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5) regelmäßige
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6) Zuzahlung zu einer
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1. AOK Hessen / Absetzungen
Bei einem aktuellen Fall wurde eine Rechnung durch die AOK Hessen gekürzt, da der Unterbrechungszeitraum zwischen den Behandlungen zu groß sei. Die Begründung lautete wie folgt: "Schulferien, Urlaub des Versicherten oder Krankheit des Therapeuten sind keine Ausnahmegründe, die eine Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen zwischen zwei Behandlungen rechtfertigen. Der Arzt ist nicht berechtigt die Fristen außer Kraft zu setzen. Die Verordnung wird entsprechend gekürzt."
(Quelle: Schreiben der AOK Hessen vom 18.11.2013)
________________________________________
Kann man dieser Willkür nicht mal endlich ein Ende machen? Wem hilft eigentlich diese Sche..e?
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Harri schrieb:
:angry: :scream: Wie bescheuert sind die eigentlich???
1. AOK Hessen / Absetzungen
Bei einem aktuellen Fall wurde eine Rechnung durch die AOK Hessen gekürzt, da der Unterbrechungszeitraum zwischen den Behandlungen zu groß sei. Die Begründung lautete wie folgt: "Schulferien, Urlaub des Versicherten oder Krankheit des Therapeuten sind keine Ausnahmegründe, die eine Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen zwischen zwei Behandlungen rechtfertigen. Der Arzt ist nicht berechtigt die Fristen außer Kraft zu setzen. Die Verordnung wird entsprechend gekürzt."
(Quelle: Schreiben der AOK Hessen vom 18.11.2013)
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Kann man dieser Willkür nicht mal endlich ein Ende machen? Wem hilft eigentlich diese Sche..e?
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bettina.vollbracht schrieb:
hej, ich habe gestern die Info zu dieser Sache von der Abrechnungsfirma erhalten. Ärgerlich, das Ganze. Dann werden eben in Zukunft Verordnungen zur Abrechnung eingereicht bei nur 2 stattgefundenen Behandlungen und der Pat. muss ständig neue Verordnungen beim Arzt holen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Will der Patient nicht wechseln, muss er halt eine neue VO besorgen und auch nochmals die 10,- € VO Gebühr zahlen. Selbst Schuld.
Gruß Britt
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ob dies nicht System hat?
Wenn jeder erneut die 10€ zahlen muss, spart eine KK im Laufe des Jahres doch einiges.
Interessant wäre auch, ob diese 10€ in das Ausgabevolumen hineingerechnet wird, so dass die KK für Minderausgaben Mehrausgaben ansetzt.
Da der Arztbesuch bereits bezahlt wurde, entsteht einer KK keine erneuten Kosten, wenn der Pat dem Arzt, bzw. der Arzthelferin im selben Quartal erneut auf "Wecker" geht. Diese werden evtl. in Zukunft eher auf das Ausstellen von Verordnungen verzichten, da sie nicht dauernd "belästigt" werden möchten.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
ob dies nicht System hat?
Wenn jeder erneut die 10€ zahlen muss, spart eine KK im Laufe des Jahres doch einiges.
Interessant wäre auch, ob diese 10€ in das Ausgabevolumen hineingerechnet wird, so dass die KK für Minderausgaben Mehrausgaben ansetzt.
Da der Arztbesuch bereits bezahlt wurde, entsteht einer KK keine erneuten Kosten, wenn der Pat dem Arzt, bzw. der Arzthelferin im selben Quartal erneut auf "Wecker" geht. Diese werden evtl. in Zukunft eher auf das Ausstellen von Verordnungen verzichten, da sie nicht dauernd "belästigt" werden möchten.
VlG
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Britt schrieb:
In solchen Fällen grundsätzlich bei dieser Kasse die VO abbrechen und dem Patienten einen Kassenwechsel empfehlen. Die VdAK Kassen akzeptieren in der Regel längere Unterbrechungen, wenn sie begründet werden.
Will der Patient nicht wechseln, muss er halt eine neue VO besorgen und auch nochmals die 10,- € VO Gebühr zahlen. Selbst Schuld.
Gruß Britt
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ali schrieb:
da müssen denn auch mal Patienten und Co Druck machen, dieses Schreiben ist doch ein gefundenes Fressen für Presse Funk und Patientenbeauftragten.
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ali schrieb:
:scream: gibt es da keine rahmenvertraglichen Regelungen in Hessen ?!
Bitte Rahmenvertrag lesen - regelt die Unterbrechung über HMR hinaus;
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Andrea Bartels schrieb:
:unamused: Begründung vergessen? Tja.........
Bitte Rahmenvertrag lesen - regelt die Unterbrechung über HMR hinaus;
Um immer auf der sicheren Seite zu sein -> HMR nach 14 Tagen abbrechen.
RV AOK Hessen vom 15.08.2002 :flushed:
§ 17
Wird die Behandlung länger als 10 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit des Patienten. Ein begründeter Ausnahmefall liegt nicht mehr vor, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 20 Tagen fortgeführt wurde.
Alles wieder sehr gummiartig formuliert :angry: Ich würde widersprechen und auf die 20 Tage hinweisen. Ich denke ein begründeter Ausnahmefall kann analog zum VdEK RV angesehen werden.
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morpheus-06 schrieb:
wie ist dass im RV Hessen geregelt.
Um immer auf der sicheren Seite zu sein -> HMR nach 14 Tagen abbrechen.
RV AOK Hessen vom 15.08.2002 :flushed:
§ 17
Wird die Behandlung länger als 10 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit des Patienten. Ein begründeter Ausnahmefall liegt nicht mehr vor, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 20 Tagen fortgeführt wurde.
Alles wieder sehr gummiartig formuliert :angry: Ich würde widersprechen und auf die 20 Tage hinweisen. Ich denke ein begründeter Ausnahmefall kann analog zum VdEK RV angesehen werden.
- du schreibst nicht um welchen unterbrechungszeitraum es geht
- du schreibst nichts über die begründung
außerden weiß man sowas in hessen
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SGBV schrieb:
Ist auch alles entbehrlich, da Harri die Absetzungsbegründung zitiert. Damit ist klar, dass die Unterbrechungsfrist der HMR für die AOK Hessen gilt. Da der RV aus der Zeit vor dem 01.07.11 stammt, tritt die Klausel in Kraft "Sollte eine Bestimmung des RV rechtswidrig sein / werden, ist sie hinfällig." So oder so ähnlich steht das in allen RV. Daher ist man mal wieder auf der sichreren Seite, wenn man sich an die HMR hält. Was morpheus vorschlägt, sollte man probieren. Einklagen würde ich das aus o.g. Gründen lieber nicht.
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eMKa schrieb:
es sind wiedermal die anderen schuld :clap:
- du schreibst nicht um welchen unterbrechungszeitraum es geht
- du schreibst nichts über die begründung
außerden weiß man sowas in hessen
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