Wir suchen einen zuverlässigen,
netten
Physiotherapeuten/in für unser
Praxisteam. Zur Zeit besteht es aus
7 Physiotherapeuten und einer
Rezeptionskraft.
Es erwartet dich eine moderne
Praxis mit 6 abgeschlossenen
Therapieräumen und einem 120 qm
großen Trainingsbereich mit
Trainingsgeräten für alle
Muskelgruppen.Des weiteren finden
bei uns Rehasport- und
Präventionskurse statt
Unser Schwerpunkt sind
orthopädische Krankheitsbilder.
Unsere Patienten sind angenehme,
liebenswerte Menschen...
netten
Physiotherapeuten/in für unser
Praxisteam. Zur Zeit besteht es aus
7 Physiotherapeuten und einer
Rezeptionskraft.
Es erwartet dich eine moderne
Praxis mit 6 abgeschlossenen
Therapieräumen und einem 120 qm
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Unser Schwerpunkt sind
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Unsere Patienten sind angenehme,
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Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tresenpummelfee Nein, Frage 56 gilt hier nicht. Es ist keine ergänzende Angabe, sondern ein anderes Heilmittel. Ergo: Arztänderung zwingend erforderlich (Frage 52).
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Tresenpummelfee schrieb:
Dankeschön!
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Tresenpummelfee schrieb:
Einen guten Tag in die Runde und mal wieder eine hoffentlich einfach zu beantwortende Frage:
Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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