Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Heute "nur" eine ganz kleine Frage an Euch: Ist auch bei vorliegender genehmigter Langfrist-VO die "medizinische Begründung bei VO adRF" zwingend notwendig? Ich befürchte JA, wollte mich aber noch einmal rückversichern...
Die "Tresenpummelfee"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tresenpummelfee schrieb:
Guten Tag in die Runde!
Heute "nur" eine ganz kleine Frage an Euch: Ist auch bei vorliegender genehmigter Langfrist-VO die "medizinische Begründung bei VO adRF" zwingend notwendig? Ich befürchte JA, wollte mich aber noch einmal rückversichern...
Die "Tresenpummelfee"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Nach den HMR ja, sonst kann eine Absetzung drohen, weil das RZ nicht vollständig ausgefüllt ist.
Gefällt mir
Wenn der Arzt in die Begründung schreibt: Langfristgenehmigung bis ....... liegt vor, gab es bei uns keine Absetzung.
Wenn er schon was schreibt könnte er auch eine med. Begründung schreiben, ist auch nicht mehr Auswand.
Trotzdem wäre das RZ ungültig, Absetzungen können noch Jahre später erfolgen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Physio2015 schrieb am 27.6.17 14:18:
Wenn der Arzt in die Begründung schreibt: Langfristgenehmigung bis ....... liegt vor, gab es bei uns keine Absetzung.
Wenn er schon was schreibt könnte er auch eine med. Begründung schreiben, ist auch nicht mehr Auswand.
Trotzdem wäre das RZ ungültig, Absetzungen können noch Jahre später erfolgen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio2015 schrieb:
Wenn der Arzt in die Begründung schreibt: Langfristgenehmigung bis ....... liegt vor, gab es bei uns keine Absetzung.
Mein Profilbild bearbeiten