PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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ich hätte da mal eine Frage.
Leider, leider haben wir 4 Rezepte als Folge-VO abgerechnet, obwohl diese alle bereits schon adRf waren (jeweils 10xKGB HB)...
Eine Kollegin hat beim Einpflegen immer wieder den Warnhinweis der EDV ignoriert, daher ist es nicht aufgefallen.
Nun aber hat es die AOK festgestellt, die Summe abgesetzt und die Rezepte einbehalten.
Habe ich irgendeine Chance dies nachträglich zu korrigieren oder ist das völlig aussichtslos?? Sind ja immerhin 1300€...
Dankeschön!
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Louisa78 schrieb:
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage.
Leider, leider haben wir 4 Rezepte als Folge-VO abgerechnet, obwohl diese alle bereits schon adRf waren (jeweils 10xKGB HB)...
Eine Kollegin hat beim Einpflegen immer wieder den Warnhinweis der EDV ignoriert, daher ist es nicht aufgefallen.
Nun aber hat es die AOK festgestellt, die Summe abgesetzt und die Rezepte einbehalten.
Habe ich irgendeine Chance dies nachträglich zu korrigieren oder ist das völlig aussichtslos?? Sind ja immerhin 1300€...
Dankeschön!
Falls die Rezepte aus 2017 sind haben die Ärzte eine zertifizierte Software und es sollten bei Ausstellung diese Fehler nicht passieren! Diese Software wurde von der KBV eingeführt, ergo sollten wir , ( wenn die Software ok ist) eigentlich nicht mehr prüfen müssen! Wir tun es trotzdem.
Auf jeden Fall würde ich mir das nicht gefallen lassen , notfalls klagen!
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Louisa78 schrieb:
Danke, silvia43! Die Rezepte sind allerdings aus 2016...
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silvia43 schrieb:
Ok auch wenn die Rz. aus 2016 sind , nur Mut lass es Dir nicht gefallen, wir müssen endlich anfangen uns zu wehren gegen die Praktiken der KK!
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silvia43 schrieb:
Einspruch erheben! Auf jeden Fall nicht klein bei geben! Soweit ich mich erinnere gibt es den Passus in unseren Rahmenempfehlungen ( Bayern) das ein falsch gesetztes Kreuz nicht unmittelbar zur Absetzung führen kann. Wo genau müsstest Du nachlesen !
Falls die Rezepte aus 2017 sind haben die Ärzte eine zertifizierte Software und es sollten bei Ausstellung diese Fehler nicht passieren! Diese Software wurde von der KBV eingeführt, ergo sollten wir , ( wenn die Software ok ist) eigentlich nicht mehr prüfen müssen! Wir tun es trotzdem.
Auf jeden Fall würde ich mir das nicht gefallen lassen , notfalls klagen!
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Ingo Friedrich schrieb:
Ruf einfach beim zuständigen Competence Center an und frage nach, wie man das regeln kann. Mein Rahmenvertrag (RVO Bayern) lässt die "Heilung" solcher Rezepte eindeutig zu.
MfG
Mein Rahmenvertrag (RVO Bayern) lässt die "Heilung" solcher Rezepte eindeutig zu.
Da dieser Rahmenvertrag für mich auch gilt...: kannst du mir bitte sagen, wo der vorliegende Fall (Überschreitung der Verordnungsmenge im Regelfall, Verordnungen zur Abrechnung bereits eingereicht) als "heilbar" geregelt ist?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 1.4.17 14:25:
Mein Rahmenvertrag (RVO Bayern) lässt die "Heilung" solcher Rezepte eindeutig zu.
Da dieser Rahmenvertrag für mich auch gilt...: kannst du mir bitte sagen, wo der vorliegende Fall (Überschreitung der Verordnungsmenge im Regelfall, Verordnungen zur Abrechnung bereits eingereicht) als "heilbar" geregelt ist?
Gruß
Nora
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Nora, du hast Recht und ich muss mich korrigieren. Die Überschreitung der Regelmenge ist tatsächlich nicht klar geregelt. Geregelt ist aber, dass ein fehlendes Kreuz bei Art der Verordnung heilbar ist. Das könnte gemäß der Checkliste Anlage 3 auch ein fehlendes Kreuz bei VadRF sein. Wenn ein fehlendes Kreuz heilbar ist, sollte es bei einem fehlerhaften möglich sein. Den Verordnungswillen hat der Arzt ja durch mehrere VOs bestätigt. Aber klar geregelt wie ich meinte ist nichts. Den Weg über das Competence Center würde ich trotzdem gehen.
MfG
In der Checkliste steht aber auch ausdrücklich: "Erfolgt die Ergänzung nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt."
Also haben wir schon zwei Probleme: es fehlte hier nicht das Kreuz und es wurde nicht bis zur Abrechnung korrigiert. Bleibt m.E. nur die Hoffnung, dass "ein netter Widerspruch" (siehe morpheus-06) noch erfolgreich ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Danke, Ingo, für die Ergänzung. Ich dachte schon, ich hätte irgendeine Regelung übersehen.
In der Checkliste steht aber auch ausdrücklich: "Erfolgt die Ergänzung nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt."
Also haben wir schon zwei Probleme: es fehlte hier nicht das Kreuz und es wurde nicht bis zur Abrechnung korrigiert. Bleibt m.E. nur die Hoffnung, dass "ein netter Widerspruch" (siehe morpheus-06) noch erfolgreich ist.
Gruß
Nora
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eim schrieb:
Aber soweit mir in Erinnerung ist mußte bei vadr die Genehmigung beantragt werden .Brauchtest du das nicht ????
Hallo Eim, eine Genehmigung ist nicht notwendig.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Nora, in diesem Fall wird die VO vorläufig abgesetzt. Siehe Checkliste ganz unten.
Hallo Eim, eine Genehmigung ist nicht notwendig.
MfG
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Louisa78 schrieb:
Wir sind in SH- da muss bei der AOK nichts zur Genehmigung eingereicht werden :wink:
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morpheus-06 schrieb:
Wenn die EDV meckert, muss es auch auffallen :unamused: auf jeden Fall widersprechen. Die AOK ist hier zwar im Recht, da die Vo. nach HMR ungültig war, ein netter Widerspruch könnte erfolgreich sein.
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idefix- schrieb:
Dann solltest Du mal mit der Kollegin reden die den Warnhinweis des Programmes nicht ernstgenommen hat. Die Kasse wird nichts erstatten. Fehler is Fehler undsomit sind die Rezepte nicht den Richtlinien entsprechend ausgestellt worden. Also bleibt nur eins, die Rezepte gut zu kontrollieren bevor man sie einreicht.
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