Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.
Danke vorab und
LG
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Sonne19 schrieb:
Was ist denn 2019 abgesetzt worden?
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WinnieE schrieb:
Hallo Foris,
welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.
Danke vorab und
LG
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Shia schrieb am 08.09.2023 10:10 Uhr:Lass mich raten. Und wahrscheinlich DAK.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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WinnieE schrieb:
Auf eine klare Frage schlicht eine klare Antwort zu geben - wenn man eine hat - , gerät hier immer mehr aus der Mode.
Diese können die Frist radikal verändern.
PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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Shia schrieb:
@WinnieE um eine klare Antwort zu geben, muss man die Fakten kennen.
Diese können die Frist radikal verändern.
PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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Shia schrieb:
Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."
Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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WinnieE schrieb:
@LogoMijo
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LogoMijo schrieb:
Zunächst würde ich da bei der absetzenden Stelle mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung geschehen ist und ggf. gleich schriftlich widersprechen.
In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."
Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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