Wir suchen einen engagierten
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Verstärkung unseres Teams!
Was wir bieten:
- Ein attraktives Gehalt von bis zu
4200€ und ein Deutschlandticket
- Ein tolles Arbeitsklima in einem
freundlichen und unterstützenden
Team
- Unterstützung bei Fortbildungen,
um Ihre berufliche Entwicklung zu
fördern
- Ganztägiger Empfang, der Ihnen
den Arbeitsalltag erleichtert
Wenn Sie Interesse haben, Teil
unseres Teams zu werden, melden Sie
sich einfach unter:
???? 0177 ...
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
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könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
1000 Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
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Kitane schrieb:
Ist korrekt so von der Kasse
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