Victory A, das exklusive
Therapiezentrum im Augustinum
Stuttgart.
Wir zeichnen uns durch die
Kernleistungen Physiotherapie,
Logopädie, Ergotherapie,
Osteopathie, Personal Training und
Servicequalität aus.
Ziel ist es, allen Patienten in
einer erstklassig ausgestatteten
Praxis und in angenehmster
Atmosphäre Spaß und Erfolg bei
der Verbesserung der eigenen
Gesundheit und Leistungsfähigkeit
zu bieten.
Durch unsere Expansionspläne und
mit der Eröffnung unseres
Therapiezentrums seit Januar ...
Therapiezentrum im Augustinum
Stuttgart.
Wir zeichnen uns durch die
Kernleistungen Physiotherapie,
Logopädie, Ergotherapie,
Osteopathie, Personal Training und
Servicequalität aus.
Ziel ist es, allen Patienten in
einer erstklassig ausgestatteten
Praxis und in angenehmster
Atmosphäre Spaß und Erfolg bei
der Verbesserung der eigenen
Gesundheit und Leistungsfähigkeit
zu bieten.
Durch unsere Expansionspläne und
mit der Eröffnung unseres
Therapiezentrums seit Januar ...
wir hatten Ende 2016 ein Rezept (20xKG-ZNS, ZN2), Patient ist bei der AOK Nordost versichert.
Da der Arzt die VO als Folgeverordnung ausgestellt hat, hat sowohl der Patient, als auch wir, übersehen, dass wir für diese VO eigentlich eine Genehmigung brauchen.
Jetzt ist die Verordnung abgearbeitet und kommt als fehlerhaft von unserem Abrechner zurück, da FolgeVO mit 20x KG-ZNS ja nicht geht...
Was können wir jetzt tun? Wie ist eure Erfahrung mit der AOK, sind die für solche Fehler offen und ist eine nachträgliche Genehmigung möglich? Der Patient ist sonst regelmäßig bei uns, da er MS hat. Bisher hat die AOK alle Verordnungen des Patienten problemlos genehmigt, wenn wir das vorab beantragt haben.
Ich danke für Eure Tipps!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir hatten Ende 2016 ein Rezept (20xKG-ZNS, ZN2), Patient ist bei der AOK Nordost versichert.
Da der Arzt die VO als Folgeverordnung ausgestellt hat, hat sowohl der Patient, als auch wir, übersehen, dass wir für diese VO eigentlich eine Genehmigung brauchen.
Jetzt ist die Verordnung abgearbeitet und kommt als fehlerhaft von unserem Abrechner zurück, da FolgeVO mit 20x KG-ZNS ja nicht geht...
Was können wir jetzt tun? Wie ist eure Erfahrung mit der AOK, sind die für solche Fehler offen und ist eine nachträgliche Genehmigung möglich? Der Patient ist sonst regelmäßig bei uns, da er MS hat. Bisher hat die AOK alle Verordnungen des Patienten problemlos genehmigt, wenn wir das vorab beantragt haben.
Ich danke für Eure Tipps!
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morpheus-06 schrieb:
So würde ich es auch versuchen, je nach AOK klappt das.
@McMiki: das Problem ist, dass wenn das eine Folgeverordnung wäre, 20xKG ZNS laut HM-Katalog gar nicht möglich ist... Welche AOK war das bei euch? Habt ihr das Rezept auch schon abgearbeitet?
Danke vielmals :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
@McMiki: das Problem ist, dass wenn das eine Folgeverordnung wäre, 20xKG ZNS laut HM-Katalog gar nicht möglich ist... Welche AOK war das bei euch? Habt ihr das Rezept auch schon abgearbeitet?
Danke vielmals :)
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McMiki schrieb:
Exakt diesen Fall hatten wir gerade auch mit der AOK...Verordnung wurde ohne Probleme genehmigt! Auf das Rezept einfach sowas wie: "Bitte um nachträgliche Genehmigung, da Rezept nachträglich von Folgeverordnung auf a.d.R durch Arzt geändert wurde" schreiben und zur KK faxen. Genehmigung kam ein paar Tage später!
Habe etliche davon abgearbeitet.
LG
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morpheus-06 schrieb:
Komisch, sonst ist die AOK Hessen so genau, und jetzt soll sie eine nach HMR/HMK ungültige Vo. bezahlen :unamused: Rückforderungen können noch nach Jahren kommen, das wäre mir zu unsicher.
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mimikri schrieb:
Aok Hessen nimmt FV bei 20x KG ZNS an.
Habe etliche davon abgearbeitet.
LG
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