Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
ich rechne über die Optica ab und habe nun das erste Mal zwei Absetzungen bekommen.
Beide von der Techniker Krankenkasse.
Einmal geht es um ein Zahnarztrezept:
10xKG 2x/Wo
Indikationsschlüssel CD1b.
Hier wurde bemängelt, dass nur 6 Einheiten verordnet werden können; die restlichen 4 wurden nicht bezahlt.
Beim zweiten geht es um die Änderung bzw. das Hinzufügen des späteren Behandlungsbeginns.
Diesen habe ich per Telefon mit dem Arzt abgestimmt und das auch so auf dem Rezept vermerkt.
Bemängelt wird hier, dass die "lt. Vertrag geregelten vollständigen Angaben für die Änderung (Datum/Handzeichen/Begründung) fehlen". Das gesamte "Rezept" wurde nicht bezahlt.
Das "Widerspruchsformular" von der Optica habe ich bereits angefordert und erhalten.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Ist es beim Zahnarztrezept korrekt, dass nur 6 Behandlungen verschrieben werden dürfen? Wo steht das? Ich finde nur Angaben über 10 Einheiten.
Beim zweiten Fall:
Schicke ich nun einfach die Kopie zum Arzt und bitte um die verlangten Daten der Änderung und reiche das Rezept dann erneut ein?
Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe und wünsche Euch einen schönen Tag.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich rechne über die Optica ab und habe nun das erste Mal zwei Absetzungen bekommen.
Beide von der Techniker Krankenkasse.
Einmal geht es um ein Zahnarztrezept:
10xKG 2x/Wo
Indikationsschlüssel CD1b.
Hier wurde bemängelt, dass nur 6 Einheiten verordnet werden können; die restlichen 4 wurden nicht bezahlt.
Beim zweiten geht es um die Änderung bzw. das Hinzufügen des späteren Behandlungsbeginns.
Diesen habe ich per Telefon mit dem Arzt abgestimmt und das auch so auf dem Rezept vermerkt.
Bemängelt wird hier, dass die "lt. Vertrag geregelten vollständigen Angaben für die Änderung (Datum/Handzeichen/Begründung) fehlen". Das gesamte "Rezept" wurde nicht bezahlt.
Das "Widerspruchsformular" von der Optica habe ich bereits angefordert und erhalten.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Ist es beim Zahnarztrezept korrekt, dass nur 6 Behandlungen verschrieben werden dürfen? Wo steht das? Ich finde nur Angaben über 10 Einheiten.
Beim zweiten Fall:
Schicke ich nun einfach die Kopie zum Arzt und bitte um die verlangten Daten der Änderung und reiche das Rezept dann erneut ein?
Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe und wünsche Euch einen schönen Tag.
LG Nadine
Absetzung 2 müsste nach RV + Checkliste unberechtigt sein, einfach mal nachlesen.
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2. Fall: das Vorgehen ist im Rahmenvertrag unter §6 Abs. 4a beschrieben:
Sofern also diese Form der Dokumentation nicht vorgenommen wurde, ist auch dies korrekt abgesetzt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
1. Fall: wie von morpheus-06 bereits beschrieben steht im Heilmittelkatalog Zahnärzte: EV und FV jeweils max. 6 Behandlungen - also Absetzung korrekt
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).
2. Fall: das Vorgehen ist im Rahmenvertrag unter §6 Abs. 4a beschrieben:
Sofern also diese Form der Dokumentation nicht vorgenommen wurde, ist auch dies korrekt abgesetzt.
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Absetzung 1 OK geht zu Lasten des PI, einfach nicht aufgepasst, siehe HMR + HMK ZÄ
Absetzung 2 müsste nach RV + Checkliste unberechtigt sein, einfach mal nachlesen.
Das verbuche ich dann wohl unter "Lehr-/Leergeld"...
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank, Ihr Lieben.
Das verbuche ich dann wohl unter "Lehr-/Leergeld"...
Hab ich auch schon gehabt und nachgängig erstattet bekommen. Nicht immer alles hinnehmen.
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denise2003 schrieb:
Lass es vom Arzt auf CD2 ändern und mach ne Nachforderung
Hab ich auch schon gehabt und nachgängig erstattet bekommen. Nicht immer alles hinnehmen.
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