Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Der Arzt vermerkt die Doppelbehandlung auf der Vorderseite, aber nicht in dem Kästchen für die Art der Behandlung sondern in dem Kästchen für die medizinische Begründung (" aufgrund der Medizinischen Problematik auch als Doppelbehandlung möglich" )
Das letzte Rezept wird nicht bezahlt sondern mir zur Korrektur zurückgeschickt. Das Wort Doppelbehandlung sollte (laut AOK) in dem Kästchen für die Art der Behandlung stehen.
Ich lasse das Rezept beim Arzt entsprechend "korrigieren" , schicke es der AOK zurück allerdings zusätzlich mit einer Mahnung (40.-€) wegen Zahlungsverzug, da ich nirgendwo einen Passus finden kann der die "Rechtsauffassung" der AOK bestätigt : nämlich dass das Wort Doppelbehandlung genau da stehen sollte.
Die AOK zahlt nicht innerhalb meiner gesetzten Frist (7Tage) und bekommt eine weitere Mahnung.
AOK zahlt nach 2 Wochen den Rezeptwert, weigert sich aber die Mahngebühr zu zahlen.
meine Frage:
Hatte jemand schon einmal einen entsprechenden Fall?
Hab ich eine reele Chance einen Rechtsstreit zu gewinnen?
Der Justiziar vom Verband konnte keine rechtliche Begründung finden die die Auffassung der AOK stützt.
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mbone schrieb:
Ein Dauerpatient bekommt Rezepte mit Doppelbehandlung verordnet.
Der Arzt vermerkt die Doppelbehandlung auf der Vorderseite, aber nicht in dem Kästchen für die Art der Behandlung sondern in dem Kästchen für die medizinische Begründung (" aufgrund der Medizinischen Problematik auch als Doppelbehandlung möglich" )
Das letzte Rezept wird nicht bezahlt sondern mir zur Korrektur zurückgeschickt. Das Wort Doppelbehandlung sollte (laut AOK) in dem Kästchen für die Art der Behandlung stehen.
Ich lasse das Rezept beim Arzt entsprechend "korrigieren" , schicke es der AOK zurück allerdings zusätzlich mit einer Mahnung (40.-€) wegen Zahlungsverzug, da ich nirgendwo einen Passus finden kann der die "Rechtsauffassung" der AOK bestätigt : nämlich dass das Wort Doppelbehandlung genau da stehen sollte.
Die AOK zahlt nicht innerhalb meiner gesetzten Frist (7Tage) und bekommt eine weitere Mahnung.
AOK zahlt nach 2 Wochen den Rezeptwert, weigert sich aber die Mahngebühr zu zahlen.
meine Frage:
Hatte jemand schon einmal einen entsprechenden Fall?
Hab ich eine reele Chance einen Rechtsstreit zu gewinnen?
Der Justiziar vom Verband konnte keine rechtliche Begründung finden die die Auffassung der AOK stützt.
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morpheus-06 schrieb:
Vollstreckungsbescheid gegen die AOK bewirken, den Gerichtsvollzieher hinschicken, Inkasso beauftragen etc.
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mogli123 schrieb:
Dann soll dir doch der Justizar vom Verband helfen. Wozu ist der denn sonst da ?
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Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.
Schön für Sie. Freut mich. Aber am besten ist der Zusteller, der Ihnen vor 07.49 Uhr die Post bringt. Bei mir klappt das immer nur am 1.4.. Und ich hab es doch richtig verstanden, eine Rechnung - ein Sachverhalt - ein Patient - einmal Problem Doppelbehandlung und Sie haben (2×40.-) 80.- Euro von der AOK bekommen. Können Sie das irgendwo als Kopie anonym einstellen? Das wäre sehr hilfreich für andere Kollegen .... :kissing_closed_eyes:
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Xela schrieb:
mbone schrieb am 9.3.19 07:49:
Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.
Schön für Sie. Freut mich. Aber am besten ist der Zusteller, der Ihnen vor 07.49 Uhr die Post bringt. Bei mir klappt das immer nur am 1.4.. Und ich hab es doch richtig verstanden, eine Rechnung - ein Sachverhalt - ein Patient - einmal Problem Doppelbehandlung und Sie haben (2×40.-) 80.- Euro von der AOK bekommen. Können Sie das irgendwo als Kopie anonym einstellen? Das wäre sehr hilfreich für andere Kollegen .... :kissing_closed_eyes:
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mbone schrieb:
Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.
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