Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.04.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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Praxen. Für unseren Standort
Bogenhausen, suchen wir zum
01.04.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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unsere 45min Taktung erm...
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Die neue Systematik richtet sich zukünftig nach der Schwere der Erkrankung (Stadium des Lymphödems) und nicht mehr nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Zusätzlich können verordnende Ärzte die Lymphdrainage dann auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph-oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind. Wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, tritt die Änderung der Heilmittelrichtlinie zum 01.10.2024 in Kraft. Diese Vorlaufzeit wird benötigt, um notwendige Anpassungen in der Verordnungs-software für die vertragsärztliche Versorgung vornehmen zu können und somit eine flächendeckende Anwendung der geänderten Richtlinie zu gewährleisten. Wir werden Sie über Einzelheiten nach Bekanntwerden von Details an dieser Stelle ausführlich informieren."
Meine Frage: ist es ein Schritt in Richtung von Blankoverordnung, oder doch nicht?
Wozu dieses Regelung einführen, wenn Blanko für Physios bald (?) kommen sollte?
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Der Beschluss zu diesem Antrag ist vom 17.08.2023 Einleitung des Beratungsverfahrens: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und redaktionelle Anpa
Und, die Blanko-VO Physiotherapie kommt voraussichtlich erstmal nur für Schulterdiagnosen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Das hat nichts mit der Blanko-VO zu tun. Diese Änderung wurde auf Wusch der maßgeblichen Ärzteverbände für Lymphologie schon vor 2 Jahre bei der G-BA beantragt. Bürokratie braucht eben seine Zeit und v.A. eines Beratungsverfahrens.
Der Beschluss zu diesem Antrag ist vom 17.08.2023 Einleitung des Beratungsverfahrens: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und redaktionelle Anpa
Und, die Blanko-VO Physiotherapie kommt voraussichtlich erstmal nur für Schulterdiagnosen.
Irgendwie sowas, so sagt der Buschfunk
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michael461 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und zu den Schulterthemen wurde ne Fülle an Statistiken gesammelt.... Es wird dann nämlich geschaut ob mehr Einheiten verordnet werden. Das könnte unschön enden. Ich glaube aktuell sinds knappe 9 Einheiten im Schnitt über alle auf kommenden Blanko Diagnosen.
Irgendwie sowas, so sagt der Buschfunk
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michael461 Warten wir es ab.
Im Großen und Ganzen ändert sich nicht wirklich viel. Auch ist die "Therapiefreiheit" des Therapeuten doch immer noch wesentlich eingeschränkt. Und es eröffnen sich wieder neue Möglichkeiten zur Absetzung einer VO, wenn der Therapeut die Vorgaben nicht berücksichtigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nun ist der Beschlusstext zu diese Änderung veröffentlicht: Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen - Gemeinsame
Im Großen und Ganzen ändert sich nicht wirklich viel. Auch ist die "Therapiefreiheit" des Therapeuten doch immer noch wesentlich eingeschränkt. Und es eröffnen sich wieder neue Möglichkeiten zur Absetzung einer VO, wenn der Therapeut die Vorgaben nicht berücksichtigt.
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postri-77 schrieb:
"Wie der G-BA in seiner heutigen Pressemitteilung mitteilt, wird die Verordnung von Manueller Lymphdrainage ab dem 01.10.2024 flexibler. Der G-BA hat heute die Vorgaben verändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit zugrunde gelegt wurde.
Die neue Systematik richtet sich zukünftig nach der Schwere der Erkrankung (Stadium des Lymphödems) und nicht mehr nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Zusätzlich können verordnende Ärzte die Lymphdrainage dann auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph-oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind. Wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, tritt die Änderung der Heilmittelrichtlinie zum 01.10.2024 in Kraft. Diese Vorlaufzeit wird benötigt, um notwendige Anpassungen in der Verordnungs-software für die vertragsärztliche Versorgung vornehmen zu können und somit eine flächendeckende Anwendung der geänderten Richtlinie zu gewährleisten. Wir werden Sie über Einzelheiten nach Bekanntwerden von Details an dieser Stelle ausführlich informieren."
Meine Frage: ist es ein Schritt in Richtung von Blankoverordnung, oder doch nicht?
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