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Abrechnungsspezialist Medent meldet Insolvenz an
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Abrechnungsfirma MEDENT GmbH ist Insolvent!!!
Abrechnungsspezialist Medent meldet Insolvenz an
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Wichtig wäre zu wissen, ob Rezepte noch an Medent gesendet werden können, ob da der Betrieb während der Insolvenz weiter läuft.
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morpheus-06 schrieb:
ist für die Leistungserbringer fast ohne Belange. Die Medent Business Consulting ist im Auftrag für einige Kassen tätig und führt das Rechnungsmanagement "Sonstige Leistungserbringer § 302 SGB V" durch. Je nach Auftrag wickelt die Medent Business Consulting auch den Zahlungsverkehr nach den Vorgaben der Auftraggeber ab.
Wichtig wäre zu wissen, ob Rezepte noch an Medent gesendet werden können, ob da der Betrieb während der Insolvenz weiter läuft.
lg
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666 schrieb:
Laut Angabe z. B. Mobil Oil, Frau Kieslbeck, normal die Rechnungen an Medent schicken.
lg
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don schrieb:
Wie würdest du es denn handhaben? Die Kostenträger zahlen nicht direkt aus, einige machen es ausschliesslich über deren Abrechnungszentren... :unamused:
lg
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666 schrieb:
Ich schicke es weiterhin nach Medent Eisenhüttenstadt, habe einige Pattis von Mobil Oil, hatte bis dato keine Probleme, habe KK abgemahnt, da immer wieder vorkam, dass verspätet gezahlt wurde, dann wurde wieder zeitgemäß gezahlt. Also was willst du hören don, Panikmache? Ich habe mich lediglich erkundigt, ob bei denen ein neues Abrechnungsunternehmen zur Debatte steht, und zum gestrigen Zeitpunkt, vormittag, war es eben nicht so, daher habe ich Morphys Frage mit dem Kenntnisstand von gestern und Name der KK-Dame beantwortet.
lg
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ali schrieb:
Für wen rechnen die alles ab und was heißt das konkret (Für Selbstabrechner und Kollegen die Ihrerseits über eine Abrechungsfirma abrechnen? Ist das nicht eher das Problem der Kassen ?
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Fuzziguzzi schrieb:
Ein Teil der AZH ist auch in Viechtach, hat aber meines Wissens nicht mit der Medent zu tun, oder?
[bearbeitet am 23.02.14 11:51]
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da würde ich dann ganz sicher keine VO mehr an die senden. Das wäre mir viel zu unsicher.
Gruß Britt
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Klauslogo schrieb:
...ups und dann habe ich doch tatsächlich doch eine VO von der medent in der Abrechnung gehabt und das Zahlungsziel ist seit 10 Tagen überschritten... VO war auf die AOK Nordost ausgestellt, hat hierzu jemand Infos?
Du stellst doch der KK die Rechnung, nicht der Medent???
Wenn die Zahlung nicht kommt, KK anmahnen und fertig.
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Magarethe schrieb:
Versteh ich nicht???
Du stellst doch der KK die Rechnung, nicht der Medent???
Wenn die Zahlung nicht kommt, KK anmahnen und fertig.
Die Kasse ist Schuldner und bedient sich Medent zur Abwicklung etc.
Wenn Medent pleite ist, haftet die Kasse!
Es sei denn die Kassen kündigen den Vertrag umgehend und teilen dies auch entsprechend mit! Allerdings hätte das höchstens eine Verzögerung zur Folge, da Medent die Unterlagen weitergeben muss.
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TheStonie schrieb:
Ich geb Magarethe recht.
Die Kasse ist Schuldner und bedient sich Medent zur Abwicklung etc.
Wenn Medent pleite ist, haftet die Kasse!
Es sei denn die Kassen kündigen den Vertrag umgehend und teilen dies auch entsprechend mit! Allerdings hätte das höchstens eine Verzögerung zur Folge, da Medent die Unterlagen weitergeben muss.
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ali schrieb:
korrekt, doof isses wenn eine Physioabrechungsfirma pleite gehen sollte...
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TheStonie schrieb:
richtig...daher rechnen wir alles selbst ab :)
Da dies das erste Rezept ist, das wir mit der AOK Nord Ost abrechnen hätte mich einfach interessiert, ob die AOK vielleicht von sich aus schon einen Hinweis für den weiteren Umgang an die Leistungserbringer gegeben hat.
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Klauslogo schrieb:
Das ist mir soweit alles schon klar, ich wollte nur wissen, ob jemand schon etwas von der AOK Nord Ost gehört hat, wie diese das Problem nun zeitnah lösen wollen, denn auch wenn im Prinzip die KK haftet, sagt das doch nichts über das weitere Prozeder aus und es ist ja auch immer noch ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Da dies das erste Rezept ist, das wir mit der AOK Nord Ost abrechnen hätte mich einfach interessiert, ob die AOK vielleicht von sich aus schon einen Hinweis für den weiteren Umgang an die Leistungserbringer gegeben hat.
Hab gerade letzte Woche noch mit Medent telefoniert, weil wir ein Übertragungsproblem hatten. Letzte Rechnung wird jetzt sofort erstattet.
Warum sollte das bei der AOK Nord-Ost anders sein?
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Magarethe schrieb:
Also in Bezug auf Bkk Mobil Oil (die ja auch da abrechnen) gibts gar keine Probleme.
Hab gerade letzte Woche noch mit Medent telefoniert, weil wir ein Übertragungsproblem hatten. Letzte Rechnung wird jetzt sofort erstattet.
Warum sollte das bei der AOK Nord-Ost anders sein?
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Klauslogo schrieb:
Keine Ahnung, die Rechnung ist nun aber mehr als 10 Tage überfällig und da kommt man schon ins Grübeln... :unamused: :unamused: :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Dann würde ich auf die Kasse zugehen und langsam mal den Zinsrechner anwerfen... :wink:
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Klauslogo schrieb:
...in solchen Fällen sind nicht die Zinsen das Problem (sie sind bekanntlich mickerig und die Kassen lachen darüber...) sondern die Liquidität, die überstrapaziert wird, mir ging es um Verfahrensfragen (wie schnell kommt jetzt das Geld?) und ob hierzu etwas bekannt ist...
Und vonwegen Liquidität kannst Du mir nicht erzählen, dass Du alles bei medent ablieferst... Sowas muss eine Praxis mal aushalten.
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Wonderwoman schrieb:
öhem... ich weiß ja nicht, was Du als mickrige Zinsen erachtest... ich halte 8% über Basiszins schon für eine schöne Geldanlage.
Und vonwegen Liquidität kannst Du mir nicht erzählen, dass Du alles bei medent ablieferst... Sowas muss eine Praxis mal aushalten.
"Sowas muss eine Praxis mal aushalten." will ich aber nicht! Zumal ich das ganze zu Bankenwucherzinsen vorfinanzieren muss...
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Klauslogo schrieb:
...wir kriegen 8% JAHRESZINS die KK bekommen bei verzögerter Zahlung bis zu 60% also wenn das nicht mickerig ist :kissing_closed_eyes:
"Sowas muss eine Praxis mal aushalten." will ich aber nicht! Zumal ich das ganze zu Bankenwucherzinsen vorfinanzieren muss...
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Wonderwoman schrieb:
Wo kommen denn diese 60% her????
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Klauslogo schrieb:
KK dürfen MONATLICH 5% berechnen
Und auf was rechnen die diesen Zins? Hab ich noch nie gesehen...
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Wonderwoman schrieb:
WO steht das????
Und auf was rechnen die diesen Zins? Hab ich noch nie gesehen...
Der Anspruch auf Verzugszinsen durch den Leistungserbringer hat das BSG bereits bejaht: BSG, Urteil vom 19. April 2007 - Az. B 3 KR 10/06 R
Die 5%-Regelung ist per Gesetz vom 15.07.2013 inzwischen abgeschaft:
Bundesgesetzblatt
§ 24
Säumniszuschlag
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 Euro ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.
(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
[bearbeitet am 05.03.14 14:50]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
KlausLogo verwechselt einiges :unamused:
Der Anspruch auf Verzugszinsen durch den Leistungserbringer hat das BSG bereits bejaht: BSG, Urteil vom 19. April 2007 - Az. B 3 KR 10/06 R
Die 5%-Regelung ist per Gesetz vom 15.07.2013 inzwischen abgeschaft:
Bundesgesetzblatt
§ 24
Säumniszuschlag
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 Euro ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.
(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
[bearbeitet am 05.03.14 14:50]
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Wonderwoman schrieb:
Danke. Ich dachte schon, ich hätte was verpasst...
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Klauslogo schrieb:
nun dies hat nichts mit Verwechselung zu tun... denn zur Zeit ist immer noch strittig, ob die Abschaffung der 5% Regelung auch für die vom AG abzuführenden Beiträge gelten...
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Klauslogo schrieb:
Ich kenne auch kaum noch Kassen, die mit denen zusammenarbeiten. Sind in den letzten Jahren alle zu anderen Firmen gewechselt...
[bearbeitet am 23.02.14 11:51]
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physiox100 schrieb:
Ich hatte mich bei der AOK Nordost erkundigt und die meinten, dass auch weiterhin die Verordnungen zu medent zu schicken sind. Sollte sich was ändern, würden die Leistungserbringer informiert.
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