Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
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Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
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Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
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Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
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Kitane schrieb:
Hallo Kollegen,wir haben ja noch die alten Rahmenverträge, dürfen wir auf den neuen Formularen noch Änderungen per Fax durchführen lassen ?
Da steht zumindest nicht dass man es nicht darf.
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kroetzi schrieb:
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Da steht zumindest nicht dass man es nicht darf.
Die Aussage widerspricht sich zwar mit meiner Software Firma, dort wurde gesagt per Fax geht, man muss aber sicher sein ,dass dar Standort des Faxgerätes nur vom Empfänger zugänglich sein darf.
Also ,somit lass ich es lieber sein.
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Fax ist o.K.:
"II. In den Fällen nach den Nummern 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13 und 14 kann die Korrektur/Ergänzung der Verordnung auch per Telefax erfolgen. Danach muss das Original/Image gemeinsam mit dem ergänzten bzw. korrigierten Fax zu Abrech-nung eingereicht werden. "
Rahmenvertrag RVO:
hier wird nicht auf die Möglichkeit einer Änderung per Fax eingegangen, jedoch explizit die Faxnutzung bejaht.
"Bei anderen als diesen genannten Unterbrechungsgründen ergänzt der Arzt die Heilmittelver-ordnung unterAngabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich."
Von daher würde ich mir die REechtsgrundlage der AOK Sachsen schriftlich geben lassen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Rahmenvertrag VdEK:
Fax ist o.K.:
"II. In den Fällen nach den Nummern 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13 und 14 kann die Korrektur/Ergänzung der Verordnung auch per Telefax erfolgen. Danach muss das Original/Image gemeinsam mit dem ergänzten bzw. korrigierten Fax zu Abrech-nung eingereicht werden. "
Rahmenvertrag RVO:
hier wird nicht auf die Möglichkeit einer Änderung per Fax eingegangen, jedoch explizit die Faxnutzung bejaht.
"Bei anderen als diesen genannten Unterbrechungsgründen ergänzt der Arzt die Heilmittelver-ordnung unterAngabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich."
Von daher würde ich mir die REechtsgrundlage der AOK Sachsen schriftlich geben lassen.
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
haben die es denn vorher anerkannt ?
Danke
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ulrike885 schrieb:
Nein vorher wurde es auch nicht anerkannt. Aber es ist eine gute Idee mir das von der AOK-Sachsen schriftlich geben zu lasse.
Danke
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ulrike885 schrieb:
Hallo,zum Thema Änderungen per Fax, habe ich eine deutliche Aussage der AOK Sachsen bekommen, dass eine Änderung per Fax nicht anerkannt wird.
Die Aussage widerspricht sich zwar mit meiner Software Firma, dort wurde gesagt per Fax geht, man muss aber sicher sein ,dass dar Standort des Faxgerätes nur vom Empfänger zugänglich sein darf.
Also ,somit lass ich es lieber sein.
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