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Köln-Marienburg

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Abzug wegen >28Tage Beginnenzrit
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merve sevim
Vor 3 Monaten
Hallo Leute, ich habe vor kurz ein Korrekturbeleg von Abrechnungstelle erhskten. Wegen später von 28 Tage wurde die Behandlung abgefangen, zahlen die das Geld vom Rezept nicht. Gibt es bei solchen Fällen eine Lösung?
Danke
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Hallo Leute, ich habe vor kurz ein Korrekturbeleg von Abrechnungstelle erhskten. Wegen später von 28 Tage wurde die Behandlung abgefangen, zahlen die das Geld vom Rezept nicht. Gibt es bei solchen Fällen eine Lösung? Danke
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@merve sevim Nö; als Lehrgeld abbuchen und zukünftig immer schön darauf achten, dass die VO fristgerecht angefangen wird.
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[mention]merve sevim[/mention] Nö; als Lehrgeld abbuchen und zukünftig immer schön darauf achten, dass die VO fristgerecht angefangen wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@merve sevim Nö; als Lehrgeld abbuchen und zukünftig immer schön darauf achten, dass die VO fristgerecht angefangen wird.

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pt ani
Vor 3 Monaten
Keine Chance..
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pt ani schrieb:

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merve sevim schrieb:

Hallo Leute, ich habe vor kurz ein Korrekturbeleg von Abrechnungstelle erhskten. Wegen später von 28 Tage wurde die Behandlung abgefangen, zahlen die das Geld vom Rezept nicht. Gibt es bei solchen Fällen eine Lösung?
Danke

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silvia43
Vor 3 Monaten
ich weiß ja nicht wann du angefangen hast!? Wenn es sich nur um einen Tag handelt schau nochmal ,ob der fristgebende Tag ein Sonntag oder Feiertag ist. Dann würde der nächste Arbeitstag fristgebend sein- in diesem Fall Widerspruch schreiben- wenn nicht dann als Lehrgeld abhaken.
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ich weiß ja nicht wann du angefangen hast!? Wenn es sich nur um einen Tag handelt schau nochmal ,ob der fristgebende Tag ein Sonntag oder Feiertag ist. Dann würde der nächste Arbeitstag fristgebend sein- in diesem Fall Widerspruch schreiben- wenn nicht dann als Lehrgeld abhaken.
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silvia43 schrieb:

ich weiß ja nicht wann du angefangen hast!? Wenn es sich nur um einen Tag handelt schau nochmal ,ob der fristgebende Tag ein Sonntag oder Feiertag ist. Dann würde der nächste Arbeitstag fristgebend sein- in diesem Fall Widerspruch schreiben- wenn nicht dann als Lehrgeld abhaken.



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