox100 schrieb:
Eine meiner Anmeldekräfte kam panisch zu mir mit zwei Rezepten von der AOK mit KG-ZNS a.d.r., die normalerweise genehmigungspflichtig sind. Das eine davon ist neu und kann ohne Probleme zur Genehmigung gefaxt werden. Das zweite ist fast fertig behandelt. In den Unterlagen hab ich gesehen das eine VO des Patienten aus 2016 auch a.d.r mit der gleichen Diagnose ohne Genehmigung bezahlt wurde. Dann hab ich Diagnose gecheckt und gesehen, dass es "Besonderer Verordnungsbedarf" ist.
Laut AOK sind alle Langfristigen Diagnosen auch ohne Genehmigung behandelbar.
Nur war auf der AOK-Seite auch noch das Infoblatt vom G-BA verlinkt aus dem eindeutig hervorgeht, dass auch die Diagnosen des Besonderen Heilmittelbedarfs als genehmigt angesehen sind. Das sah der Sachbearbeiter der AOK am Telefon nicht so.
Link
"Ist Ihre Krankheit in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie nicht aufgeführt, kann noch eine weitere Liste eine
kontinuierliche Heilmittelversorgung begründen; die Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe1
.
Auch diese kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hinzuziehen. Wenn Ihre Krankheit auf dieser Liste steht und die
Nebenbedingungen (z. B. Alter oder Zeitpunkt des Akutereignisses) erfüllt sind, ist kein Antrag erforderlich.
Anderenfalls bedarf es eines Antrages."
Was hätte denn im Fall der Fälle mehr Gewicht? Die Aussagen des G-BA oder die individuellen Regeln der AOK? Will mich schon mal vorbereiten für den Knatsch. Bisher haben die sowas nie übersehen, weshalb ich vermute dass die vorhergehende VO bezahlt wurde. Aber man weiß ja nie, welcher Sachbearbeiter gerade Dienst hat.
Oder übersehe ich was Entscheidendes?
In der Patienteninformation ist ein Antrag auf LMHB bei nicht gelisteten Diagnosen gemeint - ist kein Antrag erforderlich dieser entfällt beim BVB, da diese das Budget auch nicht belasten.
PS
ein BVB hat nichts mit dem G-BA, den HMR oder HMK zu tun. Das besagt nur, dass eine Diagnose dieser Liste bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vom Budget abgezogen wird. Ein RZ adR muss auch bei einem BVB genehmigt werden, wenn die Kasse darauf besteht.
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Tempelritter schrieb:
BVB ist kein LHMB und muss somit als adR genehmigt werden, wenn die Kasse auf die Genehmigung besteht.
In der Patienteninformation ist ein Antrag auf LMHB bei nicht gelisteten Diagnosen gemeint - ist kein Antrag erforderlich dieser entfällt beim BVB, da diese das Budget auch nicht belasten.
PS
ein BVB hat nichts mit dem G-BA, den HMR oder HMK zu tun. Das besagt nur, dass eine Diagnose dieser Liste bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vom Budget abgezogen wird. Ein RZ adR muss auch bei einem BVB genehmigt werden, wenn die Kasse darauf besteht.
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