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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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SGBV schrieb:
Bitte beachten: Es gibt Kassen, bei denen der Genehmigungsverzicht zum 31.12.13 ausläuft. Link
Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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