Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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im Hickhack der vorletzten Abrechnung ist mir ein Rezept durchgerutscht, bei dem das Heilmittel nicht zur Leitsymptomatik gepaßt hat (kleines "b" statt "a"). OK soweit, passiert, Prüfpflicht etc., ärgerlich, aber passiert.
Jetzt dachte ich, ich kann mir ein Duplikat besorgen mit korrektem Ind-Schl und die Pat nochmal unterschreiben lassen. Tat ich und habe es bei der letzten Abrechnung nochmal mit eingereicht.
Die AOK BaWü hat jetzt einen Brief geschrieben, daß sie dieses R absetzen, denn:
"Es ist nicht zulässig, eine bereits abgesetzte Verordnung vom Arzt als Duplikat ausstellen zu lassen und mit erneut eingeholten Unterschriften einzureichen. Änderungen auf Verordnungen sind grunsätzlich nur vor Einreichen der Abrechnung möglich...." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
Danke für eure Antworten!
dicke aka moddy
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dicke schrieb:
Hallo Forum,
im Hickhack der vorletzten Abrechnung ist mir ein Rezept durchgerutscht, bei dem das Heilmittel nicht zur Leitsymptomatik gepaßt hat (kleines "b" statt "a"). OK soweit, passiert, Prüfpflicht etc., ärgerlich, aber passiert.
Jetzt dachte ich, ich kann mir ein Duplikat besorgen mit korrektem Ind-Schl und die Pat nochmal unterschreiben lassen. Tat ich und habe es bei der letzten Abrechnung nochmal mit eingereicht.
Die AOK BaWü hat jetzt einen Brief geschrieben, daß sie dieses R absetzen, denn:
"Es ist nicht zulässig, eine bereits abgesetzte Verordnung vom Arzt als Duplikat ausstellen zu lassen und mit erneut eingeholten Unterschriften einzureichen. Änderungen auf Verordnungen sind grunsätzlich nur vor Einreichen der Abrechnung möglich...." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
Danke für eure Antworten!
dicke aka moddy
." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
Danke für eure Antworten!
dicke aka moddy
Jepp hat die AOK Mitte Ende 2013 so beschlossen,
Google mal AOK Absetzung Prüfliste
Habe mit denen telefoniert und mich bis sonst hin verbinden, aus Kulanz hat man uns damals das Rezept doch noch bezahlt.
Aber nur dieses eine mal
Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat? Kann ich leider nicht sagen, aber auch mich interessiert dies
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Jepp hat die AOK Mitte Ende 2013 so beschlossen,
Google mal AOK Absetzung Prüfliste
Oh Mann... noch jemand, der Kassen-hörig ist. WEN interessiert eine interne Prüflist der AOK??? Genau... die Kassenhörigen. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.7.15 14:24:
Jepp hat die AOK Mitte Ende 2013 so beschlossen,
Google mal AOK Absetzung Prüfliste
Oh Mann... noch jemand, der Kassen-hörig ist. WEN interessiert eine interne Prüflist der AOK??? Genau... die Kassenhörigen. :point_up:
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Birgit88 schrieb:
dicke schrieb am 13.7.15 13:48:
." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
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dicke aka moddy
Jepp hat die AOK Mitte Ende 2013 so beschlossen,
Google mal AOK Absetzung Prüfliste
Habe mit denen telefoniert und mich bis sonst hin verbinden, aus Kulanz hat man uns damals das Rezept doch noch bezahlt.
Aber nur dieses eine mal
Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat? Kann ich leider nicht sagen, aber auch mich interessiert dies
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Biancchen schrieb:
Schon dreist (egal aus welchen Gründen) ein Rezept nach getaner Arbeit einfach abzusetzen..... Zum Glück hab ich mit dem Kindergarten nichts (mehr) zu tun..... :angry:
Unterschriften nachholen geht nicht, denn der Patient muss DIREKT nach der Behandlung quittieren. Das ist hier nicht geschehen.
Richtig wäre gewesen, wenn Du Deine Kopie des Rezeptes genommen hättest und der Arzt darauf den Buchstaben mit Stempel und Unterschied ändert.
Und wenn das dann nicht bezahlt werden würde, dann würde ich mich streiten.
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Daß die Rezepte vorher richtig ausgestellt sein müssen, weiß ich selber, es ist mir einfach durchgerutscht, weil so viel zu tun war. Und, Himmel herrgott nochmal, ob da ein "a" oder ein "b" steht, ist so was von schnurzpiepegal für unsere Arbeit, dieser Bürokratismus geht mir so auf die Nerven! Was hab ich eine Wut auf die Leute, die die Prüfpflicht abgenickt haben :rage:
Hoffentlich kriegen die das mit der Software hin, die die Ärzte ab 2017 verwenden müssen, dann haben wir zumindest diesen Mist von der Liste runter!
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dicke schrieb:
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen? Und die Seite mit den Unterschriften, die ich ja auch eingescannt habe, mitschicken? Das hätten sie abgesetzt, weil die Unterschriften im Original vorliegen müssen, nicht als Kopie. Die Pat hatte nach jeder Behandlung unterschrieben, auf dem Scan sieht man sogar unterschiedliche Kulis, trotzdem wird das nicht akzeptiert...
Daß die Rezepte vorher richtig ausgestellt sein müssen, weiß ich selber, es ist mir einfach durchgerutscht, weil so viel zu tun war. Und, Himmel herrgott nochmal, ob da ein "a" oder ein "b" steht, ist so was von schnurzpiepegal für unsere Arbeit, dieser Bürokratismus geht mir so auf die Nerven! Was hab ich eine Wut auf die Leute, die die Prüfpflicht abgenickt haben :rage:
Hoffentlich kriegen die das mit der Software hin, die die Ärzte ab 2017 verwenden müssen, dann haben wir zumindest diesen Mist von der Liste runter!
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
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Wonderwoman schrieb:
dicke schrieb am 13.7.15 21:28:
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
dicke schrieb am 13.7.15 21:28:
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
Das interessiert die AOK aber nicht
Oh Mann... noch jemand, der Kassen-hörig ist. WEN interessiert eine interne Prüflist der AOK??? Genau... die Kassenhörigen. :point_up:
Meinem Bankkonto interessierts, wenn das Rezept nicht so ausgestellt ist, wie die AOK das will, muss ich einen unsicheren Klageweg bestreiten.
Bei fast allen anderen Kassen, hat man die Möglickeit der nachträglichen Änderung, aber nicht bei AOK
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 13.7.15 22:52:
dicke schrieb am 13.7.15 21:28:
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
Das interessiert die AOK aber nicht
Oh Mann... noch jemand, der Kassen-hörig ist. WEN interessiert eine interne Prüflist der AOK??? Genau... die Kassenhörigen. :point_up:
Meinem Bankkonto interessierts, wenn das Rezept nicht so ausgestellt ist, wie die AOK das will, muss ich einen unsicheren Klageweg bestreiten.
Bei fast allen anderen Kassen, hat man die Möglickeit der nachträglichen Änderung, aber nicht bei AOK
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
Das interessiert die AOK aber nicht
Das lässt sich ändern ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Birgit88 schrieb am 14.7.15 09:42:
Wonderwoman schrieb am 13.7.15 22:52:
dicke schrieb am 13.7.15 21:28:
Diese Kopie des Rezeptes hätte ich wann machen sollen? Ich scanne alle Rezepte ein, wenn sie taxiert und soweit für die Abrechnung fertig sind. Hätte ich den Scan nehmen und ändern lassen sollen?
Nun ja... vielleicht könnte man den Scan ja ausdrucken!?! :innocent: Und die Originalunterschriften sind bereits bei der Kasse.
Das interessiert die AOK aber nicht
Das lässt sich ändern ;)
In Zukunft werde ich also aufgrund Deiner fundierten Aussage jede Absetzung anerkennen und auf mein Geld verzichten.
Wir sind eben klein und winzig und haben niemals eine Chance...
Komisch, dass ich vorher mit einer Kopie immer mein Geld von der AOK bekommen habe. Aber das war wohl ein böser Traum.
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Wonderwoman schrieb:
Aha... interessiert die AOK nicht. Naja... dann müssen wir das wohl lassen, wenn die AOK das nicht interessiert. Die AOK hat ja per Definition immer Recht. Das muss ich kleinlaut anerkennen.
In Zukunft werde ich also aufgrund Deiner fundierten Aussage jede Absetzung anerkennen und auf mein Geld verzichten.
Wir sind eben klein und winzig und haben niemals eine Chance...
Komisch, dass ich vorher mit einer Kopie immer mein Geld von der AOK bekommen habe. Aber das war wohl ein böser Traum.
In Zukunft werde ich also aufgrund Deiner fundierten Aussage jede Absetzung anerkennen und auf mein Geld verzichten.
Wir sind eben klein und winzig und haben niemals eine Chance....
Wo hab ich das gesagt?
Besser es vorab so abändern zu lassen, dass es passt, als hinterher einen Rechtsstreit an der Backe zu haben, der unsicher im Erfolg ist
Schau mal an, die brauchte ich noch gar nicht
Bis jetzt habe ich immer alles telefonisch klären können, so ganz ohne Kopie
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 14.7.15 15:33:
Wonderwoman schrieb am 14.7.15 15:33:Komisch, dass ich vorher mit einer Kopie immer mein Geld von der AOK bekommen habe. Aber das war wohl ein böser Traum.
In Zukunft werde ich also aufgrund Deiner fundierten Aussage jede Absetzung anerkennen und auf mein Geld verzichten.
Wir sind eben klein und winzig und haben niemals eine Chance....
Wo hab ich das gesagt?
Besser es vorab so abändern zu lassen, dass es passt, als hinterher einen Rechtsstreit an der Backe zu haben, der unsicher im Erfolg ist
Schau mal an, die brauchte ich noch gar nicht
Bis jetzt habe ich immer alles telefonisch klären können, so ganz ohne Kopie
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Wonderwoman schrieb:
Die Absetzung ist sicherlich nicht korrekt, aber Du hast aus meiner Sicht einen Fehler gemacht.
Unterschriften nachholen geht nicht, denn der Patient muss DIREKT nach der Behandlung quittieren. Das ist hier nicht geschehen.
Richtig wäre gewesen, wenn Du Deine Kopie des Rezeptes genommen hättest und der Arzt darauf den Buchstaben mit Stempel und Unterschied ändert.
Und wenn das dann nicht bezahlt werden würde, dann würde ich mich streiten.
Es ist nicht zulässig, eine bereits abgesetzte Verordnung vom Arzt als Duplikat ausstellen zu lassen und mit erneut eingeholten Unterschriften einzureichen. Änderungen auf Verordnungen sind grunsätzlich nur vor Einreichen der Abrechnung möglich...." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
Danke für eure Antworten!
dicke aka moddy
das ist Kulanz von den anderen Kassen, nach den HMR muss das Rezept vor Behandlungsbeginn richtig ausgestellt sein.
Ich würde bei so was auf jeden Fall streiten wollen.
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Tempelritter schrieb:
dicke schrieb am 13.7.15 13:48:
Es ist nicht zulässig, eine bereits abgesetzte Verordnung vom Arzt als Duplikat ausstellen zu lassen und mit erneut eingeholten Unterschriften einzureichen. Änderungen auf Verordnungen sind grunsätzlich nur vor Einreichen der Abrechnung möglich...." Ist das eine AOK-interne Hausregel? Andere Kassen schicken Verordnungen zurück, AOK behält sie einfach ein, ist das rechtens? In meinem Rahmenvertrag steht nichts dazu drin, daß sie die Rezepte einfach behanlten dürfen.
Lohnt sich ein Streit oder sind die im Recht? Wer weiß was?
Danke für eure Antworten!
dicke aka moddy
das ist Kulanz von den anderen Kassen, nach den HMR muss das Rezept vor Behandlungsbeginn richtig ausgestellt sein.
Ich würde bei so was auf jeden Fall streiten wollen.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/absetzung-wegen-fehlendem-buchstaben/8/90295/90328#msg-90328
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eMKa schrieb:
schau mal hier rein - schon etwas her - 27.05.15
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/absetzung-wegen-fehlendem-buchstaben/8/90295/90328#msg-90328
Dann genau lesen und selbst entscheiden !!! Ich würde kämpfen !!!
Laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R) habe der Therapeut vor Beginn der Behandlung die Verordnung zu überprüfen.
Therapeuten müssen die fachärztliche Verordnung lediglich auf die Mindestanforderungen gemäß § 6 III des Rahmenvertrags prüfen. Diese sind Diagnose, Leitsymptomatik, Art, Anzahl und Frequenz der Behandlung.
Der Indikationsschlüssel gehöre explizit nicht dazu. Das besage auch das von der Krankenversicherung zitierte Urteil des Bundessozialgerichtes (B 1 KR 4/09 R). Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einem Leistungsanspruch des Versicherten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht.
Für den Therapeuten war der Arbeitsauftrag somit klar.
Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R).
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Wir sehen uns bei der Demo in Essen am 05.09.15, richtig?
Bis dann!
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dicke schrieb:
Habe gestern ein Schreiben aufgesetzt mit u.a. diesem Zitat und werde jetzt sehen, was dabei rauskommt. Habe echt keine Lust mehr auf Verdacht zu arbeit, in der Hoffnung, daß man mich gnädigerweise für meine geleistete Arbeit bezahlt...
Wir sehen uns bei der Demo in Essen am 05.09.15, richtig?
Bis dann!
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Papa Alpaka schrieb:
Denk an die 30-Tage-Frist nach der €40 fällig werden ;)
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paracelsus65 schrieb:
Wenn ich es richtig gelesen habe geht es um den Indikationsschlüssel oder ???
Dann genau lesen und selbst entscheiden !!! Ich würde kämpfen !!!
Laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R) habe der Therapeut vor Beginn der Behandlung die Verordnung zu überprüfen.
Therapeuten müssen die fachärztliche Verordnung lediglich auf die Mindestanforderungen gemäß § 6 III des Rahmenvertrags prüfen. Diese sind Diagnose, Leitsymptomatik, Art, Anzahl und Frequenz der Behandlung.
Der Indikationsschlüssel gehöre explizit nicht dazu. Das besage auch das von der Krankenversicherung zitierte Urteil des Bundessozialgerichtes (B 1 KR 4/09 R). Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einem Leistungsanspruch des Versicherten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht.
Für den Therapeuten war der Arbeitsauftrag somit klar.
Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R).
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