Privatpraxis mit 35 Jahren
Erfahrung, Forschung und Innovation
in Stuttgart-Degerloch
Das Center für Integrative
Therapie besteht seit über 35
Jahren und hat sich auf die
Behandlung von Schmerz- und
Stresspatient*innen spezialisiert.
Wir kombinieren klassische
Physiotherapie mit modernen
Ansätzen wie myofaszialer
Osteopathie (Interdisciplinary
Fascia Therapy – IFT"®) und
Biofeedback.
Seit mehr als 20 Jahren sind wir
aktives Mitglied der Fascia
Research Group Ulm und München um
Prof. ...
Erfahrung, Forschung und Innovation
in Stuttgart-Degerloch
Das Center für Integrative
Therapie besteht seit über 35
Jahren und hat sich auf die
Behandlung von Schmerz- und
Stresspatient*innen spezialisiert.
Wir kombinieren klassische
Physiotherapie mit modernen
Ansätzen wie myofaszialer
Osteopathie (Interdisciplinary
Fascia Therapy – IFT"®) und
Biofeedback.
Seit mehr als 20 Jahren sind wir
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ich habe eine Absetzung von fast 4000,- Euro bekommen, weil uns ein saudummer Fehler passiert ist.
Wir haben ein Ehepaar (also ihn und sie) im Hausbesuch behandelt, 36er Verordnung. Immer zu anderen Tagen aus verschiedenen Gründen. Nun haben wir die zweite Seite der Rezepte miteinander verwechselt. D.h. seine Termine stehen bei ihr drauf und umgekeht.
Das hat natürlich zur Absetzung geführt.
Das ist offiziell nicht heilbar, das weiß ich.
Jetzt meine Frage: an wen wende ich mich, um eventuell eine Kulanzregelung zu bekommen.
Ich denke an die entsprechende Krankenkasse? Habt Ihr Erfahrung mit der BKK Bahn? Anrufen oder schriftlich?
Bin ziemlich verzweifelt, aber noch nicht hoffnungslos face_with_rolling_eyes
Danke für Eure Erfahrungen!
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Schippi schrieb:
Natürlich nur an die KK,an wen den sonst,aber Fehler werden gemacht und muss man manchmal akzeptieren und daraus lernen!
bisselr nett sein zur arztherferin ......hat bei mir bisher immer in solchen Situationen geklappt
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stefomanski schrieb:
Versuch : Anruf in der Arztptaxis die Rezepte bitte nochmal als Duplikat auszustellen weil "du oder die Abrechnungsstelle diese verlegt haben".....
bisselr nett sein zur arztherferin ......hat bei mir bisher immer in solchen Situationen geklappt
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ali schrieb:
@stefomanski für die zweiseitig Rückseite brauchts kein Duplikat.
Wenn du Pech hast und die Rezepte aus vorherigen Quartalen sind kann es sein , daß keine Duplikate ausgestellt werden .
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Leni C. schrieb:
@stefomanski
Wenn du Pech hast und die Rezepte aus vorherigen Quartalen sind kann es sein , daß keine Duplikate ausgestellt werden .
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Nini32 schrieb:
Guten Morgen liebe KollegInnen,
ich habe eine Absetzung von fast 4000,- Euro bekommen, weil uns ein saudummer Fehler passiert ist.
Wir haben ein Ehepaar (also ihn und sie) im Hausbesuch behandelt, 36er Verordnung. Immer zu anderen Tagen aus verschiedenen Gründen. Nun haben wir die zweite Seite der Rezepte miteinander verwechselt. D.h. seine Termine stehen bei ihr drauf und umgekeht.
Das hat natürlich zur Absetzung geführt.
Das ist offiziell nicht heilbar, das weiß ich.
Jetzt meine Frage: an wen wende ich mich, um eventuell eine Kulanzregelung zu bekommen.
Ich denke an die entsprechende Krankenkasse? Habt Ihr Erfahrung mit der BKK Bahn? Anrufen oder schriftlich?
Bin ziemlich verzweifelt, aber noch nicht hoffnungslos face_with_rolling_eyes
Danke für Eure Erfahrungen!
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ali schrieb:
@Nini32 Emmendingen kannst Du vergessen, Bahn BKK good luck
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Nini32 schrieb:
Sorry, ich dachte eventuell an die Abrechnungsstelle in Emmendingen, da ich von der die Absetzung bekommen habe.....dann probiere ich mein Glück bei der BKK und sollte ich Erfolg haben, werde ich berichten, ansonsten trauere ich alleine um die 72 umsonst getätigten Behandlungen smirk
Begründung der Absetzung? Abrechnen Daten passen nicht? Passen doch!....
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ali schrieb:
Wieso ist das offiziell nicht heilbar? Du hast zwei Seiten (?) vertauscht?! Hast wirklich Du die vertauscht?
Begründung der Absetzung? Abrechnen Daten passen nicht? Passen doch!....
Beim Unterschriftsblatt des Mannes sind die Termine der Frau drauf, beim Blatt zur Unterschrift der Frau umgekehrt. Unser Fehler, da die Rezepte verschiedene Ausstellungsdaten Februar und Mai haben und wir das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept genommen haben und somit haben wir keine Datenübereinstimmung.
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mimikri schrieb:
Oh Mensch...ich habe leider keinen Rat, aber viel Mitgefühl 😞
Von welchem ungültigen Rezept, dem des Mannes oder dem der Frau?
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Sarah Gerbert schrieb:
"Das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept"
Von welchem ungültigen Rezept, dem des Mannes oder dem der Frau?
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Schippi schrieb:
Versuch dein Glück bei AZR,vielleicht schicken sie die beiden Rezepte zurück(glaube ich aber nicht),ansonsten abbuchen unter „ teurer Fehler“
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ali schrieb:
@Nini32 Mit der Zuständigkeit ist das son eine Sache. Aber erstmal Level 1: Wo steht geschrieben, dass ein verwechselt Unterschriftenblatt nicht heilbar wäre. Ich Blick s aber noch nicht. Anhand der Unterschriften könnte oder müsste doch nachzuweisen ja, welches Blatt zu welchem Rezept gehört. Hier braucht es Details, aber IMHO durchaus heilbar mit Korrekturabrechnung, wenn Ihr falsche Daten geliefert habt oder mit "Widerspruch" bzw. Hinweis auf die vertauschen Blätter. Habt Ihr die Unterschriftenblätter mit falscher Belegnummer versehen, auch das könnte man als Korrektur neu einreichen.
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Nini32 schrieb:
@Sarah Gerbert Das Blatt der Frau von einem ungültigen Rezept, das der Arzt neu ausgestellt hat. Das Blatt der Frau ist quasi statt des Unterschriftenblatt des Mannes reingerutscht....
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ali schrieb:
@Nini32 na dann Korrektureinreichung mit den richtigen Daten und den richtigen Unterschriften. Wo ist das Problem? (Du nimmst einfach eine jungfräuliche, also leere Kopie der Unterschriftenseite) Warum soll das nicht heilbar sein? Einmal schon gerettet. Kriegen wir wenigstens Provision? Und beim andern Rezept?
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ali schrieb:
@Schippi Warum sollten Sie die Rezepte extra zurückschicken? Den Scan, den Mensch auch korrigieren kann und als Orignial gilt, kriegst Du eh mit Absetztzung, also solltest Du jedenfalls nach RV.
Sprich Mann vorne und Frau hinten. Dann wäre ja klar, das das so unmöglich sein kann.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Nini32 dann stünde ja oben links auch der falsche Name und die falsche Versichertennummer drauf, oder?
Sprich Mann vorne und Frau hinten. Dann wäre ja klar, das das so unmöglich sein kann.
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Nini32 schrieb:
Habe gerade die Bahn BKK angerufen, die sagen, sie sind nicht zuständig, sondern AZR Emmendingen.
Beim Unterschriftsblatt des Mannes sind die Termine der Frau drauf, beim Blatt zur Unterschrift der Frau umgekehrt. Unser Fehler, da die Rezepte verschiedene Ausstellungsdaten Februar und Mai haben und wir das zweite Blatt der Frau von einem ungültigen alten Rezept genommen haben und somit haben wir keine Datenübereinstimmung.
Korrekturen oder Ergänzungen sind durch erneute Unterschrift der Versicherten oder des Versicherten unter Angabe des Korrekturdatums zu bestätigen.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
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Also, das heißt im Klartext, nochmal zu den Patienten gehen mit der Kopie der Unterschriften, alle Daten aktualisieren und Korrekturzeitpunkt angeben. Muss der Patient bzw. die Patientin dann jedes Datum neu unterschreiben oder reicht eine einmalige Erklärung, dass die Daten geändert wurden, was mir der/die Pat. unterschreibt mit Korrekturdatum. Hattest Du den Fall schon? Oder jemand anderer hier?
Und dann eine neue Rechnung stellen, da Korrektur per Programm nicht geht. Oder könnte ich einfach den Namen und die Versicherungsnummer am Kopf korrigieren und dies unterschreiben lassen. Das wäre natürlich deutlich einfacher als jedes einzelne Datum neu......
ich habe nämlich schon versucht, eine Korrekturrechnung am Computer zu erstellen, da gibt es natürlich so eine Heilungsmöglichkeit nicht, da die Daten der Beiden im Computer richtig eingegeben wurde, jedoch auf dem falschen Blatt. Bei ihm stehen ihre Daten drauf , bei ihr seine. Leider ist mir das vor lauter Geschreibsel nicht aufgefallen.
Und die Frau hat immer bei Beiden unterschrieben, weil seine Unterschrift durch Parkinson völlig daneben geht, bei den kleinen Zeilen.
Oh man, soooo viel Arbeit, 72 Behandlungen.....so ein Mist.
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Nini32 schrieb:
Man, Lars, Du wärest mein Retter und bekämst einen fetten Gutschein (für egal was von mir.....), wenn das klappt.
Also, das heißt im Klartext, nochmal zu den Patienten gehen mit der Kopie der Unterschriften, alle Daten aktualisieren und Korrekturzeitpunkt angeben. Muss der Patient bzw. die Patientin dann jedes Datum neu unterschreiben oder reicht eine einmalige Erklärung, dass die Daten geändert wurden, was mir der/die Pat. unterschreibt mit Korrekturdatum. Hattest Du den Fall schon? Oder jemand anderer hier?
Und dann eine neue Rechnung stellen, da Korrektur per Programm nicht geht. Oder könnte ich einfach den Namen und die Versicherungsnummer am Kopf korrigieren und dies unterschreiben lassen. Das wäre natürlich deutlich einfacher als jedes einzelne Datum neu......
ich habe nämlich schon versucht, eine Korrekturrechnung am Computer zu erstellen, da gibt es natürlich so eine Heilungsmöglichkeit nicht, da die Daten der Beiden im Computer richtig eingegeben wurde, jedoch auf dem falschen Blatt. Bei ihm stehen ihre Daten drauf , bei ihr seine. Leider ist mir das vor lauter Geschreibsel nicht aufgefallen.
Und die Frau hat immer bei Beiden unterschrieben, weil seine Unterschrift durch Parkinson völlig daneben geht, bei den kleinen Zeilen.
Oh man, soooo viel Arbeit, 72 Behandlungen.....so ein Mist.
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Nini32 schrieb:
Jetzt habe ich gerade gesehen, dass ali, dann auch einen Gutschein bekommen muss....oh man, das wird noch ganz schön teuer hier joy
Ja und solche Korrekturen - Problem auf dem Unterschriftenblatt- habe ich schon öfter problemlos durchgeführt.
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ali schrieb:
@Nini32 Dein Programm MUSS diese Korrekturfunktion haben!!!! Dann weisst Du ja ansonsten, wie es geht. Allgemein nochmal die Frage - eigentlich an "alle" - wie kommt ihr drauf, dass das "natürlich nicht heilbar" wäre.
Ja und solche Korrekturen - Problem auf dem Unterschriftenblatt- habe ich schon öfter problemlos durchgeführt.
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Nini32 schrieb:
Und den Scan habe ich nicht bekommen, sondern nur eine Nachricht von AZR Emmendingen über die Nichterstattung wegen Datenabgleich falsch. Aber ich habe die Rezepte ja selber gescannt, also brauche ich unsere "Freunde" nicht.
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MeFe89 schrieb:
@Nini32 jop, Datum durchstreichen, richtiges hin, das gegenzeichnen lassen. Und pro Datum eine Unterschrift des Patientens vorne sowie das Datum des Tages der Korrektur. Also pro Zeile 2 Datum und 2 Unterschriften.
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Nini32 schrieb:
@ali Lieber ali, natürlich hat das adad Programm die Korrekturfunktion. Aber nur die Blätter wurden verwechselt, die Daten, die übermittelt wurden stimmen ja. Im Programm sind also die richtigen Daten drin, nur auf den Blättern nicht, da falsche Person..... wie und was soll ich da dann ändern in der Korrekturfunktion????? Dabei ist ja alles richtig....
Auch Du hast Dir einen Gutschein verdient. Wenn das alles geklappt hat, brauch ich nur noch Eure Adressen....
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Nini32 schrieb:
@MeFe89 Okay. Aber der Aufwand lohnt sich ja.....Dann Scan der neuen Daten hinschicken mit Korrekturrechnung. JUHU!!!
Auch Du hast Dir einen Gutschein verdient. Wenn das alles geklappt hat, brauch ich nur noch Eure Adressen....
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Nini32 schrieb:
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE an alle
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ali schrieb:
@Nini32 Deine Belege waren falsch.....
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MeFe89 schrieb:
Gutschein für Schokolade? Nehm ich!sweat_smile Nein im Ernst, jetzt drücken wir dir alle die Daumen, dass du es gut hinbekommst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nini32 Wieso nicht heilbar? Guckst du Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
Korrekturmöglichkeit
Korrekturen oder Ergänzungen sind durch erneute Unterschrift der Versicherten oder des Versicherten unter Angabe des Korrekturdatums zu bestätigen.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
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