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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
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Wir sind eine wunderschöne,
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12203 Berlin-Lichterfelde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir haben ein altes Privatrezept aus 2013 gefunden, die Leistungen wurden bis ins Jahr 2014 erbracht. Kann ich die Leistungen aus 2013 noch in Rechnung stellen, gibt es bezüglich der Erstattung für den Patienten Probleme (ja,ja auch wenn ich damit das nicht mein Bier ist ich wüsste es gerne...) Danke für hilfreiche Auskünfte?
Für den Patienten dürfte es eigentlich keine Nachteile geben, er kann ja nichts dafür das du ihm bisher keine Rechnung gestellt hast.
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Break schrieb:
Bei Honorarforderungen von Ärzten gibt es eine Frist von 3 Jahren beginnend am Ende des Jahres in dem die Forderung erbracht wird. Gehe mal davon aus, dass das auch für Physiotherapeuten gelten könnte. Wäre in deinem Fall dann bis Ende 2017 mgölich die Rechnung zu stellen.
Für den Patienten dürfte es eigentlich keine Nachteile geben, er kann ja nichts dafür das du ihm bisher keine Rechnung gestellt hast.
Wie alt darf ein Privatrezept sein, innerhalb welcher Zeit muß ich nach dem Ausstellungsdatum mit der Behandlung beginnen ?
Danke !
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ali schrieb:
Da gibt es keine allgemeine Frist. (Bei Arzneimitteln sind es glaub ich 3 Monate...) Sofern Diagnose und Beschwerden noch passen...Fairer weise sollte man den Patienten darauf hinweisen, Zweifelsfälle mit seiner Versicherung zu klären, damit die Versicherung auch zahlt.
Ich hatte einen Patienten, dessen Krankenkasse hat die Behandlung nicht erstattet weil ich mit der ersten Behandlung erst am 15. Tag angefangen
habe. Im Vertrag des Patienten stand wirklich eine Frist von 14 Tagen, wie bei den gesetzlichen Kassen.
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
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Break schrieb:
Das kann man so generell nicht beantworten. Wenn es um die Erstattung der Krankenkasse geht, muss der Patient in seinen Vertrag schauen.
Ich hatte einen Patienten, dessen Krankenkasse hat die Behandlung nicht erstattet weil ich mit der ersten Behandlung erst am 15. Tag angefangen
habe. Im Vertrag des Patienten stand wirklich eine Frist von 14 Tagen, wie bei den gesetzlichen Kassen.
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
...
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
?? Naja, ich weise PP darauf hin, dass sie ihre Verträge mit ihrer Kasse lesen sollen, bevor sie sich auf die Therapie einlassen oder gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.... Ich kontrolliere doch jetzt nicht auch noch Privatrezepte!!
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Susulo schrieb:
jorgebln schrieb am 29.11.15 21:24:
...
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
?? Naja, ich weise PP darauf hin, dass sie ihre Verträge mit ihrer Kasse lesen sollen, bevor sie sich auf die Therapie einlassen oder gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.... Ich kontrolliere doch jetzt nicht auch noch Privatrezepte!!
dass find ich auch etwas sehr vorauseilend...Infosammeln gehört für mich zum Service: Welche Versicherung war s denn und Welcher Tarif (vielleicht einBasistarif). Ausserdem sollte der Patient dagegen vorgehen, selbst bei der GKV kann die Frist verlängert werden
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ali schrieb:
Lieber Jorgebln,
dass find ich auch etwas sehr vorauseilend...Infosammeln gehört für mich zum Service: Welche Versicherung war s denn und Welcher Tarif (vielleicht einBasistarif). Ausserdem sollte der Patient dagegen vorgehen, selbst bei der GKV kann die Frist verlängert werden
...
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
?? Naja, ich weise PP darauf hin, dass sie ihre Verträge mit ihrer Kasse lesen sollen, bevor sie sich auf die Therapie einlassen oder gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.... Ich kontrolliere doch jetzt nicht auch noch Privatrezepte!!
Das ist die hier vorherrschende Einstellung zu Privatpatienten, was interessiert mich ob der Patient sein Geld von der Kasse erstattet bekommt,,,,,
Wie ich es mache, ist doch mir überlassen. Verstehe gar nicht warum du dir den Schuh anziehst?
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Break schrieb:
Susulo schrieb am 30.11.15 07:01:
jorgebln schrieb am 29.11.15 21:24:
...
Seitdem achte ich auch bei Privatpatienten darauf, die Verordnung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
?? Naja, ich weise PP darauf hin, dass sie ihre Verträge mit ihrer Kasse lesen sollen, bevor sie sich auf die Therapie einlassen oder gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.... Ich kontrolliere doch jetzt nicht auch noch Privatrezepte!!
Das ist die hier vorherrschende Einstellung zu Privatpatienten, was interessiert mich ob der Patient sein Geld von der Kasse erstattet bekommt,,,,,
Wie ich es mache, ist doch mir überlassen. Verstehe gar nicht warum du dir den Schuh anziehst?
Das Überbemuttern und Bevatern führt zu den üblichen "Beihilfeproblemen" etc.pp.
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ali schrieb:
Falsch! Es interessiert mich schon. Aber ich übernehme nicht die Verantwortung des Patienten. Und wenn er einen Vertrag hat, der nicht kostendeckend ist z.B. weil er sich günstig versichert hat ist das seine Entscheidung.
Das Überbemuttern und Bevatern führt zu den üblichen "Beihilfeproblemen" etc.pp.
Lieber jorgebln, ich wollte dich nicht angreifen, kann mich aber nur ali anschließen.
Es interessiert mich durchaus, auch zum "Wohle des Patienten", dass er nach Möglichkeit seine Verordnung (einigermaßen) bezahlt bekommt. Ich weise den Patienten bei der Honorarvereinbarung durchaus auf diverse "Fallstricke" hin, und wenn einer mit einem "alten" Rezept kommt würde ich es vermutlich ansprechen. Es gibt aber durchaus auch Privatpatienten, die das als "Bevormundung" auslegen und ich musste mir auch schon Sätze anhören wie "das ist doch nicht Ihr Problem, wir zahlen das sowieso selber."( bin seit 30 Jahren im Geschäft, es gibt einfach alles) Will damit sagen: du kannst es sowieso nie allen Recht machen und ich kann auch nicht alle 100 Eventualitäten, die ein PKV-Vetrag haben könnte, im Erstgespräch bedenken. Genau wie ali es sagt: ich übernehme nicht die Verantwortung des Patienten. Der Patient muss bei seiner KV nachhaken was die wie bezahlen.
Natürlich ist es deine Sache, wie du das handelst. Es geht hier nicht darum, das als "schlecht" darzustellen. Es geht aber darum, in einer solchen Diskussion zu sensibilisieren: wer ist wofür verantwortlich? Was bringt "vorauseilender Gehorsam" auch an Nachteilen mit sich, nämlich "Anpassung" auch der PKVen zu unseren Ungunsten. ("ist die ortsübliche Handhabe - macht das ihr Therapeut nicht?") Viele Dinge dieser Art wurden mir erst im Laufe der Jahre und durch leidige Erfahrungen bewusst und ich empfinde hier die - teilweise durchaus kontroverse - Diskussion mit Kolleginnen durchaus als hilfreich. Wir alle lernen immer nur dazu !
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Susulo schrieb:
*seufz.
Lieber jorgebln, ich wollte dich nicht angreifen, kann mich aber nur ali anschließen.
Es interessiert mich durchaus, auch zum "Wohle des Patienten", dass er nach Möglichkeit seine Verordnung (einigermaßen) bezahlt bekommt. Ich weise den Patienten bei der Honorarvereinbarung durchaus auf diverse "Fallstricke" hin, und wenn einer mit einem "alten" Rezept kommt würde ich es vermutlich ansprechen. Es gibt aber durchaus auch Privatpatienten, die das als "Bevormundung" auslegen und ich musste mir auch schon Sätze anhören wie "das ist doch nicht Ihr Problem, wir zahlen das sowieso selber."( bin seit 30 Jahren im Geschäft, es gibt einfach alles) Will damit sagen: du kannst es sowieso nie allen Recht machen und ich kann auch nicht alle 100 Eventualitäten, die ein PKV-Vetrag haben könnte, im Erstgespräch bedenken. Genau wie ali es sagt: ich übernehme nicht die Verantwortung des Patienten. Der Patient muss bei seiner KV nachhaken was die wie bezahlen.
Natürlich ist es deine Sache, wie du das handelst. Es geht hier nicht darum, das als "schlecht" darzustellen. Es geht aber darum, in einer solchen Diskussion zu sensibilisieren: wer ist wofür verantwortlich? Was bringt "vorauseilender Gehorsam" auch an Nachteilen mit sich, nämlich "Anpassung" auch der PKVen zu unseren Ungunsten. ("ist die ortsübliche Handhabe - macht das ihr Therapeut nicht?") Viele Dinge dieser Art wurden mir erst im Laufe der Jahre und durch leidige Erfahrungen bewusst und ich empfinde hier die - teilweise durchaus kontroverse - Diskussion mit Kolleginnen durchaus als hilfreich. Wir alle lernen immer nur dazu !
Aber wenn wir schonmal dabei sind....
Ich finde es äusserst interessant wie unterschiedlich Privat- und Kassenpatienten offenbar behandelt werden. Ich habe in meinem über zwanzigjährigen Physioleben viel erlebt. Bei Kassenpatienten wird getrickst und betrogen ohne Ende. Daten werden vor und rückdatiert, Rezeptgebühren mit Behandlungen verrechnet, nichtphysiotherapeutische Behandlungen erbracht, Unterschriften gefälscht usw.
Zum Teil übrigens strafrechtlich relevant.
Da begeben sich viele PI in die Hände ihrer Patienten, gefährden ihre Zulassung und riskieren ihre finanzielle Zukunft. Das alles ohne mit der Wimper zu zucken nur für ein paar Euro.
Ganz im Gegensatz dazu der Privatpatient, dem man nicht mal bei den simpelsten Dingen, die übrigebs legal sind, entgegenkommt. Alles ohne Gefahr zu laufen seine Zulassunf zu verlieren.
Ich denke, das der Kassenpatient viel mehr gepampert wird.
Ich nehme für eine KG vom Privatpatienten 25 Euro und behandele 20 Minuten. Für einen Hausbesuch nehme ich 18. Die restlichen Preise dementsprechend angepasst. Habe einen Privatanteil von 30 %
Ja, da denke ich auch vorausschauend für meine Patienten mit. Zahlt sich ja scheinbar aus.
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Break schrieb:
Das ist der falsche Tread für so eine Diskussion, die Fragestellung war eine andere.
Aber wenn wir schonmal dabei sind....
Ich finde es äusserst interessant wie unterschiedlich Privat- und Kassenpatienten offenbar behandelt werden. Ich habe in meinem über zwanzigjährigen Physioleben viel erlebt. Bei Kassenpatienten wird getrickst und betrogen ohne Ende. Daten werden vor und rückdatiert, Rezeptgebühren mit Behandlungen verrechnet, nichtphysiotherapeutische Behandlungen erbracht, Unterschriften gefälscht usw.
Zum Teil übrigens strafrechtlich relevant.
Da begeben sich viele PI in die Hände ihrer Patienten, gefährden ihre Zulassung und riskieren ihre finanzielle Zukunft. Das alles ohne mit der Wimper zu zucken nur für ein paar Euro.
Ganz im Gegensatz dazu der Privatpatient, dem man nicht mal bei den simpelsten Dingen, die übrigebs legal sind, entgegenkommt. Alles ohne Gefahr zu laufen seine Zulassunf zu verlieren.
Ich denke, das der Kassenpatient viel mehr gepampert wird.
Ich nehme für eine KG vom Privatpatienten 25 Euro und behandele 20 Minuten. Für einen Hausbesuch nehme ich 18. Die restlichen Preise dementsprechend angepasst. Habe einen Privatanteil von 30 %
Ja, da denke ich auch vorausschauend für meine Patienten mit. Zahlt sich ja scheinbar aus.
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ringelpulli schrieb:
Ich hätte da auch mal eine Frage an Euch :
Wie alt darf ein Privatrezept sein, innerhalb welcher Zeit muß ich nach dem Ausstellungsdatum mit der Behandlung beginnen ?
Danke !
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