ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
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Asklepios Klinik Triberg
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Rehabilitations- sowie
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Die Ärztin weigert sich diese Rezepte zu ändern. Sie hat mir schriftlich gegeben das zurückliegende Rezepte nicht geändert werden können. Was soll ich tun der Schaden liegt über 14000 €. Hat einer einen Rat??? Soll ich gegen die Ärtin klagen? Wenn die Ärztin die Rezepte auf EX3a ändern würde, würde die IKK zahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir haben eine Patientin 3 Jahre mit KG Doppelstunde im Hausbesuch behandelt. Jetzt kommen die Rezepte zurück da der Indikationsschlüssel EX2a und nicht wie von der IKK verlangt EX3a lautet.
Die Ärztin weigert sich diese Rezepte zu ändern. Sie hat mir schriftlich gegeben das zurückliegende Rezepte nicht geändert werden können. Was soll ich tun der Schaden liegt über 14000 €. Hat einer einen Rat??? Soll ich gegen die Ärtin klagen? Wenn die Ärztin die Rezepte auf EX3a ändern würde, würde die IKK zahlen.
Wir haben eine Patientin 3 Jahre mit KG Doppelstunde im Hausbesuch behandelt. Jetzt kommen die Rezepte zurück da der Indikationsschlüssel EX2a und nicht wie von der IKK verlangt EX3a lautet.
Die Ärztin weigert sich diese Rezepte zu ändern. Sie hat mir schriftlich gegeben das zurückliegende Rezepte nicht geändert werden können. Was soll ich tun der Schaden liegt über 14000 €. Hat einer einen Rat??? Soll ich gegen die Ärtin klagen? Wenn die Ärztin die Rezepte auf EX3a ändern würde, würde die IKK zahlen.
Ob EX2 oder EX3 adR vermute ich ist völlig egal.
Zudem kann das ggf. von dir geändert werden, wenn sich der Arzt weigert. Frag deinen Verband nach der Regelung der IKK. Besser geh gleich zum Anwalt (RA Alt oder RA Hein) und klage gegen die IKK nicht gegen die Ärztin.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.8.19 17:24:
Wir haben eine Patientin 3 Jahre mit KG Doppelstunde im Hausbesuch behandelt. Jetzt kommen die Rezepte zurück da der Indikationsschlüssel EX2a und nicht wie von der IKK verlangt EX3a lautet.
Die Ärztin weigert sich diese Rezepte zu ändern. Sie hat mir schriftlich gegeben das zurückliegende Rezepte nicht geändert werden können. Was soll ich tun der Schaden liegt über 14000 €. Hat einer einen Rat??? Soll ich gegen die Ärtin klagen? Wenn die Ärztin die Rezepte auf EX3a ändern würde, würde die IKK zahlen.
Ob EX2 oder EX3 adR vermute ich ist völlig egal.
Zudem kann das ggf. von dir geändert werden, wenn sich der Arzt weigert. Frag deinen Verband nach der Regelung der IKK. Besser geh gleich zum Anwalt (RA Alt oder RA Hein) und klage gegen die IKK nicht gegen die Ärztin.
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Gegen ikk classic ist aus dem selben Grund eine Klage beim SG Freiburg anhängig, hier wird es keinen Vergleich geben, denn die spielen auf Zeit und zeigen keine Kompromissbereitschaft. Meiner Abrechnungsfirma hab ich ausdrücklich verboten, Rückforderungen zu bedienen. Diese Woche haben sie mir jetzt 3 Rückforderungen wg. ex1 adR aus 2016 und 2017 weiter geleitet. Ich habe der ikk classic geschrieben, daß ich schon aufgrund des schwebenden Verfahrens den Rückforderungen widerspreche, und daß ich natürlich auch gegen die angedrohten Verrechnungen mit aktuellen Abrechnungen mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen werde.
Falls für eine Klage ARgumente gebraucht werden, PN an mich , ich kann da was beisteuern :blush:
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Alfred Kramer schrieb:
mit dem selben Hintergrund hab ich mit der BKK 24 einen für mich sehr vorteilhaften Vergleich geschlossen, aber nur , weil diese Unterteilung in WS(EX)1,2,3 ab 2020 in den neuen Heilmittelrichtlinien nicht mehr enthalten sein wird.
Gegen ikk classic ist aus dem selben Grund eine Klage beim SG Freiburg anhängig, hier wird es keinen Vergleich geben, denn die spielen auf Zeit und zeigen keine Kompromissbereitschaft. Meiner Abrechnungsfirma hab ich ausdrücklich verboten, Rückforderungen zu bedienen. Diese Woche haben sie mir jetzt 3 Rückforderungen wg. ex1 adR aus 2016 und 2017 weiter geleitet. Ich habe der ikk classic geschrieben, daß ich schon aufgrund des schwebenden Verfahrens den Rückforderungen widerspreche, und daß ich natürlich auch gegen die angedrohten Verrechnungen mit aktuellen Abrechnungen mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen werde.
Falls für eine Klage ARgumente gebraucht werden, PN an mich , ich kann da was beisteuern :blush:
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silvia43 schrieb:
Klage gegen die IKK, die können nicht einfach erst bezahlen und dann nach X-Jahren alles wieder zurückforden !Hab wegen Ex2a auf EX3a vor Jahren gegen die AOK Bayern geklagt . Mein Geld bekommen ! Rezepte waren aber allesamt korrekt ausgestellt. Es ging damals um Begründung der AOK das das Rz zwingend auf den nächsthöheren Indik. schlüssel gewechselt werden sollte
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Ich habe übrigens keine Klagen vorgetäuscht , sondern eingereicht! Ist FFGG und Xela das Gleiche????
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Alfred Kramer schrieb:
????Was soll zu bezahlen sein??
Ich habe übrigens keine Klagen vorgetäuscht , sondern eingereicht! Ist FFGG und Xela das Gleiche????
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 29.8.19 14:35:
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
Ist FFGG und Xela das Gleiche????
@Alfred
Ach Alfred. Nu war ick so lieb die janze Seit. Und watt is? Fengste wieda mit die Chaise an. Froi Dir ma anne Sonne uff dain alten Kopp und lass ett langsam juut sain.
Allaliibst xelamäuseken
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Xela schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 29.8.19 16:08:
Ist FFGG und Xela das Gleiche????
@Alfred
Ach Alfred. Nu war ick so lieb die janze Seit. Und watt is? Fengste wieda mit die Chaise an. Froi Dir ma anne Sonne uff dain alten Kopp und lass ett langsam juut sain.
Allaliibst xelamäuseken
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
Die RA Alt und Hein haben einige Klagen gegen die IKK auf den Weg gebracht. Also ist die Wette schon verloren.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 29.8.19 16:56:
FFGG schrieb am 29.8.19 14:35:
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
Die RA Alt und Hein haben einige Klagen gegen die IKK auf den Weg gebracht. Also ist die Wette schon verloren.
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
Die RA Alt und Hein haben einige Klagen gegen die IKK auf den Weg gebracht. Also ist die Wette schon verloren.
Und diesbezüglich nicht nur gegen die IKK :yum:
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.8.19 20:45:
ali schrieb am 29.8.19 16:56:
FFGG schrieb am 29.8.19 14:35:
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
Wette dagegen und schon gewonnen.Guckst Suchfunktion und fragst Du RA Alt.....z.B. und Du unterstellst uns Allfred fortgesetztes Lügen oder wat ?
Die RA Alt und Hein haben einige Klagen gegen die IKK auf den Weg gebracht. Also ist die Wette schon verloren.
Und diesbezüglich nicht nur gegen die IKK :yum:
wir haben weder auf Du angestossen noch sonst irgendwie Brüderschaft geschlossen. Deswegen möchte ich Sie herzlich bitten , in Zukunft solche dummdreisten Anmachen zu unterlassen.
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Alfred Kramer schrieb:
Sehr geehrte /r Herr/Frau Xela,
wir haben weder auf Du angestossen noch sonst irgendwie Brüderschaft geschlossen. Deswegen möchte ich Sie herzlich bitten , in Zukunft solche dummdreisten Anmachen zu unterlassen.
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FFGG schrieb:
LOL, nun bin ich mal gespannt wo die ganzen tollen klagen gegen die Kt sind die hier immer vorgetäuscht werden. Ich bin bereit zu wetten, dass das zu bezahlen ist, wer will kann gerne dagegen wetten
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