Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
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Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
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sind Irene, Silvia, ...
Normalerweise kennzeichne ich Unterbrechungsfristen über 14 Tage hinaus mit Pk (Patient krank) oder UT (Urlaub Therapeut), usw.
Momentan sind ja die Fristen bis 30.05. ausgesetzt, d.h., auch wenn ein Patient aus Angst vor Corona nicht kommt, darf ich die Verordnung länger als 14 Tage unterbrechen, bzw. die Verordnung später als 14 Tage nach Ausstellung beginnen.
Kennzeichnet Ihr diese Fristen, bzw. verspäteten Beginn? Z.B. mit „C“ und als Fußnote „Corona“? Momentan mag das ja alles gelten und bezahlt werden - aber weiß die Sofa das in 3 Jahren bei einer Prüfung auch noch???
Wünsche Euch allen schöne und sonnige Ostertage
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die neue schrieb:
Nur mal eine kurze Frage an die Praxisinhaber:
Normalerweise kennzeichne ich Unterbrechungsfristen über 14 Tage hinaus mit Pk (Patient krank) oder UT (Urlaub Therapeut), usw.
Momentan sind ja die Fristen bis 30.05. ausgesetzt, d.h., auch wenn ein Patient aus Angst vor Corona nicht kommt, darf ich die Verordnung länger als 14 Tage unterbrechen, bzw. die Verordnung später als 14 Tage nach Ausstellung beginnen.
Kennzeichnet Ihr diese Fristen, bzw. verspäteten Beginn? Z.B. mit „C“ und als Fußnote „Corona“? Momentan mag das ja alles gelten und bezahlt werden - aber weiß die Sofa das in 3 Jahren bei einer Prüfung auch noch???
Wünsche Euch allen schöne und sonnige Ostertage
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mbone schrieb:
Ja
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Euch allen schönen Feierabend und ruhige Ostern
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die neue schrieb:
naja .... ich befürchte halt, dass einfach bei irgendwelchen Prüfungen abgesetzt wird, wenn die Unterbrechung nicht begründet wird. Deswegen meine Frage ... aber ok, ich schreib halt "C" und unten "Corona".
Euch allen schönen Feierabend und ruhige Ostern
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pe117 schrieb:
Ja genauso mache ich es auch: “C“ und gut is,selbstverständlich weiss das noch jeder in 3 Jahren !!!! ,so ein einschneidendes Ereignis wird niemandem unvergesslich bleiben !!!
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eim schrieb:
Warum sollten die das nach 3 Jahren nicht mehr wissen??? :tired_face: Oder glaubst du wir haben bis dahin jedes Jahr Corona ??? Schreib einfach Corona und gut ist
Begründet durch „Für die Leistungsunterbrechung existiert ein Unterbrechungszeitraum der nicht begründet ist“.
Die Erste dieser Art!
Habe noch mindestens 50 welche zwischen 20.3-6.4 unterbrochen wurden.
Der GKV Spitzenverband hat dieses doch abgesetzt!
Was soll das?
Wieso was begründen was geregelt ist!?
Bin mega genervt zum Start des Wochenende...
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Mein Rat: tief durchatmen. Widerspruch formulieren - an das eigene Schreiben des GKV-Sptizenverbandes anknüpfen - und dazu noch Zinsen und 40 Euro kassieren.
Zitat : Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
Falls der Link funktioniert: Link
Edit: gültig meines Wissens momentan bis 31.05.
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Susulo schrieb:
ärgerlich.
Mein Rat: tief durchatmen. Widerspruch formulieren - an das eigene Schreiben des GKV-Sptizenverbandes anknüpfen - und dazu noch Zinsen und 40 Euro kassieren.
Zitat : Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
Falls der Link funktioniert: Link
Edit: gültig meines Wissens momentan bis 31.05.
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eim schrieb:
Danke für den Link :blush:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // Coronavirus
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
der aktualisierte Link ist zu finden unter
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // Coronavirus
Walli :hushed:
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mojitoprinz schrieb:
Habe heute eine Absetzung von Emmendingen über 2 Termine im Briefkasten.
Begründet durch „Für die Leistungsunterbrechung existiert ein Unterbrechungszeitraum der nicht begründet ist“.
Die Erste dieser Art!
Habe noch mindestens 50 welche zwischen 20.3-6.4 unterbrochen wurden.
Der GKV Spitzenverband hat dieses doch abgesetzt!
Was soll das?
Wieso was begründen was geregelt ist!?
Bin mega genervt zum Start des Wochenende...
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