Für die Elternzeitvertretung eines
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
wie ist es bei Euch, wenn ein neuer Pat kommt.
Wir lassen immer einen Anmeldungs und Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Darin steht dass, wenn Sie einen Termin nicht 24 Std. vorher absagen oder nicht wahrnehmen, wir diesen laut einem Urteil §611,615 BGB in Rechnung stellen dürfen.
Frage dazu: nehmt Ihr dafür den Kassensatz oder Eure Privatpreise?
Danke GT
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T.duck schrieb:
Moin,
wie ist es bei Euch, wenn ein neuer Pat kommt.
Wir lassen immer einen Anmeldungs und Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Darin steht dass, wenn Sie einen Termin nicht 24 Std. vorher absagen oder nicht wahrnehmen, wir diesen laut einem Urteil §611,615 BGB in Rechnung stellen dürfen.
Frage dazu: nehmt Ihr dafür den Kassensatz oder Eure Privatpreise?
Danke GT
Moin,
wie ist es bei Euch, wenn ein neuer Pat kommt.
Wir lassen immer einen Anmeldungs und Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Darin steht dass, wenn Sie einen Termin nicht 24 Std. vorher absagen oder nicht wahrnehmen, wir diesen laut einem Urteil §611,615 BGB in Rechnung stellen dürfen.
Frage dazu: nehmt Ihr dafür den Kassensatz oder Eure Privatpreise?
Danke GT
Den tatsächlich entstanden Ausfall
In diesem Fall der Kassensatz
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Shia schrieb:
T.duck schrieb am 10.12.15 11:27:
Moin,
wie ist es bei Euch, wenn ein neuer Pat kommt.
Wir lassen immer einen Anmeldungs und Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Darin steht dass, wenn Sie einen Termin nicht 24 Std. vorher absagen oder nicht wahrnehmen, wir diesen laut einem Urteil §611,615 BGB in Rechnung stellen dürfen.
Frage dazu: nehmt Ihr dafür den Kassensatz oder Eure Privatpreise?
Danke GT
Den tatsächlich entstanden Ausfall
In diesem Fall der Kassensatz
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Kombiniere das mit BGB §254 Abs. 2 - und du stellst fest** das der "GKV-Ausfallpatient" evt. nur einen geringeren Schaden als eine Umsatzeinbuße von €16 generiert. Das muss er aber erstmal nachweisen das du nicht alles verhältnismäßige getan hast um den Schaden abzuwenden ;)
**doof formuliert. Ich stelle zumindest fest...
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Aber ganz pragmatisch: Patienten, die nicht die Ausfallrechnung bezahlen (in dem Fall: der tatsächlich angenommene Behandlungswert), bekommen keine Termine mehr. Ganz legal.
Leider entstünden uns pro Jahr so um die 3000 Euro Ausfallschaden - das müsste ich dann irgendwo anders einsparen. Und das tue ich bestimmt nicht an meinem Personal!
Die meisten Pat. verstehen es - wer nicht... dann halt woanders...
Die Aufklärung erfolgt über Pat. Vertrag und als Zusatzinfo auf Terminzettel, sowie mündlich durch Th.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Da ich kein Jurist bin, kann ich juristisch nicht beraten.
Aber ganz pragmatisch: Patienten, die nicht die Ausfallrechnung bezahlen (in dem Fall: der tatsächlich angenommene Behandlungswert), bekommen keine Termine mehr. Ganz legal.
Leider entstünden uns pro Jahr so um die 3000 Euro Ausfallschaden - das müsste ich dann irgendwo anders einsparen. Und das tue ich bestimmt nicht an meinem Personal!
Die meisten Pat. verstehen es - wer nicht... dann halt woanders...
Die Aufklärung erfolgt über Pat. Vertrag und als Zusatzinfo auf Terminzettel, sowie mündlich durch Th.
LG,
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Papa Alpaka schrieb:
Fast, Shia, auch wenn die Logik "Kassensatz bei Kassenausfall, vereinbartes Honorar bei Honorarausfall" stimmt:
BGB - §615 Vergütung bei Annahmeverzug
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Kombiniere das mit BGB §254 Abs. 2 - und du stellst fest** das der "GKV-Ausfallpatient" evt. nur einen geringeren Schaden als eine Umsatzeinbuße von €16 generiert. Das muss er aber erstmal nachweisen das du nicht alles verhältnismäßige getan hast um den Schaden abzuwenden ;)
**doof formuliert. Ich stelle zumindest fest...
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