Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Danke für Hilfe.
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Wissen schrieb:
Werden von Euch Verordnungen mit "KG bei zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath" akzeptiert oder lasst Ihr konsequent auf KG ZNS ändern?
Danke für Hilfe.
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath und X0711 Vojta und X0712 PNF
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Tempelritter schrieb:
habe gerade zwei Rezepte die auch so lauten, nach der DAK und der AOK ist keine Änderung notwendig, das wird als Bobath Pos. 20710 akzeptiert. Dieser Text trifft auch exakt den Text aus den Rahmenverträgen:
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath und X0711 Vojta und X0712 PNF
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Wonderwoman schrieb:
Musst Du ändern, wenn Du kein Zertifikat für Bobath hast, denn der Arzt hat so Bobath vorgeschrieben.
stände, es müsste immer eine Spezifizierung erfolgen. Also Bobath, PNF, Voyta. Sehen die aber scheinbar nicht ganz so eng.
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Hatte gestern ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin AOK Nord-Ost. Die meinte, das es eigentlich nicht reicht wenn nur KG ZNS auf der Verordnung
stände, es müsste immer eine Spezifizierung erfolgen. Also Bobath, PNF, Voyta. Sehen die aber scheinbar nicht ganz so eng.
Totaler Unsinn und zeigt mal wieder die Ahnungslosigkeit von Kassenleuten. Ein Blick in die HMR hilft manchmal.
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Wonderwoman schrieb:
jorgebln schrieb am 5.2.16 17:00:
Hatte gestern ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin AOK Nord-Ost. Die meinte, das es eigentlich nicht reicht wenn nur KG ZNS auf der Verordnung
stände, es müsste immer eine Spezifizierung erfolgen. Also Bobath, PNF, Voyta. Sehen die aber scheinbar nicht ganz so eng.
Totaler Unsinn und zeigt mal wieder die Ahnungslosigkeit von Kassenleuten. Ein Blick in die HMR hilft manchmal.
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Break schrieb:
Hatte gestern ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin AOK Nord-Ost. Die meinte, das es eigentlich nicht reicht wenn nur KG ZNS auf der Verordnung
stände, es müsste immer eine Spezifizierung erfolgen. Also Bobath, PNF, Voyta. Sehen die aber scheinbar nicht ganz so eng.
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morpheus-06 schrieb:
Die Vo. ist richtig ausgestellt, sprich es muss ein Bobath Zertifikat vorliegen.
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Wissen schrieb:
Danke an alle für Eure Antworten.
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