Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
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therapeutin schrieb:
wie wird das abgerechnet oder müssen die das Rezept vorher genehmigen? Hatte ich noch nie...
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therapeutin schrieb:
keine zuzahlung ...und nicht vorher genehmigen lassen...
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Sabine Rabbel schrieb:
Sofern Du in Berlin bist: doch vorher genehmigen lassen (gleiche Faxnummer wie bei sonstigen AOK-Nordost-Genehmigungen). Zuzahlungsfrei ist aber richtig; Tarif ist der übliche AOK-Tarif.
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rudibam schrieb:
Sofern die AOK nichtz auf Genehmigung verzichtet, ja. In RLP verzichtet die AOK.
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therapeutin schrieb:
danke :smile:
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rudibam schrieb:
Normal bei der AOK und keine Zuzahlung.
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