Physiotherapeut (m/w/d)
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
klinisch und ambulant
? Eine leistungsger...
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
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? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
klinisch und ambulant
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Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tresenpummelfee Nein, Frage 56 gilt hier nicht. Es ist keine ergänzende Angabe, sondern ein anderes Heilmittel. Ergo: Arztänderung zwingend erforderlich (Frage 52).
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Tresenpummelfee schrieb:
Dankeschön!
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Tresenpummelfee schrieb:
Einen guten Tag in die Runde und mal wieder eine hoffentlich einfach zu beantwortende Frage:
Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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