für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
Das betrifft momentan nur Baden-Württemberg und Bayern.
Es gibt ltd. Physio Deutschland schon etliche Beschwerden von PI da geht es mittlerweile um richtig viel Geld. Mir selbst ist ein Fall bekannt bei dem ist es ein falsch ausgestelltes Rezept über 3 Jahre Summe 10000 Euro.
Schaun wir mal was bei uns noch so im Laufe des Jahres eintrudelt
Physiotherapeuten wehrt Euch. Für Betroffene ich habe eine Nummer, von Bielefeld dort kann man direkt anrufen und sich beschweren.
Dem Verband sind schon Absetzungen bekannt, bei denen es zu
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Problem beschreiben
di schrieb:
ich hatte heute ein längeres Gespräch mit der IKK in Bielefeld. Von dort aus wurde mir nun bestätigt, dass von oberster Stelle angeordnet wurde, Abrechnungen rückwirkend auf die letzten 4 Jahre zu prüfen. Die IKK hat bei uns in Baden-Württemberg das Abrechnungszentrum Emmendingen mit den Abrechnungen beauftragt, dieses Abrechnungszentrum hat wohl nicht im Sinne der IKK die Sorgfältigkeit an den Tag gelegt und Abrechnungen geprüft. Somit ist ltd. Emmendingen nun der Auftrag von der IKK raus, die Abrechnungen der letzten 4 Jahre zu prüfen. Finden sie dort Fehler wird der zu absetzende Betrag gleich von der neuen Rechnung abgezogen. HURRA!! Die IKK classic beruft sich auf die Verjährungsfrist der letzten 4 Jahre. Die Argumentation war: Ja Emmendingen hat in unserem Auftrag fehlerhaft gearbeitet und wir dürfen das.
Das betrifft momentan nur Baden-Württemberg und Bayern.
Es gibt ltd. Physio Deutschland schon etliche Beschwerden von PI da geht es mittlerweile um richtig viel Geld. Mir selbst ist ein Fall bekannt bei dem ist es ein falsch ausgestelltes Rezept über 3 Jahre Summe 10000 Euro.
Schaun wir mal was bei uns noch so im Laufe des Jahres eintrudelt
Physiotherapeuten wehrt Euch. Für Betroffene ich habe eine Nummer, von Bielefeld dort kann man direkt anrufen und sich beschweren.
Dem Verband sind schon Absetzungen bekannt, bei denen es zu
Wehrt Euch. Niemand ist machtlos.
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therapeutin schrieb:
da bin ich ja froh ,dass in Berlin nur 1 Jahr (Primärkasssen alle) und 6 Monate vdek gilt
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di schrieb:
Wir schicken gerade alle Patienten in die Geschäftsstelle ohne Genehmigung fassen wir niemanden mehr an von ikk Klassik. Die Geschäftsstelle hat jetzt zu reagieren. Die nehmen mit Bielefeld Kontakt auf. Wichtig ist dass Bielefeld Reaktionen bekommt. Leute wehrt euch.
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Kollegin,
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
Hallo Kollegin,
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
Z.B. da AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Verträge - Physiotherapie
§23 in den Verträgen 6 Monate
P.S. googlen hilft: rahmenverträge physiotherapie aok
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ali schrieb:
michael933 schrieb am 4.2.19 18:09:
Hallo Kollegin,
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
Z.B. da AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Verträge - Physiotherapie
§23 in den Verträgen 6 Monate
P.S. googlen hilft: rahmenverträge physiotherapie aok
Hallo Kollegin,
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
Z.B. da
§23 in den Verträgen 6 Monate
P.S. googlen hilft: rahmenverträge physiotherapie aok
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
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a schubart schrieb:
ali schrieb am 4.2.19 19:55:
michael933 schrieb am 4.2.19 18:09:
Hallo Kollegin,
unabhängig davon, dass ich Dir diese Sicherheit von Herzen gönne - wie kann ich das für Niedersachsen nachlesen? Kann jemand die Quelle "verlinken"?
Danke!
m.
Z.B. da
§23 in den Verträgen 6 Monate
P.S. googlen hilft: rahmenverträge physiotherapie aok
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
booooooahhhhhhhhhhh......let me google that for you...... :grin:
ne Ernsthaft: Ersatzkassen bundesweit, logo, 6 Monate
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ali schrieb:
a schubart schrieb am 4.2.19 20:32:
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
booooooahhhhhhhhhhh......let me google that for you...... :grin:
ne Ernsthaft: Ersatzkassen bundesweit, logo, 6 Monate
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
booooooahhhhhhhhhhh......let me google that for you...... :grin:
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Sorry bin müde 2 Kolleginen und Büro Kraft krank. Gestern Abend noch Patienten abgesagt.., und da haben sich tatsächlich welche beschwert das ich am Sonntag anrufe :confused:
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a schubart schrieb:
ali schrieb am 4.2.19 20:51:
a schubart schrieb am 4.2.19 20:32:
Und vdek ?
Da scheinen wir in Niedersachsen ja Glück zu haben
booooooahhhhhhhhhhh......let me google that for you...... :grin:
ne Ernsthaft: Ersatzkassen bundesweit, logo, 6 Monate
Sorry bin müde 2 Kolleginen und Büro Kraft krank. Gestern Abend noch Patienten abgesagt.., und da haben sich tatsächlich welche beschwert das ich am Sonntag anrufe :confused:
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Problem beschreiben
michael933 schrieb:
Aufforderung an alle Kollegen: Konsequenz zeigen und IKK Classic nicht mehr behandeln, bis diese Praktik eingestellt wird. Ansonsten folgen noch in diesem Jahr die nächsten KK.
Wehrt Euch. Niemand ist machtlos.
man kann nirgendwo nachlesen. Meine Infos habe ich durchs telefonieren. Du kannst bei der IKK in Bielefeld anrufen und nachfragen. Bei uns wurde immer mit der kulanten IKK geworben, sowohl Optica als auch die IKK selbst. Eine Garantie gibt es nur, wenn Du sicher gehen kannst, dass bei Dir im Betrieb alles tip top abgerechnet wird. Mein Kollege hatte so eine Praxis null Rückläufer. Die Abrechnung hat allerdings seine Frau gemacht. Wie gesagt eine Garantie gibt es nicht jede Kasse kann jederzeit Rückprüfungen machen.
Wenn ich meine Patienten zur IKK schicke, bekommen die auch keine Genehmigung, aber das ist nicht mein Problem. Wenn sie unbedingt zu uns wollen, werden sie auch einen Weg finden. Bei mir ist Arbeit kein Hobby sondern das mache ich zum Geld verdienen. Gibt es kein Geld arbeite ich auch nicht.
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Problem beschreiben
di schrieb:
Hallo Michael,
man kann nirgendwo nachlesen. Meine Infos habe ich durchs telefonieren. Du kannst bei der IKK in Bielefeld anrufen und nachfragen. Bei uns wurde immer mit der kulanten IKK geworben, sowohl Optica als auch die IKK selbst. Eine Garantie gibt es nur, wenn Du sicher gehen kannst, dass bei Dir im Betrieb alles tip top abgerechnet wird. Mein Kollege hatte so eine Praxis null Rückläufer. Die Abrechnung hat allerdings seine Frau gemacht. Wie gesagt eine Garantie gibt es nicht jede Kasse kann jederzeit Rückprüfungen machen.
Wenn ich meine Patienten zur IKK schicke, bekommen die auch keine Genehmigung, aber das ist nicht mein Problem. Wenn sie unbedingt zu uns wollen, werden sie auch einen Weg finden. Bei mir ist Arbeit kein Hobby sondern das mache ich zum Geld verdienen. Gibt es kein Geld arbeite ich auch nicht.
ich hatte heute ein längeres Gespräch mit der IKK in Bielefeld. Von dort aus wurde mir nun bestätigt, dass von oberster Stelle angeordnet wurde, Abrechnungen rückwirkend auf die letzten 4 Jahre zu prüfen. Die IKK hat bei uns in Baden-Württemberg das Abrechnungszentrum Emmendingen mit den Abrechnungen beauftragt, dieses Abrechnungszentrum hat wohl nicht im Sinne der IKK die Sorgfältigkeit an den Tag gelegt und Abrechnungen geprüft. Somit ist ltd. Emmendingen nun der Auftrag von der IKK raus, die Abrechnungen der letzten 4 Jahre zu prüfen. Finden sie dort Fehler wird der zu absetzende Betrag gleich von der neuen Rechnung abgezogen. HURRA!! Die IKK classic beruft sich auf die Verjährungsfrist der letzten 4 Jahre. Die Argumentation war: Ja Emmendingen hat in unserem Auftrag fehlerhaft gearbeitet und wir dürfen das.
Das betrifft momentan nur Baden-Württemberg und Bayern.
Es gibt ltd. Physio Deutschland schon etliche Beschwerden von PI da geht es mittlerweile um richtig viel Geld. Mir selbst ist ein Fall bekannt bei dem ist es ein falsch ausgestelltes Rezept über 3 Jahre Summe 10000 Euro.
Schaun wir mal was bei uns noch so im Laufe des Jahres eintrudelt
Physiotherapeuten wehrt Euch. Für Betroffene ich habe eine Nummer, von Bielefeld dort kann man direkt anrufen und sich beschweren.
Dem Verband sind schon Absetzungen bekannt, bei denen es zu
Jede Betroffene soll sofort klagen und gar nicht lange rummachen. Die TEL.Nummer kannst du mir gerne per PN senden.
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morpheus-06 schrieb:
di schrieb am 4.2.19 15:01:
ich hatte heute ein längeres Gespräch mit der IKK in Bielefeld. Von dort aus wurde mir nun bestätigt, dass von oberster Stelle angeordnet wurde, Abrechnungen rückwirkend auf die letzten 4 Jahre zu prüfen. Die IKK hat bei uns in Baden-Württemberg das Abrechnungszentrum Emmendingen mit den Abrechnungen beauftragt, dieses Abrechnungszentrum hat wohl nicht im Sinne der IKK die Sorgfältigkeit an den Tag gelegt und Abrechnungen geprüft. Somit ist ltd. Emmendingen nun der Auftrag von der IKK raus, die Abrechnungen der letzten 4 Jahre zu prüfen. Finden sie dort Fehler wird der zu absetzende Betrag gleich von der neuen Rechnung abgezogen. HURRA!! Die IKK classic beruft sich auf die Verjährungsfrist der letzten 4 Jahre. Die Argumentation war: Ja Emmendingen hat in unserem Auftrag fehlerhaft gearbeitet und wir dürfen das.
Das betrifft momentan nur Baden-Württemberg und Bayern.
Es gibt ltd. Physio Deutschland schon etliche Beschwerden von PI da geht es mittlerweile um richtig viel Geld. Mir selbst ist ein Fall bekannt bei dem ist es ein falsch ausgestelltes Rezept über 3 Jahre Summe 10000 Euro.
Schaun wir mal was bei uns noch so im Laufe des Jahres eintrudelt
Physiotherapeuten wehrt Euch. Für Betroffene ich habe eine Nummer, von Bielefeld dort kann man direkt anrufen und sich beschweren.
Dem Verband sind schon Absetzungen bekannt, bei denen es zu
Jede Betroffene soll sofort klagen und gar nicht lange rummachen. Die TEL.Nummer kannst du mir gerne per PN senden.
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kleine Frage am Rande,was machen unsere tollen Verbände und welche Trottel haben dem Rahmenvertrag zugestimmt der die Kassen legitimiert 4 Jahre zurück prüfen und fordern zu können.
Bei korrekten Vo sind die 4 Jahre kein Problem, zu dem eine Regelung aus dem SGB V.
Die Verbände sind in Kontakt mit der IKK, diese sitzt das allerdings aus. Wo sind die Klagen der Betroffenen?
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morpheus-06 schrieb:
peer2010 schrieb am 7.2.19 11:10:
kleine Frage am Rande,was machen unsere tollen Verbände und welche Trottel haben dem Rahmenvertrag zugestimmt der die Kassen legitimiert 4 Jahre zurück prüfen und fordern zu können.
Bei korrekten Vo sind die 4 Jahre kein Problem, zu dem eine Regelung aus dem SGB V.
Die Verbände sind in Kontakt mit der IKK, diese sitzt das allerdings aus. Wo sind die Klagen der Betroffenen?
kleine Frage am Rande,was machen unsere tollen Verbände und welche Trottel haben dem Rahmenvertrag zugestimmt der die Kassen legitimiert 4 Jahre zurück prüfen und fordern zu können.
1. wird sich zeigen, ob die Kasse damit durchkommt.
2. sind Verträge und Verhandlungen eine komplexe Angelegenheit, pauschale Differmierungen selten hilfreich. Besonders witzig, wenn ein Großteil der Branche, Ihre Verträge nicht so recht zu kennen scheint.In den meisten Verträgen sind 6 oder 12 Monate vereinbart
3. wären die Rezepte vom Leistungserbringer richtig geprüft worden, könnte es die Kasse gar nicht erst probieren...
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ali schrieb:
peer2010 schrieb am 7.2.19 11:10:
kleine Frage am Rande,was machen unsere tollen Verbände und welche Trottel haben dem Rahmenvertrag zugestimmt der die Kassen legitimiert 4 Jahre zurück prüfen und fordern zu können.
1. wird sich zeigen, ob die Kasse damit durchkommt.
2. sind Verträge und Verhandlungen eine komplexe Angelegenheit, pauschale Differmierungen selten hilfreich. Besonders witzig, wenn ein Großteil der Branche, Ihre Verträge nicht so recht zu kennen scheint.In den meisten Verträgen sind 6 oder 12 Monate vereinbart
3. wären die Rezepte vom Leistungserbringer richtig geprüft worden, könnte es die Kasse gar nicht erst probieren...
Mittlerweile sind 50% der Rezepte die uns vorgelegt werden von den Patienten fehlerhaft. Was tun die Kassen dagegen? Nichts denn es ist ihnen ja recht wenn sie nicht zahlen müssen.
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di schrieb:
Nicht nur der Leistungserbringer hat Prüfpflicht sondern auch derjenige der eine Rechnung bezahlt. Der erklärt sich nämlich mit seiner Zahlungvauch einverstanden.
Mittlerweile sind 50% der Rezepte die uns vorgelegt werden von den Patienten fehlerhaft. Was tun die Kassen dagegen? Nichts denn es ist ihnen ja recht wenn sie nicht zahlen müssen.
VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
alle falschen Rezepte kopieren, sammeln, Patientendaten schwärzen, den Fehler auf dem Rezept kennzeichnen und am 28.06.19 dem BGM in Berlin zukommen lassen ( eine Aktion von Vereinte Therapeuten ).
VG
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Alfred Kramer schrieb:
meine Klage liegt seit Dezember beim Sozialgericht Freiburg. Jetzt heißts Geduld haben...
meine Klage liegt seit Dezember beim Sozialgericht Freiburg. Jetzt heißts Geduld haben...
:thumbsdown: sehr gut!
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morpheus-06 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 8.2.19 09:48:
meine Klage liegt seit Dezember beim Sozialgericht Freiburg. Jetzt heißts Geduld haben...
:thumbsdown: sehr gut!
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
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WinnieE schrieb:
Also meine Rahmenvereinbarungen hab ich vor gut 30 Jahren abgeschlossen, aber nicht speziell mit der Ikk, sondern das lief damals für rvo zentral über AOK.
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
Also meine Rahmenvereinbarungen hab ich vor gut 30 Jahren abgeschlossen, aber nicht speziell mit der Ikk, sondern das lief damals für rvo zentral über AOK.
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
Als ich 2001 meine Praxis eröffnet habe, stand in den Rahmenverträgen der Therapeut hat keine Prüfpflicht. Trotzdem hat die AOK Absetzungen vorgenommen und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
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di schrieb:
WinnieE schrieb am 8.2.19 14:34:
Also meine Rahmenvereinbarungen hab ich vor gut 30 Jahren abgeschlossen, aber nicht speziell mit der Ikk, sondern das lief damals für rvo zentral über AOK.
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
Als ich 2001 meine Praxis eröffnet habe, stand in den Rahmenverträgen der Therapeut hat keine Prüfpflicht. Trotzdem hat die AOK Absetzungen vorgenommen und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
Also meine Rahmenvereinbarungen hab ich vor gut 30 Jahren abgeschlossen, aber nicht speziell mit der Ikk, sondern das lief damals für rvo zentral über AOK.
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
Als ich 2001 meine Praxis eröffnet habe, stand in den Rahmenverträgen der Therapeut hat keine Prüfpflicht. Trotzdem hat die AOK Absetzungen vorgenommen und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
Durch ein BSG Urteil musste in BaWü der Primärkassen RV geändert werden. Bei berechtigten Ansetzungen bekommt die Kasse immer recht. Es gibt zig Praxen die ohne Absetzungen durch kommen, wie machen die das nur?
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morpheus-06 schrieb:
di schrieb am 9.2.19 15:56:
WinnieE schrieb am 8.2.19 14:34:
Also meine Rahmenvereinbarungen hab ich vor gut 30 Jahren abgeschlossen, aber nicht speziell mit der Ikk, sondern das lief damals für rvo zentral über AOK.
Und bis heute hab ich keine Änderungsmitteilung von einer ikk classic vorliegen.
Werd am WE mal nachschauen, was genau damals da stand.
Als ich 2001 meine Praxis eröffnet habe, stand in den Rahmenverträgen der Therapeut hat keine Prüfpflicht. Trotzdem hat die AOK Absetzungen vorgenommen und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
Durch ein BSG Urteil musste in BaWü der Primärkassen RV geändert werden. Bei berechtigten Ansetzungen bekommt die Kasse immer recht. Es gibt zig Praxen die ohne Absetzungen durch kommen, wie machen die das nur?
Es gibt zig Praxen die ohne Absetzungen durch kommen, wie machen die das nur?
Ja so kann man sich das auch schön rechnen. Ist ja nix falsches dran.
Seit 2001 ist es NIE einfacher geworden, es hat NIE Geld für den Mehraufwand gegeben. Tatsache ist doch - kaum ist an der einen Front etwas Ruhe eingezogen, gibt es entweder eine A4-Plakatierung zahnärztlichen Schwachsinns, oder die Bundeswehr zeigt neuerdings mit Kohlepapierdurchschlägen ihre Auffassung der digitalen Zukunft. Wenn den vorbalsamierten Kellerasseln nichts besseres einfällt, holen sie IKK-mäßig alten Müll aus den Asservaten, um billiglöhnende PI damit in den Irrsinn zu treiben.
Regelmäßig trifft man sich vor Gericht, braucht einen Anwalt oder schreit irgendeinen Fuzzi in Emmendingen oder Leipzig an. Geht's noch?
Nichts davon hat mit dem Therapeutenberuf zu tun. Niemand ist für Bürokratie examiniert worden. Wech den Chais - so einfach.
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Xela schrieb:
morpheus-06 schrieb am 9.2.19 20:18:
Es gibt zig Praxen die ohne Absetzungen durch kommen, wie machen die das nur?
Ja so kann man sich das auch schön rechnen. Ist ja nix falsches dran.
Seit 2001 ist es NIE einfacher geworden, es hat NIE Geld für den Mehraufwand gegeben. Tatsache ist doch - kaum ist an der einen Front etwas Ruhe eingezogen, gibt es entweder eine A4-Plakatierung zahnärztlichen Schwachsinns, oder die Bundeswehr zeigt neuerdings mit Kohlepapierdurchschlägen ihre Auffassung der digitalen Zukunft. Wenn den vorbalsamierten Kellerasseln nichts besseres einfällt, holen sie IKK-mäßig alten Müll aus den Asservaten, um billiglöhnende PI damit in den Irrsinn zu treiben.
Regelmäßig trifft man sich vor Gericht, braucht einen Anwalt oder schreit irgendeinen Fuzzi in Emmendingen oder Leipzig an. Geht's noch?
Nichts davon hat mit dem Therapeutenberuf zu tun. Niemand ist für Bürokratie examiniert worden. Wech den Chais - so einfach.
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ali schrieb:
@Xela: Ist durchaus stand-up-slam-Preis verdächtig, treffende Darstellung des Status quo.
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Problem beschreiben
peer2010 schrieb:
kleine Frage am Rande,was machen unsere tollen Verbände und welche Trottel haben dem Rahmenvertrag zugestimmt der die Kassen legitimiert 4 Jahre zurück prüfen und fordern zu können.
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Der hatte vlt. 1-2 Absetzungen im Jahr. Es gibt solche Praxen schon denke ich
Öhm, aus (finaziellem) Eigeninteresse hab ich das in meiner Praxis auch ziemlich optimiert, ich nerv zwar alle, aber es läuft immer besser...
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ali schrieb:
di schrieb am 10.2.19 18:36:
Der hatte vlt. 1-2 Absetzungen im Jahr. Es gibt solche Praxen schon denke ich
Öhm, aus (finaziellem) Eigeninteresse hab ich das in meiner Praxis auch ziemlich optimiert, ich nerv zwar alle, aber es läuft immer besser...
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Tempelritter schrieb:
Ich habe fast keine Absetzungen, keine Anmeldekraft, ja es funktioniert mit der Prüfpflicht. In der aktuellen Abrechnung 4 von 108 RZ die wegen einem Fehler geändert werden müssen. Bis zur Abrechnung sind unsere RZ fehlerfrei ohne viel Aufwand.
Ich habe fast keine Absetzungen, keine Anmeldekraft, ja es funktioniert mit der Prüfpflicht. In der aktuellen Abrechnung 4 von 108 RZ die wegen einem Fehler geändert werden müssen. Bis zur Abrechnung sind unsere RZ fehlerfrei ohne viel Aufwand.
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
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WinnieE schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.2.19 08:50:
Ich habe fast keine Absetzungen, keine Anmeldekraft, ja es funktioniert mit der Prüfpflicht. In der aktuellen Abrechnung 4 von 108 RZ die wegen einem Fehler geändert werden müssen. Bis zur Abrechnung sind unsere RZ fehlerfrei ohne viel Aufwand.
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
Die Korrekturquote mag im Durchschnitt höher liegen, aber weitgehend fehlerfreie Rezepte einzureichen, sollte nach mehr als 10 Jahren machbar sein, auch wenn es immer wieder "Neuigkeiten" und neue Kassenversuche gibt....
Gleichwohl, ohne den Kram atmet und arbeitet es sich definitiv viel leichter....
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 11.2.19 09:26:
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
Die Korrekturquote mag im Durchschnitt höher liegen, aber weitgehend fehlerfreie Rezepte einzureichen, sollte nach mehr als 10 Jahren machbar sein, auch wenn es immer wieder "Neuigkeiten" und neue Kassenversuche gibt....
Gleichwohl, ohne den Kram atmet und arbeitet es sich definitiv viel leichter....
Während ich früher ca 90% meiner Arbeitstzeit mit dem Ausüben meines erlernten Berufes verbracht habe und 10% Büro, so hat sich das mittlerweilen fast umgekehrt.
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WinnieE schrieb:
Wir haben auch relativ wenig Absetzungen - der springende Punkt ist doch der Aufwand, der nötig ist, um Absetzungen zu vermeiden.
Während ich früher ca 90% meiner Arbeitstzeit mit dem Ausüben meines erlernten Berufes verbracht habe und 10% Büro, so hat sich das mittlerweilen fast umgekehrt.
Ich habe fast keine Absetzungen, keine Anmeldekraft, ja es funktioniert mit der Prüfpflicht. In der aktuellen Abrechnung 4 von 108 RZ die wegen einem Fehler geändert werden müssen. Bis zur Abrechnung sind unsere RZ fehlerfrei ohne viel Aufwand.
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
Wir haben etlcihe Arztpraxen, scheinbar nutzen viele davon Medistar.
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Tempelritter schrieb:
WinnieE schrieb am 11.2.19 09:26:
Tempelritter schrieb am 11.2.19 08:50:
Ich habe fast keine Absetzungen, keine Anmeldekraft, ja es funktioniert mit der Prüfpflicht. In der aktuellen Abrechnung 4 von 108 RZ die wegen einem Fehler geändert werden müssen. Bis zur Abrechnung sind unsere RZ fehlerfrei ohne viel Aufwand.
Dann kommen Deine Rezepte wohl alle von den 2-3 Ausnahme-Praxen (gibts bei uns auch), von denen man blind weiss, dass alles stimmt.
Wir haben etlcihe Arztpraxen, scheinbar nutzen viele davon Medistar.
Wenn Fehler auf Seiten der Arztpraxis, dann wird Patient gebeten, das Rezept korrigiert bei der ersten Behandlung mitzubringen.
Vor vielen Jahren habe ich noch gefaxt, diesen "Service" hab ich mir bei keiner Rezikraft schnell abgewöhnt, da wir oft auf die korrigierte Rücksendung oder Nachtelefonieren hofften und enttäuscht wurden.
Wenn man keine/wenig Absetzungen möchte, dann gewöhnt man sich schnell ein Schema zur Prüfung an, ob bei persönlicher oder tel. Anmeldung. Der Zeitaufwand ist sehr minimal.
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viento schrieb:
Rezepte werden von den Patienten selbst geheilt, z.B. Folgeverordnungen kopiert mit Ausstellungsmerkmalen versehen an die Patienten; so passieren einige Fehler nicht mehr, z.B. EVO als 1. FVO oder Rezeptdatum von EVO...
Wenn Fehler auf Seiten der Arztpraxis, dann wird Patient gebeten, das Rezept korrigiert bei der ersten Behandlung mitzubringen.
Vor vielen Jahren habe ich noch gefaxt, diesen "Service" hab ich mir bei keiner Rezikraft schnell abgewöhnt, da wir oft auf die korrigierte Rücksendung oder Nachtelefonieren hofften und enttäuscht wurden.
Wenn man keine/wenig Absetzungen möchte, dann gewöhnt man sich schnell ein Schema zur Prüfung an, ob bei persönlicher oder tel. Anmeldung. Der Zeitaufwand ist sehr minimal.
Rezepte werden von den Patienten selbst geheilt, z.B. Folgeverordnungen kopiert mit Ausstellungsmerkmalen versehen an die Patienten; so passieren einige Fehler nicht mehr, z.B. EVO als 1. FVO oder Rezeptdatum von EVO...
Wenn Fehler auf Seiten der Arztpraxis, dann wird Patient gebeten, das Rezept korrigiert bei der ersten Behandlung mitzubringen.
Klar, so handhaben wir das auch bei Patienten, die in die Praxis kommen (können).
Das Problem sind doch die Haus-Und Heimbesuche.
Ü-80 und selbst Rezepte korrigieren lassen - hahaha
Und das Pflegepersonal in Heimen ist oft mindestens genau so streuselig, wie viele Arztpraxen.
Und NEIN, ich möchte jetzt nicht hören: dann mach doch keine HB´s mehr."- Das kann nicht die Lösung des Problems sein.
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WinnieE schrieb:
viento schrieb am 11.2.19 12:32:
Rezepte werden von den Patienten selbst geheilt, z.B. Folgeverordnungen kopiert mit Ausstellungsmerkmalen versehen an die Patienten; so passieren einige Fehler nicht mehr, z.B. EVO als 1. FVO oder Rezeptdatum von EVO...
Wenn Fehler auf Seiten der Arztpraxis, dann wird Patient gebeten, das Rezept korrigiert bei der ersten Behandlung mitzubringen.
Klar, so handhaben wir das auch bei Patienten, die in die Praxis kommen (können).
Das Problem sind doch die Haus-Und Heimbesuche.
Ü-80 und selbst Rezepte korrigieren lassen - hahaha
Und das Pflegepersonal in Heimen ist oft mindestens genau so streuselig, wie viele Arztpraxen.
Und NEIN, ich möchte jetzt nicht hören: dann mach doch keine HB´s mehr."- Das kann nicht die Lösung des Problems sein.
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di schrieb:
Emmendingen hat mir jetzt eine Heilung von meinem verletzten Rezept versprochen. Na wenn das keine Geistheilung ist bin ich ja zufrieden. Mal sehen was kommt.
Emmendingen hat mir jetzt eine Heilung von meinem verletzten Rezept versprochen.
Wie wird s denn geheilt. Seit wann heilen die Abrechnungsfirmen die Rezepte selbst...?!? Fragen über Fragen....
Sind RezeptWunderheilungen eigentlich zulässig ?
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ali schrieb:
di schrieb am 11.2.19 22:33:
Emmendingen hat mir jetzt eine Heilung von meinem verletzten Rezept versprochen.
Wie wird s denn geheilt. Seit wann heilen die Abrechnungsfirmen die Rezepte selbst...?!? Fragen über Fragen....
Sind RezeptWunderheilungen eigentlich zulässig ?
Meine Antwort bezog sich auf mein Handling, warum also die aggressive Antwort zu HB. Wenn
HB gemacht wurden, da hatte ich guten Kontakt zu Arzt und Schwestern, die alles veranlassten.
Es wäre also schön, wenn man nicht "ich geb mal einen drauf"- O-Ton, sondern sachlich geblieben wird.
Im Übrigen werte ich nicht, ob jemand HB macht, oder nicht.
Vielleicht schreien Sie mal weniger im Forum herum, es geht auch leiser :wink:
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viento schrieb:
"Klar, so handhaben wir das auch bei Patienten, die in die Praxis kommen (können)."
Meine Antwort bezog sich auf mein Handling, warum also die aggressive Antwort zu HB. Wenn
HB gemacht wurden, da hatte ich guten Kontakt zu Arzt und Schwestern, die alles veranlassten.
Es wäre also schön, wenn man nicht "ich geb mal einen drauf"- O-Ton, sondern sachlich geblieben wird.
Im Übrigen werte ich nicht, ob jemand HB macht, oder nicht.
Vielleicht schreien Sie mal weniger im Forum herum, es geht auch leiser :wink:
„Als Grund für diese Entscheidung führt ein Vertreter der Krankenkasse an, dass dieses Thema zwischenzeitlich und durch die unterschiedlichen Aktionen, die auch von Seiten der Verbände gelaufen sind, für die IKK classic zu einem „Politikum“ geworden ist, das man nun entsprechend durchziehen wolle."
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tom1350 schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
„Als Grund für diese Entscheidung führt ein Vertreter der Krankenkasse an, dass dieses Thema zwischenzeitlich und durch die unterschiedlichen Aktionen, die auch von Seiten der Verbände gelaufen sind, für die IKK classic zu einem „Politikum“ geworden ist, das man nun entsprechend durchziehen wolle."
Oder an Physio-Deutschland herausgeben. Oder wie auch immer.
Also Roulette.......
Zur Zeit habe ich weniger Kapazitäten für neue Patienten.
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hermi schrieb:
Die IKK-classic will ihre Liste der Absetzungstatbestände also nicht veröffentlichen.
Oder an Physio-Deutschland herausgeben. Oder wie auch immer.
Also Roulette.......
Zur Zeit habe ich weniger Kapazitäten für neue Patienten.
Die IKK-classic will ihre Liste der Absetzungstatbestände also nicht veröffentlichen.
allein das Wort ist doch.....welcher ControllingUnternehmensBerater hat denen denn....
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ali schrieb:
hermi schrieb am 12.2.19 15:32:
Die IKK-classic will ihre Liste der Absetzungstatbestände also nicht veröffentlichen.
allein das Wort ist doch.....welcher ControllingUnternehmensBerater hat denen denn....
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
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WinnieE schrieb:
Nach dem ganzen Durcheinander hier hab ich mal recherchiert - und
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
Nach dem ganzen Durcheinander hier hab ich mal recherchiert - und
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
Nicht ganz, auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV.
Auch in anderen BL gibt es schon Absetzungen durch die IKK.
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morpheus-06 schrieb:
WinnieE schrieb am 14.2.19 10:43:
Nach dem ganzen Durcheinander hier hab ich mal recherchiert - und
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
Nicht ganz, auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV.
Auch in anderen BL gibt es schon Absetzungen durch die IKK.
woher hast Du Dein Wissen? Wäre schön, wenn Du uns daran teilhaben lässt. Könntest sofort mitteilen, welche BL. So liessen sich Nachfragen vermeiden.
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Hier bei uns in Westfalen-Lippe jedenfalls gilt derzeit der RV RVO Fassung 2007 mit Verjährungsfrist 1 Jahr.
Und bundesweit bei VDEK RV Fassung 2013 mit Verjährungsfrist 6 Monate.
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WinnieE schrieb:
@ Morpheus
woher hast Du Dein Wissen? Wäre schön, wenn Du uns daran teilhaben lässt. Könntest sofort mitteilen, welche BL. So liessen sich Nachfragen vermeiden.
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Hier bei uns in Westfalen-Lippe jedenfalls gilt derzeit der RV RVO Fassung 2007 mit Verjährungsfrist 1 Jahr.
Und bundesweit bei VDEK RV Fassung 2013 mit Verjährungsfrist 6 Monate.
Nach dem ganzen Durcheinander hier hab ich mal recherchiert - und
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
Nicht ganz, auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV.
Auch in anderen BL gibt es schon Absetzungen durch die IKK.
Sehr richtig. Unserem Justiziar liegen Absetzungen der IKK Classic aus mehreren Bundesländer vor. Also die R-Verträge der Primärkassen in jedem Bundesland prüfen.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 14.2.19 12:39:
WinnieE schrieb am 14.2.19 10:43:
Nach dem ganzen Durcheinander hier hab ich mal recherchiert - und
auch wenn ich jetzt bereits Erwähntes wiederholen sollte, möchte ich kurz folgendes klarstellen:
diese rückwirkenden Absetzungen gelten NUR FÜR BADEN WÜRTTEMBERG und sind dort im Rahmenvertrag vereinbart, seinerzeit abgesegnet durch die offiziellen Berufsverbände.
Optica hat keine Möglichkeit, diesen Forderungen nicht nachzukommen.
Also - erst mal - Entwarnung für alle anderen Gebiete.
Ob im nachhinein die Kontrollzentren letzendlich für ihre fehlerhaften (und dafür honorierten) Prüfungen haftbar gemacht werden können, bleibt abzuwarten.
Nicht ganz, auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV.
Auch in anderen BL gibt es schon Absetzungen durch die IKK.
Sehr richtig. Unserem Justiziar liegen Absetzungen der IKK Classic aus mehreren Bundesländer vor. Also die R-Verträge der Primärkassen in jedem Bundesland prüfen.
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Warum hört man von/über die immer mal wieder gesundes Halbwissen...
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 14.2.19 13:48:
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Warum hört man von/über die immer mal wieder gesundes Halbwissen...
> auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV"
> "Unserem Justiziar"
> "Absetzungen der IKK Classic aus mehreren Bundesländer"
finde ich persönlich auch nicht hilfreich.
Warum sagen die Schreiber nicht konkret, wer oder was gemeint ist, wenn sie die Infos haben?????
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WinnieE schrieb:
naja, den Wissenden hier im Forum alle Ehre, aber Aussagen, wie
> auch in anderen BL hat die IKK Classic zum Teil die 4 Jahre im RV"
> "Unserem Justiziar"
> "Absetzungen der IKK Classic aus mehreren Bundesländer"
finde ich persönlich auch nicht hilfreich.
Warum sagen die Schreiber nicht konkret, wer oder was gemeint ist, wenn sie die Infos haben?????
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Warum hört man von/über die immer mal wieder gesundes Halbwissen...
Die Optica mit ihrem Halbwissen.
@ WinnieE nimm bitte Kontakt mit RA Alt, VPT Justiziar auf und lasse dir die Absetzungen der IKK in anderen Bundesländer bestätigen. Schau bitte selbst in jeden IKK Vertrag in jedem Bundesland nach den 4 Jahren nach.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 14.2.19 14:00:
WinnieE schrieb am 14.2.19 13:48:
Optica hat mir heute morgen gesagt, es gilt nur für BW.
Warum hört man von/über die immer mal wieder gesundes Halbwissen...
Die Optica mit ihrem Halbwissen.
@ WinnieE nimm bitte Kontakt mit RA Alt, VPT Justiziar auf und lasse dir die Absetzungen der IKK in anderen Bundesländer bestätigen. Schau bitte selbst in jeden IKK Vertrag in jedem Bundesland nach den 4 Jahren nach.
danke für die Info.
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WinnieE schrieb:
@ Tempelritter
danke für die Info.
heute ein Schreiben von der DDG bekommen,wo sie sich entschuldigen wegen der Rückforderung von der HEK,aber das ist nicht die Schuld der KK gewesen,sondern beruht auf Fehlern der DDG :smile: Klar,die DDG fodert für eine KK zurück einfach weil sie eine gute Firma sein wollen... :thumbsdown:
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therapeutin schrieb:
hat nichts mit der IKK zu tun,aber :
heute ein Schreiben von der DDG bekommen,wo sie sich entschuldigen wegen der Rückforderung von der HEK,aber das ist nicht die Schuld der KK gewesen,sondern beruht auf Fehlern der DDG :smile: Klar,die DDG fodert für eine KK zurück einfach weil sie eine gute Firma sein wollen... :thumbsdown:
Klar,die DDG fodert für eine KK zurück einfach weil sie eine gute Firma sein wollen... :thumbsdown:
Yep, sie probieren es halt mal, schließlich machts Emmendingen ja auch. Was interessieren schon Rahmenverträge, zumal diverse Leistung erbringer die nicht sooo genau kennen. BTW stimmt das.Buchnerzitat immernoch, als 50%'aller UNGERECHTFERTIGTEN Absetzungen von den Leistungseenringern geschluckt werden.....?
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ali schrieb:
therapeutin schrieb am 15.2.19 10:49:
Klar,die DDG fodert für eine KK zurück einfach weil sie eine gute Firma sein wollen... :thumbsdown:
Yep, sie probieren es halt mal, schließlich machts Emmendingen ja auch. Was interessieren schon Rahmenverträge, zumal diverse Leistung erbringer die nicht sooo genau kennen. BTW stimmt das.Buchnerzitat immernoch, als 50%'aller UNGERECHTFERTIGTEN Absetzungen von den Leistungseenringern geschluckt werden.....?
. BTW stimmt das.Buchnerzitat immernoch, als 50%'aller UNGERECHTFERTIGTEN Absetzungen von den Leistungseenringern geschluckt werden.....?
Ich fürchte ja. Ein AOK Chef von BaWü hat wohl noch nicht so lange her einer unserer Vorsitzenden zugeflüstert, dass jedes Jahr 2 % der Gesamtausgaben nur für Logo wieder durch Absetzungen reinkämen und dies wäre sehr einfach, weil sich kaum jemand wehrt ... :frowning: Fast hätt ich jetzt gesagt "Frauen....". Aber nur fast
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 15.2.19 15:53:
. BTW stimmt das.Buchnerzitat immernoch, als 50%'aller UNGERECHTFERTIGTEN Absetzungen von den Leistungseenringern geschluckt werden.....?
Ich fürchte ja. Ein AOK Chef von BaWü hat wohl noch nicht so lange her einer unserer Vorsitzenden zugeflüstert, dass jedes Jahr 2 % der Gesamtausgaben nur für Logo wieder durch Absetzungen reinkämen und dies wäre sehr einfach, weil sich kaum jemand wehrt ... :frowning: Fast hätt ich jetzt gesagt "Frauen....". Aber nur fast
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Problem beschreiben
di schrieb:
ein Kollege von mir hatte so eine Praxis. Seine Frau war hauptberuflich an der Rezeption, und hat den Job mit Eigeninteresse besonders gut gemacht. Der hatte vlt. 1-2 Absetzungen im Jahr. Es gibt solche Praxen schon denke ich
auch in Hessen wird zurückgefordert.
Im Rahmenvertrag ist zur Verjährung nichts ausgeführt, daher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist § 45 SGB 1 - Einzelnorm
Konkret wird in unserem Fall eine Verordnung beanstandet in der der verordnende Arzt bei Ly1a eine VO außerhalb der Regel ausgestellt hat. Emmendingen behauptet in seiner Rückforderungsbegründung, diese "aufgrund einer erneuten Prüfung gemäß der Heilmittelrichtlinie" vorgenommen zu haben.
Zunächst mal zur Erklärung wir prüfen alle VO´s bei Eingang sorgfältig und haben in den letzten 4 Jahren, seit wir selber direkt abrechnen, lediglich 4 begründete Absetzungen (konnten alle geheilt werden) erhalten.
Die jetzt von der IKK via Emme beanstandete VO stammt also aus der Anfangszeit unserer Direktabrechnung. Heute würde ich eine solche VO, einfach aus dem Grund heraus jeglichen Ärger zu vermeiden, sofort auf Ly2a ändern lassen.
Aber :
Weder in der Heilmittelrichtlinie, noch im Heilmittelkatalog wird eine VO außerhalb der Regel für Ly1a, wie behauptet, ausgeschlossen, noch wird binden verlangt, dass bei Fortführung der Behandlung der Arzt auf einen höheren Schlüssel wechseln muss.
Da Emmendingen in unserem Fall nicht zum Mittel der Absetzung gegriffen hat, sondern eine Überweisung verlangt, ist man sich auf Seiten der IKK sicher der Fragwürdigkeit der aufgestellten Tatsachenbehauptung bewusst.
Es wäre jetzt relativ einfach die VO durch nachträgliche Änderung zu heilen jedoch hab ich mich entschieden mich mal ein wenig zu streiten. :smile:
Und los gings:
- 1.Akt: Anruf im Competence-Center Emme mit der Bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die aufgestellte Behauptung. Die kompetente Antwort lautete: "Das steht bei uns so im Computer." :sunglasses: Frau versprach mir meinen Widerspruch zu den Akten zu nehmen.
- 2.Akt: Die erste Mahnung erreicht uns. Jetzt reiche ich schriftlich Widerspruch bei der IKK ein. Hierbei behalte ich mir für den Fall der Aufrechterhaltung eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden vor (IKK = Bundesversicherungsamt / Emme = Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg)
- 3.Akt: Die zweite Mahnung erreicht uns. Mal sehen was die Hotline der IKK so meint. :kissing_closed_eyes: Zuerst versucht mich der Mitarbeiter an Emmendingen zu verweisen. Worauf ich ihn darauf hinweise,dass es kein Rechtsverhältnis mit Emmendingen gibt.
Den Eingang des Schreibens bestätigt er. Dann versucht er mich doch an einen Zuständigen zu verweisen, der aber leider nicht anwesend ist.
Aber ich erhalte eine Mailadresse des Zuständigen mit der Bitte den Widerspruch Diesem noch einmal zuzusenden.
Ich versuche mich derweil daran zu erinnern, dass ich das Ganze ja zu meinem Vergnügen veranstalte, versuche es mit Humor zu nehmen und sende die gewünscht mail.
2 Tage später, am 07.02., erhalte ich eine Mail vom Zuständigen, dass er meine Mail an einen anderen Zuständigen mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet hat. :clap:
Tja, so funktioniert die moderne Arbeitswelt: Wenn du ein paar hundert Mails am Tag weitergeleitet hast, kannst du mit dem Gefühl nach Hause gehen,- "Heute hab ich aber echt was geschafft" :thumbsdown:
Lustiges zum Schluß :
Die Mail des Zuständigen No.1 an Zuständigen No.2 endete folgendermaßen:
"Gute Nachrichten: Zum 1. Mai 2019 senkt die IKK classic den Zusatzbeitragssatz nochmals um 0,2 Prozentpunkte – und das bei gleichbleibend umfangreichen Leistungen und Services!..."
Na wer das wohl bezahlen soll... :unamused: ...to be continued
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di schrieb:
@Norbart schöner Beitrag und gut geschrieben danke. Auch ein gutes Beispiel dafür wie wenig die Abrechnungszentren selber durchblicken. Aber jeder Physio, soll es 100 Prozent umsetzen sonst gibt's kein Geld Frechheit.
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Problem beschreiben
NorbArt schrieb:
Moin,
auch in Hessen wird zurückgefordert.
Im Rahmenvertrag ist zur Verjährung nichts ausgeführt, daher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist § 45 SGB 1 - Einzelnorm
Konkret wird in unserem Fall eine Verordnung beanstandet in der der verordnende Arzt bei Ly1a eine VO außerhalb der Regel ausgestellt hat. Emmendingen behauptet in seiner Rückforderungsbegründung, diese "aufgrund einer erneuten Prüfung gemäß der Heilmittelrichtlinie" vorgenommen zu haben.
Zunächst mal zur Erklärung wir prüfen alle VO´s bei Eingang sorgfältig und haben in den letzten 4 Jahren, seit wir selber direkt abrechnen, lediglich 4 begründete Absetzungen (konnten alle geheilt werden) erhalten.
Die jetzt von der IKK via Emme beanstandete VO stammt also aus der Anfangszeit unserer Direktabrechnung. Heute würde ich eine solche VO, einfach aus dem Grund heraus jeglichen Ärger zu vermeiden, sofort auf Ly2a ändern lassen.
Aber :
Weder in der Heilmittelrichtlinie, noch im Heilmittelkatalog wird eine VO außerhalb der Regel für Ly1a, wie behauptet, ausgeschlossen, noch wird binden verlangt, dass bei Fortführung der Behandlung der Arzt auf einen höheren Schlüssel wechseln muss.
Da Emmendingen in unserem Fall nicht zum Mittel der Absetzung gegriffen hat, sondern eine Überweisung verlangt, ist man sich auf Seiten der IKK sicher der Fragwürdigkeit der aufgestellten Tatsachenbehauptung bewusst.
Es wäre jetzt relativ einfach die VO durch nachträgliche Änderung zu heilen jedoch hab ich mich entschieden mich mal ein wenig zu streiten. :smile:
Und los gings:
- 1.Akt: Anruf im Competence-Center Emme mit der Bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die aufgestellte Behauptung. Die kompetente Antwort lautete: "Das steht bei uns so im Computer." :sunglasses: Frau versprach mir meinen Widerspruch zu den Akten zu nehmen.
- 2.Akt: Die erste Mahnung erreicht uns. Jetzt reiche ich schriftlich Widerspruch bei der IKK ein. Hierbei behalte ich mir für den Fall der Aufrechterhaltung eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden vor (IKK = Bundesversicherungsamt / Emme = Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg)
- 3.Akt: Die zweite Mahnung erreicht uns. Mal sehen was die Hotline der IKK so meint. :kissing_closed_eyes: Zuerst versucht mich der Mitarbeiter an Emmendingen zu verweisen. Worauf ich ihn darauf hinweise,dass es kein Rechtsverhältnis mit Emmendingen gibt.
Den Eingang des Schreibens bestätigt er. Dann versucht er mich doch an einen Zuständigen zu verweisen, der aber leider nicht anwesend ist.
Aber ich erhalte eine Mailadresse des Zuständigen mit der Bitte den Widerspruch Diesem noch einmal zuzusenden.
Ich versuche mich derweil daran zu erinnern, dass ich das Ganze ja zu meinem Vergnügen veranstalte, versuche es mit Humor zu nehmen und sende die gewünscht mail.
2 Tage später, am 07.02., erhalte ich eine Mail vom Zuständigen, dass er meine Mail an einen anderen Zuständigen mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet hat. :clap:
Tja, so funktioniert die moderne Arbeitswelt: Wenn du ein paar hundert Mails am Tag weitergeleitet hast, kannst du mit dem Gefühl nach Hause gehen,- "Heute hab ich aber echt was geschafft" :thumbsdown:
Lustiges zum Schluß :
Die Mail des Zuständigen No.1 an Zuständigen No.2 endete folgendermaßen:
"Gute Nachrichten: Zum 1. Mai 2019 senkt die IKK classic den Zusatzbeitragssatz nochmals um 0,2 Prozentpunkte – und das bei gleichbleibend umfangreichen Leistungen und Services!..."
Na wer das wohl bezahlen soll... :unamused: ...to be continued
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trini schrieb:
weiß jemand wie die Fristen in sachsen sind...? Ikk/VdaK/AOK
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