Orthopädisch orientierte Praxis
sucht eine/n neue/n
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Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
Weststadtbereich von Karlsruhe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
liegen vorwiegend im
orthopädischen Bereich und der
Nachbehandlung nach Operationen und
Sportverletzungen.
Was wir bieten:
Moderne Trainingsgeräte für
effektives Arbeiten
Dokumentation mit eigenem Tablet
Ganztägig besetzte Re...
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ein Patient im Altenheim bekam nach einer OSH-Fraktur von November bis Februar vom Orhopäden KG HB Ex 3b verordnet , nach Ausschöpfen des Regelfalles adR . Gestern bekamen wir von der Hausärztin wegen der gleichen Diagnose ein 20er Rezept mit Ex 3a , adR . Es ist nicht vermerkt ob es eine Langfristgenehmigung gibt , muß ich noch hinterfragen , aber Ärztin hat Urlaub . Ansonsten muß doch nach meinem Verständnis erst wieder der Regelfall durchlaufen werden , oder liege ich da falsch ? Danke Euch für Aufklärung . Schönen Arbeitstag
Der Regefall muss bei gleicher Dg. oder LHMB nicht erneut durchlaufen werden.
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Besteht bei der Kasse eine Genehmigungspflicht? Dann muss es eingereicht werden, außer bei LHMB. Sonst musst du nichts hinterfragen, eine korrekt ausgefüllte Vo setze ich voraus.
Wenn die Kasse dann findet es wär ne EV? Und entsprechend 14 o 20x absetzt...
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 11.8.17 09:25:
Besteht bei der Kasse eine Genehmigungspflicht? Dann muss es eingereicht werden, außer bei LHMB. Sonst musst du nichts hinterfragen, eine korrekt ausgefüllte Vo setze ich voraus.
Wenn die Kasse dann findet es wär ne EV? Und entsprechend 14 o 20x absetzt...
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morpheus-06 schrieb:
Warum soll es eine EV sein?
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ali schrieb:
Weil eventuell 12 Wochen nicht behandelt wurde....
Weil eventuell 12 Wochen nicht behandelt wurde....
Wo steht, dass 12 Wochen keine Behandlung war.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 11.8.17 12:40:
Weil eventuell 12 Wochen nicht behandelt wurde....
Wo steht, dass 12 Wochen keine Behandlung war.
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ali schrieb:
Leni schrieb: Behandlung bis Februar.....JETZT vom HA....eine Interpretation: keine diesbezügliche Behandlung zwischendrin....
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die neue schrieb:
und? Muß Leni wissen, ob der Patient woanders behandelt wurde??
und? Muß Leni wissen, ob der Patient woanders behandelt wurde??
NEIN
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morpheus-06 schrieb:
die neue schrieb am 11.8.17 19:48:
und? Muß Leni wissen, ob der Patient woanders behandelt wurde??
NEIN
Und wenn sie s weiss ?! :sunglasses:
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ali schrieb:
Jetzt bin isch mal gemein:
Und wenn sie s weiss ?! :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
Macht das einen Unterschied?
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ali schrieb:
Gibt's SozGerichtsurteile ?!
Hausarrest oder Langeweile?
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morpheus-06 schrieb:
Moin ali,
Hausarrest oder Langeweile?
Jetzt bin isch mal gemein:
Und wenn sie s weiss ?! :sunglasses:
Muss der Nachweis von der GKV erbracht werden. Bis dahin gilt die Annahme das Leni strikt bei der Wahrheit bleibt wenn sie sich nur an das erinnern kann was dokumentiert ist.
Außer sie arbeitet beim BND, dann gilt diese Annahme auch wenn Akten zur Digitalisierung in den Schredder gesteckt werden und erst am Ende des Regalmeters jemand bemerkt das das Ding in das die Unterlagen für den Untersuchungsausschuss kamen gar kein Scanner war...
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 11.8.17 21:09:
Jetzt bin isch mal gemein:
Und wenn sie s weiss ?! :sunglasses:
Muss der Nachweis von der GKV erbracht werden. Bis dahin gilt die Annahme das Leni strikt bei der Wahrheit bleibt wenn sie sich nur an das erinnern kann was dokumentiert ist.
Außer sie arbeitet beim BND, dann gilt diese Annahme auch wenn Akten zur Digitalisierung in den Schredder gesteckt werden und erst am Ende des Regalmeters jemand bemerkt das das Ding in das die Unterlagen für den Untersuchungsausschuss kamen gar kein Scanner war...
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Leni C. schrieb:
Danke für eure Rückmeldungen . Ihr seid ja z. T . echt niedlich . Ja , ich weiß daß der Patient in der Zwischenzeit nicht behandelt wurde , da er ein Heimpatient ist und er uns immer wieder fragte wann wir denn endlich wieder zu ihm kommen .werden . Und die Schwestern geben ein Rezept nicht mal eben an eine andere Praxis wenn sie wissen , daß wir ihn hatten . Ich habe allerdings eine Ahnung und vermute , daß hinter dem Rezept eine Langfristverordnung steckt . Denn speziell diese Ärztin ist ansonsten sehr zurückhaltend was Rezepverschreibungen angeht . Ich werde es Montag erfragen , dann ist sie wieder da .
Du hast eine Vo adR, die je nach Kasse genehmigt werden muss, außer es ist eine LHMB gem. der Analge zu den HMR. Ich seh das Problem gerade nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Was ist eine Langfristverordnung?
Du hast eine Vo adR, die je nach Kasse genehmigt werden muss, außer es ist eine LHMB gem. der Analge zu den HMR. Ich seh das Problem gerade nicht.
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Leni C. schrieb:
LHMB oder Langfristverordnung , ja . Meine Frage ging ja nur dahin , ob im normalen Fall direkt mit einer 20er - Verordnung adR begonnen werden kann oder erst wieder der Regelfall durlaufen werden muß , mehr wollte ich gar nicht wissen . Genehmigung entfällt: VdAK .
Wenn 12 Wochen therapiefreie Zeit seit der letzten Behandlung waren oder eine neue Dg. vorliegt wäre es wieder eine Erst.Vo.
Edit sagt noch:
OSH-Fraktur ist kein gelisteter LHMB. Dann zählt nur 12 Wochen therapiefreie Zeit oder nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Beim LHMB kann immer per adR begonnen werden.
Wenn 12 Wochen therapiefreie Zeit seit der letzten Behandlung waren oder eine neue Dg. vorliegt wäre es wieder eine Erst.Vo.
Edit sagt noch:
OSH-Fraktur ist kein gelisteter LHMB. Dann zählt nur 12 Wochen therapiefreie Zeit oder nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Besteht bei der Kasse eine Genehmigungspflicht? Dann muss es eingereicht werden, außer bei LHMB. Sonst musst du nichts hinterfragen, eine korrekt ausgefüllte Vo setze ich voraus.
Der Regefall muss bei gleicher Dg. oder LHMB nicht erneut durchlaufen werden.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die VO zur Genehmigung einreichst/einreichen lässt: während des Prüfverfahrens ist die GKV vergütungspflichtig, nach dem Prüfverfahren darf nur noch wegen der tatsächlichen Behandlungsdurchführung (Unterbrechung länger als 14 Tage etc) gemosert werden; formale Gründe sind zwingend im Genehmigungsverfahren zu prüfen da nach erteilter Genehmigung (bei Genehmigungsverzicht gilt die Genehmigung als erteilt) die VO "wie sie ist" geprüft und genehmigt wurde -- nachträglich kann die GKV ihre eigene Entscheidung nicht mehr anfechten.
Wurde vom BSG schon ausgeurteilt, Aktenzeichen kann bestimmt jemand finden ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Der Regelfall ist patienten- und diagnose-, nicht arztbezogen. Abschließend beurteilen kann das aber nur die GKV, da dort die Fäden zusammenfließen.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die VO zur Genehmigung einreichst/einreichen lässt: während des Prüfverfahrens ist die GKV vergütungspflichtig, nach dem Prüfverfahren darf nur noch wegen der tatsächlichen Behandlungsdurchführung (Unterbrechung länger als 14 Tage etc) gemosert werden; formale Gründe sind zwingend im Genehmigungsverfahren zu prüfen da nach erteilter Genehmigung (bei Genehmigungsverzicht gilt die Genehmigung als erteilt) die VO "wie sie ist" geprüft und genehmigt wurde -- nachträglich kann die GKV ihre eigene Entscheidung nicht mehr anfechten.
Wurde vom BSG schon ausgeurteilt, Aktenzeichen kann bestimmt jemand finden ;)
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