Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
hab mal wieder eine Frage, vielleicht hatte schon mal jemand diesen Fall.
Abrechnung Logopädie:
3 VOs vom Kinderarzt mit Indikationsschlüssel SP1 dann folgte
1 VO vom Facharzt nun mit SP3 und VO außerhalb des Regelfalles.
Ändere ich diese VO nun in Erstverordnung?
Danke für jede richtige Antwort! :wink:
Liebe Grüße
D.
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diana550 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
hab mal wieder eine Frage, vielleicht hatte schon mal jemand diesen Fall.
Abrechnung Logopädie:
3 VOs vom Kinderarzt mit Indikationsschlüssel SP1 dann folgte
1 VO vom Facharzt nun mit SP3 und VO außerhalb des Regelfalles.
Ändere ich diese VO nun in Erstverordnung?
Danke für jede richtige Antwort! :wink:
Liebe Grüße
D.
1. bei SP1 hat der Regelfall 60 Therapieeinheiten
2. Wenn die SP3-Verordnung mit gleicher Diagnose wie die SP1-Verordnungen herausgegeben wurde, ist es durchaus eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, weil zum Indikationsschlüssel SP3 nun maximal 30 Regelfall-Therapieeinheiten gehören, die ja schon -wenn auch unter SP1- geleistet wurden
3. Ist die Diagnose eine andere, hat SP3 den Status einer Erstverordnung.
Was tun?
Ich würde in solchen Fällen versuchen, die Facharzt-VO auf SP1 ändern zu lassen, was dann wiederum eine Folgeverordnung wäre.
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Was ist wenn es vorher tatsächlich SES war also SP1 und nun die Artikulationsstörung übrig gebleiben ist?
Der Arzt könnte ja auch so begründen......???
Es ist nun auch nur noch ein Sigmatismus.
Müßte dann doch noch eine Befunderhebung erhoben werden , oder????
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diana550 schrieb:
Vielen Dank LogoMijo für deine Antwort!
Was ist wenn es vorher tatsächlich SES war also SP1 und nun die Artikulationsstörung übrig gebleiben ist?
Der Arzt könnte ja auch so begründen......???
Es ist nun auch nur noch ein Sigmatismus.
Müßte dann doch noch eine Befunderhebung erhoben werden , oder????
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LogoMijo schrieb:
Nun, meine Interpretation der Heilmittelrichtlinie:
1. bei SP1 hat der Regelfall 60 Therapieeinheiten
2. Wenn die SP3-Verordnung mit gleicher Diagnose wie die SP1-Verordnungen herausgegeben wurde, ist es durchaus eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, weil zum Indikationsschlüssel SP3 nun maximal 30 Regelfall-Therapieeinheiten gehören, die ja schon -wenn auch unter SP1- geleistet wurden
3. Ist die Diagnose eine andere, hat SP3 den Status einer Erstverordnung.
Was tun?
Ich würde in solchen Fällen versuchen, die Facharzt-VO auf SP1 ändern zu lassen, was dann wiederum eine Folgeverordnung wäre.
Es war also mit SP1 (Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung) mit der Diagnose Sprachentwicklungsstörung in Form von... verordnet.
Nach 30 Therapieeinheiten wurde der Facharzt aufgesucht, der nunmehr die Diagnose (z. B.) Störungen in der Laut- und Lautverbindungsbildung stellt. Dies will er mit SP3 (Störungen der Artikulation - Dyslalie) behandelt haben.
Hier ist meiner Erfahrung, dem von mir interpretierten Inhalt der HMR und meines Wissens nach ein neuer Regelfall eingetreten.
In solchen Fällen suche ich den verschreibenden Arzt persönlich auf, würde ihn bitten (!), aus der Verordnung außerhalb des Regelfalles eine Erstverordnung zu machen und ich würde zusätzlich die Gelegenheit nutzen, mich und meine Praxis ins Verordnungsgedächtnis des Arztes und der Arzthelferinnen zu bringen.
Wenn es klappt - wovon ich ausgehe - ist das Ganze wieder mit einer neuen Befunderhebung verbunden.
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Ich versuche es dann mal.................
So hab ich es eigentlich auch interpretiert- mal sehen ob es klappt!
Schönes WE
D.
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diana550 schrieb:
Danke LogoMijo!
Ich versuche es dann mal.................
So hab ich es eigentlich auch interpretiert- mal sehen ob es klappt!
Schönes WE
D.
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LogoMijo schrieb:
Ok.
Es war also mit SP1 (Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung) mit der Diagnose Sprachentwicklungsstörung in Form von... verordnet.
Nach 30 Therapieeinheiten wurde der Facharzt aufgesucht, der nunmehr die Diagnose (z. B.) Störungen in der Laut- und Lautverbindungsbildung stellt. Dies will er mit SP3 (Störungen der Artikulation - Dyslalie) behandelt haben.
Hier ist meiner Erfahrung, dem von mir interpretierten Inhalt der HMR und meines Wissens nach ein neuer Regelfall eingetreten.
In solchen Fällen suche ich den verschreibenden Arzt persönlich auf, würde ihn bitten (!), aus der Verordnung außerhalb des Regelfalles eine Erstverordnung zu machen und ich würde zusätzlich die Gelegenheit nutzen, mich und meine Praxis ins Verordnungsgedächtnis des Arztes und der Arzthelferinnen zu bringen.
Wenn es klappt - wovon ich ausgehe - ist das Ganze wieder mit einer neuen Befunderhebung verbunden.
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