PHYSIOTHERAPEUT/IN (M/W/D) GESUCHT!
Wir bieten:
• Teilzeit- oder Vollzeitjob
• Betriebliche Altersvorsorgung;
Betriebliche Krankenversicherung
• Betriebsfahrzeug für
Hausbesuche
• Weiterbildungsprogramme
• Transparentes Gehaltsmodell &
zusätzliche jährliche
Einmalzahlung
• Individuelle Anpassung der
Arbeitszeiten - familienfreundliche
Work-Life Balance
• Kollegialer Teamspirit
• Bereitstellung der
Dienstkleidung
• digitale Dokumentation,
Terminplanung und Praxisve...
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• Betriebliche Altersvorsorgung;
Betriebliche Krankenversicherung
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Hausbesuche
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Da ja die DDG momentan fleißig absetzt wegen fehlender Datumsangaben jetzt meine Frage:
Darf das Ausstellungsdatum rückwirkend geändert werden, ich meine, wenn ich beim Arzt das Ausstellungsdatum z.b. 15.08.22 ändern lasse und der Mitarbeiter bearbeitet das aber erst am z.b. 20.08.22 und schreibt auch den 20.08.22 daneben. Ist das dann ok? Oder ist das auch ein Absetzungsgrund?
Wenn jmd einen Link zufällig parat hat, wäre das super!
Lieben Dank.
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Schippi schrieb:
Frage wurde schon öfter gestellt,mal Archiv aufsuchen oder frage antwortkatalog der kk in bezug zum hmk aufsuche
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Sabine Rabbel schrieb:
Müßte unschädlich sein (auch wenn man bei DDG u.dgl. natürlich nie weiß ...), aber Du darfst erst ab dem Änderungsdatum anfangen, in Deinem Beispiel also frühestens am 20. August!
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nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Da ja die DDG momentan fleißig absetzt wegen fehlender Datumsangaben jetzt meine Frage:
Darf das Ausstellungsdatum rückwirkend geändert werden, ich meine, wenn ich beim Arzt das Ausstellungsdatum z.b. 15.08.22 ändern lasse und der Mitarbeiter bearbeitet das aber erst am z.b. 20.08.22 und schreibt auch den 20.08.22 daneben. Ist das dann ok? Oder ist das auch ein Absetzungsgrund?
Wenn jmd einen Link zufällig parat hat, wäre das super!
Lieben Dank.
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