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ich hatte letzte Woche eine Absetzung bei meiner "Lieblingskasse AOK NS (wo ist der Kotzsmiley?).:
Für die AOK NS ist es laut Heilmittelrichtlinien und laut Heilmittelkatalog nicht möglich, nach Ausschöpfung der Regelverordnungmenge MLD45 mit dem dem Indikationsschlüssel LY1a Verordnungen außerhalb des Regelfalles auszustellen.
Ich habe aber weder im HMK noch in den Heilmittelrichtlinien (§7 und 8) einen entsprechenden Passus gefunden.
Hatte jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall?
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich hatte letzte Woche eine Absetzung bei meiner "Lieblingskasse AOK NS (wo ist der Kotzsmiley?).:
Für die AOK NS ist es laut Heilmittelrichtlinien und laut Heilmittelkatalog nicht möglich, nach Ausschöpfung der Regelverordnungmenge MLD45 mit dem dem Indikationsschlüssel LY1a Verordnungen außerhalb des Regelfalles auszustellen.
Ich habe aber weder im HMK noch in den Heilmittelrichtlinien (§7 und 8) einen entsprechenden Passus gefunden.
Hatte jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall?
Liebe Grüße
A. Korn
Aber alles Schwachsinn (wie üblich)... der Arzt kann jederzeit eine VOadR ausstellen.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, die wollen vermutlich, dass der Indikationsschlüssel gewechselt wird, damit die Gesamtverordnungsmenge insgesamt größer wird.
Aber alles Schwachsinn (wie üblich)... der Arzt kann jederzeit eine VOadR ausstellen.
Da ist die AOK leider im Recht. Zunächtst müsste der Indikationsschlüssel von LY1a auf LY2a geändert werden. Wenn der Patient bisher unter LY1a, 12 MLD45 bekommen hat, darf er im Regelfall unter LY2a damit noch 3 VO a 6mal MLD45 bekommen. Erst dann ist der Regelfall erschöpft.
Lieben Gruß,
rené
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im HMK steht auf Seite 19(LY1a) aber nichts davon, dass bei Fortführung der Behandlung nach Ausschöpfung der Regelverordnungsmenge bei LY1a der Indikationsschlüssel geändert werden muss! Ebenso wenig in §7 und 8 der HMR.
Ich habe eher das Gefühl, dass die AOK die mögliche Unkenntnis der Therapeuten für unrechtmäßige Kürzungen nutzt.
Hat sich denn schon jemand erfolgreich gegen eine solche Kürzung wehren können?
LG
Andreas
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Körnchen schrieb:
Hallo, Rene´,
im HMK steht auf Seite 19(LY1a) aber nichts davon, dass bei Fortführung der Behandlung nach Ausschöpfung der Regelverordnungsmenge bei LY1a der Indikationsschlüssel geändert werden muss! Ebenso wenig in §7 und 8 der HMR.
Ich habe eher das Gefühl, dass die AOK die mögliche Unkenntnis der Therapeuten für unrechtmäßige Kürzungen nutzt.
Hat sich denn schon jemand erfolgreich gegen eine solche Kürzung wehren können?
LG
Andreas
> Hallo Körnchen.
> Da ist die AOK leider im Recht. Zunächtst müsste der
> Indikationsschlüssel von LY1a auf LY2a geändert werden. Wenn
> der Patient bisher unter LY1a, 12 MLD45 bekommen hat, darf er
> im Regelfall unter LY2a damit noch 3 VO a 6mal MLD45 bekommen.
> Erst dann ist der Regelfall erschöpft.
>
> Lieben Gruß,
> rené
>
Das ist doch völliger Quatsch!!!!
Die AOK Nord ist da gerade eingeknickt und bestätigt Vo`s adR bei LY1.
Sowie auch die AOK BaWü, da dies so nicht in den HMR geregelt ist.
@Körnchen
Widerspruch, ggf. Klage!
Edit
Ja ich habe mich gegen so eine Kürzung bei LY1/WS1/EX1 erfolgreich gewehrt. Weil die Kassen diese Absetzungen nicht begründen können.
[bearbeitet am 14.01.14 18:26]
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morpheus-06 schrieb:
pt-gebauer schrieb:
> Hallo Körnchen.
> Da ist die AOK leider im Recht. Zunächtst müsste der
> Indikationsschlüssel von LY1a auf LY2a geändert werden. Wenn
> der Patient bisher unter LY1a, 12 MLD45 bekommen hat, darf er
> im Regelfall unter LY2a damit noch 3 VO a 6mal MLD45 bekommen.
> Erst dann ist der Regelfall erschöpft.
>
> Lieben Gruß,
> rené
>
Das ist doch völliger Quatsch!!!!
Die AOK Nord ist da gerade eingeknickt und bestätigt Vo`s adR bei LY1.
Sowie auch die AOK BaWü, da dies so nicht in den HMR geregelt ist.
@Körnchen
Widerspruch, ggf. Klage!
Edit
Ja ich habe mich gegen so eine Kürzung bei LY1/WS1/EX1 erfolgreich gewehrt. Weil die Kassen diese Absetzungen nicht begründen können.
[bearbeitet am 14.01.14 18:26]
Danke für die Antwort! Werde in den nächsten Tagen den Widerspruch schreiben!
LG Andreas
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Körnchen schrieb:
hallo, Morpheus,
Danke für die Antwort! Werde in den nächsten Tagen den Widerspruch schreiben!
LG Andreas
Ich würde anführen, dass dieser Wechsel auf LY2 nicht in den HMR geregelt ist und der Arzt bei einer Vo. adR bei LY1 immer noch von einem kurzfristigen Heilmittelbedarf ausgehen kann.
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morpheus-06 schrieb:
die sollen dir die Grundlage für die Absetzungen nennen.
Ich würde anführen, dass dieser Wechsel auf LY2 nicht in den HMR geregelt ist und der Arzt bei einer Vo. adR bei LY1 immer noch von einem kurzfristigen Heilmittelbedarf ausgehen kann.
Nur bei LY2, WS2, ZN.
Wenn die Verordnung im Vorfeld nicht genehmigt wurde, ist die Absetzung berechtigt!
Schau mal nach AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
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TheStonie schrieb:
Ähem. Die AOK NS hat keinen vollen Genehmigungsverzicht.
Nur bei LY2, WS2, ZN.
Wenn die Verordnung im Vorfeld nicht genehmigt wurde, ist die Absetzung berechtigt!
Schau mal nach AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
daran habe ich gar nicht mehr gedacht! Danke für den Hinweis. Seit der Änderung der Genehmigungsbedingungen bei der AOK NS brauchten meine Patienten kaum noch Genehmigungen zu beantragen.
Allerdings hatte die AOK NS mit der meines Erachtens falschen Begründung (siehe 1. Beitrag von mir) die Bezahlung der Verordnung abgelehnt. Ich werde wohl trotzdem mein Glück versuchen.
LG Andreas
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Körnchen schrieb:
Hallo, Stonie,
daran habe ich gar nicht mehr gedacht! Danke für den Hinweis. Seit der Änderung der Genehmigungsbedingungen bei der AOK NS brauchten meine Patienten kaum noch Genehmigungen zu beantragen.
Allerdings hatte die AOK NS mit der meines Erachtens falschen Begründung (siehe 1. Beitrag von mir) die Bezahlung der Verordnung abgelehnt. Ich werde wohl trotzdem mein Glück versuchen.
LG Andreas
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Leni C. schrieb:
Ly 1 sagt eine Regelbehandlungszeit von 30 Min. Wenn du auf Ly 2 wechseln würdest, ist die Regelbehandlungszeit aber verändert auf 45 Min. Wenn nun der Arzt der Meinung ist, daß 30 Min reichen, muß er nach Ausschöpfung der Regelmenge zwangsläufig eine Verordnung Ly 1 a.d.R. ausstellen. Haben wir öfter . Da sitzen wieder in der Prüfstelle der KK Luschen , die viel Ahnung von Nichts haben :rage: .
wir haben mit mehreren Kassen gesprochen, dass der Arzt auch MLD 30 bei LY2a aufschreiben darf aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes, also muss man nicht zwangsläufig auf a.d.R bei LY1 gehen.
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TheStonie schrieb:
Leni,
wir haben mit mehreren Kassen gesprochen, dass der Arzt auch MLD 30 bei LY2a aufschreiben darf aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes, also muss man nicht zwangsläufig auf a.d.R bei LY1 gehen.
> Leni,
> wir haben mit mehreren Kassen gesprochen, dass der Arzt auch
> MLD 30 bei LY2a aufschreiben darf aufgrund des
> Wirtschaftlichkeitsgebotes, also muss man nicht zwangsläufig
> auf a.d.R bei LY1 gehen.
das kann aber aufgrund der HMR abgesetzt werden. Wir haben auch solche Rezepte aber das schriftliche OK der Kasse.
Es muss aber nicht zwangsläufig auf LY2 gewechselt werden, das sehen die HMR so nicht vor.
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morpheus-06 schrieb:
TheStonie schrieb:
> Leni,
> wir haben mit mehreren Kassen gesprochen, dass der Arzt auch
> MLD 30 bei LY2a aufschreiben darf aufgrund des
> Wirtschaftlichkeitsgebotes, also muss man nicht zwangsläufig
> auf a.d.R bei LY1 gehen.
das kann aber aufgrund der HMR abgesetzt werden. Wir haben auch solche Rezepte aber das schriftliche OK der Kasse.
Es muss aber nicht zwangsläufig auf LY2 gewechselt werden, das sehen die HMR so nicht vor.
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pt-gebauer schrieb:
Hallo Körnchen.
Da ist die AOK leider im Recht. Zunächtst müsste der Indikationsschlüssel von LY1a auf LY2a geändert werden. Wenn der Patient bisher unter LY1a, 12 MLD45 bekommen hat, darf er im Regelfall unter LY2a damit noch 3 VO a 6mal MLD45 bekommen. Erst dann ist der Regelfall erschöpft.
Lieben Gruß,
rené
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