Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Ich habe heute in der Post ein Anschreiben wegen falschem Indikationsschlüssel (aus c mach a !!!) mit Bitte um Rücküberweisung bekommen. Die Heilmittelverordnung und dazugehörige Rechnung sind aus dem Jahr 2015 (!!!).
VG und einen schönen Wochenstart,
Marcus
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mister182 schrieb:
Weiß jemand ob es eine Frist für die Kostenträger für eine Absetzung gibt?
Ich habe heute in der Post ein Anschreiben wegen falschem Indikationsschlüssel (aus c mach a !!!) mit Bitte um Rücküberweisung bekommen. Die Heilmittelverordnung und dazugehörige Rechnung sind aus dem Jahr 2015 (!!!).
VG und einen schönen Wochenstart,
Marcus
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PTP schrieb:
Ich glaube 3 Jahre
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Verrechnung: in den meisten RV im Zeitraum von sechs Monaten ab Rechnungsstellung, danach nur noch mit Zustimmung des Leistungserbringer
...ich schick dir gleich eine PN mit konkreten Vorschlägen hinterher. Diskretion, bitte ;)
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Das wäre Teil der Argumentation, wenn möglich im Oktober, das es unnötige Verwaltungsarbeit schafft, ein Duplikat zur Änderung zum Doc zu tragen um die betroffenen VOs zu heilen (passen die erbrachten Leistungen auch zum c-Indikationsschlüssel?). Natürlich machst du das gerne wenn es nötig ist, möchtest aber den Vertragsarzt nicht von der Leistung in akuten Fällen abhalten um Altfälle aufzuarbeiten...
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Papa Alpaka schrieb:
Oh, und ist "Indikationsschlüssel" nicht ohnehin heilbar?
Das wäre Teil der Argumentation, wenn möglich im Oktober, das es unnötige Verwaltungsarbeit schafft, ein Duplikat zur Änderung zum Doc zu tragen um die betroffenen VOs zu heilen (passen die erbrachten Leistungen auch zum c-Indikationsschlüssel?). Natürlich machst du das gerne wenn es nötig ist, möchtest aber den Vertragsarzt nicht von der Leistung in akuten Fällen abhalten um Altfälle aufzuarbeiten...
Abhängig vom RV.
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Sicher? Ich kenne nur die 4 Jahre aus § 113 SGB X.
3 Jahre sind BGB... gilt hier nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 6.8.18 20:22:
Abhängig vom RV.
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Sicher? Ich kenne nur die 4 Jahre aus § 113 SGB X.
3 Jahre sind BGB... gilt hier nicht.
Abhängig vom RV.
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Sicher? Ich kenne nur die 4 Jahre aus § 113 SGB X.
3 Jahre sind BGB... gilt hier nicht.
Oh ... Den hatte ich noch nicht auf dem Schirm...
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwoman schrieb am 7.8.18 12:45:
Papa Alpaka schrieb am 6.8.18 20:22:
Abhängig vom RV.
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Sicher? Ich kenne nur die 4 Jahre aus § 113 SGB X.
3 Jahre sind BGB... gilt hier nicht.
Oh ... Den hatte ich noch nicht auf dem Schirm...
Oh ... Den hatte ich noch nicht auf dem Schirm...
Kein Problem... dafür bin ich ja da. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.8.18 13:56:
Oh ... Den hatte ich noch nicht auf dem Schirm...
Kein Problem... dafür bin ich ja da. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Papa Alpaka schrieb:
Habe gerade nochmal genauer drauf geschaut, der §113 steht im Kapitel "Ansprüche der Leistungsträger untereinander", wir fallen aber unter die Leistungserbringer -- hast du etwas zur Hand wo steht das für uns trotzdem vier Jahre gelten? :unamused:
Geht zwar um Krankenhaus und Kasse, aber die Konstellation ist die Gleiche.
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Wonderwoman schrieb:
Dann schaue mal BSG Az B 1 KR 7/15 R.
Geht zwar um Krankenhaus und Kasse, aber die Konstellation ist die Gleiche.
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Papa Alpaka schrieb:
Abhängig vom RV.
Verjährung: Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (sprich: Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018)
Verrechnung: in den meisten RV im Zeitraum von sechs Monaten ab Rechnungsstellung, danach nur noch mit Zustimmung des Leistungserbringer
...ich schick dir gleich eine PN mit konkreten Vorschlägen hinterher. Diskretion, bitte ;)
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ali schrieb:
Welche Kasse ?
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