Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.
Danke vorab und
LG
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Sonne19 schrieb:
Was ist denn 2019 abgesetzt worden?
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WinnieE schrieb:
Hallo Foris,
welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.
Danke vorab und
LG
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Shia schrieb am 08.09.2023 10:10 Uhr:Lass mich raten. Und wahrscheinlich DAK.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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WinnieE schrieb:
Auf eine klare Frage schlicht eine klare Antwort zu geben - wenn man eine hat - , gerät hier immer mehr aus der Mode.
Diese können die Frist radikal verändern.
PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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Shia schrieb:
@WinnieE um eine klare Antwort zu geben, muss man die Fakten kennen.
Diese können die Frist radikal verändern.
PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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Shia schrieb:
Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."
Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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WinnieE schrieb:
@LogoMijo
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LogoMijo schrieb:
Zunächst würde ich da bei der absetzenden Stelle mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung geschehen ist und ggf. gleich schriftlich widersprechen.
In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."
Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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