Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Zu welcher Orden gehören denn die Schwestern?
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karin-maria schrieb:
Die meisten Verordnungen lassen wir per Fax ändern bzw korrigieren. Wie will ich denn da kontrollieren wer unterschreibt?
z.B. durch: i.A. Schwester Rabiatha... oder i.A. Schwester Nixnutzia
wichtig nicht i.V.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@karin-maria
z.B. durch: i.A. Schwester Rabiatha... oder i.A. Schwester Nixnutzia
wichtig nicht i.V.
MfG
JürgenK ;)
Ich natürlich gleich reklamiert. Die Rezeptionskraft hat die Unterschrift kontrolliert und gesagt "doch, das ist ok. Frau Dr. XX hat "i.V." unterschrieben, da sie die Änderung vorgenommen hat und die verordnende Ärztin, Frau Dr. YY nicht da war".
Ich hab's zur Abrechnung eingereicht - mal sehen, was passiert....
Aber dass eine Rezeptionskraft unterschreibt, geht natürlich nicht.
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die neue schrieb:
ich erhielt letztens eine VO zurück mit einer Korrektur mit "i.V."
Ich natürlich gleich reklamiert. Die Rezeptionskraft hat die Unterschrift kontrolliert und gesagt "doch, das ist ok. Frau Dr. XX hat "i.V." unterschrieben, da sie die Änderung vorgenommen hat und die verordnende Ärztin, Frau Dr. YY nicht da war".
Ich hab's zur Abrechnung eingereicht - mal sehen, was passiert....
Aber dass eine Rezeptionskraft unterschreibt, geht natürlich nicht.
Lassen wir das und halten uns an Anlage 3a/b...mit U vom Doc *gn
Gruß
t.
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tinki schrieb:
Brüderlich geteilt, schwesterlich...
Lassen wir das und halten uns an Anlage 3a/b...mit U vom Doc *gn
Gruß
t.
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Problem beschreiben
physiox100 schrieb:
Ich weiß es gibt ja einige alte Threads zu dem Thema, aber ich wollte vorsichtshalber doch nochmal fragen, ob seit dem neuen Rahmenvertrag noch jemand Rezepte mit Änderungen durch Schwestern zur Abrechnung gibt. Bei uns geht es in vielen Fällen um Änderungen des Rezeptdatums.
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