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Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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Evemarie Kaiser schrieb:
Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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trini schrieb:
Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
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trini schrieb:
Danke, für die Infothumbsup
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Sarah Gerbert schrieb:
Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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Sarah Gerbert schrieb:
Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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trini schrieb:
Das hat der Patient eigenständig gemacht..
Unter Buchstabe f) zu finden.
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Richie28 schrieb:
Link
Unter Buchstabe f) zu finden.
Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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massu schrieb:
@johannes687 manche Patienten meinen wir würden dann alles Abrechnen, obwohl sie nur 10 Mal da waren. Und damit das nicht passiert, ändern sie eigenmächtig das Rezept. Patientenlogik.
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Schippi schrieb:
@massu Aber ich gebe doch nicht die VO heraus!Was ist wenn dem Patient etwas passiert oder er/sie die VO verliert?Dann umsonst gearbeitet!Ne,die VO bleibt bei mir und der Pat muss die Erklärung akzeptieren!
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massu schrieb:
@Schippi tja da siehst du Mal, was manche PIs machen ...
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Richie28 schrieb:
@Schippi Ich gebe Verordnungen meinen Patienten wieder mit, wenn es vom Arzt was zu korrigieren gibt. Per Fax ist lästig.
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Schippi schrieb:
@Richie28 das war aber keine notwendige Korrektur
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Schippi schrieb:
@Richie28 wenn erfolgt es vor der ersten Behandlung!!
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Richie28 schrieb:
@Schippi Aus der Anlage 3a zum BRV kann man den Korrekturzeitpunkt entnehmen. Die meisten Korrekturen können nach Beginn der Behandlung und vor dem Abrechnen erfolgen. Selbstverständlich kann aber jeder PI auch seine eigenen Hausregeln aufstellen.
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Schippi schrieb:
@Richie28 genauso ist es!
Nach 10. Behandlungen wird abgebrochen und auf der Rezeptrückseite der Grund vermerkt: Patient wünscht nur 10 Behandlungen. Den Arzt Bescheid geben. Und gut ist!
Warum hat trini dann das Rezept aus der Hand gegeben????
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massu schrieb:
@Richie28 aber hier geht es um eine Situation, die keine Korrektur bedürft hätte. Der Arzt verordnet 18, der Patient will "nur" 10. Hier muss nichts geändert werden.
Nach 10. Behandlungen wird abgebrochen und auf der Rezeptrückseite der Grund vermerkt: Patient wünscht nur 10 Behandlungen. Den Arzt Bescheid geben. Und gut ist!
Warum hat trini dann das Rezept aus der Hand gegeben????
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johannes687 schrieb:
Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.
Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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trini schrieb:
Vielen Dank, geholfen haben die Antworten im Sinne: kurze Frage-kurze Antwort!
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