Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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Tätigkeit
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hab ein rezept reinbekommen, auf dem der mädchenname der pat steht. pat hat aber vor kurzem geheiratet und nen neuen nachnamen. nun meine frage. mit welchem namen muss sie auf´m rezept unterschreiben ? der, der draufsteht oder ihr neuer nachname ? hatte den fall leider noch nicht.
mfg...
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uli n. schrieb:
hallo liebe kollegen...
hab ein rezept reinbekommen, auf dem der mädchenname der pat steht. pat hat aber vor kurzem geheiratet und nen neuen nachnamen. nun meine frage. mit welchem namen muss sie auf´m rezept unterschreiben ? der, der draufsteht oder ihr neuer nachname ? hatte den fall leider noch nicht.
mfg...
urmel
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urmel schrieb:
Ich hatte auch schon eine Patientin, welche während der Behandlungsserie geheiratet hatte. Da ich keinen Bock auf Erklärungen gegenüber den KK hatte, habe ich sie gebeten, mit dem Mädchennamen, also den Namen auf den das Rezept ausgestellt war, zu unterschreiben.
urmel
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Quinto schrieb:
Wenn man einen neuen Namen hat, unterschreibt man mit diesem. Auch der Krankenkasse wird der neue Name und das Datum der Eheschließung mitgeteilt. Wo ist da das Problem.
Problemloser ist sicher die alte....kongruent mit dem Rezeptkopf, wir kennen ja unsere Abrechungsprüffirmen....
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich würde mit dem neuen Namen unterschreiben lassen und auf der VO vermerken "Name nach Hochzeit Frau xy" oder so ähnlich.
Gruß Britt
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ali schrieb:
Bisher gabs da noch keine Probleme, hatten in den Jahren beide Varianten, mal alte Unterschrift, mal neue.
Problemloser ist sicher die alte....kongruent mit dem Rezeptkopf, wir kennen ja unsere Abrechungsprüffirmen....
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