physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Degerloch

Privatpraxis mit 35 Jahren
Erfahrung, Forschung und Innovation
in Stuttgart-Degerloch

Das Center für Integrative
Therapie besteht seit über 35
Jahren und hat sich auf die
Behandlung von Schmerz- und
Stresspatient*innen spezialisiert.
Wir kombinieren klassische
Physiotherapie mit modernen
Ansätzen wie myofaszialer
Osteopathie (Interdisciplinary
Fascia Therapy – IFT"®) und
Biofeedback.

Seit mehr als 20 Jahren sind wir
aktives Mitglied der Fascia
Research Group Ulm und München um
Prof. ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung An wen wenden?

Neues Thema
An wen wenden?
Es gibt 28 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 5 Tagen
Guten Morgen liebe KollegInnen,

ich habe eine Absetzung von fast 4000,- Euro bekommen, weil uns ein saudummer Fehler passiert ist.
Wir haben ein Ehepaar (also ihn und sie) im Hausbesuch behandelt, 36er Verordnung. Immer zu anderen Tagen aus verschiedenen Gründen. Nun haben wir die zweite Seite der Rezepte miteinander verwechselt. D.h. seine Termine stehen bei ihr drauf und umgekeht.
Das hat natürlich zur Absetzung geführt.

Das ist offiziell nicht heilbar, das weiß ich.
Jetzt meine Frage: an wen wende ich mich, um eventuell eine Kulanzregelung zu bekommen.
Ich denke an die entsprechende Krankenkasse? Habt Ihr Erfahrung mit der BKK Bahn? Anrufen oder schriftlich?
Bin ziemlich verzweifelt, aber noch nicht hoffnungslos face_with_rolling_eyes

Danke für Eure Erfahrungen!
1

Gefällt mir

Guten Morgen liebe KollegInnen, ich habe eine Absetzung von fast 4000,- Euro bekommen, weil uns ein saudummer Fehler passiert ist. Wir haben ein Ehepaar (also ihn und sie) im Hausbesuch behandelt, 36er Verordnung. Immer zu anderen Tagen aus verschiedenen Gründen. Nun haben wir die zweite Seite der Rezepte miteinander verwechselt. D.h. seine Termine stehen bei ihr drauf und umgekeht. Das hat natürlich zur Absetzung geführt. Das ist offiziell nicht heilbar, das weiß ich. Jetzt meine Frage: an wen wende ich mich, um eventuell eine Kulanzregelung zu bekommen. Ich denke an die entsprechende Krankenkasse? Habt Ihr Erfahrung mit der BKK Bahn? Anrufen oder schriftlich? Bin ziemlich verzweifelt, aber noch nicht hoffnungslos [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji] Danke für Eure Erfahrungen!
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 5 Tagen
Natürlich nur an die KK,an wen den sonst,aber Fehler werden gemacht und muss man manchmal akzeptieren und daraus lernen!
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Natürlich nur an die KK,an wen den sonst,aber Fehler werden gemacht und muss man manchmal akzeptieren und daraus lernen!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Natürlich nur an die KK,an wen den sonst,aber Fehler werden gemacht und muss man manchmal akzeptieren und daraus lernen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefomanski
Vor 2 Tagen
Versuch : Anruf in der Arztptaxis die Rezepte bitte nochmal als Duplikat auszustellen weil "du oder die Abrechnungsstelle diese verlegt haben".....
bisselr nett sein zur arztherferin ......hat bei mir bisher immer in solchen Situationen geklappt
1

Gefällt mir

Versuch : Anruf in der Arztptaxis die Rezepte bitte nochmal als Duplikat auszustellen weil "du oder die Abrechnungsstelle diese verlegt haben"..... bisselr nett sein zur arztherferin ......hat bei mir bisher immer in solchen Situationen geklappt
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefomanski schrieb:

Versuch : Anruf in der Arztptaxis die Rezepte bitte nochmal als Duplikat auszustellen weil "du oder die Abrechnungsstelle diese verlegt haben".....
bisselr nett sein zur arztherferin ......hat bei mir bisher immer in solchen Situationen geklappt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Gestern
@stefomanski für die zweiseitig Rückseite brauchts kein Duplikat.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
[mention]stefomanski[/mention] für die zweiseitig Rückseite brauchts kein Duplikat.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@stefomanski für die zweiseitig Rückseite brauchts kein Duplikat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
Gestern
@stefomanski
Wenn du Pech hast und die Rezepte aus vorherigen Quartalen sind kann es sein , daß keine Duplikate ausgestellt werden .
1

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
[mention]stefomanski[/mention] Wenn du Pech hast und die Rezepte aus vorherigen Quartalen sind kann es sein , daß keine Duplikate ausgestellt werden .
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@stefomanski
Wenn du Pech hast und die Rezepte aus vorherigen Quartalen sind kann es sein , daß keine Duplikate ausgestellt werden .

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Nini32 schrieb:

Guten Morgen liebe KollegInnen,

ich habe eine Absetzung von fast 4000,- Euro bekommen, weil uns ein saudummer Fehler passiert ist.
Wir haben ein Ehepaar (also ihn und sie) im Hausbesuch behandelt, 36er Verordnung. Immer zu anderen Tagen aus verschiedenen Gründen. Nun haben wir die zweite Seite der Rezepte miteinander verwechselt. D.h. seine Termine stehen bei ihr drauf und umgekeht.
Das hat natürlich zur Absetzung geführt.

Das ist offiziell nicht heilbar, das weiß ich.
Jetzt meine Frage: an wen wende ich mich, um eventuell eine Kulanzregelung zu bekommen.
Ich denke an die entsprechende Krankenkasse? Habt Ihr Erfahrung mit der BKK Bahn? Anrufen oder schriftlich?
Bin ziemlich verzweifelt, aber noch nicht hoffnungslos face_with_rolling_eyes

Danke für Eure Erfahrungen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 5 Tagen
Sorry, ich dachte eventuell an die Abrechnungsstelle in Emmendingen, da ich von der die Absetzung bekommen habe.....dann probiere ich mein Glück bei der BKK und sollte ich Erfolg haben, werde ich berichten, ansonsten trauere ich alleine um die 72 umsonst getätigten Behandlungen smirk
1

Gefällt mir

Sorry, ich dachte eventuell an die Abrechnungsstelle in Emmendingen, da ich von der die Absetzung bekommen habe.....dann probiere ich mein Glück bei der BKK und sollte ich Erfolg haben, werde ich berichten, ansonsten trauere ich alleine um die 72 umsonst getätigten Behandlungen [emoji]smirk[/emoji]
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 5 Tagen
@Nini32 Emmendingen kannst Du vergessen, Bahn BKK good luck
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Nini32[/mention] Emmendingen kannst Du vergessen, Bahn BKK good luck
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Nini32 Emmendingen kannst Du vergessen, Bahn BKK good luck

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Nini32 schrieb:

Sorry, ich dachte eventuell an die Abrechnungsstelle in Emmendingen, da ich von der die Absetzung bekommen habe.....dann probiere ich mein Glück bei der BKK und sollte ich Erfolg haben, werde ich berichten, ansonsten trauere ich alleine um die 72 umsonst getätigten Behandlungen smirk

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 5 Tagen
Wieso ist das offiziell nicht heilbar? Du hast zwei Seiten (?) vertauscht?! Hast wirklich Du die vertauscht?

Begründung der Absetzung? Abrechnen Daten passen nicht? Passen doch!....
3

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• mimikri
• Halbtitan
Wieso ist das offiziell nicht heilbar? Du hast zwei Seiten (?) vertauscht?! Hast wirklich Du die vertauscht? Begründung der Absetzung? Abrechnen Daten passen nicht? Passen doch!....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Wieso ist das offiziell nicht heilbar? Du hast zwei Seiten (?) vertauscht?! Hast wirklich Du die vertauscht?

Begründung der Absetzung? Abrechnen Daten passen nicht? Passen doch!....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 5 Tagen
Habe gerade die Bahn BKK angerufen, die sagen, sie sind nicht zuständig, sondern AZR Emmendingen.
Beim Unterschriftsblatt des Mannes sind die Termine der Frau drauf, beim Blatt zur Unterschrift der Frau umgekehrt. Unser Fehler, da die Rezepte verschiedene Ausstellungsdaten Februar und Mai haben und wir das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept genommen haben und somit haben wir keine Datenübereinstimmung.
1

Gefällt mir

Habe gerade die Bahn BKK angerufen, die sagen, sie sind nicht zuständig, sondern AZR Emmendingen. Beim Unterschriftsblatt des Mannes sind die Termine der Frau drauf, beim Blatt zur Unterschrift der Frau umgekehrt. Unser Fehler, da die Rezepte verschiedene Ausstellungsdaten Februar und Mai haben und wir das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept genommen haben und somit haben wir keine Datenübereinstimmung.
Gefällt mir
Antworten
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mimikri
Vor 5 Tagen
Oh Mensch...ich habe leider keinen Rat, aber viel Mitgefühl 😞
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Oh Mensch...ich habe leider keinen Rat, aber viel Mitgefühl 😞
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mimikri schrieb:

Oh Mensch...ich habe leider keinen Rat, aber viel Mitgefühl 😞

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
Vor 5 Tagen
"Das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept"
Von welchem ungültigen Rezept, dem des Mannes oder dem der Frau?
1

Gefällt mir

"Das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept" Von welchem ungültigen Rezept, dem des Mannes oder dem der Frau?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

"Das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept"
Von welchem ungültigen Rezept, dem des Mannes oder dem der Frau?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 5 Tagen
Versuch dein Glück bei AZR,vielleicht schicken sie die beiden Rezepte zurück(glaube ich aber nicht),ansonsten abbuchen unter „ teurer Fehler“
1

Gefällt mir

Versuch dein Glück bei AZR,vielleicht schicken sie die beiden Rezepte zurück(glaube ich aber nicht),ansonsten abbuchen unter „ teurer Fehler“
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Versuch dein Glück bei AZR,vielleicht schicken sie die beiden Rezepte zurück(glaube ich aber nicht),ansonsten abbuchen unter „ teurer Fehler“

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 5 Tagen
@Nini32 Mit der Zuständigkeit ist das son eine Sache. Aber erstmal Level 1: Wo steht geschrieben, dass ein verwechselt Unterschriftenblatt nicht heilbar wäre. Ich Blick s aber noch nicht. Anhand der Unterschriften könnte oder müsste doch nachzuweisen ja, welches Blatt zu welchem Rezept gehört. Hier braucht es Details, aber IMHO durchaus heilbar mit Korrekturabrechnung, wenn Ihr falsche Daten geliefert habt oder mit "Widerspruch" bzw. Hinweis auf die vertauschen Blätter. Habt Ihr die Unterschriftenblätter mit falscher Belegnummer versehen, auch das könnte man als Korrektur neu einreichen.
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Alex Moro
[mention]Nini32[/mention] Mit der Zuständigkeit ist das son eine Sache. Aber erstmal Level 1: Wo steht geschrieben, dass ein verwechselt Unterschriftenblatt nicht heilbar wäre. Ich Blick s aber noch nicht. Anhand der Unterschriften könnte oder müsste doch nachzuweisen ja, welches Blatt zu welchem Rezept gehört. Hier braucht es Details, aber IMHO durchaus heilbar mit Korrekturabrechnung, wenn Ihr falsche Daten geliefert habt oder mit "Widerspruch" bzw. Hinweis auf die vertauschen Blätter. Habt Ihr die Unterschriftenblätter mit falscher Belegnummer versehen, auch das könnte man als Korrektur neu einreichen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Nini32 Mit der Zuständigkeit ist das son eine Sache. Aber erstmal Level 1: Wo steht geschrieben, dass ein verwechselt Unterschriftenblatt nicht heilbar wäre. Ich Blick s aber noch nicht. Anhand der Unterschriften könnte oder müsste doch nachzuweisen ja, welches Blatt zu welchem Rezept gehört. Hier braucht es Details, aber IMHO durchaus heilbar mit Korrekturabrechnung, wenn Ihr falsche Daten geliefert habt oder mit "Widerspruch" bzw. Hinweis auf die vertauschen Blätter. Habt Ihr die Unterschriftenblätter mit falscher Belegnummer versehen, auch das könnte man als Korrektur neu einreichen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
@Sarah Gerbert Das Blatt der Frau von einem ungültigen Rezept, das der Arzt neu ausgestellt hat. Das Blatt der Frau ist quasi statt des Unterschriftenblatt des Mannes reingerutscht....
1

Gefällt mir

[mention]Sarah Gerbert[/mention] Das Blatt der Frau von einem ungültigen Rezept, das der Arzt neu ausgestellt hat. Das Blatt der Frau ist quasi statt des Unterschriftenblatt des Mannes reingerutscht....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

@Sarah Gerbert Das Blatt der Frau von einem ungültigen Rezept, das der Arzt neu ausgestellt hat. Das Blatt der Frau ist quasi statt des Unterschriftenblatt des Mannes reingerutscht....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 4 Tagen
@Nini32 na dann Korrektureinreichung mit den richtigen Daten und den richtigen Unterschriften. Wo ist das Problem? (Du nimmst einfach eine jungfräuliche, also leere Kopie der Unterschriftenseite) Warum soll das nicht heilbar sein? Einmal schon gerettet. Kriegen wir wenigstens Provision? Und beim andern Rezept?
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Alex Moro
[mention]Nini32[/mention] na dann Korrektureinreichung mit den richtigen Daten und den richtigen Unterschriften. Wo ist das Problem? (Du nimmst einfach eine jungfräuliche, also leere Kopie der Unterschriftenseite) Warum soll das nicht heilbar sein? Einmal schon gerettet. Kriegen wir wenigstens Provision? Und beim andern Rezept?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Nini32 na dann Korrektureinreichung mit den richtigen Daten und den richtigen Unterschriften. Wo ist das Problem? (Du nimmst einfach eine jungfräuliche, also leere Kopie der Unterschriftenseite) Warum soll das nicht heilbar sein? Einmal schon gerettet. Kriegen wir wenigstens Provision? Und beim andern Rezept?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 4 Tagen
@Schippi Warum sollten Sie die Rezepte extra zurückschicken? Den Scan, den Mensch auch korrigieren kann und als Orignial gilt, kriegst Du eh mit Absetztzung, also solltest Du jedenfalls nach RV.
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Alex Moro
[mention]Schippi[/mention] Warum sollten Sie die Rezepte extra zurückschicken? Den Scan, den Mensch auch korrigieren kann und als Orignial gilt, kriegst Du eh mit Absetztzung, also solltest Du jedenfalls nach RV.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Schippi Warum sollten Sie die Rezepte extra zurückschicken? Den Scan, den Mensch auch korrigieren kann und als Orignial gilt, kriegst Du eh mit Absetztzung, also solltest Du jedenfalls nach RV.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
Vor 4 Tagen
@Nini32 dann stünde ja oben links auch der falsche Name und die falsche Versichertennummer drauf, oder?
Sprich Mann vorne und Frau hinten. Dann wäre ja klar, das das so unmöglich sein kann.
1

Gefällt mir

[mention]Nini32[/mention] dann stünde ja oben links auch der falsche Name und die falsche Versichertennummer drauf, oder? Sprich Mann vorne und Frau hinten. Dann wäre ja klar, das das so unmöglich sein kann.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@Nini32 dann stünde ja oben links auch der falsche Name und die falsche Versichertennummer drauf, oder?
Sprich Mann vorne und Frau hinten. Dann wäre ja klar, das das so unmöglich sein kann.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Nini32 schrieb:

Habe gerade die Bahn BKK angerufen, die sagen, sie sind nicht zuständig, sondern AZR Emmendingen.
Beim Unterschriftsblatt des Mannes sind die Termine der Frau drauf, beim Blatt zur Unterschrift der Frau umgekehrt. Unser Fehler, da die Rezepte verschiedene Ausstellungsdaten Februar und Mai haben und wir das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept genommen haben und somit haben wir keine Datenübereinstimmung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
Vor 5 Tagen
@Nini32 Wieso nicht heilbar? Guckst du Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o

Korrekturmöglichkeit
Korrekturen oder Ergänzungen sind durch erneute Unterschrift der Versicherten oder des Versicherten unter Angabe des Korrekturdatums zu bestätigen.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.

Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
7

Gefällt mir

• MikeL
• JürgenK
• ali
• Nini32
• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
• hella132
[mention]Nini32[/mention] Wieso nicht heilbar? Guckst du Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o [zitat][u]Korrekturmöglichkeit[/u] Korrekturen oder Ergänzungen sind durch erneute Unterschrift der Versicherten oder des Versicherten unter Angabe des Korrekturdatums zu bestätigen. Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung. [u]Korrekturzeitpunkt[/u] Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 [b]möglich[/b].[/zitat]
Gefällt mir
Antworten
Alle 10 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
Man, Lars, Du wärest mein Retter und bekämst einen fetten Gutschein (für egal was von mir.....), wenn das klappt.

Also, das heißt im Klartext, nochmal zu den Patienten gehen mit der Kopie der Unterschriften, alle Daten aktualisieren und Korrekturzeitpunkt angeben. Muss der Patient bzw. die Patientin dann jedes Datum neu unterschreiben oder reicht eine einmalige Erklärung, dass die Daten geändert wurden, was mir der/die Pat. unterschreibt mit Korrekturdatum. Hattest Du den Fall schon? Oder jemand anderer hier?
Und dann eine neue Rechnung stellen, da Korrektur per Programm nicht geht. Oder könnte ich einfach den Namen und die Versicherungsnummer am Kopf korrigieren und dies unterschreiben lassen. Das wäre natürlich deutlich einfacher als jedes einzelne Datum neu......

ich habe nämlich schon versucht, eine Korrekturrechnung am Computer zu erstellen, da gibt es natürlich so eine Heilungsmöglichkeit nicht, da die Daten der Beiden im Computer richtig eingegeben wurde, jedoch auf dem falschen Blatt. Bei ihm stehen ihre Daten drauf , bei ihr seine. Leider ist mir das vor lauter Geschreibsel nicht aufgefallen.
Und die Frau hat immer bei Beiden unterschrieben, weil seine Unterschrift durch Parkinson völlig daneben geht, bei den kleinen Zeilen.

Oh man, soooo viel Arbeit, 72 Behandlungen.....so ein Mist.
1

Gefällt mir

Man, Lars, Du wärest mein Retter und bekämst einen fetten Gutschein (für egal was von mir.....), wenn das klappt. Also, das heißt im Klartext, nochmal zu den Patienten gehen mit der Kopie der Unterschriften, alle Daten aktualisieren und Korrekturzeitpunkt angeben. Muss der Patient bzw. die Patientin dann jedes Datum neu unterschreiben oder reicht eine einmalige Erklärung, dass die Daten geändert wurden, was mir der/die Pat. unterschreibt mit Korrekturdatum. Hattest Du den Fall schon? Oder jemand anderer hier? Und dann eine neue Rechnung stellen, da Korrektur per Programm nicht geht. Oder könnte ich einfach den Namen und die Versicherungsnummer am Kopf korrigieren und dies unterschreiben lassen. Das wäre natürlich deutlich einfacher als jedes einzelne Datum neu...... ich habe nämlich schon versucht, eine Korrekturrechnung am Computer zu erstellen, da gibt es natürlich so eine Heilungsmöglichkeit nicht, da die Daten der Beiden im Computer richtig eingegeben wurde, jedoch auf dem falschen Blatt. Bei ihm stehen ihre Daten drauf , bei ihr seine. Leider ist mir das vor lauter Geschreibsel nicht aufgefallen. Und die Frau hat immer bei Beiden unterschrieben, weil seine Unterschrift durch Parkinson völlig daneben geht, bei den kleinen Zeilen. Oh man, soooo viel Arbeit, 72 Behandlungen.....so ein Mist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

Man, Lars, Du wärest mein Retter und bekämst einen fetten Gutschein (für egal was von mir.....), wenn das klappt.

Also, das heißt im Klartext, nochmal zu den Patienten gehen mit der Kopie der Unterschriften, alle Daten aktualisieren und Korrekturzeitpunkt angeben. Muss der Patient bzw. die Patientin dann jedes Datum neu unterschreiben oder reicht eine einmalige Erklärung, dass die Daten geändert wurden, was mir der/die Pat. unterschreibt mit Korrekturdatum. Hattest Du den Fall schon? Oder jemand anderer hier?
Und dann eine neue Rechnung stellen, da Korrektur per Programm nicht geht. Oder könnte ich einfach den Namen und die Versicherungsnummer am Kopf korrigieren und dies unterschreiben lassen. Das wäre natürlich deutlich einfacher als jedes einzelne Datum neu......

ich habe nämlich schon versucht, eine Korrekturrechnung am Computer zu erstellen, da gibt es natürlich so eine Heilungsmöglichkeit nicht, da die Daten der Beiden im Computer richtig eingegeben wurde, jedoch auf dem falschen Blatt. Bei ihm stehen ihre Daten drauf , bei ihr seine. Leider ist mir das vor lauter Geschreibsel nicht aufgefallen.
Und die Frau hat immer bei Beiden unterschrieben, weil seine Unterschrift durch Parkinson völlig daneben geht, bei den kleinen Zeilen.

Oh man, soooo viel Arbeit, 72 Behandlungen.....so ein Mist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
Jetzt habe ich gerade gesehen, dass ali, dann auch einen Gutschein bekommen muss....oh man, das wird noch ganz schön teuer hier joy
1

Gefällt mir

Jetzt habe ich gerade gesehen, dass ali, dann auch einen Gutschein bekommen muss....oh man, das wird noch ganz schön teuer hier [emoji]joy[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

Jetzt habe ich gerade gesehen, dass ali, dann auch einen Gutschein bekommen muss....oh man, das wird noch ganz schön teuer hier joy

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 4 Tagen
@Nini32 Dein Programm MUSS diese Korrekturfunktion haben!!!! Dann weisst Du ja ansonsten, wie es geht. Allgemein nochmal die Frage - eigentlich an "alle" - wie kommt ihr drauf, dass das "natürlich nicht heilbar" wäre.

Ja und solche Korrekturen - Problem auf dem Unterschriftenblatt- habe ich schon öfter problemlos durchgeführt.
1

Gefällt mir

[mention]Nini32[/mention] Dein Programm MUSS diese Korrekturfunktion haben!!!! Dann weisst Du ja ansonsten, wie es geht. Allgemein nochmal die Frage - eigentlich an "alle" - wie kommt ihr drauf, dass das "natürlich nicht heilbar" wäre. Ja und solche Korrekturen - Problem auf dem Unterschriftenblatt- habe ich schon öfter problemlos durchgeführt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Nini32 Dein Programm MUSS diese Korrekturfunktion haben!!!! Dann weisst Du ja ansonsten, wie es geht. Allgemein nochmal die Frage - eigentlich an "alle" - wie kommt ihr drauf, dass das "natürlich nicht heilbar" wäre.

Ja und solche Korrekturen - Problem auf dem Unterschriftenblatt- habe ich schon öfter problemlos durchgeführt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
Und den Scan habe ich nicht bekommen, sondern nur eine Nachricht von AZR Emmendingen über die Nichterstattung wegen Datenabgleich falsch. Aber ich habe die Rezepte ja selber gescannt, also brauche ich unsere "Freunde" nicht.
1

Gefällt mir

Und den Scan habe ich nicht bekommen, sondern nur eine Nachricht von AZR Emmendingen über die Nichterstattung wegen Datenabgleich falsch. Aber ich habe die Rezepte ja selber gescannt, also brauche ich unsere "Freunde" nicht.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

Und den Scan habe ich nicht bekommen, sondern nur eine Nachricht von AZR Emmendingen über die Nichterstattung wegen Datenabgleich falsch. Aber ich habe die Rezepte ja selber gescannt, also brauche ich unsere "Freunde" nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
Vor 4 Tagen
@Nini32 jop, Datum durchstreichen, richtiges hin, das gegenzeichnen lassen. Und pro Datum eine Unterschrift des Patientens vorne sowie das Datum des Tages der Korrektur. Also pro Zeile 2 Datum und 2 Unterschriften.
1

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Nini32[/mention] jop, Datum durchstreichen, richtiges hin, das gegenzeichnen lassen. Und pro Datum eine Unterschrift des Patientens vorne sowie das Datum des Tages der Korrektur. Also pro Zeile 2 Datum und 2 Unterschriften.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

@Nini32 jop, Datum durchstreichen, richtiges hin, das gegenzeichnen lassen. Und pro Datum eine Unterschrift des Patientens vorne sowie das Datum des Tages der Korrektur. Also pro Zeile 2 Datum und 2 Unterschriften.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
@ali Lieber ali, natürlich hat das adad Programm die Korrekturfunktion. Aber nur die Blätter wurden verwechselt, die Daten, die übermittelt wurden stimmen ja. Im Programm sind also die richtigen Daten drin, nur auf den Blättern nicht, da falsche Person..... wie und was soll ich da dann ändern in der Korrekturfunktion????? Dabei ist ja alles richtig....
1

Gefällt mir

[mention]ali[/mention] Lieber ali, natürlich hat das adad Programm die Korrekturfunktion. Aber nur die Blätter wurden verwechselt, die Daten, die übermittelt wurden stimmen ja. Im Programm sind also die richtigen Daten drin, nur auf den Blättern nicht, da falsche Person..... wie und was soll ich da dann ändern in der Korrekturfunktion????? Dabei ist ja alles richtig....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

@ali Lieber ali, natürlich hat das adad Programm die Korrekturfunktion. Aber nur die Blätter wurden verwechselt, die Daten, die übermittelt wurden stimmen ja. Im Programm sind also die richtigen Daten drin, nur auf den Blättern nicht, da falsche Person..... wie und was soll ich da dann ändern in der Korrekturfunktion????? Dabei ist ja alles richtig....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
@MeFe89 Okay. Aber der Aufwand lohnt sich ja.....Dann Scan der neuen Daten hinschicken mit Korrekturrechnung. JUHU!!!
Auch Du hast Dir einen Gutschein verdient. Wenn das alles geklappt hat, brauch ich nur noch Eure Adressen....
1

Gefällt mir

[mention]MeFe89[/mention] Okay. Aber der Aufwand lohnt sich ja.....Dann Scan der neuen Daten hinschicken mit Korrekturrechnung. JUHU!!! Auch Du hast Dir einen Gutschein verdient. Wenn das alles geklappt hat, brauch ich nur noch Eure Adressen....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

@MeFe89 Okay. Aber der Aufwand lohnt sich ja.....Dann Scan der neuen Daten hinschicken mit Korrekturrechnung. JUHU!!!
Auch Du hast Dir einen Gutschein verdient. Wenn das alles geklappt hat, brauch ich nur noch Eure Adressen....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nini32
Vor 4 Tagen
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE an alle
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• Papa Alpaka
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE an alle
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nini32 schrieb:

DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE an alle

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 4 Tagen
@Nini32 Deine Belege waren falsch.....
1

Gefällt mir

[mention]Nini32[/mention] Deine Belege waren falsch.....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Nini32 Deine Belege waren falsch.....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
Vor 4 Tagen
Gutschein für Schokolade? Nehm ich!sweat_smile Nein im Ernst, jetzt drücken wir dir alle die Daumen, dass du es gut hinbekommst.
9

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• pt ani
• karin-maria
• die neue
• Papa Alpaka
• tinki
• mimikri
• hella132
Gutschein für Schokolade? Nehm ich![emoji]sweat_smile[/emoji] Nein im Ernst, jetzt drücken wir dir alle die Daumen, dass du es gut hinbekommst.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

Gutschein für Schokolade? Nehm ich!sweat_smile Nein im Ernst, jetzt drücken wir dir alle die Daumen, dass du es gut hinbekommst.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Nini32 Wieso nicht heilbar? Guckst du Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o

Korrekturmöglichkeit
Korrekturen oder Ergänzungen sind durch erneute Unterschrift der Versicherten oder des Versicherten unter Angabe des Korrekturdatums zu bestätigen.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.

Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung An wen wenden?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns