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Ich habe von einer MA HB Rezepte AOK a.d.R. un d ich habe nicht darauf geachtet das die genehmigt werden müssen.
Es ist mir unbegreiflich wieso, grad bei der Kasse achte ich eigentlich immer drauf, aber irgendwie ist es komplett untergegangen. Rezept kam über Optica und jetzt zurück mit VO wird einbehalten. mittlerweile ist noch eins abgerechnet und das nächste schon fast fertig.
a) ärgere ich mich über mich selbst,
b) ärgere ich mich über die Optica, warum sehen die das nicht und schicken es zurück, damit das nicht nochmal passiert..
c) ärgere ich mich natürlich über die AOK, weil für gute erbrachte Arbeit, kein Cent bezahlt wird.
und jetzt zum grossen D! : ab ich ne chance das es heilbar ist?
MfG, Horatio
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Hallo, Bevor jetzt die Schuldfrage aufkommt, ES IST MEINE.
Ich habe von einer MA HB Rezepte AOK a.d.R. un d ich habe nicht darauf geachtet das die genehmigt werden müssen.
Es ist mir unbegreiflich wieso, grad bei der Kasse achte ich eigentlich immer drauf, aber irgendwie ist es komplett untergegangen. Rezept kam über Optica und jetzt zurück mit VO wird einbehalten. mittlerweile ist noch eins abgerechnet und das nächste schon fast fertig.
a) ärgere ich mich über mich selbst,
b) ärgere ich mich über die Optica, warum sehen die das nicht und schicken es zurück, damit das nicht nochmal passiert..
c) ärgere ich mich natürlich über die AOK, weil für gute erbrachte Arbeit, kein Cent bezahlt wird.
und jetzt zum grossen D! : ab ich ne chance das es heilbar ist?
MfG, Horatio
Dann kannst Du das ggf. vom Arzt ergänzen lassen und somit ist das, was zur Zeit läuft, geheilt. Evtl. bei Optica anrufen und das, was zur Zeit unterwegs ist, kann "rausgefischt" werden und ist dann auch heilbar.
Das was bereits abgerechnet worden ist, kann evtl. mit einem guten Gespräch und einem gut gelaunten SoFa nachträglich als Ausnahme geheilt werden.
Viel Erfolg
Monika
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Auch wenn dir die Optica die RZ zurück sendet, bringt es dir nichts. Weil mit der Behandlung erst bekommen werden kann, wenn das RZ der Kasse zur Genehmigung vorliegt. Nachträglich genehmigt kaum eine Kasse. Trotzdem immer das Gespräch suchen.
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Tempelritter schrieb:
Genau ein LHMB adR muss nicht genehmigt werden.
Auch wenn dir die Optica die RZ zurück sendet, bringt es dir nichts. Weil mit der Behandlung erst bekommen werden kann, wenn das RZ der Kasse zur Genehmigung vorliegt. Nachträglich genehmigt kaum eine Kasse. Trotzdem immer das Gespräch suchen.
Genau ein LHMB adR muss nicht genehmigt werden.
Auch wenn dir die Optica die RZ zurück sendet, bringt es dir nichts. Weil mit der Behandlung erst bekommen werden kann, wenn das RZ der Kasse zur Genehmigung vorliegt. Nachträglich genehmigt kaum eine Kasse. Trotzdem immer das Gespräch suchen.
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt). Auch wenn ich in dem Fall das Gespräch nicht suchen sondern die Vergütung so annehmen werde: meistens hilft es, das Gespräch zu suchen - sei es um im Gegenzug zur geschluckten Ablehnung andere grenzwertige Fälle genehmigt zu bekommen, sei es um zu klären wie man mit einer VO verfährt bei der die PDL nach dem Tod des Patienten noch zwei überschüssige Unterschriften auf die VO geklatscht hat (ist halt doof wenn der Patient während der Behandlung einen erwarteten Tod stirbt. Fünf Minuten später wäre auch okay gewesen...).
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.1.20 21:18:
Genau ein LHMB adR muss nicht genehmigt werden.
Auch wenn dir die Optica die RZ zurück sendet, bringt es dir nichts. Weil mit der Behandlung erst bekommen werden kann, wenn das RZ der Kasse zur Genehmigung vorliegt. Nachträglich genehmigt kaum eine Kasse. Trotzdem immer das Gespräch suchen.
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt). Auch wenn ich in dem Fall das Gespräch nicht suchen sondern die Vergütung so annehmen werde: meistens hilft es, das Gespräch zu suchen - sei es um im Gegenzug zur geschluckten Ablehnung andere grenzwertige Fälle genehmigt zu bekommen, sei es um zu klären wie man mit einer VO verfährt bei der die PDL nach dem Tod des Patienten noch zwei überschüssige Unterschriften auf die VO geklatscht hat (ist halt doof wenn der Patient während der Behandlung einen erwarteten Tod stirbt. Fünf Minuten später wäre auch okay gewesen...).
Normalerweise darf man beginnen, sobald das Rezept bei der Kasse ist, egal wann es dann letztendlich genehmigt wurde.
Vielleicht rettet dir der Eingangsstempel noch was.
Die von dir angegebene Begründung der Kasse ist falsch !!!
Hab nochmal nachgeschaut :
Steht auch bei der AOK Rheinland :
Die Leistungsvergütung ist ab dem Zeitpunkt der Vorlage bei der Kasse möglich.
LG
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Lamaca schrieb:
Hast du nen Eingangsstempel der Kasse auf der Verordnung ?
Normalerweise darf man beginnen, sobald das Rezept bei der Kasse ist, egal wann es dann letztendlich genehmigt wurde.
Vielleicht rettet dir der Eingangsstempel noch was.
Die von dir angegebene Begründung der Kasse ist falsch !!!
Hab nochmal nachgeschaut :
Steht auch bei der AOK Rheinland :
Die Leistungsvergütung ist ab dem Zeitpunkt der Vorlage bei der Kasse möglich.
LG
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt). Auch wenn ich in dem Fall das Gespräch nicht suchen sondern die Vergütung so annehmen werde: meistens hilft es, das Gespräch zu suchen - sei es um im Gegenzug zur geschluckten Ablehnung andere grenzwertige Fälle genehmigt zu bekommen, sei es um zu klären wie man mit einer VO verfährt bei der die PDL nach dem Tod des Patienten noch zwei überschüssige Unterschriften auf die VO geklatscht hat (ist halt doof wenn der Patient während der Behandlung einen erwarteten Tod stirbt. Fünf Minuten später wäre auch okay gewesen...).
Die 14-Tagesfrist beginnt mit dem Tag der Genehmigung, wenn man tatsächlich warten muss bis die Genehmigung vorliegt. Die AOK genehmigt gern und dann aber rückwirkend ab dem Tag an dem die VO zur Genehmigung eingereicht wurde. Das bringt aber nix, wenn dann die 14 Tage schon um sind, wenn die Genehmigung in der Praxis eintrudelt. Ich beziehe mich bei der Abrechnung immer auf das Datum an dem die Genehmigung ausgestellt wurde.
Zumindest bei der AOK BRB ist es so das Physio anfangen darf, sobald man die Genehmigung beantragt hat. Man muss nicht warten bis die vorliegt. Nur die Logopädie und Ergotherapie müssen explizit warten, aber da steht auch in den Verträgen das die 14 Tagesfrist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung beginnen.
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physiox100 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 31.1.20 00:43:
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt). Auch wenn ich in dem Fall das Gespräch nicht suchen sondern die Vergütung so annehmen werde: meistens hilft es, das Gespräch zu suchen - sei es um im Gegenzug zur geschluckten Ablehnung andere grenzwertige Fälle genehmigt zu bekommen, sei es um zu klären wie man mit einer VO verfährt bei der die PDL nach dem Tod des Patienten noch zwei überschüssige Unterschriften auf die VO geklatscht hat (ist halt doof wenn der Patient während der Behandlung einen erwarteten Tod stirbt. Fünf Minuten später wäre auch okay gewesen...).
Die 14-Tagesfrist beginnt mit dem Tag der Genehmigung, wenn man tatsächlich warten muss bis die Genehmigung vorliegt. Die AOK genehmigt gern und dann aber rückwirkend ab dem Tag an dem die VO zur Genehmigung eingereicht wurde. Das bringt aber nix, wenn dann die 14 Tage schon um sind, wenn die Genehmigung in der Praxis eintrudelt. Ich beziehe mich bei der Abrechnung immer auf das Datum an dem die Genehmigung ausgestellt wurde.
Zumindest bei der AOK BRB ist es so das Physio anfangen darf, sobald man die Genehmigung beantragt hat. Man muss nicht warten bis die vorliegt. Nur die Logopädie und Ergotherapie müssen explizit warten, aber da steht auch in den Verträgen das die 14 Tagesfrist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung beginnen.
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt).
Hä ? Was hat der Sachbearbeiter denn getrunken ? Wieso erkennst Du das an ? Oder hast Du s erst NACH den ersten 4. Behandlungen losgeschickt.?
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 31.1.20 00:43:
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt).
Hä ? Was hat der Sachbearbeiter denn getrunken ? Wieso erkennst Du das an ? Oder hast Du s erst NACH den ersten 4. Behandlungen losgeschickt.?
Nur die Logopädie und Ergotherapie müssen explizit warten, aber da steht auch in den Verträgen das die 14 Tagesfrist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung beginnen.
In Berlin und BRB müssen Ergotherapeuten auch nicht auf die Genehmigung warten. Am Tag an dem der Antrag an die AOK gefaxt wird, an dem Tag kann auch die erste Behandlung stattfinden. Wenn dies nicht so wäre, würde ich teilweise über einen Monat auf die Genehmigung warten müssen. Teilweise kommt auch heutzutage keine Rückmeldung der AOK. Ich rechne dann die Verordnung mit der Kopie des Antragsfax als Nachweis ab und bekomme dann trotzdem mein Geld.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
physiox100 schrieb am 31.1.20 10:41:
Nur die Logopädie und Ergotherapie müssen explizit warten, aber da steht auch in den Verträgen das die 14 Tagesfrist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung beginnen.
In Berlin und BRB müssen Ergotherapeuten auch nicht auf die Genehmigung warten. Am Tag an dem der Antrag an die AOK gefaxt wird, an dem Tag kann auch die erste Behandlung stattfinden. Wenn dies nicht so wäre, würde ich teilweise über einen Monat auf die Genehmigung warten müssen. Teilweise kommt auch heutzutage keine Rückmeldung der AOK. Ich rechne dann die Verordnung mit der Kopie des Antragsfax als Nachweis ab und bekomme dann trotzdem mein Geld.
LG ergonosis
In Berlin und BRB müssen Ergotherapeuten auch nicht auf die Genehmigung warten. Am Tag an dem der Antrag an die AOK gefaxt wird, an dem Tag kann auch die erste Behandlung stattfinden. Wenn dies nicht so wäre, würde ich teilweise über einen Monat auf die Genehmigung warten müssen. Teilweise kommt auch heutzutage keine Rückmeldung der AOK. Ich rechne dann die Verordnung mit der Kopie des Antragsfax als Nachweis ab und bekomme dann trotzdem mein Geld.
LG ergonosis
Ja so haben wir das auch lange gemacht und es gab meist keine Probleme. Wenn man aber mal 1-2 Kürzungen hatte, weil der Therapeut/Patient vergessen hatte genehmigen zu lassen, hab ich gesagt, dass nur a.d.R. nur noch begonnen wird, wenn die Genehmigung vorliegt. Im Vertrag steht:
Ist eine Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalles einzuholen, beginnt die Frist für den Beginn der Behandlung mit dem Genehmigungszeitpunkt. Der
Zeitraum, den die AOK für die Genehmigung benötigt, wird nicht auf den Zeitraum
von 14 Kalendertagen angerechnet. Dies gilt nicht, wenn die Verordnung erst nach
Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen bei der AOK zur Genehmigung vorgelegt wird.
Dann hat die Verordnung ihre Gültigkeit verloren.
Wir hatten auch schon den Fall das die AOK tatsächlich aufgrund medizinischer Gründe abgelehnt hat und dann wurden auch die bereits geleisteten Behandlungen nicht vergütet, da man ohne Genehmigung nicht hätte anfangen dürfen.
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physiox100 schrieb:
ergonosis schrieb am 31.1.20 11:32:
In Berlin und BRB müssen Ergotherapeuten auch nicht auf die Genehmigung warten. Am Tag an dem der Antrag an die AOK gefaxt wird, an dem Tag kann auch die erste Behandlung stattfinden. Wenn dies nicht so wäre, würde ich teilweise über einen Monat auf die Genehmigung warten müssen. Teilweise kommt auch heutzutage keine Rückmeldung der AOK. Ich rechne dann die Verordnung mit der Kopie des Antragsfax als Nachweis ab und bekomme dann trotzdem mein Geld.
LG ergonosis
Ja so haben wir das auch lange gemacht und es gab meist keine Probleme. Wenn man aber mal 1-2 Kürzungen hatte, weil der Therapeut/Patient vergessen hatte genehmigen zu lassen, hab ich gesagt, dass nur a.d.R. nur noch begonnen wird, wenn die Genehmigung vorliegt. Im Vertrag steht:
Ist eine Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalles einzuholen, beginnt die Frist für den Beginn der Behandlung mit dem Genehmigungszeitpunkt. Der
Zeitraum, den die AOK für die Genehmigung benötigt, wird nicht auf den Zeitraum
von 14 Kalendertagen angerechnet. Dies gilt nicht, wenn die Verordnung erst nach
Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen bei der AOK zur Genehmigung vorgelegt wird.
Dann hat die Verordnung ihre Gültigkeit verloren.
Wir hatten auch schon den Fall das die AOK tatsächlich aufgrund medizinischer Gründe abgelehnt hat und dann wurden auch die bereits geleisteten Behandlungen nicht vergütet, da man ohne Genehmigung nicht hätte anfangen dürfen.
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Alex Moro schrieb:
zum glück, ist der schwachsinn ab oktober passé :)
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt).
Hä ? Was hat der Sachbearbeiter denn getrunken ? Wieso erkennst Du das an ? Oder hast Du s erst NACH den ersten 4. Behandlungen losgeschickt.?
Beim Korrekturlesen meines Posts stelle ich fest das ich ein "erstmal" bzw. "vorläufig" unterschlagen habe ... bei der AOK Rheinland muss ich erstmal tiefer in die Details eintauchen und in diesem konkreten Fall mal beim Betreuungsverein anfragen ob sie mir eine Kopie vom Faxbericht haben [für diese Patientin liegt mir kein Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung vor, d.h. sie bzw. ihre Betreuerin faxen die VOs selbst zur Genehmigung]. Ich werde doch nicht fahrlässigerweise die Aufgabe und Verantwortung übernehmen gegen die HMR zu verstoßen in deren §8 Absatz 4 klar geregelt ist das die Vorlage durch den Versicherten zu erfolgen hat wenn für die Zeit des Genehmigungsverfahrens ein Vergütungsanspruch entstehen soll ;)
(danke der Nachfrage, damit habe ich die Argumentationslinie die ich im Laufe des Februars finden wollte :)
Die AOK BaWü hat heute nochmal €40 nachgelegt: VO "6x KG+HB bei multiplen instabilen Frakturen", Eigenanteil €32,40 bei der ersten Behandlung in bar übergeben und handschriftlich auf der VO notiert, Behandlung nach 5 Terminen abgebrochen weil von gestern auf heute ein Rehaplatz zustandegekommen ist [bin ich auch nicht böse drum, ihr schafft in den Rehakliniken einfach bessere Resultate als ich im Standard-HB 3x/Woche]. Absetzung von €16,56 weil "es liegt keine Befreiung von der Zuzahlung vor". Häh? Ist schon wieder Praktikumszeit für die Anfänger?!? Hätte ich böser, geldgeiler Heilmittelerbringer eine Aufforderung zum Nachweis einer quittierten Rückzahlung von €€3,73 Eigenanteil für die sechste Behandlung bekommen, ich hätte es verstanden - aber woher kommen die €16,56?
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 31.1.20 11:06:
Papa Alpaka schrieb am 31.1.20 00:43:
...die AOK Rheinland/Hamburg hat mir gerade vier Behandlungen aus einer VO gekürzt, "mit der Behandlung darf erst nach Genehmigung begonnen werden" (die restlichen 16 Behandlungen wurden trotz überschreiten der 14-Tage-zum-Behandlungsbeginn bezahlt).
Hä ? Was hat der Sachbearbeiter denn getrunken ? Wieso erkennst Du das an ? Oder hast Du s erst NACH den ersten 4. Behandlungen losgeschickt.?
Beim Korrekturlesen meines Posts stelle ich fest das ich ein "erstmal" bzw. "vorläufig" unterschlagen habe ... bei der AOK Rheinland muss ich erstmal tiefer in die Details eintauchen und in diesem konkreten Fall mal beim Betreuungsverein anfragen ob sie mir eine Kopie vom Faxbericht haben [für diese Patientin liegt mir kein Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung vor, d.h. sie bzw. ihre Betreuerin faxen die VOs selbst zur Genehmigung]. Ich werde doch nicht fahrlässigerweise die Aufgabe und Verantwortung übernehmen gegen die HMR zu verstoßen in deren §8 Absatz 4 klar geregelt ist das die Vorlage durch den Versicherten zu erfolgen hat wenn für die Zeit des Genehmigungsverfahrens ein Vergütungsanspruch entstehen soll ;)
(danke der Nachfrage, damit habe ich die Argumentationslinie die ich im Laufe des Februars finden wollte :)
Die AOK BaWü hat heute nochmal €40 nachgelegt: VO "6x KG+HB bei multiplen instabilen Frakturen", Eigenanteil €32,40 bei der ersten Behandlung in bar übergeben und handschriftlich auf der VO notiert, Behandlung nach 5 Terminen abgebrochen weil von gestern auf heute ein Rehaplatz zustandegekommen ist [bin ich auch nicht böse drum, ihr schafft in den Rehakliniken einfach bessere Resultate als ich im Standard-HB 3x/Woche]. Absetzung von €16,56 weil "es liegt keine Befreiung von der Zuzahlung vor". Häh? Ist schon wieder Praktikumszeit für die Anfänger?!? Hätte ich böser, geldgeiler Heilmittelerbringer eine Aufforderung zum Nachweis einer quittierten Rückzahlung von €€3,73 Eigenanteil für die sechste Behandlung bekommen, ich hätte es verstanden - aber woher kommen die €16,56?
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tom1350 schrieb:
Eigentlich dachte ich auch immer, Genehmigung faxen und anfangen. Pustekuchen. Eine V.a.d.R wurde nicht genehmigt. Zum Glück hat die Patientin die zwei Behandlungen privat bezahlt.
Eigentlich dachte ich auch immer, Genehmigung faxen und anfangen. Pustekuchen. Eine V.a.d.R wurde nicht genehmigt. Zum Glück hat die Patientin die zwei Behandlungen privat bezahlt.
Sobald der Versicherte(!) die VO vorlegt ist bis zum Bescheid die Kostenübernahme geregelt... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 1.2.20 09:55:
Eigentlich dachte ich auch immer, Genehmigung faxen und anfangen. Pustekuchen. Eine V.a.d.R wurde nicht genehmigt. Zum Glück hat die Patientin die zwei Behandlungen privat bezahlt.
Sobald der Versicherte(!) die VO vorlegt ist bis zum Bescheid die Kostenübernahme geregelt... ;)
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Herbert schrieb:
Habe zuletzt entdeckt, dass die AOK trotz Fax eine VO nicht genehmigt hatte. Kurzer Anruf zur Klärung, ob ich das dann mit Fax zur Abrechnung schicken soll. Und schwups, Genehmigung mal kurz nachgereicht seitens der AOK.
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mosaik schrieb:
Hat der Patient zufällig eine Diagnose aus dem Langfristigen Heilmittelbedarf?
Dann kannst Du das ggf. vom Arzt ergänzen lassen und somit ist das, was zur Zeit läuft, geheilt. Evtl. bei Optica anrufen und das, was zur Zeit unterwegs ist, kann "rausgefischt" werden und ist dann auch heilbar.
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Viel Erfolg
Monika
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