Gesucht wir eine dynamische
zuverlässige Physiotherapeutin /
ein Physiotherapeut der Lust auf
eine Mitarbeit (mit der
Möglichkeit zur Praxisübernahme)
in einer modernen Praxis, in die
eine Logopädin und eine
Ergotherapeutin eingebunden sind.
Gerne freuen wir uns auch auf
Berufsanfänger bzw.
Berufsanfängerin. Eine Mietwohnung
kann bei Interesse gestellt werden.
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Wir lassen weiterhin alle Patienten der Aok zum Genehmigungsverfahren in die Filiale laufen, einfach weil uns die Gefahr zu groß ist, dass der Arzt mal den richtigen Diagnoseschlüssel nicht aufschreibt. Haben hier einige Ärzte, die füllen mal so und mal so aus. Ohne den richtigen Diagnoseschlüssel ist ein Rezept aber nicht in der Anlage 2 und muss somit vorab genehmigt werden. Die Gefahr, dass da etwas übersehen wird, ist mir einfach zu groß.
Nun bat ich für einen Patienten weiterhin ein Langfristgenehmigungsverfahren (Antrag hatte sie gestellt) auszustellen, in denen steht lediglich Anzahl der genehmigten Behandlungen, ohne Diagnose. Die, die laufen können, schicke ich weiterhin mit jedem Rezept in die Filiale, egal welche Diagnose.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich ziemlich unverschämt wäre dies von ihren Versicherten zu fordern (ich bat darum und begründete meine Bitte) und dass man Rücksprache mit der Rechtsabteilung halten wird, um zu prüfen, wie man gegen unsere Praxis vorgehen kann! So wie wir hier mit ihren Versicherten umgehen, muss die Aok sich wehren.
Auf meine Frage, was denn damit gemeint wäre, "Es würden die rechtlichen Mittel gegen uns geprüft."
Der Ton war ausgesprochen scharf, seitens der Aok
Was können die meinen? Hat jemand Ideen?
Bin noch immer sprachlos.
Mit der ehemaligen Abteilungsleiterin in Essen hatte ich sehr gute Kontakte, sie machte vieles für den Patienten möglich, diese ist aber leider erkrankt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry, für´s anonym posten, aber ich möchte wirklich nicht, dass die Aok meinen Forums Namen hier lesen kann.
Wir lassen weiterhin alle Patienten der Aok zum Genehmigungsverfahren in die Filiale laufen, einfach weil uns die Gefahr zu groß ist, dass der Arzt mal den richtigen Diagnoseschlüssel nicht aufschreibt. Haben hier einige Ärzte, die füllen mal so und mal so aus. Ohne den richtigen Diagnoseschlüssel ist ein Rezept aber nicht in der Anlage 2 und muss somit vorab genehmigt werden. Die Gefahr, dass da etwas übersehen wird, ist mir einfach zu groß.
Nun bat ich für einen Patienten weiterhin ein Langfristgenehmigungsverfahren (Antrag hatte sie gestellt) auszustellen, in denen steht lediglich Anzahl der genehmigten Behandlungen, ohne Diagnose. Die, die laufen können, schicke ich weiterhin mit jedem Rezept in die Filiale, egal welche Diagnose.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich ziemlich unverschämt wäre dies von ihren Versicherten zu fordern (ich bat darum und begründete meine Bitte) und dass man Rücksprache mit der Rechtsabteilung halten wird, um zu prüfen, wie man gegen unsere Praxis vorgehen kann! So wie wir hier mit ihren Versicherten umgehen, muss die Aok sich wehren.
Auf meine Frage, was denn damit gemeint wäre, "Es würden die rechtlichen Mittel gegen uns geprüft."
Der Ton war ausgesprochen scharf, seitens der Aok
Was können die meinen? Hat jemand Ideen?
Bin noch immer sprachlos.
Mit der ehemaligen Abteilungsleiterin in Essen hatte ich sehr gute Kontakte, sie machte vieles für den Patienten möglich, diese ist aber leider erkrankt.
Wie ein RZ vollständig ausgefüllt sein muss, kann man nachlesen. Welche RZ adR zur Genehmigung müssen auch.
Wer die Genehmigung einholt, steht in den HMR.
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Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht. Was ist der richtige Diagnoseschlüssel?
Wie ein RZ vollständig ausgefüllt sein muss, kann man nachlesen. Welche RZ adR zur Genehmigung müssen auch.
Wer die Genehmigung einholt, steht in den HMR.
Richtig, aber es passieren Fehler, man übersieht mal was. Gerade etwas was fehlt. Die meisten Rez. adR haben 5+ Diagnoseschlüssel (ICD10), nicht jeder ist in der Anlage 2 aufgeführt. Häufiger schon gehabt, fehlt eine Diagnose und genau diese ist dann die, die genehmigungsfrei wäre. Das wäre dann ein 24er oder mehr Verlust.
Gerade bei der Aok haben wir keinerlei Chance auf ein heilbar machen des Rezeptes.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.8.17 11:01:
Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht. Was ist der richtige Diagnoseschlüssel?
Wie ein RZ vollständig ausgefüllt sein muss, kann man nachlesen. Welche RZ adR zur Genehmigung müssen auch.
Wer die Genehmigung einholt, steht in den HMR.
Richtig, aber es passieren Fehler, man übersieht mal was. Gerade etwas was fehlt. Die meisten Rez. adR haben 5+ Diagnoseschlüssel (ICD10), nicht jeder ist in der Anlage 2 aufgeführt. Häufiger schon gehabt, fehlt eine Diagnose und genau diese ist dann die, die genehmigungsfrei wäre. Das wäre dann ein 24er oder mehr Verlust.
Gerade bei der Aok haben wir keinerlei Chance auf ein heilbar machen des Rezeptes.
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Tempelritter schrieb:
Es gibt einen therapierelevanten ICD10 Code, dieser steht im 1. Feld für den ICD10 Code. Wenn es ein LHMB ist, ist ein RZ adR ohne Genehmigung. Ich suche immer noch dein Problem, für mich sieht es so aus als ob du dein Management noch optimieren kannst.
Es gibt einen therapierelevanten ICD10 Code, dieser steht im 1. Feld für den ICD10 Code. Wenn es ein LHMB ist, ist ein RZ adR ohne Genehmigung. Ich suche immer noch dein Problem, für mich sieht es so aus als ob du dein Management noch optimieren kannst.
Der auch bei Dauerpatienten jedes mal variieren kann, prüfst Du den jedes mal?
Dafür ist mir meine behandlungsfreie Zeit einfach zu Schade. Bei uns geht eben jeder Aok´ler zur Kasse und beantragt sein Rezept.
Hier wollte ich eben für einen Patienten eine Langfristverordnung haben, dann wäre Ruhe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.8.17 14:42:
Es gibt einen therapierelevanten ICD10 Code, dieser steht im 1. Feld für den ICD10 Code. Wenn es ein LHMB ist, ist ein RZ adR ohne Genehmigung. Ich suche immer noch dein Problem, für mich sieht es so aus als ob du dein Management noch optimieren kannst.
Der auch bei Dauerpatienten jedes mal variieren kann, prüfst Du den jedes mal?
Dafür ist mir meine behandlungsfreie Zeit einfach zu Schade. Bei uns geht eben jeder Aok´ler zur Kasse und beantragt sein Rezept.
Hier wollte ich eben für einen Patienten eine Langfristverordnung haben, dann wäre Ruhe
Es gibt einen therapierelevanten ICD10 Code, dieser steht im 1. Feld für den ICD10 Code. Wenn es ein LHMB ist, ist ein RZ adR ohne Genehmigung. Ich suche immer noch dein Problem, für mich sieht es so aus als ob du dein Management noch optimieren kannst.
Der auch bei Dauerpatienten jedes mal variieren kann, prüfst Du den jedes mal?
Dafür ist mir meine behandlungsfreie Zeit einfach zu Schade. Bei uns geht eben jeder Aok´ler zur Kasse und beantragt sein Rezept.
Hier wollte ich eben für einen Patienten eine Langfristverordnung haben, dann wäre Ruhe
Ja wir prüfen jedes RZ binnen Sekunden, die Absetzungen belaufen sich auf ca. 1-2 pro Jahr und immer heilbar. Langfristverordnungen gibt es so nicht. Der Arzt kann adR bis zu 12 Wochen Therapie verordnen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.8.17 15:43:
Tempelritter schrieb am 8.8.17 14:42:
Es gibt einen therapierelevanten ICD10 Code, dieser steht im 1. Feld für den ICD10 Code. Wenn es ein LHMB ist, ist ein RZ adR ohne Genehmigung. Ich suche immer noch dein Problem, für mich sieht es so aus als ob du dein Management noch optimieren kannst.
Der auch bei Dauerpatienten jedes mal variieren kann, prüfst Du den jedes mal?
Dafür ist mir meine behandlungsfreie Zeit einfach zu Schade. Bei uns geht eben jeder Aok´ler zur Kasse und beantragt sein Rezept.
Hier wollte ich eben für einen Patienten eine Langfristverordnung haben, dann wäre Ruhe
Ja wir prüfen jedes RZ binnen Sekunden, die Absetzungen belaufen sich auf ca. 1-2 pro Jahr und immer heilbar. Langfristverordnungen gibt es so nicht. Der Arzt kann adR bis zu 12 Wochen Therapie verordnen.
Ja wir prüfen jedes RZ binnen Sekunden, die Absetzungen belaufen sich auf ca. 1-2 pro Jahr und immer heilbar. Langfristverordnungen gibt es so nicht. Der Arzt kann adR bis zu 12 Wochen Therapie verordnen.
Wir auch, aber wir haben nicht alle Diagnosen der sogenannten Praxisbesonderheiten im Kopf, Respekt wenn du das in Sekunden nachgeschaut hast.
Doch es gibt die Langfrist Verordnungen, die Kasse, hier die Aok Rheinland, genehmigt seinem Versicherten für ein oder zwei Jahre jeweils 104 Behandlungen á 2x die Woche innerhalb eines Jahres Genehmigungsfrei zu machen. Da steht eben keine Diagnose drauf, sondern nur die Anzahl und der Indikationsschlüssel.
Die Aok Rheinland besteht auf die Genehmigungspflicht, außer bei die sogenannten Praxisbesonderheiten. Ich kann nicht innerhalb Sekunden sagen, ob I69.0 zu den Praxisbesonderheiten gehört oder nicht. Das nächste mal steht da nicht I69.0 sondern S43.5. auch hier kennst du alle Praxisbesonderheit? Ich nicht tut mir leid, ich muss da jedesmal nach schauen. Wie gesagt, hier wechseln die Diagnosen öfter, heißt für mich, alle Patienten deren Kassen das Genehmigungsverfahren haben, gehen weiter vorab zur Kasse um ihr Rezept zu genehmigen. Das Risiko gehe ich gar nicht ein. Und schon gar nicht bei der Aok
Absetzungen habe ich auch Dank des Forums sehr wenige.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
.Tempelritter schrieb am 8.8.17 15:58:
Ja wir prüfen jedes RZ binnen Sekunden, die Absetzungen belaufen sich auf ca. 1-2 pro Jahr und immer heilbar. Langfristverordnungen gibt es so nicht. Der Arzt kann adR bis zu 12 Wochen Therapie verordnen.
Wir auch, aber wir haben nicht alle Diagnosen der sogenannten Praxisbesonderheiten im Kopf, Respekt wenn du das in Sekunden nachgeschaut hast.
Doch es gibt die Langfrist Verordnungen, die Kasse, hier die Aok Rheinland, genehmigt seinem Versicherten für ein oder zwei Jahre jeweils 104 Behandlungen á 2x die Woche innerhalb eines Jahres Genehmigungsfrei zu machen. Da steht eben keine Diagnose drauf, sondern nur die Anzahl und der Indikationsschlüssel.
Die Aok Rheinland besteht auf die Genehmigungspflicht, außer bei die sogenannten Praxisbesonderheiten. Ich kann nicht innerhalb Sekunden sagen, ob I69.0 zu den Praxisbesonderheiten gehört oder nicht. Das nächste mal steht da nicht I69.0 sondern S43.5. auch hier kennst du alle Praxisbesonderheit? Ich nicht tut mir leid, ich muss da jedesmal nach schauen. Wie gesagt, hier wechseln die Diagnosen öfter, heißt für mich, alle Patienten deren Kassen das Genehmigungsverfahren haben, gehen weiter vorab zur Kasse um ihr Rezept zu genehmigen. Das Risiko gehe ich gar nicht ein. Und schon gar nicht bei der Aok
Absetzungen habe ich auch Dank des Forums sehr wenige.
Die GKVen sind diagnoseabhängig berechtigt, adR-Verordnungen zu genehmigen; die Genehmigungsdauer soll ein Jahr nicht unterschreiten (soweit so gut); ich kann mich nicht daran erinnern das die AOK berechtigt ist, pauschal 104 Behandlungen indikationsschlüsselabhängig zu genehmigen. Das beeinträchtigt dich ungebührlich in der Ausübung deiner Arbeit und hindert Versicherte an der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Als wirtschaftlich Beeinträchtigter bist du berechtigt, dich ins Geschäftsgebahren der AOK einzumischen.
Achtung: spätestens da gehört die Arbeit an einen Anwalt übergeben. Hier im Forum wird gelegentlich erwähnt wer etwas taugt; wegen der Delikatesse ist es wichtiger auf Spezialisierung zu achten als auf Regionalität ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...vielleicht ist das sogar ein Hebel mit der du der AOK eins auf die Nase geben kannst? (Vorwärts-Verteidigung hat manchmal Vorteile; insbesondere wenn du es schaffst die lokale AOK-Geschäftsstelle mit reinzuziehen...)
Die GKVen sind diagnoseabhängig berechtigt, adR-Verordnungen zu genehmigen; die Genehmigungsdauer soll ein Jahr nicht unterschreiten (soweit so gut); ich kann mich nicht daran erinnern das die AOK berechtigt ist, pauschal 104 Behandlungen indikationsschlüsselabhängig zu genehmigen. Das beeinträchtigt dich ungebührlich in der Ausübung deiner Arbeit und hindert Versicherte an der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Als wirtschaftlich Beeinträchtigter bist du berechtigt, dich ins Geschäftsgebahren der AOK einzumischen.
Achtung: spätestens da gehört die Arbeit an einen Anwalt übergeben. Hier im Forum wird gelegentlich erwähnt wer etwas taugt; wegen der Delikatesse ist es wichtiger auf Spezialisierung zu achten als auf Regionalität ;)
Achtung: spätestens da gehört die Arbeit an einen Anwalt übergeben. Hier im Forum wird gelegentlich erwähnt wer etwas taugt; wegen der Delikatesse ist es wichtiger auf Spezialisierung zu achten als auf Regionalität ;)
Ja habe den Namen, danke
Mal sehen was er dazu sagt, berichte gerne
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.8.17 22:05:
Achtung: spätestens da gehört die Arbeit an einen Anwalt übergeben. Hier im Forum wird gelegentlich erwähnt wer etwas taugt; wegen der Delikatesse ist es wichtiger auf Spezialisierung zu achten als auf Regionalität ;)
Ja habe den Namen, danke
Mal sehen was er dazu sagt, berichte gerne
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Brausebier schrieb:
Traurig, wenn man schon Angst haben muss seine Meinung zu äußern. Für mich ist dass teilweise Betrug auf höchster Ebene. Ein findiger Rechtsanwalt sollte mal prüfen ob die Krankenkassen denn den Mindestlohn einhalten, wenn Sie Verordnungen absetzen.Im weitesten Sinne ist das ja der Bruttlohn des Freiberuflers. :wink:
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Tempelritter schrieb:
Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht. Was ist der richtige Diagnoseschlüssel?
Wie ein RZ vollständig ausgefüllt sein muss, kann man nachlesen. Welche RZ adR zur Genehmigung müssen auch.
Wer die Genehmigung einholt, steht in den HMR.
Ich habe Angst, dass ich eine plötzlich fehlende Diagnose ICD10 der Anlage 2 übersehe.
Patienten haben 5 verschiedene ICD10 Codes inklusive ausgeschriebener Diagnosen auf Rezept.
Vier Diagnosen gehören nicht zur Anlage 2, heißt bei der Aok, sie müssen vorab genehmigt werden.
Wir haben hier 2-3 Arztpraxen die katastrophenmäßig die Rezepte ausstellen. Aus fünf Diagnosen werden auch schon mal sieben, oder auch vier. Da kann es schnell passieren, dass der für uns wichtige ICD10 Code fehlt und das Rezept hätte vorab genehmigt werden müssen.
Ist die Genehmigung, warum auch immer, nicht vorab geschehen, zahlt uns die Aok rheinland keinen Cent.
Ein Grund warum wir weite ALLE Patienten weiterhin zur Aok schicken und die Rezepte vorlegen lassen. Bescheinigung, dass vorgelegt wurde reicht uns. Bei einem Patienten wollte ich aber nach einer Langfristgenehmigung bitten, da stehen eben keine Diagnosen drauf, sondern 104 Behandlungen a 2x Woche bis 08.08.18
Dass ich die Patienten weiterhin zur Aok schicke, wurde mir sehr übel genommen, da ich mir hier etwas raus nehme, was ihre Versicherten nun ausbaden müssten.
Nun drohte man mir, dass man rechtliche Schritte gegen unsere Praxis in Betracht ziehen wird!
Welche, wurde nicht mitgeteilt, man würde prüfen.
Ganz ehrlich, das macht mir schon ein bisschen Angst, weil ich keinerlei Ahnung habe, was das sein könnte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Blöd ausgedrückt von mir.
Ich habe Angst, dass ich eine plötzlich fehlende Diagnose ICD10 der Anlage 2 übersehe.
Patienten haben 5 verschiedene ICD10 Codes inklusive ausgeschriebener Diagnosen auf Rezept.
Vier Diagnosen gehören nicht zur Anlage 2, heißt bei der Aok, sie müssen vorab genehmigt werden.
Wir haben hier 2-3 Arztpraxen die katastrophenmäßig die Rezepte ausstellen. Aus fünf Diagnosen werden auch schon mal sieben, oder auch vier. Da kann es schnell passieren, dass der für uns wichtige ICD10 Code fehlt und das Rezept hätte vorab genehmigt werden müssen.
Ist die Genehmigung, warum auch immer, nicht vorab geschehen, zahlt uns die Aok rheinland keinen Cent.
Ein Grund warum wir weite ALLE Patienten weiterhin zur Aok schicken und die Rezepte vorlegen lassen. Bescheinigung, dass vorgelegt wurde reicht uns. Bei einem Patienten wollte ich aber nach einer Langfristgenehmigung bitten, da stehen eben keine Diagnosen drauf, sondern 104 Behandlungen a 2x Woche bis 08.08.18
Dass ich die Patienten weiterhin zur Aok schicke, wurde mir sehr übel genommen, da ich mir hier etwas raus nehme, was ihre Versicherten nun ausbaden müssten.
Nun drohte man mir, dass man rechtliche Schritte gegen unsere Praxis in Betracht ziehen wird!
Welche, wurde nicht mitgeteilt, man würde prüfen.
Ganz ehrlich, das macht mir schon ein bisschen Angst, weil ich keinerlei Ahnung habe, was das sein könnte.
adR wird auf Antrag des Versicherten genehmigt; sofern du genug Willkürabsetzungen der AOK im Ordner hast kannst du damit begründen das du bisheriger Schikane der AOK nur beikommen kannst indem du vor Behandlungsbeginn die VO prüfen lässt: so wirst du die meisten Schikanegründe los.
Die Möglichkeiten gegen dieses vorgehen anzukommen sind begrenzt solange in dsr Regel der fristgerechte Behandlungsbeginn gewährleistet ist.
Cave: es könnte passieren das die Ärzte um dich herum ge eten werden, die Frist zum Behandlungsbeginn zu verknappen -- wenn es soweit ist solltest du die HMR in- und auswendig kennen (insbesondere den Part wo die AOK während des Genehmigungsverfahrens vergütungspflichtig ist ;))
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...schalt "jetzt" einen Anwalt ein der dann, wenn's ernst werden sollte, den Fall dann schon kennt.
Besser ist das, ja. Danke
adR wird auf Antrag des Versicherten genehmigt; sofern du genug Willkürabsetzungen der AOK im Ordner hast kannst du damit begründen das du bisheriger Schikane der AOK nur beikommen kannst indem du vor Behandlungsbeginn die VO prüfen lässt: so wirst du die meisten Schikanegründe los.
Schikanegründe, allein das Wort :rage:
Die Möglichkeiten gegen dieses vorgehen anzukommen sind begrenzt solange in dsr Regel der fristgerechte Behandlungsbeginn gewährleistet ist.
Werden jetzt noch verstärkter bei Aok Patienten achten! Terminpläne sind Gott sei Dank super voll
Cave: es könnte passieren das die Ärzte um dich herum ge eten werden, die Frist zum Behandlungsbeginn zu verknappen -- wenn es soweit ist solltest du die HMR in- und auswendig kennen (insbesondere den Part wo die AOK während des Genehmigungsverfahrens vergütungspflichtig ist ;))
Das tue ich, :sunglasses:
Sollte das passieren und das merkt man ja, Hallelujah. Dagegen würde ich vorgehen. Nur wie weiß ich noch nicht. :innocent:
Finde ja die Drohung schon heftig, das man rechtliche Prüfungen gegen uns machen will.
Was kann denn noch kommen? Ideen? Wäre gerne gewappnet, dann kann mich nix schocken
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.8.17 12:18:
...schalt "jetzt" einen Anwalt ein der dann, wenn's ernst werden sollte, den Fall dann schon kennt.
Besser ist das, ja. Danke
adR wird auf Antrag des Versicherten genehmigt; sofern du genug Willkürabsetzungen der AOK im Ordner hast kannst du damit begründen das du bisheriger Schikane der AOK nur beikommen kannst indem du vor Behandlungsbeginn die VO prüfen lässt: so wirst du die meisten Schikanegründe los.
Schikanegründe, allein das Wort :rage:
Die Möglichkeiten gegen dieses vorgehen anzukommen sind begrenzt solange in dsr Regel der fristgerechte Behandlungsbeginn gewährleistet ist.
Werden jetzt noch verstärkter bei Aok Patienten achten! Terminpläne sind Gott sei Dank super voll
Cave: es könnte passieren das die Ärzte um dich herum ge eten werden, die Frist zum Behandlungsbeginn zu verknappen -- wenn es soweit ist solltest du die HMR in- und auswendig kennen (insbesondere den Part wo die AOK während des Genehmigungsverfahrens vergütungspflichtig ist ;))
Das tue ich, :sunglasses:
Sollte das passieren und das merkt man ja, Hallelujah. Dagegen würde ich vorgehen. Nur wie weiß ich noch nicht. :innocent:
Finde ja die Drohung schon heftig, das man rechtliche Prüfungen gegen uns machen will.
Was kann denn noch kommen? Ideen? Wäre gerne gewappnet, dann kann mich nix schocken
normalerweise reagiere ich nicht auf anonyme Posts. Deinen Grund verstehe ich, deshalb eine Ausnahme:
Bin mir nicht sicher, Dich richtig zu verstehen. Die AOK (Nordrhein?) hat ihren ursprünglichen Genehmigungsverzicht ohne Not aufgekündigt und damit ihre Versicherten nicht nur im Regen stehen lassen, sondern sie im Vergleich zu anderen Kostenträgern auch noch benachteiligt. Diese Genehmigungspflicht liegt natürlich bei den Versicherten und nicht bei uns. Wir sind Leistungsträger aber deshalb noch längst nicht blöde. Wenn wir das Genehmigungsverfahren Teilen unserer Patienten abnehmen ist das ein völlig freiwilliges Entgegenkommen unsererseits und kann keine wie auch immer geartete Verpflichtung für zukünftiges Handeln bedeuten...
Wir unterscheiden sogar zwischen unseren Patienten nach denjenigen, denen wir das abnehmen und denen, die wir zur AOK schicken. Ja sind wir denn die Lückenbüßer verfehlter kassenpolitischer Entscheidungen...?
Mit kollegialen Grüßen und stay strong
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
normalerweise reagiere ich nicht auf anonyme Posts. Deinen Grund verstehe ich, deshalb eine Ausnahme:
Bin mir nicht sicher, Dich richtig zu verstehen. Die AOK (Nordrhein?) hat ihren ursprünglichen Genehmigungsverzicht ohne Not aufgekündigt und damit ihre Versicherten nicht nur im Regen stehen lassen, sondern sie im Vergleich zu anderen Kostenträgern auch noch benachteiligt. Diese Genehmigungspflicht liegt natürlich bei den Versicherten und nicht bei uns. Wir sind Leistungsträger aber deshalb noch längst nicht blöde. Wenn wir das Genehmigungsverfahren Teilen unserer Patienten abnehmen ist das ein völlig freiwilliges Entgegenkommen unsererseits und kann keine wie auch immer geartete Verpflichtung für zukünftiges Handeln bedeuten...
Wir unterscheiden sogar zwischen unseren Patienten nach denjenigen, denen wir das abnehmen und denen, die wir zur AOK schicken. Ja sind wir denn die Lückenbüßer verfehlter kassenpolitischer Entscheidungen...?
Mit kollegialen Grüßen und stay strong
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Xela schrieb:
Hab mir den Faden mal gerade reingetan und kann nur sagen, Hunde die bellen.... Wenn mir die AOK drohen würde, wäre ein anstehendes Verfahren ein Hochgenuss. Soll eine Kasse mal erklären, warum Sie sich am Aufbau des Bürokratiemonsters HMK beteiligt und sich anschließend beschwert, warum kaum einer mehr klarkommt. Sie machen das richtig. Was nicht sofort einleuchtet, geht mit dem Pat. zur Genehmigung. Sollen sich gut bezahlte Fachleute damit auseinandersetzen.
Hi,
normalerweise reagiere ich nicht auf anonyme Posts. Deinen Grund verstehe ich, deshalb eine Ausnahme:
Geht mir genau so. Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Udo Eickenberg schrieb am 8.8.17 15:21:
Hi,
normalerweise reagiere ich nicht auf anonyme Posts. Deinen Grund verstehe ich, deshalb eine Ausnahme:
Geht mir genau so. Danke
Hunde die bellen.... Wenn mir die AOK drohen würde, wäre ein anstehendes Verfahren ein Hochgenuss. Soll eine Kasse mal erklären, warum Sie sich am Aufbau des Bürokratiemonsters HMK beteiligt und sich anschließend beschwert, warum kaum einer mehr klarkommt..
Bin ja eigentlich auch nen Kämpfer, aber hier bekam ich eben doch Schiss, eben weil ich nicht weiß, was kann sie mir wirklich. Bin gerne vorbereitet
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Xela schrieb am 8.8.17 15:21:
Hunde die bellen.... Wenn mir die AOK drohen würde, wäre ein anstehendes Verfahren ein Hochgenuss. Soll eine Kasse mal erklären, warum Sie sich am Aufbau des Bürokratiemonsters HMK beteiligt und sich anschließend beschwert, warum kaum einer mehr klarkommt..
Bin ja eigentlich auch nen Kämpfer, aber hier bekam ich eben doch Schiss, eben weil ich nicht weiß, was kann sie mir wirklich. Bin gerne vorbereitet
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Papa Alpaka schrieb:
...schalt "jetzt" einen Anwalt ein der dann, wenn's ernst werden sollte, den Fall dann schon kennt.
adR wird auf Antrag des Versicherten genehmigt; sofern du genug Willkürabsetzungen der AOK im Ordner hast kannst du damit begründen das du bisheriger Schikane der AOK nur beikommen kannst indem du vor Behandlungsbeginn die VO prüfen lässt: so wirst du die meisten Schikanegründe los.
Die Möglichkeiten gegen dieses vorgehen anzukommen sind begrenzt solange in dsr Regel der fristgerechte Behandlungsbeginn gewährleistet ist.
Cave: es könnte passieren das die Ärzte um dich herum ge eten werden, die Frist zum Behandlungsbeginn zu verknappen -- wenn es soweit ist solltest du die HMR in- und auswendig kennen (insbesondere den Part wo die AOK während des Genehmigungsverfahrens vergütungspflichtig ist ;))
Sorry, für´s anonym posten, aber ich möchte wirklich nicht, dass die Aok meinen Forums Namen hier lesen kann.
Absatz 1
Wir lassen weiterhin alle Patienten der Aok zum Genehmigungsverfahren in die Filiale laufen, einfach weil uns die Gefahr zu groß ist, dass der Arzt mal den richtigen Diagnoseschlüssel nicht aufschreibt. Haben hier einige Ärzte, die füllen mal so und mal so aus. Ohne den richtigen Diagnoseschlüssel ist ein Rezept aber nicht in der Anlage 2 und muss somit vorab genehmigt werden. Die Gefahr, dass da etwas übersehen wird, ist mir einfach zu groß.
Absatz 2
Nun bat ich für einen Patienten weiterhin ein Langfristgenehmigungsverfahren (Antrag hatte sie gestellt) auszustellen, in denen steht lediglich Anzahl der genehmigten Behandlungen, ohne Diagnose. Die, die laufen können, schicke ich weiterhin mit jedem Rezept in die Filiale, egal welche Diagnose.
Absatz 3
Mir wurde mitgeteilt, dass ich ziemlich unverschämt wäre dies von ihren Versicherten zu fordern (ich bat darum und begründete meine Bitte) und dass man Rücksprache mit der Rechtsabteilung halten wird, um zu prüfen, wie man gegen unsere Praxis vorgehen kann! So wie wir hier mit ihren Versicherten umgehen, muss die Aok sich wehren.
Auf meine Frage, was denn damit gemeint wäre, "Es würden die rechtlichen Mittel gegen uns geprüft."
Der Ton war ausgesprochen scharf, seitens der Aok
Was können die meinen? Hat jemand Ideen?
Bin noch immer sprachlos.
Mit der ehemaligen Abteilungsleiterin in Essen hatte ich sehr gute Kontakte, sie machte vieles für den Patienten möglich, diese ist aber leider erkrankt.
Zu Absatz 1
Gute Lösung
Zu Absatz 2
Schlechte Lösung! Im Namen eines Patienten zieht immer Probleme nach sich. (Früher oder später, aber immer) Außer, Du bist Bevollmächtigter des Patienten. Sonst wirft dies einen schwarzen schatten auf Dich und die Praxis, wie geschehen.
Zu Absatz 3
Unter´m Strich bittest ja Du um eine Leistung, die Du dann auch noch selbst erbringst. Quasi Selbstbedienung. Ich schätze mal, daß das der AOK sauer aufgestoßen ist. Und teils auch zurecht.
Meine Empfehlung hier: Den Patienten bitten Dir schriftlich zu bestätigen, daß Du in seinem/ihren Namen gehandelt hast. Dies noch einmal mit Deinem Schreiben/einer Erklärung ab zur AOK und gut ist. Da wird nix nach kommen.
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Zu Absatz 1
Gute Lösung
Zu Absatz 2
Schlechte Lösung! Im Namen eines Patienten zieht immer Probleme nach sich. (Früher oder später, aber immer) Außer, Du bist Bevollmächtigter des Patienten. Sonst wirft dies einen schwarzen schatten auf Dich und die Praxis, wie geschehen.
Zu Absatz 3
Unter´m Strich bittest ja Du um eine Leistung, die Du dann auch noch selbst erbringst. Quasi Selbstbedienung. Ich schätze mal, daß das der AOK sauer aufgestoßen ist. Und teils auch zurecht.
Meine Empfehlung hier: Den Patienten bitten Dir schriftlich zu bestätigen, daß Du in seinem/ihren Namen gehandelt hast. Dies noch einmal mit Deinem Schreiben/einer Erklärung ab zur AOK und gut ist. Da wird nix nach kommen.
Ich habe die Vollmacht des Patienten, die wurde auch von Anfang an die Aok gesendet, niemals würde ich ohne Vollmacht handeln. :point_up:
Da wird nix nach kommen.
Dein Wort in Gottes Ohren :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
frank 248 schrieb am 9.8.17 11:05:
frank 248 schrieb am 9.8.17 11:05:
Zu Absatz 1
Gute Lösung
Zu Absatz 2
Schlechte Lösung! Im Namen eines Patienten zieht immer Probleme nach sich. (Früher oder später, aber immer) Außer, Du bist Bevollmächtigter des Patienten. Sonst wirft dies einen schwarzen schatten auf Dich und die Praxis, wie geschehen.
Zu Absatz 3
Unter´m Strich bittest ja Du um eine Leistung, die Du dann auch noch selbst erbringst. Quasi Selbstbedienung. Ich schätze mal, daß das der AOK sauer aufgestoßen ist. Und teils auch zurecht.
Meine Empfehlung hier: Den Patienten bitten Dir schriftlich zu bestätigen, daß Du in seinem/ihren Namen gehandelt hast. Dies noch einmal mit Deinem Schreiben/einer Erklärung ab zur AOK und gut ist. Da wird nix nach kommen.
Ich habe die Vollmacht des Patienten, die wurde auch von Anfang an die Aok gesendet, niemals würde ich ohne Vollmacht handeln. :point_up:
Da wird nix nach kommen.
Dein Wort in Gottes Ohren :blush:
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Physio2018 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.8.17 10:44:
Sorry, für´s anonym posten, aber ich möchte wirklich nicht, dass die Aok meinen Forums Namen hier lesen kann.
Absatz 1
Wir lassen weiterhin alle Patienten der Aok zum Genehmigungsverfahren in die Filiale laufen, einfach weil uns die Gefahr zu groß ist, dass der Arzt mal den richtigen Diagnoseschlüssel nicht aufschreibt. Haben hier einige Ärzte, die füllen mal so und mal so aus. Ohne den richtigen Diagnoseschlüssel ist ein Rezept aber nicht in der Anlage 2 und muss somit vorab genehmigt werden. Die Gefahr, dass da etwas übersehen wird, ist mir einfach zu groß.
Absatz 2
Nun bat ich für einen Patienten weiterhin ein Langfristgenehmigungsverfahren (Antrag hatte sie gestellt) auszustellen, in denen steht lediglich Anzahl der genehmigten Behandlungen, ohne Diagnose. Die, die laufen können, schicke ich weiterhin mit jedem Rezept in die Filiale, egal welche Diagnose.
Absatz 3
Mir wurde mitgeteilt, dass ich ziemlich unverschämt wäre dies von ihren Versicherten zu fordern (ich bat darum und begründete meine Bitte) und dass man Rücksprache mit der Rechtsabteilung halten wird, um zu prüfen, wie man gegen unsere Praxis vorgehen kann! So wie wir hier mit ihren Versicherten umgehen, muss die Aok sich wehren.
Auf meine Frage, was denn damit gemeint wäre, "Es würden die rechtlichen Mittel gegen uns geprüft."
Der Ton war ausgesprochen scharf, seitens der Aok
Was können die meinen? Hat jemand Ideen?
Bin noch immer sprachlos.
Mit der ehemaligen Abteilungsleiterin in Essen hatte ich sehr gute Kontakte, sie machte vieles für den Patienten möglich, diese ist aber leider erkrankt.
Zu Absatz 1
Gute Lösung
Zu Absatz 2
Schlechte Lösung! Im Namen eines Patienten zieht immer Probleme nach sich. (Früher oder später, aber immer) Außer, Du bist Bevollmächtigter des Patienten. Sonst wirft dies einen schwarzen schatten auf Dich und die Praxis, wie geschehen.
Zu Absatz 3
Unter´m Strich bittest ja Du um eine Leistung, die Du dann auch noch selbst erbringst. Quasi Selbstbedienung. Ich schätze mal, daß das der AOK sauer aufgestoßen ist. Und teils auch zurecht.
Meine Empfehlung hier: Den Patienten bitten Dir schriftlich zu bestätigen, daß Du in seinem/ihren Namen gehandelt hast. Dies noch einmal mit Deinem Schreiben/einer Erklärung ab zur AOK und gut ist. Da wird nix nach kommen.
Mir wurde auch mal von der AOK in einem Schreiben gedroht, das sie auch anders könnten und meine Praxis kontrollieren würden, wenn ich noch mal bei einer Unterschriftensammlung vom Verband teilnehmen würde.
Brief ging an den Anwalt und da der Satz als Drohung interpretiert werden konnte, wurde Anzeige an den Sachbearbeiter direkt gesellt.
Eine schriftliche Entschuldigung des Vostandes kam innerhalb drei Tagen. Seit dem keine Probleme mehr.
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Brief ging an den Anwalt und da der Satz als Drohung interpretiert werden konnte, wurde Anzeige an den Sachbearbeiter direkt gesellt.
Eine schriftliche Entschuldigung des Vostandes kam innerhalb drei Tagen. Seit dem keine Probleme mehr.
Bravo. Nichts gefallen lassen.
Ich bin ja auch der Meinung, dass die über jede Praxis eine Akte führen. Wenn man sich wehrt, dann gehen die einem nicht mehr so auf den Keks.
Bei mir funktioniert das ganz gut. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
idefix- schrieb am 10.8.17 15:46:
Brief ging an den Anwalt und da der Satz als Drohung interpretiert werden konnte, wurde Anzeige an den Sachbearbeiter direkt gesellt.
Eine schriftliche Entschuldigung des Vostandes kam innerhalb drei Tagen. Seit dem keine Probleme mehr.
Bravo. Nichts gefallen lassen.
Ich bin ja auch der Meinung, dass die über jede Praxis eine Akte führen. Wenn man sich wehrt, dann gehen die einem nicht mehr so auf den Keks.
Bei mir funktioniert das ganz gut. :smile:
Aber was die AOK genau bemängelt, kann ich gar nicht verstehen. Zumal Du sagst, Du hast die Vollmacht des Patienten.
Wo ist da Dein Fehler, den ich nicht sehe?
Wir haben derzeit 1 Pat von der Novitas, immer 10er Rez. Das faxen wir dann der Novitas mit Bitte um Genehmigung und bekommen postwendend und ohne Beanstandung die Genehmigung.
Jetzt komm ich bald ins Grübeln, ob wir das so weiter machen sollen.....
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WinnieE schrieb:
mann oh mann, hab mit großem Interesse hier mitgelesen.
Aber was die AOK genau bemängelt, kann ich gar nicht verstehen. Zumal Du sagst, Du hast die Vollmacht des Patienten.
Wo ist da Dein Fehler, den ich nicht sehe?
Wir haben derzeit 1 Pat von der Novitas, immer 10er Rez. Das faxen wir dann der Novitas mit Bitte um Genehmigung und bekommen postwendend und ohne Beanstandung die Genehmigung.
Jetzt komm ich bald ins Grübeln, ob wir das so weiter machen sollen.....
Wir haben derzeit 1 Pat von der Novitas, immer 10er Rez. Das faxen wir dann der Novitas mit Bitte um Genehmigung und bekommen postwendend und ohne Beanstandung die Genehmigung.
Jetzt komm ich bald ins Grübeln, ob wir das so weiter machen sollen.....
Wenn es ohne Problme einfach geht, dann lass es doch einfach so.....KISS
keep it simple sweetheart....
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 10.8.17 22:54:
Wir haben derzeit 1 Pat von der Novitas, immer 10er Rez. Das faxen wir dann der Novitas mit Bitte um Genehmigung und bekommen postwendend und ohne Beanstandung die Genehmigung.
Jetzt komm ich bald ins Grübeln, ob wir das so weiter machen sollen.....
Wenn es ohne Problme einfach geht, dann lass es doch einfach so.....KISS
keep it simple sweetheart....
Wo ist da Dein Fehler, den ich nicht sehe?
Der Fehler besteht darin, dass ich der Aok die arbeit mache und weiterhin jeden Patienten zur Aok schicke
Das wäre Willkür meinerseits und würde den Aok Patienten negativ beeinträchtigen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
WinnieE schrieb am 10.8.17 22:54:
Wo ist da Dein Fehler, den ich nicht sehe?
Der Fehler besteht darin, dass ich der Aok die arbeit mache und weiterhin jeden Patienten zur Aok schicke
Das wäre Willkür meinerseits und würde den Aok Patienten negativ beeinträchtigen.
Was der Fuzzi von der AOK sagt, interssiert gar nicht, wenn er was will soll er dies schriftlich mitteilen.
.
Richtig, ich habe nichts schriftlich und somit sind mir die Hände gebunden. Hatte aber Freitag schon mit einem Anwalt gesprochen, es wird jetzt erst einmal abgewartet was passiert.
Und sollte was passieren, was ich mir nicht mehr vorstellen kann, so kann man jetzt schnell gegen angehen.
Bei vielen wirkt ja erst einmal so eine Drohung, wenige aber wehren sich.
@Wonderwoman, ja ich glaube auch, dass die Kassen Buch über uns führen, da stehe ich sicherlich als wehrhafte Person drin, deshalb kann ich da jetzt auch wieder ruhig schlafen :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
idefix- schrieb am 10.8.17 15:46:
Was der Fuzzi von der AOK sagt, interssiert gar nicht, wenn er was will soll er dies schriftlich mitteilen.
.
Richtig, ich habe nichts schriftlich und somit sind mir die Hände gebunden. Hatte aber Freitag schon mit einem Anwalt gesprochen, es wird jetzt erst einmal abgewartet was passiert.
Und sollte was passieren, was ich mir nicht mehr vorstellen kann, so kann man jetzt schnell gegen angehen.
Bei vielen wirkt ja erst einmal so eine Drohung, wenige aber wehren sich.
@Wonderwoman, ja ich glaube auch, dass die Kassen Buch über uns führen, da stehe ich sicherlich als wehrhafte Person drin, deshalb kann ich da jetzt auch wieder ruhig schlafen :smile:
die AOK-Argumente sind wirklich ein (schlechter) Scherz. Aber auch dagegen muss man sich wappnen, so, wie Du es tust. Was bleiben wird dürfte das Schweigen im AOK-Walde sein und, dass ein subalterner SOFA sein Ego an Dir stärken wollte. Dazu gehören aber zwei, einer ders versucht und eine/r, ders mit sich machen lässt.
Zeig Dein schönstes Haifischlächeln; wir glauben an Dich...
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
die AOK-Argumente sind wirklich ein (schlechter) Scherz. Aber auch dagegen muss man sich wappnen, so, wie Du es tust. Was bleiben wird dürfte das Schweigen im AOK-Walde sein und, dass ein subalterner SOFA sein Ego an Dir stärken wollte. Dazu gehören aber zwei, einer ders versucht und eine/r, ders mit sich machen lässt.
Zeig Dein schönstes Haifischlächeln; wir glauben an Dich...
Mit kollegialen Grüßen
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Was der Fuzzi von der AOK sagt, interssiert gar nicht, wenn er was will soll er dies schriftlich mitteilen.
Mir wurde auch mal von der AOK in einem Schreiben gedroht, das sie auch anders könnten und meine Praxis kontrollieren würden, wenn ich noch mal bei einer Unterschriftensammlung vom Verband teilnehmen würde.
Brief ging an den Anwalt und da der Satz als Drohung interpretiert werden konnte, wurde Anzeige an den Sachbearbeiter direkt gesellt.
Eine schriftliche Entschuldigung des Vostandes kam innerhalb drei Tagen. Seit dem keine Probleme mehr.
Eine Langfristverordnung zur Physiotherapie und nicht nur für den einen beantragten Patienten :sunglasses:
Nein, alle Aokler Patienten, einzeln ausgestellt mit Namen versehen, die bei uns Rezepte außerhalb haben, haben eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf erhalten. :clap:
Geht doch :smile:
Na des hat sich man gelohnt :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap:Yippeyeah
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mbone schrieb:
:clap:
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die neue schrieb:
super. Herzlichen Glückwunsch !!
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Tempelritter schrieb:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.8.17 15:19:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.8.17 12:02:
Tempelritter schrieb am 17.8.17 15:19:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
Ich hab es auch nicht verstanden...
Wir prüfen unsere Rezepte auch doppelt und dreifach... Aber ich kann doch nicht ständig Patienten zur Krankenversicherung schicken..
Aber vielleicht habe ich es auch alles nicht kapiert. :scream:
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a schubart schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.8.17 12:42:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.8.17 12:02:
Tempelritter schrieb am 17.8.17 15:19:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
Ich hab es auch nicht verstanden...
Wir prüfen unsere Rezepte auch doppelt und dreifach... Aber ich kann doch nicht ständig Patienten zur Krankenversicherung schicken..
Aber vielleicht habe ich es auch alles nicht kapiert. :scream:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
Ich hab es auch nicht verstanden...
Wir prüfen unsere Rezepte auch doppelt und dreifach... Aber ich kann doch nicht ständig Patienten zur Krankenversicherung schicken..
Aber vielleicht habe ich es auch alles nicht kapiert. :scream:
Warum nicht? Die Kasse will es doch so. Die AOK verlangt doch das Genehmigungsverfahren
Der Patient kann gerne die Kasse wechseln, oder die Praxis egal.
Wir prüfen die Rezepte auch dreimal, aber nicht nach dem Diagnoseschlüssel, für das Genehmigungsverfahren.
Wenn eine Kasse das Genehmigungsverfahren hat, geht jedes Rezept außerhalb vom Patient persönlich an die Kasse und zwar vor dem ersten Termin.
Das aktuelle Rezept dieses Arztes bei einem Dauer-Patienten wurde mit dem ICD10 "R26.2" davor war "Z74.9", auch schon mal mit "I69.3" oder "M47.99"ausgestellt. Alles Rezepte außerhalb des Regelfalles und das nur von einem Patienten. Ich weiß nicht im Kopf, welches eine sogenannte Langfristdiagnose ist. Ihr? Im Stehgreif? Oder schaut ihr das doch nach?
Sehe ich gar nicht ein, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Das Rezept muss also vorab zur Genehmigung und zwar vom Patienten, das übernehmen wir nicht.
Ist mir viel zu heiß, dass ich mich dann doch mal im Diagnoseschlüssel vertan habe und auf den Kosten sitzen bleibe.
Gerade die AOK die dermaßen unkulant ist und Fehler nicht heilbar machen lässt.
Ist das jetzt verständlich? Und wenn nicht, dann sagt mir bitte, was genau ihr nicht versteht
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
a schubart schrieb am 22.9.17 17:09:
Tempelritter schrieb am 18.8.17 12:42:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.8.17 12:02:
Tempelritter schrieb am 17.8.17 15:19:
eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf ist nach HMR gar nicht erforderlich.
:confused:
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?
Nicht wirklich, oder?
Doch, nur klingt es für mich wirr und nicht ganz nachvollziehbar.
Ich hab es auch nicht verstanden...
Wir prüfen unsere Rezepte auch doppelt und dreifach... Aber ich kann doch nicht ständig Patienten zur Krankenversicherung schicken..
Aber vielleicht habe ich es auch alles nicht kapiert. :scream:
Warum nicht? Die Kasse will es doch so. Die AOK verlangt doch das Genehmigungsverfahren
Der Patient kann gerne die Kasse wechseln, oder die Praxis egal.
Wir prüfen die Rezepte auch dreimal, aber nicht nach dem Diagnoseschlüssel, für das Genehmigungsverfahren.
Wenn eine Kasse das Genehmigungsverfahren hat, geht jedes Rezept außerhalb vom Patient persönlich an die Kasse und zwar vor dem ersten Termin.
Das aktuelle Rezept dieses Arztes bei einem Dauer-Patienten wurde mit dem ICD10 "R26.2" davor war "Z74.9", auch schon mal mit "I69.3" oder "M47.99"ausgestellt. Alles Rezepte außerhalb des Regelfalles und das nur von einem Patienten. Ich weiß nicht im Kopf, welches eine sogenannte Langfristdiagnose ist. Ihr? Im Stehgreif? Oder schaut ihr das doch nach?
Sehe ich gar nicht ein, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Das Rezept muss also vorab zur Genehmigung und zwar vom Patienten, das übernehmen wir nicht.
Ist mir viel zu heiß, dass ich mich dann doch mal im Diagnoseschlüssel vertan habe und auf den Kosten sitzen bleibe.
Gerade die AOK die dermaßen unkulant ist und Fehler nicht heilbar machen lässt.
Ist das jetzt verständlich? Und wenn nicht, dann sagt mir bitte, was genau ihr nicht versteht
Jede vernünftig arbeitende Software kennzeichnet die bei passender Kombination Diagnose(ICD10 - Schlüssel) und Indikationsschlüssel als Verordnung mit 'Langfristigem Heilmittelbedarf'. Bei solchen Rezepten ist es uns recht egal ob diese als Erst, Folge oder Außerhalb des Regelfalls gekennzeichnet sind. Es besteht keine Veranlassung damit den Patienten oder die Krankenkasse zu beschäftigen. §8a (2) HMR. Unsere Software übernimmt diese Aufgabe nach Rezepterfassung recht präzise.
Bei allen anderen Verordnungen außerhalb des Regelfalles wird, falls nicht ein genereller Verzicht auf das Genehmigungsverfahren bei uns schriftlich vorliegt, der Patient in Übereinstimmung mit §8 HMR gebeten diese Genehmigung schriftlich einzuholen. Ob diese Genehmigung bereits vorliegt, sieht die Rezeption beim Aufruf des alten Rezeptes. Sie sieht auch, ob die Genehmigung möglicherweise abgelaufen ist oder sich die Kombination ICD10 und Indikationsschlüssel geändert hat. Unsere Software druckt, falls nötig, einen entsprechenden Antrag des Patienten aus. Dieser Unterschreibt und wir schicken den Antrag zur Krankenkasse. In diesem Antrag legt der Patient fest, dass die Krankenkasse uns über das Ergebnis ihres Genehmigungsverfahrens unterrichten muss. Zeitlicher Aufwand ca. 2 min. Danach werden ganz normal die Behandlungstermine festgelegt. Es besteht keinerlei Veranlassung einen Patienten zu nötigen VOR der ersten Behandlung eine Genehmigung einzuholen. Vergl. § 8 (4) HMR. Unsere Rezeptionskraft verkauft das als Patientenservice.
Wenn Du ohne Software nicht in der Lage bist, schnell einen Überblick über den Genehmigungsstatus zu verschaffen kauf die eine Software. Wenn Du eine hast, die das nicht leistet, kauf dir eine vernünftige.
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Quinto schrieb:
Ich kann schon verstehen, dass die AOK nicht mit Deiner Vorgehensweise zufrieden ist. Wiederspricht sie doch der in den HMR §8 und §8a festgelegten Prozedere.
Jede vernünftig arbeitende Software kennzeichnet die bei passender Kombination Diagnose(ICD10 - Schlüssel) und Indikationsschlüssel als Verordnung mit 'Langfristigem Heilmittelbedarf'. Bei solchen Rezepten ist es uns recht egal ob diese als Erst, Folge oder Außerhalb des Regelfalls gekennzeichnet sind. Es besteht keine Veranlassung damit den Patienten oder die Krankenkasse zu beschäftigen. §8a (2) HMR. Unsere Software übernimmt diese Aufgabe nach Rezepterfassung recht präzise.
Bei allen anderen Verordnungen außerhalb des Regelfalles wird, falls nicht ein genereller Verzicht auf das Genehmigungsverfahren bei uns schriftlich vorliegt, der Patient in Übereinstimmung mit §8 HMR gebeten diese Genehmigung schriftlich einzuholen. Ob diese Genehmigung bereits vorliegt, sieht die Rezeption beim Aufruf des alten Rezeptes. Sie sieht auch, ob die Genehmigung möglicherweise abgelaufen ist oder sich die Kombination ICD10 und Indikationsschlüssel geändert hat. Unsere Software druckt, falls nötig, einen entsprechenden Antrag des Patienten aus. Dieser Unterschreibt und wir schicken den Antrag zur Krankenkasse. In diesem Antrag legt der Patient fest, dass die Krankenkasse uns über das Ergebnis ihres Genehmigungsverfahrens unterrichten muss. Zeitlicher Aufwand ca. 2 min. Danach werden ganz normal die Behandlungstermine festgelegt. Es besteht keinerlei Veranlassung einen Patienten zu nötigen VOR der ersten Behandlung eine Genehmigung einzuholen. Vergl. § 8 (4) HMR. Unsere Rezeptionskraft verkauft das als Patientenservice.
Wenn Du ohne Software nicht in der Lage bist, schnell einen Überblick über den Genehmigungsstatus zu verschaffen kauf die eine Software. Wenn Du eine hast, die das nicht leistet, kauf dir eine vernünftige.
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a schubart schrieb:
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
a schubart schrieb am 26.9.17 06:16:
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
Ich soll also die Rezepte nicht mehr selber prüfen.? Nicht dein ernst oder?
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a schubart schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.10.17 14:59:
a schubart schrieb am 26.9.17 06:16:
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
Ich soll also die Rezepte nicht mehr selber prüfen.? Nicht dein ernst oder?
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
Ich soll also die Rezepte nicht mehr selber prüfen.? Nicht dein ernst oder?
Willst du, oder kannst du nicht verstehen? Ich glaube Du willst nicht.
Nenne mir einen Grund, warum du für Aok-Patienten mit Genehmigungspflicht prüfst, ob dies erforderlich ist oder nicht. Und komm mir jetzt nicht mit, macht das Programm.
Nenne mir einen Grund, warum man nicht auch mal einen Fehler bei der Ausstellung des Rezeptes seitens des Arztes übersehen kann. Das Problem bei den Aokler ist, dass nachträglich nicht genehmigt wird, ausnahmslos nicht. Eine Genehmigung muss vor dem ersten Behandlungstermin stattgefunden haben. Hat sie nicht vor der ersten Behandlung stattgefunden, wird die Behandlung nicht bezahlt. Bekommst du alle Rezepte außerhalb vor dem ersten Behandlungsbeginn? Selbst wenn, ist es wieder ein bürokratischer Aufwand, okay von nur wenigen Minuten, aber die summieren sich eben.
Und nun nenne mir einen Grund, warum die Patienten nicht selbst zur Kasse gehen sollen und sich ihre Rezepte genehmigen lassen sollen.
Ich kann dir einen Grund nennen, warum ich jeden Patienten vor ihrem ersten Termin mit dem Rezept zu Kassen mit Genehmigungspflicht schicke. Mir ist das Risiko zu groß, dass eben auch mal ein menschlicher Fehler übersehen werden kann. Die Aok will diese Prüfpflicht, können sie gerne haben.
Du scheinst gerne für 0,00 € zu arbeiten, hast sicherlich auch noch einen mindestens 20 Minuten Rhythmus. nimmst du auch noch Beihilfe Preise, bei zumindest netten Patienten? Genau das ist das Problem, wir Therapeuten sind einfach zu gut für die Welt, machen vieles umsonst, warum auch immer, anstatt wirklich mal an einem Strang zu ziehen und genau das zu machen was die gesetzlichen Kassen fordern bzw. von uns erwarten. Und nicht mehr! Aber nein, lieber sagen wir, ach sind doch nur wenige Minuten mehr Aufwand, ach ist doch ein netter Patient, statt NEIN! bis hierhin und nicht weiter. Es sollte gearbeitet werden, wofür wir bezahlt werden, 15 Minuten Behandlung mehr nicht.
Uns würde es allen besser gehen, wenn wir alle zusammen arbeiten würden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
a schubart schrieb am 13.10.17 16:00:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.10.17 14:59:
a schubart schrieb am 26.9.17 06:16:
Danke Quinto. Und für nette Patienten kann man auch in Zweifel mal ne Liste in die Hand nehmen und nachschauen.. Wir nennen das Service. Aber es muss ja jeder selbst wissen und entscheiden wie er es macht. Prinzipiell bin ich mit der immer pingeliger werdenden absetzpolitik einiger Krankenkassen auch nicht einverstanden..
Solange du für genau diese Kassen sämtliche Zusatzleistungen unentgeltlich erledigst, solange wird sich auch an deren Absetungspolitik nichts ändern. Erst wenn ALLE Therapeuten an einem Strang ziehen und gemeinsam sich nicht verarschen lassen, ändert sich eventuell was
Das fängt beim Genehmigungsverfahren an und hört bei den Beihilfepreisen auf.
Ich soll also die Rezepte nicht mehr selber prüfen.? Nicht dein ernst oder?
Willst du, oder kannst du nicht verstehen? Ich glaube Du willst nicht.
Nenne mir einen Grund, warum du für Aok-Patienten mit Genehmigungspflicht prüfst, ob dies erforderlich ist oder nicht. Und komm mir jetzt nicht mit, macht das Programm.
Nenne mir einen Grund, warum man nicht auch mal einen Fehler bei der Ausstellung des Rezeptes seitens des Arztes übersehen kann. Das Problem bei den Aokler ist, dass nachträglich nicht genehmigt wird, ausnahmslos nicht. Eine Genehmigung muss vor dem ersten Behandlungstermin stattgefunden haben. Hat sie nicht vor der ersten Behandlung stattgefunden, wird die Behandlung nicht bezahlt. Bekommst du alle Rezepte außerhalb vor dem ersten Behandlungsbeginn? Selbst wenn, ist es wieder ein bürokratischer Aufwand, okay von nur wenigen Minuten, aber die summieren sich eben.
Und nun nenne mir einen Grund, warum die Patienten nicht selbst zur Kasse gehen sollen und sich ihre Rezepte genehmigen lassen sollen.
Ich kann dir einen Grund nennen, warum ich jeden Patienten vor ihrem ersten Termin mit dem Rezept zu Kassen mit Genehmigungspflicht schicke. Mir ist das Risiko zu groß, dass eben auch mal ein menschlicher Fehler übersehen werden kann. Die Aok will diese Prüfpflicht, können sie gerne haben.
Du scheinst gerne für 0,00 € zu arbeiten, hast sicherlich auch noch einen mindestens 20 Minuten Rhythmus. nimmst du auch noch Beihilfe Preise, bei zumindest netten Patienten? Genau das ist das Problem, wir Therapeuten sind einfach zu gut für die Welt, machen vieles umsonst, warum auch immer, anstatt wirklich mal an einem Strang zu ziehen und genau das zu machen was die gesetzlichen Kassen fordern bzw. von uns erwarten. Und nicht mehr! Aber nein, lieber sagen wir, ach sind doch nur wenige Minuten mehr Aufwand, ach ist doch ein netter Patient, statt NEIN! bis hierhin und nicht weiter. Es sollte gearbeitet werden, wofür wir bezahlt werden, 15 Minuten Behandlung mehr nicht.
Uns würde es allen besser gehen, wenn wir alle zusammen arbeiten würden.
Du bringst ein paar Dinge durcheinander.
Vielleicht solltest du noch einmal ermitteln, was ein Leistungserbringer zu tun und zu lassen hat.
Wenn du so unreflektiert weiter machst, dann wunder dich nicht, dass die AOK "droht" (was ich sehr bezweifel).
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RoFo schrieb:
AT
Du bringst ein paar Dinge durcheinander.
Vielleicht solltest du noch einmal ermitteln, was ein Leistungserbringer zu tun und zu lassen hat.
Wenn du so unreflektiert weiter machst, dann wunder dich nicht, dass die AOK "droht" (was ich sehr bezweifel).
Erstens. Habe ich sehr wohl kapiert worum es geht bin nicht blöd... Ich weiß was ich tun und lassen muss oder nicht. Im übrigen bin ich angestellt und habe mich an die Vorgaben meiner Chefin zu halten. Wie viel Service ich für wen anbiete geht andere nix. An. Ich muss mich nicht für mein tun rechtfertigen ich habe auch keine Probleme mit der AOK...
Danke RoFo
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a schubart schrieb:
Lieber AT
Erstens. Habe ich sehr wohl kapiert worum es geht bin nicht blöd... Ich weiß was ich tun und lassen muss oder nicht. Im übrigen bin ich angestellt und habe mich an die Vorgaben meiner Chefin zu halten. Wie viel Service ich für wen anbiete geht andere nix. An. Ich muss mich nicht für mein tun rechtfertigen ich habe auch keine Probleme mit der AOK...
Danke RoFo
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ihr glaubt nicht was für ein Fax wir gerade erhalten haben :smile:
Eine Langfristverordnung zur Physiotherapie und nicht nur für den einen beantragten Patienten :sunglasses:
Nein, alle Aokler Patienten, einzeln ausgestellt mit Namen versehen, die bei uns Rezepte außerhalb haben, haben eine Genehmigung von Verordnungen bei langfristigen Heilmittelbedarf erhalten. :clap:
Geht doch :smile:
Na des hat sich man gelohnt :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap:Yippeyeah
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Sorry AT. Du vermittelst den Eindruck, dass du durch die aktuell bestehende Prüfplicht permanent mit dieser beschäftigt bzw. überfordert bist. Ein bissl weniger Emotionen und das Ding ist vom Tisch. Ich schätze der Zeitaufwand für das Schreiben der Beiträge hier ist höher als das adäquate Prüfen der Rezepte vom aktuellen Jahr. Fragwürdige Rezepte genehmigen lassen ja - pauschal jeden Patienten aus Angst/Wut/Unsicherheit zur Kasse schicken unprofessionell.
MfG
Ich habe in 18 Jahren als Angestellte eine! Absetzung. 4mal mld.
Sonst alles Taco..
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a schubart schrieb:
Im übrigen arbeite ich nicht für 0,00€
Ich habe in 18 Jahren als Angestellte eine! Absetzung. 4mal mld.
Sonst alles Taco..
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