Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
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Haben diese Woche aus einer Hausarztpraxis schon 2 Verordnungen bekommen, die meiner Meinung nach nicht mit dem Heilmittelkatalog vereinbar sind.
Ein Rezept einer Dauerpatientin mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalles wurde plötzlich auf 24 x ausgestellt, obwohl die Patientin nur 1 x / Wo behandelt wird und damit die gesamte Verordnung deutlich über die 12-Wochen-Frist laufen würde.
Das andere Rezept wurde mit 12 x MLD ausgestellt, obwohl es sich hierbei um eine Erstverordnung handelt und damit die Höchstverordnungsmenge pro Verordnung überschritten wird.
Den Patienten wurde die Info mitgegeben, dass dies neuerdings so möglich wäre, und dass Sie in diesem Fall für 3 bzw. 6 Monate mit Therapie versorgt wären.
Bei unserem Klärungsversuch am Telefon konnte uns in der Praxis keine direkte Erklärung gegeben werden und auf die Bitte uns diese Änderungen schriftlich über die Quellenangabe zu bestätigen haben wir bisher noch keine Rückmeldung bekommen.
Hat von Euch jemand zuverlässige Quellen zu so einer Änderung erhalten ?? Oder liege ich hier richtig mit meiner Einschätzung.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
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Holzwurm schrieb:
Gibt es bei den Verordnungsmengen für MLD zum neuen Jahr Änderungen ????
Haben diese Woche aus einer Hausarztpraxis schon 2 Verordnungen bekommen, die meiner Meinung nach nicht mit dem Heilmittelkatalog vereinbar sind.
Ein Rezept einer Dauerpatientin mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalles wurde plötzlich auf 24 x ausgestellt, obwohl die Patientin nur 1 x / Wo behandelt wird und damit die gesamte Verordnung deutlich über die 12-Wochen-Frist laufen würde.
Das andere Rezept wurde mit 12 x MLD ausgestellt, obwohl es sich hierbei um eine Erstverordnung handelt und damit die Höchstverordnungsmenge pro Verordnung überschritten wird.
Den Patienten wurde die Info mitgegeben, dass dies neuerdings so möglich wäre, und dass Sie in diesem Fall für 3 bzw. 6 Monate mit Therapie versorgt wären.
Bei unserem Klärungsversuch am Telefon konnte uns in der Praxis keine direkte Erklärung gegeben werden und auf die Bitte uns diese Änderungen schriftlich über die Quellenangabe zu bestätigen haben wir bisher noch keine Rückmeldung bekommen.
Hat von Euch jemand zuverlässige Quellen zu so einer Änderung erhalten ?? Oder liege ich hier richtig mit meiner Einschätzung.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
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Beim Langristigen Heilmittelbedarf können Verordnungen außerhalb des Regelfalls verordnet werden, ohne dass zuvor der Regelfall durchlaufen werden muss. Damit wäre eine 12er-Verordnungsmenge möglich - aber eben als VadR (hier: 2. Verordnung), weiterhin soll aber sichergestellt sein, dass alle 12 Wochen eine ärztliche Untersuchung gewährleistet ist (hier: 1. Verordnung) - also wie bisher Verordnungsmenge = Frequenz x 12.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Korrekt!
Beim Langristigen Heilmittelbedarf können Verordnungen außerhalb des Regelfalls verordnet werden, ohne dass zuvor der Regelfall durchlaufen werden muss. Damit wäre eine 12er-Verordnungsmenge möglich - aber eben als VadR (hier: 2. Verordnung), weiterhin soll aber sichergestellt sein, dass alle 12 Wochen eine ärztliche Untersuchung gewährleistet ist (hier: 1. Verordnung) - also wie bisher Verordnungsmenge = Frequenz x 12.
Gruß
Nora
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Red Head schrieb:
Um ganz sicher zu gehen, rufe ich immer die Sachbearbeiterinnen bei der AOK an, die mir auch immer die Absetzungen zusenden ( javascript:editor_tools_handle_subjectsmiley_select(" :sunglasses:") . Die wissen ALLES und ganz genau und dann würde ich mit der Info in die Arzpraxis gehen und um entsprechende Änderung bitten.
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Tempelritter schrieb:
Hier hat sich nichts geändert. Das 1. RZ sollte bei einer Frequenz von 1x nur über 12x MLD ausgestellt sein oder einfach nach 12 Behandlungen abbrechen. Beim 2. RZ kann es sein, dass es ein LHMB ist und die Erst.Vo. falsch angekreuzt ist. Alle Änderungen der Heilmittelrichtlinie findest du im Original und verbindlich auf der Homepage des G-BA.
Ich finde es trotzem irreführend.
Ein Patient bekam 6x MLD (Ly2a) momentan das 2te Rezept (EV, dann FV)
und nun im neuen Jahr auf Grund der Diagnose (Tumorerkrankung,, war vorher auch schon) LY3a und außerhalb des Regelfalls.
In der Hausarztpraxis sagte man, dass das seit dem 1.1.17 so ist.
Kann ich das Rezept wirklich so annehmen, ohne den Regelfall zu durchlaufen??
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Hallo !
Ich finde es trotzem irreführend.
Ein Patient bekam 6x MLD (Ly2a) momentan das 2te Rezept (EV, dann FV)
und nun im neuen Jahr auf Grund der Diagnose (Tumorerkrankung,, war vorher auch schon) LY3a und außerhalb des Regelfalls.
In der Hausarztpraxis sagte man, dass das seit dem 1.1.17 so ist.
Kann ich das Rezept wirklich so annehmen, ohne den Regelfall zu durchlaufen??
Nach den neuen HMR geht das, siehe §8
PS
das man gleich adR starten kann, gibt es seit Einführung des langfristigem Heilmittelbedarfes (Liste mit Diagnosen).
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Tempelritter schrieb:
A.. schrieb am 31.1.17 14:46:
Hallo !
Ich finde es trotzem irreführend.
Ein Patient bekam 6x MLD (Ly2a) momentan das 2te Rezept (EV, dann FV)
und nun im neuen Jahr auf Grund der Diagnose (Tumorerkrankung,, war vorher auch schon) LY3a und außerhalb des Regelfalls.
In der Hausarztpraxis sagte man, dass das seit dem 1.1.17 so ist.
Kann ich das Rezept wirklich so annehmen, ohne den Regelfall zu durchlaufen??
Nach den neuen HMR geht das, siehe §8
PS
das man gleich adR starten kann, gibt es seit Einführung des langfristigem Heilmittelbedarfes (Liste mit Diagnosen).
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A.. schrieb:
Hallo !
Ich finde es trotzem irreführend.
Ein Patient bekam 6x MLD (Ly2a) momentan das 2te Rezept (EV, dann FV)
und nun im neuen Jahr auf Grund der Diagnose (Tumorerkrankung,, war vorher auch schon) LY3a und außerhalb des Regelfalls.
In der Hausarztpraxis sagte man, dass das seit dem 1.1.17 so ist.
Kann ich das Rezept wirklich so annehmen, ohne den Regelfall zu durchlaufen??
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