Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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Horatio72 schrieb:
Hi, Ich habe folgendes Problem bzw Frage. laut der neuen Ärztesoftware sollte es doch kein Problem mehr sein nach dem Regelfall zu erkennen wenn ein Pat. adR und das dann entsprechend so austellen oder ? habe jetzt 2 Absetzungen bekommen wo das nicht war, und ich natürlich auch nicht mehr drauf geschaut habe. ich weiss, mein Fehler, und selbst Schuld... stimmt alles, wollte nur troztdem mal wissen ob diese Jahrhundertsoftware das nicht erkennt oder was da schief gelaufen sein sein? Schönen tag euch noch.
Hi, Ich habe folgendes Problem bzw Frage. laut der neuen Ärztesoftware sollte es doch kein Problem mehr sein nach dem Regelfall zu erkennen wenn ein Pat. adR und das dann entsprechend so austellen oder ? habe jetzt 2 Absetzungen bekommen wo das nicht war, und ich natürlich auch nicht mehr drauf geschaut habe. ich weiss, mein Fehler, und selbst Schuld... stimmt alles, wollte nur troztdem mal wissen ob diese Jahrhundertsoftware das nicht erkennt oder was da schief gelaufen sein sein? Schönen tag euch noch.
Die Software ist oft fehlerhaft oder nicht zertifiziert. Bei uns ist oft MediStar im Einsatz, die funktioniert eigentlich zuverlässig.
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Tempelritter schrieb:
Horatio72 schrieb am 24.4.19 17:33:
Hi, Ich habe folgendes Problem bzw Frage. laut der neuen Ärztesoftware sollte es doch kein Problem mehr sein nach dem Regelfall zu erkennen wenn ein Pat. adR und das dann entsprechend so austellen oder ? habe jetzt 2 Absetzungen bekommen wo das nicht war, und ich natürlich auch nicht mehr drauf geschaut habe. ich weiss, mein Fehler, und selbst Schuld... stimmt alles, wollte nur troztdem mal wissen ob diese Jahrhundertsoftware das nicht erkennt oder was da schief gelaufen sein sein? Schönen tag euch noch.
Die Software ist oft fehlerhaft oder nicht zertifiziert. Bei uns ist oft MediStar im Einsatz, die funktioniert eigentlich zuverlässig.
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Horatio72 schrieb:
Thx. ja ich mach das noch Oldschool per Hand. Habe zwar Thera pi hier,konnte mich aber noch nicht dazu durchringen mich da einzuarbeiten. Aber jetzt werd ich wohl nicht drum rum kommen. Dachte einfach mit der neuen Ärztesoftware würde das nicht mehr vorkommen. ;(
Ach ja, woran erkennt man, ob der Fehler ein Versehen oder Softwarefehler war? Evtl. an kategorischer Ablehnung der Korrektur.
Btw: Es soll Systemadministratoren geben, die häufiger den Anwender als die Software als Problem sehen.
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Andreas Nickel schrieb:
Die KBV hat bei den Anforderungen an die zertifizierte Software ihre Forderung durchgesetzt, dass der Arzt auch die Möglichkeit haben muss, eine falsche Verordnung auszustellen. Wenn Arzt oder/und MFA wollen, kann der Hinweis auf den Fehler weggeklickt und eine Folgeverordnung statt der HMR-konformen VO a.d.R. ausgestellt werden. Damit kann die Aufgabe, dem Patienten zu sagen, er bekommt keine Leistungen mehr, klar an den PT delegiert werden.
Ach ja, woran erkennt man, ob der Fehler ein Versehen oder Softwarefehler war? Evtl. an kategorischer Ablehnung der Korrektur.
Btw: Es soll Systemadministratoren geben, die häufiger den Anwender als die Software als Problem sehen.
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Inche schrieb:
Letztens kam eine Vo frisch Ausgedruckt mit Ausstellungsdatum 30.07.2018 das sollte die Arztsoftwear doch nicht zulassen
noch möglich, dass WS bei Hüftarthrose oder EX bei HWS-Syndrom ausgedruckt wird??
Welche sch...Software steckt denn da dahinter?...
...dieses Problem mit den Algorithmen könnte jeder google/- oder amazon-Systemazubi in einer Stunde lösen!! :smile:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wieso ist es bei der ortsansässigen Hausarztpraxis, 15 Jahre nach Einführung des HMKs(!), in 50% der Fälle immer
noch möglich, dass WS bei Hüftarthrose oder EX bei HWS-Syndrom ausgedruckt wird??
Welche sch...Software steckt denn da dahinter?...
...dieses Problem mit den Algorithmen könnte jeder google/- oder amazon-Systemazubi in einer Stunde lösen!! :smile:
Grüße...Gerry
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Leni C. schrieb:
Meine Meinung ist , daß die Rezeptausstellung abhängig ist von den Damen , die vor dem Computer sitzen . Mal eben ein neues Rezept ? Ja , steht ja schon beim Patienten in der Akte . Ausgedruckt und juhu , ist das vom ersten Mal mit dem verkehrten Datum . Und wenn es reklamiert wird : kann nicht sein , der Computer aktualisiert immer . Manchmal denke ich dann nur : wer auch mal mitdenkt ist klar im Vorteil .
Sonst müsste es diese sch... "Ärztesoftware" doch gar nicht geben. Der Arzt gibt eine Diagnose ein und die Software
sucht automatisch den passenden IKS und alle anderen relevanten Daten heraus -> Patientendaten, aktuelles Datum
ICD's...und gibt dem Arzt nur noch die Möglichkeit anhand der Symptomatik das gewünschte Heilmittel anzuklicken,
FERTIG - nur so kann/darf sie sich Ärztesoftware nennen, sonst ist jeder Einkaufswagen bei amazon intelligenter! :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Eine Verordnungsausstellung darf nicht abhängig sein von den Damen welche vor dem Computer sitzen!
Sonst müsste es diese sch... "Ärztesoftware" doch gar nicht geben. Der Arzt gibt eine Diagnose ein und die Software
sucht automatisch den passenden IKS und alle anderen relevanten Daten heraus -> Patientendaten, aktuelles Datum
ICD's...und gibt dem Arzt nur noch die Möglichkeit anhand der Symptomatik das gewünschte Heilmittel anzuklicken,
FERTIG - nur so kann/darf sie sich Ärztesoftware nennen, sonst ist jeder Einkaufswagen bei amazon intelligenter! :wink:
Grüße...Gerry
Die Kassen haben eine Versorgungspflicht, wir nicht!
Warum können unsere Vertreter diese unsäglichen Absetzungen wegen fehlerhaft ausgefüllten Rezepten nicht stoppen?
Die Patienten sind auf unsere Seite, also sollten wir allen Vertretern ob Verband, Politik oder Kassen ein wenig Feuer machen.
Also laßt uns das mal endlich fordern, es ist ja wirklich idiotisch das wir für die Fehler in den Arztpraxen die Rechnung zahlen müssen. Das sollte für die Verbandsjuristen eine sich von selbst aufdringende Notwendigkeit sein diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
PS.: Auch das war für mich ein Grund aus dem GKV-System auszusteigen
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Fuzziguzzi schrieb:
Nun wir sind in der relativ guten Position das es viel zu wenig von uns gibt, und trotzdem lassen wir uns die Absetzungen gefallen.
Die Kassen haben eine Versorgungspflicht, wir nicht!
Warum können unsere Vertreter diese unsäglichen Absetzungen wegen fehlerhaft ausgefüllten Rezepten nicht stoppen?
Die Patienten sind auf unsere Seite, also sollten wir allen Vertretern ob Verband, Politik oder Kassen ein wenig Feuer machen.
Also laßt uns das mal endlich fordern, es ist ja wirklich idiotisch das wir für die Fehler in den Arztpraxen die Rechnung zahlen müssen. Das sollte für die Verbandsjuristen eine sich von selbst aufdringende Notwendigkeit sein diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
PS.: Auch das war für mich ein Grund aus dem GKV-System auszusteigen
Ich bin dafür, dass wir zukünftig mit der Abrechnung den Kassen (!!) eine Aufwandspauschale für die Korrektur in Rechnung stellen dürfen. (Den Kassen deshalb, weil sie die Rahmenbedingungen entsprechend aufgestellt haben. Wo sie sich ihr Geld wiederholen, ist mir egal.) Dann wird sich das Problem in kürzester Zeit erledigen.
Dies sollte von allen, wirklich allen, therapeutischen Verbänden auf den Verhandlungstisch gelegt werden. Mir ist auch egal, ob das eine realistische Forderung ist oder nicht. Die Kassen stellen ja auch jede Menge unrealistischer Forderungen. Aber dann steht es im Raum und es sollte klar werden, dass wir uns das Abwälzen der Sorgfaltspflicht nicht länger gefallen lassen. Außerdem bekommen die Kassen dadurch eine Rückmeldung über die tatsächlichen Menge der noch bestehenden Fehlleistungen.
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S. Vogt schrieb:
Solange die Arztpraxen für fehlerhafte Verordnungen nicht sanktioniert werden, wird sich nichts ändern. Unser sich regelmäßig wiederholendes Gejammer nützt nichts. Mir wurde neulich vom Kinderarzt eine psychogene Stimmstörung für ein 1 1/2 jähriges Kleinkind attestiert (das Kind hat eine neurologisch bedingte Entwicklungsstörung). Das war einfach nur unverschämt, so etwas rauszugeben (und erforderte mein Erscheinen vor Ort, da erfahrungsgemäß beim Korrigieren dort die Hand geführt werden muss.)
Ich bin dafür, dass wir zukünftig mit der Abrechnung den Kassen (!!) eine Aufwandspauschale für die Korrektur in Rechnung stellen dürfen. (Den Kassen deshalb, weil sie die Rahmenbedingungen entsprechend aufgestellt haben. Wo sie sich ihr Geld wiederholen, ist mir egal.) Dann wird sich das Problem in kürzester Zeit erledigen.
Dies sollte von allen, wirklich allen, therapeutischen Verbänden auf den Verhandlungstisch gelegt werden. Mir ist auch egal, ob das eine realistische Forderung ist oder nicht. Die Kassen stellen ja auch jede Menge unrealistischer Forderungen. Aber dann steht es im Raum und es sollte klar werden, dass wir uns das Abwälzen der Sorgfaltspflicht nicht länger gefallen lassen. Außerdem bekommen die Kassen dadurch eine Rückmeldung über die tatsächlichen Menge der noch bestehenden Fehlleistungen.
Solange die Arztpraxen für fehlerhafte Verordnungen nicht sanktioniert werden, wird sich nichts ändern. Unser sich regelmäßig wiederholendes Gejammer nützt nichts. Mir wurde neulich vom Kinderarzt eine psychogene Stimmstörung für ein 1 1/2 jähriges Kleinkind attestiert (das Kind hat eine neurologisch bedingte Entwicklungsstörung). Das war einfach nur unverschämt, so etwas rauszugeben (und erforderte mein Erscheinen vor Ort, da erfahrungsgemäß beim Korrigieren dort die Hand geführt werden muss.)
Ich bin dafür, dass wir zukünftig mit der Abrechnung den Kassen (!!) eine Aufwandspauschale für die Korrektur in Rechnung stellen dürfen. (Den Kassen deshalb, weil sie die Rahmenbedingungen entsprechend aufgestellt haben. Wo sie sich ihr Geld wiederholen, ist mir egal.) Dann wird sich das Problem in kürzester Zeit erledigen.
Dies sollte von allen, wirklich allen, therapeutischen Verbänden auf den Verhandlungstisch gelegt werden. Mir ist auch egal, ob das eine realistische Forderung ist oder nicht. Die Kassen stellen ja auch jede Menge unrealistischer Forderungen. Aber dann steht es im Raum und es sollte klar werden, dass wir uns das Abwälzen der Sorgfaltspflicht nicht länger gefallen lassen. Außerdem bekommen die Kassen dadurch eine Rückmeldung über die tatsächlichen Menge der noch bestehenden Fehlleistungen.
Danke für deine waren Worte. Die Idee meiner Meinung nach direkt an Herrn Kühn .
Aber dann Pauschale für ändern mindestens 5-10€ je nach Aufwand.
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a schubart schrieb:
S. Vogt schrieb am 26.4.19 19:57:
Solange die Arztpraxen für fehlerhafte Verordnungen nicht sanktioniert werden, wird sich nichts ändern. Unser sich regelmäßig wiederholendes Gejammer nützt nichts. Mir wurde neulich vom Kinderarzt eine psychogene Stimmstörung für ein 1 1/2 jähriges Kleinkind attestiert (das Kind hat eine neurologisch bedingte Entwicklungsstörung). Das war einfach nur unverschämt, so etwas rauszugeben (und erforderte mein Erscheinen vor Ort, da erfahrungsgemäß beim Korrigieren dort die Hand geführt werden muss.)
Ich bin dafür, dass wir zukünftig mit der Abrechnung den Kassen (!!) eine Aufwandspauschale für die Korrektur in Rechnung stellen dürfen. (Den Kassen deshalb, weil sie die Rahmenbedingungen entsprechend aufgestellt haben. Wo sie sich ihr Geld wiederholen, ist mir egal.) Dann wird sich das Problem in kürzester Zeit erledigen.
Dies sollte von allen, wirklich allen, therapeutischen Verbänden auf den Verhandlungstisch gelegt werden. Mir ist auch egal, ob das eine realistische Forderung ist oder nicht. Die Kassen stellen ja auch jede Menge unrealistischer Forderungen. Aber dann steht es im Raum und es sollte klar werden, dass wir uns das Abwälzen der Sorgfaltspflicht nicht länger gefallen lassen. Außerdem bekommen die Kassen dadurch eine Rückmeldung über die tatsächlichen Menge der noch bestehenden Fehlleistungen.
Danke für deine waren Worte. Die Idee meiner Meinung nach direkt an Herrn Kühn .
Aber dann Pauschale für ändern mindestens 5-10€ je nach Aufwand.
"Dagegen müssen die Krankenkassen für jede geprüfte Rechnung, die sich als richtig herausstellt, 300 Euro Strafe zahlen..."
Hat mal einer der Forenschlaumeier versucht, statt 40 Euro einer Kasse 300.- Euro aufzurufen? Vermutlich ändert das mehr am Verhalten im Umgang mit einer angeblich falschen Abrechnung, als das testosttronöse Rumgegockel auf physio.de
Link
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Xela schrieb:
Warum so bescheiden?
"Dagegen müssen die Krankenkassen für jede geprüfte Rechnung, die sich als richtig herausstellt, 300 Euro Strafe zahlen..."
Hat mal einer der Forenschlaumeier versucht, statt 40 Euro einer Kasse 300.- Euro aufzurufen? Vermutlich ändert das mehr am Verhalten im Umgang mit einer angeblich falschen Abrechnung, als das testosttronöse Rumgegockel auf physio.de
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Hat mal einer der Forenschlaumeier versucht, statt 40 Euro einer Kasse 300.- Euro aufzurufen? Vermutlich ändert das mehr am Verhalten im Umgang mit einer angeblich falschen Abrechnung, als das testosttronöse Rumgegockel auf physio.de
Moin Xela,
was das für ne Fangfrage, Du weißt doch eigentlich Bescheid: die 40 Euro gehen auf s BGB zurück, die 300 haben die Krankenhäuser in irgendeinem Vertrag verewig....
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ali schrieb:
Xela schrieb am 27.4.19 07:36
Hat mal einer der Forenschlaumeier versucht, statt 40 Euro einer Kasse 300.- Euro aufzurufen? Vermutlich ändert das mehr am Verhalten im Umgang mit einer angeblich falschen Abrechnung, als das testosttronöse Rumgegockel auf physio.de
Moin Xela,
was das für ne Fangfrage, Du weißt doch eigentlich Bescheid: die 40 Euro gehen auf s BGB zurück, die 300 haben die Krankenhäuser in irgendeinem Vertrag verewig....
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Horatio72 schrieb:
Alles in allem sehr ärgerlich. Die Ansätze sind ja ok, aber glaube nicht umsetzbar. Wie Xela ja schon mal richtigerweise festgestellt hat, ich prüfe ja nicht nur die Fehlerhaften, sonder ALLE auf Fehler. Seit dem Anfangs erwähnten Vorfall hab ich jetzt wieder Unmengen mehr Zeit investiert. Schwierig das in Geld/Zeit zu bemessen. In wie weit ist diese Problematik damals in der "Politik" eigentlich angekommen. ? Jedesmal wenn ich rückläufer bekomm hab ich Magenschmerzen vor Zorn weil ich mich im Grunde beklaut fühle. Und ich weiss noch nicht mal von wem genau, Politik, Ärzte, KK oder ab und an sogar Patienten die mir verschwiegen haben das sie mit einer anderen ErstVO schon bei einem anderen Therapeuten waren. ;(
Moin Xela,
was das für ne Fangfrage, Du weißt doch eigentlich Bescheid: die 40 Euro gehen auf s BGB zurück, die 300 haben die Krankenhäuser in irgendeinem Vertrag verewig....
Das ist doch keine Fangfrage. Ich erinnere mich an einen Richter, der mich lächelnd ansah, als wir zur Kostenentscheidung kamen. Die DM 19,50 (Auslagen und Porto) die ich dem Schuldner aufgerufen hatte, waren eine Eins-zu-Eins Übersetzung der BRAGO. Auf die Frage, warum ich mir anmaßen würde, die gleichen Kosten erstattet haben zu wollen wie ein Anwalt, habe ich dem Richter und der Gegenseite folgendes ins Gebetsbuch diktiert: Tatsächlich liegen meine Kosten deutlich über dem was ein Anwalt aufrufen darf. Weil ich eben nicht über die Infrastruktur und das know how einer Kanzlei verfüge. Aber bescheiden wie ich bin, lasse ich es beim gleichen Betrag, um auch der nächsten Instanz die Anworten zu erleichtern. Der Betrag wurde durchgewunken, ganz gut verzinst und pünktlich überwiesen.
Wenn eine Kasse irgendwo anerkennt, dass eine Falschberechnung mit Korrektur 300.- Takken macht, gibt es keinen Grund, dies einem anderen Vertragspartner zu verweigern. Man muss nur mal den Arsch in der Hose haben und das durchziehen, statt sich in ein bestehendes Verfahren (z.B. gg. die IKK) reinzuhängen und von einem tollen Anwalt zu labern. Das ist komplett uncool und für andere wenig inspirierend. Oder lächerlich - wie man will.
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Xela schrieb:
ali schrieb am 27.4.19 09:07:
Moin Xela,
was das für ne Fangfrage, Du weißt doch eigentlich Bescheid: die 40 Euro gehen auf s BGB zurück, die 300 haben die Krankenhäuser in irgendeinem Vertrag verewig....
Das ist doch keine Fangfrage. Ich erinnere mich an einen Richter, der mich lächelnd ansah, als wir zur Kostenentscheidung kamen. Die DM 19,50 (Auslagen und Porto) die ich dem Schuldner aufgerufen hatte, waren eine Eins-zu-Eins Übersetzung der BRAGO. Auf die Frage, warum ich mir anmaßen würde, die gleichen Kosten erstattet haben zu wollen wie ein Anwalt, habe ich dem Richter und der Gegenseite folgendes ins Gebetsbuch diktiert: Tatsächlich liegen meine Kosten deutlich über dem was ein Anwalt aufrufen darf. Weil ich eben nicht über die Infrastruktur und das know how einer Kanzlei verfüge. Aber bescheiden wie ich bin, lasse ich es beim gleichen Betrag, um auch der nächsten Instanz die Anworten zu erleichtern. Der Betrag wurde durchgewunken, ganz gut verzinst und pünktlich überwiesen.
Wenn eine Kasse irgendwo anerkennt, dass eine Falschberechnung mit Korrektur 300.- Takken macht, gibt es keinen Grund, dies einem anderen Vertragspartner zu verweigern. Man muss nur mal den Arsch in der Hose haben und das durchziehen, statt sich in ein bestehendes Verfahren (z.B. gg. die IKK) reinzuhängen und von einem tollen Anwalt zu labern. Das ist komplett uncool und für andere wenig inspirierend. Oder lächerlich - wie man will.
Wenn etwas verpflichtend eingeführt wird, muss es auch vergütet werden.
Daher: grundsätzlich für jede VO eine Pauschale von 5 Euro zur allgemeinen Prüfung.
Sollte die VO korrigiert werden müssen fände ich 15 Euro zusätzlich angemessen: es gibt oft mehrere Versuche, bis der Arzt erreicht wird, Korrekturen müssen oft doppelt vorgenommen werden, manchmal (insbesondere bei falschen Diagnosen, in der Logo sehr häufig) müssen wir uns - diplomatisch - erklären. Usw.
Die 300 Euro von Xela sind natürlich sehr interessant - wenn das irgendwie jemand durchboxen würde ... das wäre aber auch unabhängig von oben geschriebenen und gilt nur für den Klageweg, also wenn KK ungerechtfertigt absetzt, oder hab ich das falsch verstanden? Mehrgleisig fahren ist immer gut.
Grundsätzlich geht es nicht in mein Hirn, warum ich von 1984 -2004 ein kleines Rezept (DinA 6) vom Arzt bekommen habe, darauf stand "10 x Logopädie" und das ganze Thema war durch. Heute wird das "Blankoverordnung" genannt und so getan, als wäre das eine ganz ganz tolle Idee. Frage mich immer wieder, warum wir uns dermaßen für blöd verkaufen lassen.
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Susulo schrieb:
Sehe das wie S.Vogt.
Wenn etwas verpflichtend eingeführt wird, muss es auch vergütet werden.
Daher: grundsätzlich für jede VO eine Pauschale von 5 Euro zur allgemeinen Prüfung.
Sollte die VO korrigiert werden müssen fände ich 15 Euro zusätzlich angemessen: es gibt oft mehrere Versuche, bis der Arzt erreicht wird, Korrekturen müssen oft doppelt vorgenommen werden, manchmal (insbesondere bei falschen Diagnosen, in der Logo sehr häufig) müssen wir uns - diplomatisch - erklären. Usw.
Die 300 Euro von Xela sind natürlich sehr interessant - wenn das irgendwie jemand durchboxen würde ... das wäre aber auch unabhängig von oben geschriebenen und gilt nur für den Klageweg, also wenn KK ungerechtfertigt absetzt, oder hab ich das falsch verstanden? Mehrgleisig fahren ist immer gut.
Grundsätzlich geht es nicht in mein Hirn, warum ich von 1984 -2004 ein kleines Rezept (DinA 6) vom Arzt bekommen habe, darauf stand "10 x Logopädie" und das ganze Thema war durch. Heute wird das "Blankoverordnung" genannt und so getan, als wäre das eine ganz ganz tolle Idee. Frage mich immer wieder, warum wir uns dermaßen für blöd verkaufen lassen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Frag das mal unsere Standesvertreter. :unamused:
Bleibt die Frage offen, ob die andern "maßgeblichen" Verbände da mitziehen.
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Susulo schrieb:
Oh, das haben wir. Bzw. umgekehrt. Unsere Verbandsvertreter haben uns gefragt, was wir wichtig für die Agenda bei den Gesprächen für den neuen, bundesweiten Rahmenvertrag fänden. Wir Mitglieder haben da mehrere Seiten an unseren Vorstand gegeben. Wurde öffentlich diskutiert. Obiger Punkt war auch dabei.
Bleibt die Frage offen, ob die andern "maßgeblichen" Verbände da mitziehen.
Wenn eine Kasse irgendwo anerkennt, dass eine Falschberechnung mit Korrektur 300.- Takken macht, gibt es keinen Grund, dies einem anderen Vertragspartner zu verweigern. Man muss nur mal den Arsch in der Hose haben und das durchziehen, statt sich in ein bestehendes Verfahren (z.B. gg. die IKK) reinzuhängen und von einem tollen Anwalt zu labern. Das ist komplett uncool und für andere wenig inspirierend. Oder lächerlich - wie man will.
Nu, isch bin kein Rechtsgelehrter, werd mal einen Fragen. Aber die 300 Euro Regel scheint mir als Laien bei den höheren Summen und der größeren Arbeit bei Krankenhausfällen schon angemessen(er).
Meinst Du wirklich, dass läßt sich auf ein (Teil)Rezept übertragen und durchziehen ? Davon ab, wäre eine Prüfpauschale pro Rezept und ein Sanktionsbetrag bei fälschlichen Absetzungen in Rahmenverträgen schon angemessen.
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ali schrieb:
Xela schrieb am 27.4.19 10:10:
Wenn eine Kasse irgendwo anerkennt, dass eine Falschberechnung mit Korrektur 300.- Takken macht, gibt es keinen Grund, dies einem anderen Vertragspartner zu verweigern. Man muss nur mal den Arsch in der Hose haben und das durchziehen, statt sich in ein bestehendes Verfahren (z.B. gg. die IKK) reinzuhängen und von einem tollen Anwalt zu labern. Das ist komplett uncool und für andere wenig inspirierend. Oder lächerlich - wie man will.
Nu, isch bin kein Rechtsgelehrter, werd mal einen Fragen. Aber die 300 Euro Regel scheint mir als Laien bei den höheren Summen und der größeren Arbeit bei Krankenhausfällen schon angemessen(er).
Meinst Du wirklich, dass läßt sich auf ein (Teil)Rezept übertragen und durchziehen ? Davon ab, wäre eine Prüfpauschale pro Rezept und ein Sanktionsbetrag bei fälschlichen Absetzungen in Rahmenverträgen schon angemessen.
......na ja wenn sie ordentlich Resonanz von der Basis bekommen dann müssen sie wohl.
Also stellt euren Verbänden Forderungen wenn es euch stinkt.
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Fuzziguzzi schrieb:
:unamused:....ob die anderen Verbände mitziehen.
......na ja wenn sie ordentlich Resonanz von der Basis bekommen dann müssen sie wohl.
Also stellt euren Verbänden Forderungen wenn es euch stinkt.
Meinst Du wirklich, ....
Nö ali. Ich schreib bloß immer mal was in Foren, damit mir nicht die Finger einschlafen.
Meinst Du wirklich, ....
Gefühlt haben 30 Jahre lang alle Physioantworten damit angefangen. Im Hauptberuf Bedenkenträger. Ätzzz.
Natürlich ist eine 300 Euro- Kosten - Klage juristisches Neuland. Na und? Die Zeiten waren nie besser für sowas.
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Xela schrieb:
ali schrieb am 27.4.19 20:03:
ali schrieb am 27.4.19 20:03:
Meinst Du wirklich, ....
Nö ali. Ich schreib bloß immer mal was in Foren, damit mir nicht die Finger einschlafen.
Meinst Du wirklich, ....
Gefühlt haben 30 Jahre lang alle Physioantworten damit angefangen. Im Hauptberuf Bedenkenträger. Ätzzz.
Natürlich ist eine 300 Euro- Kosten - Klage juristisches Neuland. Na und? Die Zeiten waren nie besser für sowas.
Meinst Du wirklich, ....
Nö ali. Ich schreib bloß immer mal was in Foren, damit mir nicht die Finger einschlafen.
Meinst Du wirklich, ....
Gefühlt haben 30 Jahre lang alle Physioantworten damit angefangen. Im Hauptberuf Bedenkenträger. Ätzzz.
Natürlich ist eine 300 Euro- Kosten - Klage juristisches Neuland. Na und? Die Zeiten waren nie besser für sowas.
Well, manchmal schreibst Du IMHO nicht "der" Sache wegen...Klar kann Physio juristisches Neuland betreten... Auf der anderen Seite maulst Du denn Alfred an, der ganz langweilig klagt, er mache sich das Leben schwer....
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ali schrieb:
Xela schrieb am 28.4.19 11:49:
ali schrieb am 27.4.19 20:03:
ali schrieb am 27.4.19 20:03:
Meinst Du wirklich, ....
Nö ali. Ich schreib bloß immer mal was in Foren, damit mir nicht die Finger einschlafen.
Meinst Du wirklich, ....
Gefühlt haben 30 Jahre lang alle Physioantworten damit angefangen. Im Hauptberuf Bedenkenträger. Ätzzz.
Natürlich ist eine 300 Euro- Kosten - Klage juristisches Neuland. Na und? Die Zeiten waren nie besser für sowas.
Well, manchmal schreibst Du IMHO nicht "der" Sache wegen...Klar kann Physio juristisches Neuland betreten... Auf der anderen Seite maulst Du denn Alfred an, der ganz langweilig klagt, er mache sich das Leben schwer....
. Auf der anderen Seite maulst Du denn Alfred an, der ganz langweilig klagt, er mache sich das Leben schwer....
@ali
Newwa würde ich jemanden anmaulen. Dasja gar nich mein Ding :kissing_closed_eyes:. Aber wenn jemand Mist schreibt und durchaus berechtigte Hinweise in Sachen Prozessrisiko von Kollegen mit Anführungsstrichen quittiert, werde ich doch nicht still bleiben. Sich sein Geld von der Kasse zu holen, ist der normale Job eines PI. Manchmal nerven Aktionen der immer gleichen Kassen und der damit verbundene Aufwand. Dann muss man auch mal die große Keule rausholen. Aber sich in Sachen IKK hier als Robert Hut aufzuspielen, ist geradezu lächerlich.
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Xela schrieb:
ali schrieb am 28.4.19 17:28:
. Auf der anderen Seite maulst Du denn Alfred an, der ganz langweilig klagt, er mache sich das Leben schwer....
@ali
Newwa würde ich jemanden anmaulen. Dasja gar nich mein Ding :kissing_closed_eyes:. Aber wenn jemand Mist schreibt und durchaus berechtigte Hinweise in Sachen Prozessrisiko von Kollegen mit Anführungsstrichen quittiert, werde ich doch nicht still bleiben. Sich sein Geld von der Kasse zu holen, ist der normale Job eines PI. Manchmal nerven Aktionen der immer gleichen Kassen und der damit verbundene Aufwand. Dann muss man auch mal die große Keule rausholen. Aber sich in Sachen IKK hier als Robert Hut aufzuspielen, ist geradezu lächerlich.
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Susulo schrieb:
Ich hab halt selber ne software, die mir das zuverlässig sagt ... sehe definitiv keine Veränderung in der Ärztesoftware. Jede zweite VO ist fehlerhaft. Mindestens.
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