Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
HHM schrieb:
Moin, moin aus Eckernförde. Wir erhalten in letzter Zeit öfter mal Verordnungen mit "30 mal KG ZNS", Indikationschlüssel ZN2a, Verordnung außerhalb des Regelfalls" .... oder " 12 mal KG, Indikationschlüssel Ex2a, Folgeverordnung. Kann ich das abrechnen? Mir ist bekannt, das es eine Verordnung 24 mal KG ZNS innerhalb von einer 12 Wochenfrist gibt. Was meint ihr? Liebe Grüße, Heide
Es gilt 12xWochenfrequenz >= Anzahl auf dem Rezept für VO adR.
Alles andere geht nach HMR.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Nein, kannst Du nicht abrechnen.
Es gilt 12xWochenfrequenz >= Anzahl auf dem Rezept für VO adR.
Alles andere geht nach HMR.
12x auf keinen Fall
:smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
30x bei 3x die woche...
12x auf keinen Fall
:smile:
zu 1. wenn 3 oder 4x pro Woche verordnet kein Problem.
zu 2. geht nicht, da Höchstmenge je VO i.Regelfall 6x ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Neddy schrieb:
°
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Moin,
zu 1. wenn 3 oder 4x pro Woche verordnet kein Problem.
zu 2. geht nicht, da Höchstmenge je VO i.Regelfall 6x ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Die Kassen akzeptieren diese Rezepte trotz fehlerhafter Anzahl in aller Regel wenn man aber nur so viele Behandlungen ableistet wie gem. HMK möglich ist (siehe Beiträge der Kollegen) und auf der Rückseite der VO einen entsprechenden Vermerk macht wie, Höchstmenge gem. HMK z.B: 6 oder im anderen Fall z.B. 24 (bei 2 mal wöchentlicher Frequenz). Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten