In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Was ist dann da bei der AOK los?
Ich habe bei der letzten Abrechnung 6 Rezepte mit IKS EX2a bei a.d.R an die AOK geschickt und mir schon grob eine Widerspruch gegen die Abrechnung bereitgelegt, da es von der AOK eine Checkliste gibt (ist natürlich auf der AOK Homepage zu finden) , in der steht , dass bei o.g. IKS zuerst in den nächst höheren Schlüssel gewechselt werden muss - also EXa - um abrechnen zu können. Ansonsten werden die Rezepte abgesetzt. (Laut Rahmenvertrag ist meine Abrechnung in Ordnung), ( früher wurden mir schon mal solche Rezepte abgesetzt)
Jetzt wurden aber alle Rezepte bezahlt. Heißt das jetzt, dass die AOK auf ihre internen Anweisungen verzichtet?
Wie ist das jetzt zukünftig- habe ich durch die Abrechnung und Bezahlung ein "Argument" ,wenn wieder mal ein Rezept a.d.R. abgesetzt wird?
Oder hat die KK die Rezepte bezahlt, da ein etwas größerer Betrag fehlenen würde und sie damit rechneten, dass ich Einspruch einlege. Evtl bei einem Rezept könnte man vielleicht glauben , dass man sich den Aufwand spart.
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Maximilian Öller schrieb:
Hallo!
Was ist dann da bei der AOK los?
Ich habe bei der letzten Abrechnung 6 Rezepte mit IKS EX2a bei a.d.R an die AOK geschickt und mir schon grob eine Widerspruch gegen die Abrechnung bereitgelegt, da es von der AOK eine Checkliste gibt (ist natürlich auf der AOK Homepage zu finden) , in der steht , dass bei o.g. IKS zuerst in den nächst höheren Schlüssel gewechselt werden muss - also EXa - um abrechnen zu können. Ansonsten werden die Rezepte abgesetzt. (Laut Rahmenvertrag ist meine Abrechnung in Ordnung), ( früher wurden mir schon mal solche Rezepte abgesetzt)
Jetzt wurden aber alle Rezepte bezahlt. Heißt das jetzt, dass die AOK auf ihre internen Anweisungen verzichtet?
Wie ist das jetzt zukünftig- habe ich durch die Abrechnung und Bezahlung ein "Argument" ,wenn wieder mal ein Rezept a.d.R. abgesetzt wird?
Oder hat die KK die Rezepte bezahlt, da ein etwas größerer Betrag fehlenen würde und sie damit rechneten, dass ich Einspruch einlege. Evtl bei einem Rezept könnte man vielleicht glauben , dass man sich den Aufwand spart.
Es lohnt immer, sich zu wehren...
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Wonderwoman schrieb:
Nein. Das heißt, dass es zu teuer geworden ist, diese rechtswidrige Absetzung zu machen. :sunglasses:
Es lohnt immer, sich zu wehren...
Anonymus, "Sie haben früher gezahlt" gilt leider nicht als Argument, wohl aber "Gemäß RV und HMR sind Sie zahlungspflichtig".
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Papa Alpaka schrieb:
Immer wieder feste druff, triffst garantiert den Richtigen, Wonderwoman :)
Anonymus, "Sie haben früher gezahlt" gilt leider nicht als Argument, wohl aber "Gemäß RV und HMR sind Sie zahlungspflichtig".
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