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Dream13 schrieb:
Ich lese immer wieder von Absetzungen... innerhalb welcher Zeitspanne nach Abrechnung ist dies möglich? Blöde Frage vielleicht, aber interessiert mich mal....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Dream13 schrieb:
:flushed: wow, und passiert das öfter???
Gruß
redvine
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redvine schrieb:
Ja, normale Verjährungsfristen: Für dieses Jahr, am Jahresende 3 Jahre.
Gruß
redvine
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morpheus-06 schrieb:
Ja die BEK und DAK arbeiten gerade die letzten 3 Jahre auf.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Es können bis zu 4 Jahren rückwirkend Forderungen von den KK geltend gemacht werden. In den letzten Jahren wurden häufig speziell von der Barmer und der DAK Rückforderungen gestellt.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
richtig, im SGB gilt eine 4-Jahresfrist nach Ablauf des Kalenderjahrs.
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Dream13 schrieb:
Vielen Dank für die vielen Antworten!
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JürgenK schrieb:
schluck...ich weiß es jetzt nicht genau 3-4 Jahre nach Abrechnung..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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