Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Hallo Kollegen,
ich möchte etwas tun, weiß aber nun auch nicht sicher, was und wie. Ich bin angestellt.
Ich habe eine Patientin, die schon sehr lange zu mir kommt. Vertrauens- und sonstiges Verhältnis ist gut. Sie fing jetzt eine neue Serie an:
Arzt A
5.9.13 EV/Ex1a, 6xKG, Gonarthrose
1.10.13 FV/Ex2a, 6x KG, Gonarthrose
Arzt B
7.10.13 EV/Ex2a, 6xKG, Gonarthrose
Ich schicke sie zurück zu Arzt B mit der Info und Bitte, auf FV ändern zu lassen. Macht er nicht. Die Patientin - und jetzt komm´s - soll in eine ANDERE PHYSIO-PRAXIS gehen, die würden das ja nicht wissen. Die Patientin hat nachgefragt, ob das nicht Folgen für sie haben kann und hat sie Antwort bekommen: Nein, für sie nicht, aber die Praxis bekommt wahrscheinlich kein Geld. Aber dann haben sie wenigstens ihre Therapie.
Ja, was ist das denn? Das Rezept zu ändern, wäre Pflicht und alles im Rahmen des Erlaubten und Schicklichem! Mein Chef sagt, "Lass mal, hat doch eh keinen Sinn" - ich will das eigentlich nicht so stehen lassen.
Ich habe meiner Patientin geraten, Kontakt zur Kasse aufzunehmen und alles zu schildern. Leider traut die sich auch nicht so recht, sie will ja irgendwann nochmal zu ihrem Orthopäden gehen ...
Was nun?
Gruß eska
[bearbeitet am 17.10.13 13:38]
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eska schrieb:
... Betrug?
Hallo Kollegen,
ich möchte etwas tun, weiß aber nun auch nicht sicher, was und wie. Ich bin angestellt.
Ich habe eine Patientin, die schon sehr lange zu mir kommt. Vertrauens- und sonstiges Verhältnis ist gut. Sie fing jetzt eine neue Serie an:
Arzt A
5.9.13 EV/Ex1a, 6xKG, Gonarthrose
1.10.13 FV/Ex2a, 6x KG, Gonarthrose
Arzt B
7.10.13 EV/Ex2a, 6xKG, Gonarthrose
Ich schicke sie zurück zu Arzt B mit der Info und Bitte, auf FV ändern zu lassen. Macht er nicht. Die Patientin - und jetzt komm´s - soll in eine ANDERE PHYSIO-PRAXIS gehen, die würden das ja nicht wissen. Die Patientin hat nachgefragt, ob das nicht Folgen für sie haben kann und hat sie Antwort bekommen: Nein, für sie nicht, aber die Praxis bekommt wahrscheinlich kein Geld. Aber dann haben sie wenigstens ihre Therapie.
Ja, was ist das denn? Das Rezept zu ändern, wäre Pflicht und alles im Rahmen des Erlaubten und Schicklichem! Mein Chef sagt, "Lass mal, hat doch eh keinen Sinn" - ich will das eigentlich nicht so stehen lassen.
Ich habe meiner Patientin geraten, Kontakt zur Kasse aufzunehmen und alles zu schildern. Leider traut die sich auch nicht so recht, sie will ja irgendwann nochmal zu ihrem Orthopäden gehen ...
Was nun?
Gruß eska
[bearbeitet am 17.10.13 13:38]
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Stephen Ziegler schrieb:
Die Frage die sich mir dabei stellt ist, warum ist das so abgelaufen? Es kann Arzt B doch völlig egal sein ob es eine EV oder FV ist?!? (also was das Budget angeht). Eigentlich sogar eher im Gegenteil, dann kann er beim nächsten Mal behaupten der RF ist ausgeschöpft...
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morpheus-06 schrieb:
wo steht das so?
Gruß eska
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eska schrieb:
Nach Rücksprache selber ändern? Bezweifle ich grundsätzlich, besonders wenn es heißt (ich HABE angerufen!): "Nein - wird nicht geändert. Wenn sie das Rezept so nicht gebrauchen können, haben sie eben Pech gehabt. Soll die Pat. sich ihre 2. FV bei Arzt A holen!"
Gruß eska
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Wonderwoman schrieb:
Nirgends. Glaub mir. :smile:
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Göthner schrieb:
Darfst du doch selbst ändern, nach Rücksprache mit Arzt. Vermerk auf der Rezeptrückseite mit Datum und Deiner Unterschrift
Wir prüfen, was wir haben und wenn der Kasse das nicht reicht, Widerspruch - spätestens dann wird bezahlt.
So gesehen ist Ärzte- und Praxishopping zu begrüßen. Wenn das möglichst viele machen, läuft die Heilmittelrichtlinie ins Leere. Sollen doch die Kassen den Patienten Therapie-Berechtigungsscheine pro Diagnose ausstellen und den Regelfall selbst verwalten.
Anstiftung zu.... - meines Erachtens höchstens zu zivilem Ungehorsam. Es ist eine Lücke im System, und es gibt immer Leute, die das ausnutzen.
Wer sich als "Zweitpraxis" so etwas absetzen lässt, ist selbst dran Schuld.
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morpheus-06 schrieb:
wir lassen sowas nicht ändern, sondern verfahren nach: neuer Arzt - neuer Regelfall. Das auch mit dem Segen der AOK, bin mal gespannt auf Absetzungen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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SGBV schrieb:
Wir nicht, Patient muss ändern lassen (wir nicht aus datenschutz-rechtl. Gründen), sonst keine Behandlung. Unser Verhältnis zur AOK ist weder sonderlich eng, noch möchte ich vom Wohlwollen eines Kostenträgers abhängig sein. Wenn sich dort in der Chefetage etwas ändert und man vergisst, die Leistungserbringer darüber zu informieren... Einziges Prüfkriterium: könnte man das vor Gericht einklagen?
Ich denke ja, da auch unsere KV immer gesagt hat -> neuer Arzt - neuer Regelfall. Dies hab ich auch schriftlich, mal sehen wie belastbar dies im Ernstfall ist.
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morpheus-06 schrieb:
"Einziges Prüfkriterium: könnte man das vor Gericht einklagen?"
Ich denke ja, da auch unsere KV immer gesagt hat -> neuer Arzt - neuer Regelfall. Dies hab ich auch schriftlich, mal sehen wie belastbar dies im Ernstfall ist.
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SGBV schrieb:
Unsere KV sagt "neuer Arzt - alter Regelfall", von da könnte ich in diesem Punkt keine Unterstützung erwarten.
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beatef17 schrieb:
Bei uns ist es so wie morpheus06 schreibt :neuer Arzt - neue Regelverordnung.
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Mario1976 schrieb:
Neuer Arzt - neuer Regelfall,wie morpheus schreibt...bisher haben wir alle Verordnungen ohne Probleme bezahlt bekommen,selbst von der KK mit den drei grünen Buchstaben! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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SGBV schrieb:
Was nun? Gar nichts nun. Für sich genommen ist Arzt-B-Vo gültig, nur kannst Du sie leider nicht annehmen, da sie nicht zu dem Dir bekannten Regelfall passt. Jede andere Praxis könnte sie nehmen und wird auch ihr Geld bekommen, da es eine gültige Vo ist und dort keine Annahme zu dem Grund besteht, dass mit dem Regelfall etwas nicht in Ordnung sein könnte.
Wir prüfen, was wir haben und wenn der Kasse das nicht reicht, Widerspruch - spätestens dann wird bezahlt.
So gesehen ist Ärzte- und Praxishopping zu begrüßen. Wenn das möglichst viele machen, läuft die Heilmittelrichtlinie ins Leere. Sollen doch die Kassen den Patienten Therapie-Berechtigungsscheine pro Diagnose ausstellen und den Regelfall selbst verwalten.
Anstiftung zu.... - meines Erachtens höchstens zu zivilem Ungehorsam. Es ist eine Lücke im System, und es gibt immer Leute, die das ausnutzen.
Wer sich als "Zweitpraxis" so etwas absetzen lässt, ist selbst dran Schuld.
Was sagt man dazu?
Gruß eska
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666 schrieb:
:unamused: :tired_face: :scream:
empfehlungsgemäß handeln, aber vorbeugend, Zeugen abgesichert, dokumentieren.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo eska,
empfehlungsgemäß handeln, aber vorbeugend, Zeugen abgesichert, dokumentieren.
gruss mocca :blush:
Aber wir hatten schon mit der Behandlung begonnen, weil wir vereinbart hatte, daß sie selbst zahlt, falls es nicht klappt. Trotzdem ... wir sollen das Schreiben wieder zusammen mit dem Rezept einreichen. Ein anderer Sachbearbeiter stolpert vielleicht darüber.
Gruß eska
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eska schrieb:
Wir haben ja das Schreiben. Eingefügt in den Satz "Behandlungsbeginn spätenstens XXX" ist ein Datum, welches wir eigentlich unmöglich erfüllen können und auch ein paar Tage vor dem Ausstellungsdatum dieses Schreibens liegt ...
Aber wir hatten schon mit der Behandlung begonnen, weil wir vereinbart hatte, daß sie selbst zahlt, falls es nicht klappt. Trotzdem ... wir sollen das Schreiben wieder zusammen mit dem Rezept einreichen. Ein anderer Sachbearbeiter stolpert vielleicht darüber.
Gruß eska
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Ali Ceylan schrieb:
Du kannst mit jeweiligen kasse selbst kontakt aufnehmen und die Situation schildern.und schreibst auf der rückseite "arzt verweigert das rezept von ev auf fv zu ändrern "... geht immer durch
> Du kannst mit jeweiligen kasse selbst kontakt aufnehmen und die
> Situation schildern.und schreibst auf der rückseite \"arzt
> verweigert das rezept von ev auf fv zu ändrern \"... geht immer
> durch
ohne Gewähr, es bleibt eine ungültige Verordnung. Wer sagt das z.B. die DAK nicht in 2 oder 3 Jahren solche Rezepte absetzt? Wie sie es gerade in großem Stiel macht. Ohne gültiges Rezept gibt es bei uns keine Behandlung.
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Frank Sommer schrieb:
Ali Ceylan schrieb:
> Du kannst mit jeweiligen kasse selbst kontakt aufnehmen und die
> Situation schildern.und schreibst auf der rückseite \"arzt
> verweigert das rezept von ev auf fv zu ändrern \"... geht immer
> durch
ohne Gewähr, es bleibt eine ungültige Verordnung. Wer sagt das z.B. die DAK nicht in 2 oder 3 Jahren solche Rezepte absetzt? Wie sie es gerade in großem Stiel macht. Ohne gültiges Rezept gibt es bei uns keine Behandlung.
Ist ja soweit ok, aber der 1. Termin würde jetzt VOR dem Ausstellungsdatum dieses Schreibens liegen, sonst AUSSERHALB der 14-Tage ... wobei ich überlege, warum 14 Tage??? Wir haben ja nicht innerhalb eines Rezeptes unterbrochen. Zwischen 1. EV und 2. EV kann es doch mehr sein???
So oder so, trotz dieser schriftlichen Genehmigung geht es nun doch irgendwie nicht astrein ... aber wenn die es so wollen ...
Gruß eska
[bearbeitet am 08.11.13 12:47]
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eska schrieb:
Das war uns zu heikel. Bin selbst auch nicht der PI. Cheffe wollte das Rezept nicht annehmen, da habe ich der Pat. zu dem Gang zur Kasse geraten.
Ist ja soweit ok, aber der 1. Termin würde jetzt VOR dem Ausstellungsdatum dieses Schreibens liegen, sonst AUSSERHALB der 14-Tage ... wobei ich überlege, warum 14 Tage??? Wir haben ja nicht innerhalb eines Rezeptes unterbrochen. Zwischen 1. EV und 2. EV kann es doch mehr sein???
So oder so, trotz dieser schriftlichen Genehmigung geht es nun doch irgendwie nicht astrein ... aber wenn die es so wollen ...
Gruß eska
[bearbeitet am 08.11.13 12:47]
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eska schrieb:
Patientin war bei der Kasse und hat uns ein Schreiben mitgebracht, daß die Verordnung des 2. Arztes als EV abgerechnet werden darf, vom Bahandlungsbeginn her aber zurückdatiert werden muss, um die 14-Tage-Frist zur 1. FV des 1. Arztes zu wahren. Sie Sachbearbeiterin hat ein Datum vor-/eingetragen, Patientin war heute da - hm - :unamused: dazwischen liegen 5 Tage ...
Was sagt man dazu?
Gruß eska
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