Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
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Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
kann ein AOK Patient hier z.B. krank werden, 14 Tage nicht kommen und dann das Rezept weitermachen, wenn der Arzt darauf bestätigt, daß die Beh. weiterhin erfordelich ist (mit Stempel+Unterschrift) oder geht sowas hier nicht.
Aus Bayern kenne ich dieses Vorgehen, hier soll das nicht möglich sein...
Stimmt das nach eurer Erfahrung?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Niedersachsen,
kann ein AOK Patient hier z.B. krank werden, 14 Tage nicht kommen und dann das Rezept weitermachen, wenn der Arzt darauf bestätigt, daß die Beh. weiterhin erfordelich ist (mit Stempel+Unterschrift) oder geht sowas hier nicht.
Aus Bayern kenne ich dieses Vorgehen, hier soll das nicht möglich sein...
Stimmt das nach eurer Erfahrung?
Danke
Hier z. B. ein Auszug aus dem RV (Niedersachsen) des ZVK.
(4) Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnungihre Gültigkeit.
Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T) bzw. Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) max. 19 zusammenhängende Tage.
Unterbrechungen bei Ferien (F) des Patienten/Therapeuten gelten nur bei
Verordnungen außerhalb des Regelfalls für max. 19 zusammenhängende Tage.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T,K, F) unterHinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt
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laut Praxisinhaberin gilt dieses aber nicht für die AOK...
Das kann doch eigentlich nicht sein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank SNS37,
laut Praxisinhaberin gilt dieses aber nicht für die AOK...
Das kann doch eigentlich nicht sein.
doch das gilt für die AOK Niedersachsen, ich habe den RV der AOK zitiert und als Beispiel habe ich den RV vom ZVK genommen. Das ist aber bei den anderen Verbänden aber auch so!
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Therapie für max. 19 Tage unterbrochen werden.
Also RV nachlesen!
MFG
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SNS37 schrieb:
Hallo mab.
doch das gilt für die AOK Niedersachsen, ich habe den RV der AOK zitiert und als Beispiel habe ich den RV vom ZVK genommen. Das ist aber bei den anderen Verbänden aber auch so!
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Therapie für max. 19 Tage unterbrochen werden.
Also RV nachlesen!
MFG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Großes Dankeschön!
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SNS37 schrieb:
Da solltst du mal in deinem RV nachsehen.
Hier z. B. ein Auszug aus dem RV (Niedersachsen) des ZVK.
(4) Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnungihre Gültigkeit.
Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T) bzw. Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) max. 19 zusammenhängende Tage.
Unterbrechungen bei Ferien (F) des Patienten/Therapeuten gelten nur bei
Verordnungen außerhalb des Regelfalls für max. 19 zusammenhängende Tage.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T,K, F) unterHinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt
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