Ihre Aufgaben
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
Praxis. Wir legen großen Wert auf
eine individuelle und einfühlsame
Betreuung unserer Patienten und
freuen uns, wenn du ein Teil
unseres großartigen Teams wirst.
Ihr Profil
Du hast eine:
• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
Praxis. Wir legen großen Wert auf
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Betreuung unserer Patienten und
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• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tresenpummelfee Nein, Frage 56 gilt hier nicht. Es ist keine ergänzende Angabe, sondern ein anderes Heilmittel. Ergo: Arztänderung zwingend erforderlich (Frage 52).
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Tresenpummelfee schrieb:
Dankeschön!
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Tresenpummelfee schrieb:
Einen guten Tag in die Runde und mal wieder eine hoffentlich einfach zu beantwortende Frage:
Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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