Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
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zur Info:
die AOK Bayern informiert über eine Verschärfung der Rechnungsprüfung ab dem 01.10.2018 im Bereich Heilmittel. Demnach werden künftig Verordnungen, die nicht vertragskonform abgerechnet wurden, einbehalten und nicht wie bisher, zur Korrektur zurückgegeben.
Insbesondere geht es um folgende Prüfkriterien:
• Unterschrift des Versicherten fehl bzw. andere Unterschrift/Unterschrift i.A.
• Änderungen mit Tipp-Ex etc.
• Fehlende Angaben der erbrachten Maßnahmen auf der Verordnungsrückseite
• Indikationsschlüssel passt nicht zum Heilmittel
• Abrechnung mit Verordnungskopie
• Medizinische Begründung bei VO a.d.Rf. fehlt
• Behandlungsunterbrechung (nicht dokumentiert)
• Verspäteter Behandlungsbeginn (nicht dokumentiert)
• Fehlende oder unvollständige Diagnosen bei Zahnarztverordnungen
VG
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Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Hallo,
zur Info:
die AOK Bayern informiert über eine Verschärfung der Rechnungsprüfung ab dem 01.10.2018 im Bereich Heilmittel. Demnach werden künftig Verordnungen, die nicht vertragskonform abgerechnet wurden, einbehalten und nicht wie bisher, zur Korrektur zurückgegeben.
Insbesondere geht es um folgende Prüfkriterien:
• Unterschrift des Versicherten fehl bzw. andere Unterschrift/Unterschrift i.A.
• Änderungen mit Tipp-Ex etc.
• Fehlende Angaben der erbrachten Maßnahmen auf der Verordnungsrückseite
• Indikationsschlüssel passt nicht zum Heilmittel
• Abrechnung mit Verordnungskopie
• Medizinische Begründung bei VO a.d.Rf. fehlt
• Behandlungsunterbrechung (nicht dokumentiert)
• Verspäteter Behandlungsbeginn (nicht dokumentiert)
• Fehlende oder unvollständige Diagnosen bei Zahnarztverordnungen
VG
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kvet schrieb:
Warum machen die das? Das ist so, als wenn man einem am Boden liegenden Menschen, noch einen Tritt versetzt.
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paul849 schrieb:
Ist doch schon immer so oder ?
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Ringgeist schrieb:
Damit die kleinen Physios nicht noch weiter aufmucken. Merkt ihr was?
@kvet: Wieso? wer liegt am Boden?
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FFGG schrieb:
Nein, bisher bekam man die Rezepte zur Korrektur zurück. Jetzt wird einbehalten und nicht bezahlt.
@kvet: Wieso? wer liegt am Boden?
Warum machen die das? Das ist so, als wenn man einem am Boden liegenden Menschen, noch einen Tritt versetzt.
Haltet euch an die HMR und RV und alles ist OK. So schwierig ist das gar nicht. Tausende andere PI schaffen das auch :smile:
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morpheus-06 schrieb:
kvet schrieb am 29.8.18 08:15:
Warum machen die das? Das ist so, als wenn man einem am Boden liegenden Menschen, noch einen Tritt versetzt.
Haltet euch an die HMR und RV und alles ist OK. So schwierig ist das gar nicht. Tausende andere PI schaffen das auch :smile:
Warum machen die das? Das ist so, als wenn man einem am Boden liegenden Menschen, noch einen Tritt versetzt.
Haltet euch an die HMR und RV und alles ist OK. So schwierig ist das gar nicht. Tausende andere PI schaffen das auch :smile:
es haben jetzt alle verstanden
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FFGG schrieb:
morpheus-06 schrieb am 29.8.18 09:12:
kvet schrieb am 29.8.18 08:15:
Warum machen die das? Das ist so, als wenn man einem am Boden liegenden Menschen, noch einen Tritt versetzt.
Haltet euch an die HMR und RV und alles ist OK. So schwierig ist das gar nicht. Tausende andere PI schaffen das auch :smile:
es haben jetzt alle verstanden
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rollo90 schrieb:
Ist in NRW schon länger so.
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Physiodarter schrieb:
....und in Niedersachsen ebenso
Vorwurf: " Fahren mit hoher krimineller Energie"
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Wolters schrieb:
Vergleichbar mit Autobahnfahrt. Erlaubt ist: "Nicht schneller als 100 und nicht langsamer als 98". Dann alle 500m eine Blitzanlage und Du bist immer dabei.
Vorwurf: " Fahren mit hoher krimineller Energie"
Die AOK gestattet den Zukauf des Patienten von Behandlungszeit.
Aber erst nach Ausschöpfung des oberen Endes der Regelbehandlungszeit.
Also: Bei KG darf erst nach einer 25 Minuten-Behandlung weitere Zeit zugekauft werden.
Die AOK empfiehlt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten.
Gut nech ?
Eben Gesundheitspartner......
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hermi schrieb:
Bei der Aok-Bayern ( unter "AOK-Gesundheitspartner !!!") steht aber noch was anderes:
Die AOK gestattet den Zukauf des Patienten von Behandlungszeit.
Aber erst nach Ausschöpfung des oberen Endes der Regelbehandlungszeit.
Also: Bei KG darf erst nach einer 25 Minuten-Behandlung weitere Zeit zugekauft werden.
Die AOK empfiehlt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten.
Gut nech ?
Eben Gesundheitspartner......
Vergleichbar mit Autobahnfahrt. Erlaubt ist: "Nicht schneller als 100 und nicht langsamer als 98". Dann alle 500m eine Blitzanlage und Du bist immer dabei.
Vorwurf: " Fahren mit hoher krimineller Energie"
Der Vergleich hinkt doch.
was ist denn daran kriminell, wenn verlangt wird, dass man gewisse Richtlinien einhält.
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FFGG schrieb:
Wolters schrieb am 30.8.18 15:18:
Vergleichbar mit Autobahnfahrt. Erlaubt ist: "Nicht schneller als 100 und nicht langsamer als 98". Dann alle 500m eine Blitzanlage und Du bist immer dabei.
Vorwurf: " Fahren mit hoher krimineller Energie"
Der Vergleich hinkt doch.
was ist denn daran kriminell, wenn verlangt wird, dass man gewisse Richtlinien einhält.
Der Vergleich hinkt doch.
was ist denn daran kriminell, wenn verlangt wird, dass man gewisse Richtlinien einhält.
Hat er doch gar nicht geschrieben.
Er hat geschrieben, dass das Nichtbefolgen von völlig irrsinnigen bürokratischen Forderungen kriminalisiert wird.
Man muss halt nur genügend hohe bürokrat. Anforderungen stellen, um dann das häufig
versehentliche oder irrtümliche Nichtbefolgen zu sanktionieren.
Und zu kriminalisieren: Wer kennt nicht die Schlagzeilen: Betrug im Gesundheitswesen, Physios
ganz vorne mit dabei.
Wenn du dich an "gewisse Richtlinien" gewöhnt hast, ist ja gut.
Z.B. dass wir für Fehler, die wir nicht verursacht haben, die Haftung übernehmen müssen.
Finden die Kassen auch.
Drum lassen sie sich immer was Neues einfallen.
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hermi schrieb:
FFGG schrieb am 31.8.18 08:31:
Der Vergleich hinkt doch.
was ist denn daran kriminell, wenn verlangt wird, dass man gewisse Richtlinien einhält.
Hat er doch gar nicht geschrieben.
Er hat geschrieben, dass das Nichtbefolgen von völlig irrsinnigen bürokratischen Forderungen kriminalisiert wird.
Man muss halt nur genügend hohe bürokrat. Anforderungen stellen, um dann das häufig
versehentliche oder irrtümliche Nichtbefolgen zu sanktionieren.
Und zu kriminalisieren: Wer kennt nicht die Schlagzeilen: Betrug im Gesundheitswesen, Physios
ganz vorne mit dabei.
Wenn du dich an "gewisse Richtlinien" gewöhnt hast, ist ja gut.
Z.B. dass wir für Fehler, die wir nicht verursacht haben, die Haftung übernehmen müssen.
Finden die Kassen auch.
Drum lassen sie sich immer was Neues einfallen.
Naja, letztlich fahre ich ganz gut damit, mich darum zu kümmern, auch wenn die Fehler nicht auf meiner Seite passiert sind. Das System ist so, ich arbeite seit mehr als 20 Jahren damit und warum ständig darüber aufregen?
Und der vergleich mit dem Autofahren... da spricht er von einem Vorwurf von hoher krimineller Energie...
Worum geht es letztendlich?
Es gibt festgesetzte regeln, die viele nicht akzeptieren wollen, da sie diese als ungerecht empfinden. Okay, ja das mag sein.
Aber es ist so, also was ist dann das einfachste?
Daran halten kostet mich weniger Energie und Nerven, als ständig dagegen zu wettern.
Manchmal muss man halt auch etwas annehmen, was vielleicht nicht ganz gerecht ist.
VG
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FFGG schrieb:
@ hermi
Naja, letztlich fahre ich ganz gut damit, mich darum zu kümmern, auch wenn die Fehler nicht auf meiner Seite passiert sind. Das System ist so, ich arbeite seit mehr als 20 Jahren damit und warum ständig darüber aufregen?
Und der vergleich mit dem Autofahren... da spricht er von einem Vorwurf von hoher krimineller Energie...
Worum geht es letztendlich?
Es gibt festgesetzte regeln, die viele nicht akzeptieren wollen, da sie diese als ungerecht empfinden. Okay, ja das mag sein.
Aber es ist so, also was ist dann das einfachste?
Daran halten kostet mich weniger Energie und Nerven, als ständig dagegen zu wettern.
Manchmal muss man halt auch etwas annehmen, was vielleicht nicht ganz gerecht ist.
VG
Da haste Recht.
Den Kassen scheint aber unsere inzwischen erreichte Prüfgenaugkeit auf den Senkel zu gehen.
Wird wohl nicht mehr genug "eingespart".
Sonst würde man nicht diese fragwürdige Prüf-Verschärfung installieren.
Fragwürdig deshalb, weil die Nichtbezahlung einer vom Leistungserbringer erbrachten Leistung nicht
mehr heilbar wird. Das Ganze ist wahrscheinlich deswegen rechtlich fragwürdig, weil das Original der Dokumentierung,
dass eine Leistung erbracht wurde, vom Vertrags"partner" eingezogen wird.
Sowas geht eigentlich nicht.
Rechtlich einwandfrei wäre das Zurücksenden des Rezeptes mit der klaren Ansage der Nichtvergütung inkl.
der formellen Begründung.
Davor schrecken die Kassen aber zurück.
Nichtvergütete Rezepte kann man nämlich 1. so schön vor eine Fernsehkamera halten und 2. vielleicht
doch mal einem Sozialgericht auf den Richtertisch legen......
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hermi schrieb:
Sich dauernd aufzuregen, damit schadet man sich nur selbst.
Da haste Recht.
Den Kassen scheint aber unsere inzwischen erreichte Prüfgenaugkeit auf den Senkel zu gehen.
Wird wohl nicht mehr genug "eingespart".
Sonst würde man nicht diese fragwürdige Prüf-Verschärfung installieren.
Fragwürdig deshalb, weil die Nichtbezahlung einer vom Leistungserbringer erbrachten Leistung nicht
mehr heilbar wird. Das Ganze ist wahrscheinlich deswegen rechtlich fragwürdig, weil das Original der Dokumentierung,
dass eine Leistung erbracht wurde, vom Vertrags"partner" eingezogen wird.
Sowas geht eigentlich nicht.
Rechtlich einwandfrei wäre das Zurücksenden des Rezeptes mit der klaren Ansage der Nichtvergütung inkl.
der formellen Begründung.
Davor schrecken die Kassen aber zurück.
Nichtvergütete Rezepte kann man nämlich 1. so schön vor eine Fernsehkamera halten und 2. vielleicht
doch mal einem Sozialgericht auf den Richtertisch legen......
........
Davor schrecken die Kassen aber zurück.
Nichtvergütete Rezepte kann man nämlich 1. so schön vor eine Fernsehkamera halten und 2. vielleicht
doch mal einem Sozialgericht auf den Richtertisch legen......
Aus diesem Grund werden alle VO eingescannt.
Die Heilung gestaltet sich aber schwierig bis unmöglich. Die Ärzte wollen alte oder angefangene VO auch nicht mehr ändern.
Spätestens seit Einführung der neuen Arztsoftware sollten wir (notfalls gerichtlich) wieder raus aus der Prüfpflicht sein!
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RoFo schrieb:
hermi schrieb
........
Davor schrecken die Kassen aber zurück.
Nichtvergütete Rezepte kann man nämlich 1. so schön vor eine Fernsehkamera halten und 2. vielleicht
doch mal einem Sozialgericht auf den Richtertisch legen......
Aus diesem Grund werden alle VO eingescannt.
Die Heilung gestaltet sich aber schwierig bis unmöglich. Die Ärzte wollen alte oder angefangene VO auch nicht mehr ändern.
Spätestens seit Einführung der neuen Arztsoftware sollten wir (notfalls gerichtlich) wieder raus aus der Prüfpflicht sein!
Das stimmt sicherlich. Irgendwas müssen die ja finden um mehr zu sparen...
@ RoFo
Die neue Arztsoftware entbindet uns ? Nein, warum? es sollten weniger Fehler passieren, aber das ändert doch nichts an der Prüfpflicht.
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FFGG schrieb:
@ hermi
Das stimmt sicherlich. Irgendwas müssen die ja finden um mehr zu sparen...
@ RoFo
Die neue Arztsoftware entbindet uns ? Nein, warum? es sollten weniger Fehler passieren, aber das ändert doch nichts an der Prüfpflicht.
@ hermi
Das stimmt sicherlich. Irgendwas müssen die ja finden um mehr zu sparen...
@ RoFo
Die neue Arztsoftware entbindet uns ? Nein, warum? es sollten weniger Fehler passieren, aber das ändert doch nichts an der Prüfpflicht.
Es ist natürlich völlig in Ordnung zu prüfen, was, wann wieso und von wem. Also alles, was wir für unsere Arbeit am Patienten brauchen.
Überflüssig sind aus meiner Sicht die Prüfung und Zählung der Rezepte und Therapieeinheiten insgesamt (manchmal reine Detektivarbeit), Überprüfung der Buchstaben a,b,c etc, Überprüfung (vor Behandlungsbeginn und eigenem Befund) ob Diagnose zum Indischl und HM passen (für mich z.B. passt PNF auch ideal zur Hüfttep), verschiedene Zählung der 12-Wo-Fristen, ständig auf "Hab-Acht-Stellung" sein, welche Kasse wann worauf und bei welchen Besonderheiten auf die Genehmigung verzichtet und dergleichen mehr.
Der Wille des Arztes muss klar definiert sein.
Alles andere sollte uns in der Berufsausübung nicht behindern. Vor allem, wenn abgeleistet wurde und dann nicht bezahlt wird.
Das Überprüfen und korrigieren lassen finde ich dermaßen nervig, dass ich froh bin, in drei Jahren endlich verschwinden zu können!
Andererseits hat das Fehlverhalten der in der Medizin Tätigen erst dazu geführt, dass dieser maßlos übertriebene Verwaltungs- und Prüfapparat eingeführt wurde.
Und dieser trägt reife Früchte.
Bis vor wenigen Jahren habe ich von wütenden Pat regelmäßig gehört, dass man in "der anderen Praxis bei Versäumnis" einfach unterschreiben darf.
Hab ich schon längere Zeit nicht mehr gehört.
Allerdings brauchen die umliegenden Praxen wohl noch etwas Zeit, um auch eine Ausfallgebühr zu fordern und auch einzuklagen.
Diesbezüglich "verliere" ich noch immer einige Patienten.
Noch drei Jahre....
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RoFo schrieb:
FFGG schrieb am 31.8.18 12:29:
@ hermi
Das stimmt sicherlich. Irgendwas müssen die ja finden um mehr zu sparen...
@ RoFo
Die neue Arztsoftware entbindet uns ? Nein, warum? es sollten weniger Fehler passieren, aber das ändert doch nichts an der Prüfpflicht.
Es ist natürlich völlig in Ordnung zu prüfen, was, wann wieso und von wem. Also alles, was wir für unsere Arbeit am Patienten brauchen.
Überflüssig sind aus meiner Sicht die Prüfung und Zählung der Rezepte und Therapieeinheiten insgesamt (manchmal reine Detektivarbeit), Überprüfung der Buchstaben a,b,c etc, Überprüfung (vor Behandlungsbeginn und eigenem Befund) ob Diagnose zum Indischl und HM passen (für mich z.B. passt PNF auch ideal zur Hüfttep), verschiedene Zählung der 12-Wo-Fristen, ständig auf "Hab-Acht-Stellung" sein, welche Kasse wann worauf und bei welchen Besonderheiten auf die Genehmigung verzichtet und dergleichen mehr.
Der Wille des Arztes muss klar definiert sein.
Alles andere sollte uns in der Berufsausübung nicht behindern. Vor allem, wenn abgeleistet wurde und dann nicht bezahlt wird.
Das Überprüfen und korrigieren lassen finde ich dermaßen nervig, dass ich froh bin, in drei Jahren endlich verschwinden zu können!
Andererseits hat das Fehlverhalten der in der Medizin Tätigen erst dazu geführt, dass dieser maßlos übertriebene Verwaltungs- und Prüfapparat eingeführt wurde.
Und dieser trägt reife Früchte.
Bis vor wenigen Jahren habe ich von wütenden Pat regelmäßig gehört, dass man in "der anderen Praxis bei Versäumnis" einfach unterschreiben darf.
Hab ich schon längere Zeit nicht mehr gehört.
Allerdings brauchen die umliegenden Praxen wohl noch etwas Zeit, um auch eine Ausfallgebühr zu fordern und auch einzuklagen.
Diesbezüglich "verliere" ich noch immer einige Patienten.
Noch drei Jahre....
na dann..
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FFGG schrieb:
@ RoFo
na dann..
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morpheus-06 schrieb:
Und handelt damit streng nach den HMR und RV und unterstreicht die Prüfpflicht die selbst ein BSG Urteil bestätigt hat.
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