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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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darf man folgendes x noch selbständig ändern:
Zuzahlungspflicht/ von Zuzahlung befreit ?
Habe einen Patienten, der von der Zuzahlung befreit ist; auf dem Rezept ist das x falsch gesetzt. Darf ich das noch eigenständig ändern, oder muß der Patient hierfür zum Arzt?
Danke für eure Hilfe und einen schönen Arbeitstag
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idefix- schrieb:
Lass dir doch einfach das Befreiungskärtchen der KK geben, das kopierst du und hängst es an das Rezept an bei der Abrechnung. Fertig, so machen wir das seit Jahren, dann weis selbst der letzte Dödel bei der Abrechnungsstelle, was los ist.
Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird. Bei Verordnungen, bei denen die Behandlung über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt werden, ist mit dem Jahreswechsel der Befreiungsstatus durch Vorlage des neuen Befreiungsausweises zu prüfen. Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."
Wenn die Befreiung vorgelegt wird, darf man also ohne eine Änderung auf der Verordnung als Selbstabrechner mit den Krankenkassen die Zahlungspflicht bei der Rezepterfassung einfach im PC auf "Nein" setzen. Wie man allerdings bei einem Abrechnungsdienstleister vorgehen soll, müsstet ihr dort abfragen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
In der Anlage 3a zum Rahmenvertrag findet man unter a1:
"Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Sofern auf der Verordnung die Angabe zum Status fehlt, gilt grundsätzlich die Zuzahlungspflicht.
Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird. Bei Verordnungen, bei denen die Behandlung über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt werden, ist mit dem Jahreswechsel der Befreiungsstatus durch Vorlage des neuen Befreiungsausweises zu prüfen. Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."
Wenn die Befreiung vorgelegt wird, darf man also ohne eine Änderung auf der Verordnung als Selbstabrechner mit den Krankenkassen die Zahlungspflicht bei der Rezepterfassung einfach im PC auf "Nein" setzen. Wie man allerdings bei einem Abrechnungsdienstleister vorgehen soll, müsstet ihr dort abfragen.
Gruß
Nora
Die KKH wollte von mir mal eine Kopie haben und ich hab der Tante gesagt „Sie wollen doch nicht allen Ernstes von mir eine Kopie einer Bescheinigung haben, die Sie selbst ausgestellt haben??? Schauen Sie bitte selbst in Ihren Unterlagen nach…….“
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die neue schrieb:
@idefix- ich kopier mir das Kärtchen und füge aber keine Kopie davon an die Abrechnung dran. Die Kasse wird ja wohl selbst wissen, dass sie eine Befreiung ausgestellt hat innocent. Wenn nicht, gibt das 40 Euro extra smile
Die KKH wollte von mir mal eine Kopie haben und ich hab der Tante gesagt „Sie wollen doch nicht allen Ernstes von mir eine Kopie einer Bescheinigung haben, die Sie selbst ausgestellt haben??? Schauen Sie bitte selbst in Ihren Unterlagen nach…….“
"Die Kasse wird ja wohl selbst wissen, dass sie eine Befreiung ausgestellt hat" - hier lege ich ein winziges Veto ein. Die Krankenkasse ist eine Versicherung und die Hauptaufgabe einer Versicherung ist nicht zu zahlen. Diese Aufgabe erfüllt man am Besten, indem man ein paar kleine Details "vergisst".
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Thomas Michel schrieb:
@die neue
"Die Kasse wird ja wohl selbst wissen, dass sie eine Befreiung ausgestellt hat" - hier lege ich ein winziges Veto ein. Die Krankenkasse ist eine Versicherung und die Hauptaufgabe einer Versicherung ist nicht zu zahlen. Diese Aufgabe erfüllt man am Besten, indem man ein paar kleine Details "vergisst".
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W. Stangner schrieb:
@Thomas Michel thumbsdown
Thomas Michel schrieb am 26.10.2021 12:27 Uhr:@die neue
"Die Kasse wird ja wohl selbst wissen, dass sie eine Befreiung ausgestellt hat" - hier lege ich ein winziges Veto ein. Die Krankenkasse ist eine Versicherung und die Hauptaufgabe einer Versicherung ist nicht zu zahlen. Diese Aufgabe erfüllt man am Besten, indem man ein paar kleine Details "vergisst".
Ach weißt Du .... wenn die Sofas zu doof/faul/ungeeignet/oder ......(etwas Beliebiges einsetzen), ihre eigenen Daten zu pflegen, soll das nicht meine Aufgabe sein. Und wie gesagt, gibt 40 Euro extra innocent
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die neue schrieb:
@Thomas Michel
Thomas Michel schrieb am 26.10.2021 12:27 Uhr:@die neue
"Die Kasse wird ja wohl selbst wissen, dass sie eine Befreiung ausgestellt hat" - hier lege ich ein winziges Veto ein. Die Krankenkasse ist eine Versicherung und die Hauptaufgabe einer Versicherung ist nicht zu zahlen. Diese Aufgabe erfüllt man am Besten, indem man ein paar kleine Details "vergisst".
Ach weißt Du .... wenn die Sofas zu doof/faul/ungeeignet/oder ......(etwas Beliebiges einsetzen), ihre eigenen Daten zu pflegen, soll das nicht meine Aufgabe sein. Und wie gesagt, gibt 40 Euro extra innocent
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idefix- schrieb:
@die neue Geht hier auch nicht um die KK, sondern um die MA´s der Abrechnungszentren, die das schon mal übersehen, bzw. es bei denen nicht eingetragen ist. Einfach um mir Arbeit zu sparen und ewige Diskussionen hänge ich den Zettel dran. Ansonsten stimmt es , die KK´s sollen selber nachschauen.
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die neue schrieb:
@idefix- klar idefix - jede(r ) wie er/sie mag. Ich finde 40 Euro für 5 Minuten Arbeit einen guten Stundenlohninnocent
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
darf man folgendes x noch selbständig ändern:
Zuzahlungspflicht/ von Zuzahlung befreit ?
Habe einen Patienten, der von der Zuzahlung befreit ist; auf dem Rezept ist das x falsch gesetzt. Darf ich das noch eigenständig ändern, oder muß der Patient hierfür zum Arzt?
Danke für eure Hilfe und einen schönen Arbeitstag
Nö, kann ich auch, sehe es exakt wie Die Neue, 40€ die immer wieder gerne mitgenommen werden.
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Problem beschreiben
Shia schrieb:
Die Sofas der KK sind uns gegenüber gnadenlos.
Nö, kann ich auch, sehe es exakt wie Die Neue, 40€ die immer wieder gerne mitgenommen werden.
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