WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"
Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?
Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Gert Winsa schrieb:
Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern.
Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"
Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?
Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Gert Winsa schrieb:
Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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massu schrieb:
@Gert Winsa eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist.
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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ursx schrieb:
Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.
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helga902 schrieb:
Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.
In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy
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Kirin schrieb:
Hi, von den 40€ Strafgebühr höre ich das erste Mal. im Rahmenvertrag finde ich dazu nichts. Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu finden kann?
2. Mal §288 Abs. 5 BGB lesen
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Wonderwoman schrieb:
@Kirin 1. Steht es im Rahmenvertrag... §18 Abs. 12
2. Mal §288 Abs. 5 BGB lesen
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Kirin schrieb:
@Wonderwoman Gilt das dann für alle unrechtmäßigen Abzüge? Gab es ja zuletzt mit MLD 45 zB
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kirin Ja, gilt für alles was unrechtmäßig gekürzt und/oder zu spät gezahlt wird.
Und dabei darf man auch keine Pussi sein... habe dafür auch 2x Klage eingereicht. ALLES wurde bezahlt...
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Wonderwoman schrieb:
@Kirin Na klar... besonders bei der Davaso ist das leicht zu belegen. Die betreiben ein Portal, wo alle Daten einsehbar sind. Habe ich letztes Jahr ausgewertet und dadurch um die 600 Euro nur an diesen 40 Euro Zahlungen bekommen.
Und dabei darf man auch keine Pussi sein... habe dafür auch 2x Klage eingereicht. ALLES wurde bezahlt...
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bitte genau sein... nur für zu spät gezahlt. Nicht für gekürzt aber dann rechtzeitig bezahlt.
Zumindest zeigt das unsere Auswertung der Zahlungsvorgänge.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Eine ungerechtfertigte Kürzung hat auch immer eine zu späte Zahlung des gekürzten Betrages zur Folge. smirk
Zumindest zeigt das unsere Auswertung der Zahlungsvorgänge.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nö. Wenn ich die AOK anrufe, dann überweisen die schnell nach und liegen innerhalb der Frist. Somit ist beweisen, dass eine ungerechtfertigte Kürzung nicht automatisch zu einem Verzug führt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Wonderwoman Komischerweise fällt mir eine unberechtigte Absetzung immer erst nach dem eigentlichen Zahlungsziel auf... thinking_face
Gruß
Nora
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber Mir auch, da die Absetzungsschreiben in der Regel zum Zeitpunkt des Zahlungsziel bei uns eintreffen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit.
In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy
Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning
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die neue schrieb:
ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab für mich als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra.
Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."
Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.
@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen.
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."
Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.
@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.
Gruß
Nora
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