Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
1000 Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
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Kitane schrieb:
Ist korrekt so von der Kasse
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