Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
hat jemand hier Erfahrungen mit o.g. Kasse? Hat jemand schon Absetzungen bekommen wegen Überschreiten der 12 Wochen bei einer VadR?
Herzliche Grüße
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Rosa84 schrieb:
Hallo,
hat jemand hier Erfahrungen mit o.g. Kasse? Hat jemand schon Absetzungen bekommen wegen Überschreiten der 12 Wochen bei einer VadR?
Herzliche Grüße
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Minza schrieb:
Noch nie, obwohl wir manchmal meistens krankheitsbedingt das überschreiten.
Bestimmungen wonach etwa innerhalb 12 Wochen die VO beendet sein müßte gibt es nicht.
Es gibt auch keine Bestimmung, wonach der Patient innerhalb oder ausserhalb dieser Frist von der Kasse zum Arztbesuch gezwungen werden kann- überdies muß der Patient in solchen Fällen ja zumindest etwas von dieser Pflicht wissen. Schon garnicht haftet dortfür der Leistungserbringer.
Mehrere haarsträubende vergütungsabwendende sog. Ordnungsmerkmale gibt es nicht einmal wenigstens.
[bearbeitet am 28.01.13 18:52]
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Charlotte 11 schrieb:
Das Du Dich da mal nicht irrst!
Zunächst war die Frage tatsächlich ganz allgemein zu verstehen, ich denke so haben Sie, webt und Minza, diese auch beantwortet. Dank! Ich bin neu hier im Bereich der HM Abrechnung, kenne schon vieles, was ich kennen muss. Manches ist wohl in der Tat Auslegungssache.
Ich fragte mich, was bedeutet diese Formulierung mit den 12 Wochen? Was ist, wenn es am Ende der VO 12 Wochen UND 5 TAGE sind? Und ob eben jemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit Abrechnungen respektive Absetzungen hat, die er gern teilen möchte.
Schönen Feierabend an alle!
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Rosa84 schrieb:
Hallo und vielen Dank für die Wortmeldungen.
Zunächst war die Frage tatsächlich ganz allgemein zu verstehen, ich denke so haben Sie, webt und Minza, diese auch beantwortet. Dank! Ich bin neu hier im Bereich der HM Abrechnung, kenne schon vieles, was ich kennen muss. Manches ist wohl in der Tat Auslegungssache.
Ich fragte mich, was bedeutet diese Formulierung mit den 12 Wochen? Was ist, wenn es am Ende der VO 12 Wochen UND 5 TAGE sind? Und ob eben jemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit Abrechnungen respektive Absetzungen hat, die er gern teilen möchte.
Schönen Feierabend an alle!
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rudibam schrieb:
Wir brechen nach 12 Wochen ab und holen neue Verordnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wir haben schon diesbezügliche Absetzungen gehabt und zwar dann wenn die Behandlungen mehr als 12 Wochen nach Ausstellungsdatum (!) stattgefunden haben. Diesbezüglich gibt es folgendes Schreiben der AOK Rheinland (siehe speziell Seite 3)
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webpt schrieb:
Fragst du ganz allgemein bzw. was ist deine Frage ?
Bestimmungen wonach etwa innerhalb 12 Wochen die VO beendet sein müßte gibt es nicht.
Es gibt auch keine Bestimmung, wonach der Patient innerhalb oder ausserhalb dieser Frist von der Kasse zum Arztbesuch gezwungen werden kann- überdies muß der Patient in solchen Fällen ja zumindest etwas von dieser Pflicht wissen. Schon garnicht haftet dortfür der Leistungserbringer.
Mehrere haarsträubende vergütungsabwendende sog. Ordnungsmerkmale gibt es nicht einmal wenigstens.
[bearbeitet am 28.01.13 18:52]
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Rosa84 schrieb:
Danke für eure Wortmeldungen. :sunglasses:
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