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moderne Räumlichkeiten, ein
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Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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seit ein paar Monaten behält die AOK von uns zur Abrechnung eingereichte Rezepte ein, wenn diese nicht ganz korrekt eingereicht wurden. Früher haben wir diese oder zumindest eine Kopie zurück bekommen und konnten sie dann bearbeiten und noch einmal einreichen. Nun behalten Sie die Rezepte einfach ein mit der Bemerkung: " Pech gehabt!". Leider sind einige dieser Rezepte nicht korrekt abgerechnet, trotzdem wir sie von THEORG haben prüfen lassen.
Hat jemand Erfahrung oder weiß Bescheid, wie wir an unser Geld kommen?
Danke und Gruß
Sharko
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Sharko schrieb:
Hallo brauche Hilfe,
seit ein paar Monaten behält die AOK von uns zur Abrechnung eingereichte Rezepte ein, wenn diese nicht ganz korrekt eingereicht wurden. Früher haben wir diese oder zumindest eine Kopie zurück bekommen und konnten sie dann bearbeiten und noch einmal einreichen. Nun behalten Sie die Rezepte einfach ein mit der Bemerkung: " Pech gehabt!". Leider sind einige dieser Rezepte nicht korrekt abgerechnet, trotzdem wir sie von THEORG haben prüfen lassen.
Hat jemand Erfahrung oder weiß Bescheid, wie wir an unser Geld kommen?
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Sharko
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lexa schumanski schrieb:
Ja Ja die guten alten Zeiten. Jetzt ist es einfach ein ungültigesRezept und wird nicht bezahlt. Prüfen Prüfen und nochmal Prüfen sonst hat man die Ar...karte gzogen. :rage:
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Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... oder selber die Verordnung vorher kopieren und dann die korrigierte Kopie nochmal versuchen einzureichen. Hat bei uns schon geklappt :blush:
Gruß Evi
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pinats schrieb:
Da kann man leider nichts machen. Die verweisen nur auf die Prüfpflicht. Ist das Rezept nicht korrekt ausgefüllt, dürften wir es ja theoretisch (und auch praktisch) gar nicht anfangen.Ich finde es auch Blödsinn......aber so ist halt die AOK
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AngelMFA schrieb:
Theorg prüft auch nicht alles. Selber Wissen ist hilfreich!
generelle Aussagen, wie "da kann man nichts machen" sind genauso "hilfreich".....
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Marco Bl schrieb:
daher rechnen wir wie eh und je mit der optica ab. dort gibt es für die AOK Rezepte ein "Prüf-abo" Falls uns durch 142x prüfen doch was durch die Augen geht macht dies die Optica und gibt uns das originalRz wieder zurück. Und falls der Optica dies passiert bekommen wir trotzdem unser geld. Da sind die 40 Euro im Monat gut investiert....
=)
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ali schrieb:
da kommt es wie beim Prüfen aufs Detail an, also WARUM wurde abgesetzt und dann kann man sagen, was Du eventuell machen kannst....
generelle Aussagen, wie "da kann man nichts machen" sind genauso "hilfreich".....
das ist ja ärgerlich. Ich habe mit Kollegen zuletzt zu einem ähnlichen Thema eine Unterhaltung gehabt. Also mein Tipp wäre an dieser Stelle eine Abrechnungssoftware. Hier ist mal ein Beispiel von der rzh, die auch Abrechnungssoftware für Physiotherapie (Abrechnungssoftware für Physiotherapie | RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH ) anbietet. Natürlich kostet das auch ein bißchen, aber Du sparst Dir soviel Zeit und Ärger.
VG, JM Sharko
> Hallo brauche Hilfe,
>
> seit ein paar Monaten behält die AOK von uns zur Abrechnung
> eingereichte Rezepte ein, wenn diese nicht ganz korrekt
> eingereicht wurden. Früher haben wir diese oder zumindest eine
> Kopie zurück bekommen und konnten sie dann bearbeiten und noch
> einmal einreichen. Nun behalten Sie die Rezepte einfach ein mit
> der Bemerkung: \" Pech gehabt!\". Leider sind einige dieser
> Rezepte nicht korrekt abgerechnet, trotzdem wir sie von THEORG
> haben prüfen lassen.
> Hat jemand Erfahrung oder weiß Bescheid, wie wir an unser Geld
> kommen?
> Danke und Gruß
> Sharko
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- Grundsätzlich ALLE Rezepte scannen und speichern um einen Nachweis zu haben
- im Zweifelsfall VOR der Abrechnung direkt bei der Krankenkasse nachfragen, dann erfährst Du sofort ob die HMV akzeptiert wird oder nicht; im Zweifelsfall nen kurzen Vermerk aufs Rezept: "nach tel. Rücksprache am ... durch H./Fr. ... Kostenübernahme zugesichert"
Habe damit viele gute Erfahrungen gemacht, auch und vor allem bei der AOK.
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
da gibts nur eins:
- Grundsätzlich ALLE Rezepte scannen und speichern um einen Nachweis zu haben
- im Zweifelsfall VOR der Abrechnung direkt bei der Krankenkasse nachfragen, dann erfährst Du sofort ob die HMV akzeptiert wird oder nicht; im Zweifelsfall nen kurzen Vermerk aufs Rezept: "nach tel. Rücksprache am ... durch H./Fr. ... Kostenübernahme zugesichert"
Habe damit viele gute Erfahrungen gemacht, auch und vor allem bei der AOK.
Gruß
Thomas
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silvia43 schrieb:
Auf jeden Fall alle Rz. vorher kopieren oder scannen und dann von der Kasse verlangen, das sie eineKopie der Absetzungsrz. schicken müssen. Die Erfahrung hat gezeigt , das die Mitarbeiter der Kasse manchmal keine Ahnung haben, aber Absetzungen vornehmen ! Daher immer kontrollieren und nicht einfach so die Absetzung hinnehmen!
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JM Schreiber schrieb:
Hallo Sharko,
das ist ja ärgerlich. Ich habe mit Kollegen zuletzt zu einem ähnlichen Thema eine Unterhaltung gehabt. Also mein Tipp wäre an dieser Stelle eine Abrechnungssoftware. Hier ist mal ein Beispiel von der rzh, die auch Abrechnungssoftware für Physiotherapie (Abrechnungssoftware für Physiotherapie | RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH ) anbietet. Natürlich kostet das auch ein bißchen, aber Du sparst Dir soviel Zeit und Ärger.
VG, JM Sharko
> Hallo brauche Hilfe,
>
> seit ein paar Monaten behält die AOK von uns zur Abrechnung
> eingereichte Rezepte ein, wenn diese nicht ganz korrekt
> eingereicht wurden. Früher haben wir diese oder zumindest eine
> Kopie zurück bekommen und konnten sie dann bearbeiten und noch
> einmal einreichen. Nun behalten Sie die Rezepte einfach ein mit
> der Bemerkung: \" Pech gehabt!\". Leider sind einige dieser
> Rezepte nicht korrekt abgerechnet, trotzdem wir sie von THEORG
> haben prüfen lassen.
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> Danke und Gruß
> Sharko
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Auch bei Absetzungen hat das persönliche, freundliche Gespräch schon vieles bewirkt. Man muss aber auch einsehen können wenn man einen Fehler gemacht habt.
VG
Udo
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Udo schrieb:
Ich hab ähnliche Erfahrungen mit der AOK RLP. Im Zweifel vorher abklären, Notiz mit Mitarbeitername auf die Verordnung und keine Probleme.
Auch bei Absetzungen hat das persönliche, freundliche Gespräch schon vieles bewirkt. Man muss aber auch einsehen können wenn man einen Fehler gemacht habt.
VG
Udo
D.H. du weißt schon mal den fehler und kannst entscheiden, ob noch was zu retten ist. Dann einfach AOK anrufen und persönlich klären. Meist geht schon nochwas über Kopie einreichen, außer wenn Rez.ungültig - dann hättest du es nicht annehmen dürfen, siehe Rezeptprüfung.
ich kontrolliere mittlerweile 3x: bei Erhalt durch Patienten, bei erfassung im PC und beim scan bevors zur abrechenzentrale geht.
Eigentlich viel zu viel zeit, die drauf geht, aber besser als ein ganzes Rez.nicht bezahlt. Meistens läufts ja gleich darauf hinaus, daß sie das ganze Rez. nicht bezahlen wollen... :anguished:
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Neuling schrieb:
wenn du über abrechenzentr. abrechnest (ich glaube auch bei direktabrechnung) muß doch ein grund für die absetzung hinterlegt sein, z.b. Fristüberschreitung, ungültiges rez. o.ä.
D.H. du weißt schon mal den fehler und kannst entscheiden, ob noch was zu retten ist. Dann einfach AOK anrufen und persönlich klären. Meist geht schon nochwas über Kopie einreichen, außer wenn Rez.ungültig - dann hättest du es nicht annehmen dürfen, siehe Rezeptprüfung.
ich kontrolliere mittlerweile 3x: bei Erhalt durch Patienten, bei erfassung im PC und beim scan bevors zur abrechenzentrale geht.
Eigentlich viel zu viel zeit, die drauf geht, aber besser als ein ganzes Rez.nicht bezahlt. Meistens läufts ja gleich darauf hinaus, daß sie das ganze Rez. nicht bezahlen wollen... :anguished:
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Stephen Ziegler schrieb:
Also ich habe vorallem bei der AOK (Hessen) sehr positive Erfahrungen mit persöhnlichen Gesprächen gemacht. Natürlich anrufen bevor man etwas einreicht!
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