Ihr Profil:
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer ergotherapeutischen
Abteilung (Einzel- oder
Gruppentherapie)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Teambesprechung
Wir bieten:
• Ein unbefris...
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer ergotherapeutischen
Abteilung (Einzel- oder
Gruppentherapie)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Teambesprechung
Wir bieten:
• Ein unbefris...
Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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SGBV schrieb:
Bitte beachten: Es gibt Kassen, bei denen der Genehmigungsverzicht zum 31.12.13 ausläuft.
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Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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