Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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h...
ich habe ein Rezept mit EX2a und Diagnose BSV unglücklicher Weise eingereicht und es wurde natürlich abgesetzt... habe ich irgendeine Chance, doch an mein Geld zu kommen?
Vielen Dank!
[bearbeitet am 04.10.13 00:19]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe ein Rezept mit EX2a und Diagnose BSV unglücklicher Weise eingereicht und es wurde natürlich abgesetzt... habe ich irgendeine Chance, doch an mein Geld zu kommen?
Vielen Dank!
[bearbeitet am 04.10.13 00:19]
Aber du musst in Zukunft aufpassen...im Vorfeld, vor Beginn der Behandlung draufschauen...und notfalls korrigieren lassen...
lg
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666 schrieb:
Vielleicht kontaktierst du die betreffende KK und bittest um Korrektur. Es sind auch nur Menschen. Ich denke der Ton macht immer die Musik...
Aber du musst in Zukunft aufpassen...im Vorfeld, vor Beginn der Behandlung draufschauen...und notfalls korrigieren lassen...
lg
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der fehler ist mir bei der letzten abrechnung auch unterlaufen.
das rezept kam zurück mit dem hinweis, den fehler vom ausstellenden arzt ändern zu lassen und dann erneut einzureichen...
denke aber mit nem anruf und der bitte, dir das rezept zuzuschicken um es dann abändern zu lassen hast du vllt auch glück.
drück dir die daumen.
lg...
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uli n. schrieb:
hallo mab...
der fehler ist mir bei der letzten abrechnung auch unterlaufen.
das rezept kam zurück mit dem hinweis, den fehler vom ausstellenden arzt ändern zu lassen und dann erneut einzureichen...
denke aber mit nem anruf und der bitte, dir das rezept zuzuschicken um es dann abändern zu lassen hast du vllt auch glück.
drück dir die daumen.
lg...
Kasse = AOK
Ich hoffe ich hab Glück, werds am Montag versuchen :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Tipps!
Kasse = AOK
Ich hoffe ich hab Glück, werds am Montag versuchen :blush:
AOK Prüfvorgaben beachten, die sind jetzt noch mehr auf Erbsenzählen bedacht.
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Veronika schrieb:
Ab diesem Monat geht das mit Rezepten, die nach dem 1.10. eingereicht werden, nicht mehr.
AOK Prüfvorgaben beachten, die sind jetzt noch mehr auf Erbsenzählen bedacht.
Rezept einbehalten weil wir einen Zahlendreher im Datumsstempel ausgebessert haben. Behandlungsablauf alles korrekt nur Pat hätte die Korrektur nochmal unterschreiben müssen. Kein Geld
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jochen auer schrieb:
Die AOK treibt uns noch zum Wahnsinn!!
Rezept einbehalten weil wir einen Zahlendreher im Datumsstempel ausgebessert haben. Behandlungsablauf alles korrekt nur Pat hätte die Korrektur nochmal unterschreiben müssen. Kein Geld
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janet2004 schrieb:
Wie will euch denn die AOK nachweisen, dass die Korrektur des Zahlendrehers erst nach der 1. Unterschrift erfolgt ist???
Dies ist weder in HMR noch im HMK geregelt, sondern in den RV. Hier kann es nur eine Abmahnung und keine Absetzung geben.
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morpheus-06 schrieb:
und auf welcher Grundlage setzt die AOK ab?
Dies ist weder in HMR noch im HMK geregelt, sondern in den RV. Hier kann es nur eine Abmahnung und keine Absetzung geben.
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rudibam schrieb:
von welcher AOK wird hier geredet?
Die DAK hat uns auch ohne Rechtsgrundlage etwas abgezogen. Wir haben Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
Und so machen wir das mit jeder ungerechtfertigten Absetzung!!!
Ich denke gerade darüber nach, Feststellungsklage dort einzureichen, dass die Kassen nicht mehr behaupten dürfen, dass Formfehler auf Rezepten nicht mehr nachträglich geheilt werden können.
Die Verbände sind hierzu ja einfach zu unfähig...
Also wehre Dich!!!! Wenn wir das alle so machen würden, dann würde hier auch ein Umdenken stattfinden.
Ich bin doch hier nicht der Fred, der sich von den Kassen gängeln läßt!!!
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Wonderwoman schrieb:
MUT!!!
Die DAK hat uns auch ohne Rechtsgrundlage etwas abgezogen. Wir haben Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
Und so machen wir das mit jeder ungerechtfertigten Absetzung!!!
Ich denke gerade darüber nach, Feststellungsklage dort einzureichen, dass die Kassen nicht mehr behaupten dürfen, dass Formfehler auf Rezepten nicht mehr nachträglich geheilt werden können.
Die Verbände sind hierzu ja einfach zu unfähig...
Also wehre Dich!!!! Wenn wir das alle so machen würden, dann würde hier auch ein Umdenken stattfinden.
Ich bin doch hier nicht der Fred, der sich von den Kassen gängeln läßt!!!
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morpheus-06 schrieb:
auch hier sind wir wieder einer Meinung :smile:
bei vielen Ellenlangen und mehr oder weniger sinnlosen Telefonaten wegen Absetztungen kommt immer ein Satz ins Spiel:
Das Bundessozialgericht hat die Prüfplicht für richtig erkannt !!.
Ich habe mir das Urteil angesehen:
4/5 ist Larifari um die Zulassung des Verfahrens.
1 Satz besagt, dass die Leistungserbringer die rezepte auf Fehler zu prüfen haben.
Das Urteil ist von 2009?.
Gemeint war hier, dass wir fehlende Arztunterschriften, fehlende Diagnosen, Anzahl der Behandlungen, Fehlender Arztstempel prüfen müssen, also das, was schon immer Vollstaändig sein musste.
Die Kinkerlitzchen wie fehlende oder falsche Kreuzchen bei HB, Mitteilung an den Arzt, IndiSchl. unvollständig und und und sind reine erfindungen der KKn. Dafür werden zu Lasten der Versicherten teure Prüfzentren beauftragt.
Das ist nicht nur eine Frechheit sondern m.E. nach Verfassungswidrig.
Gute Arbeit sollte zumindes (schlecht) bezahlt werden und nicht wahllos gestrichen werden dürfen..
Unsere Verbände haben wohl anderes zu tun, als uns massiv zu unterstützen und mal eine Sammelklage anzustrengen.
Da wird nur gesagt:
Ja wenn Sie das so gemacht haben, ist das falsch.
Häää.
Auf welcher Seite stehen die überhaupt?
gr
Claus
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Veronika schrieb:
Moin,
bei vielen Ellenlangen und mehr oder weniger sinnlosen Telefonaten wegen Absetztungen kommt immer ein Satz ins Spiel:
Das Bundessozialgericht hat die Prüfplicht für richtig erkannt !!.
Ich habe mir das Urteil angesehen:
4/5 ist Larifari um die Zulassung des Verfahrens.
1 Satz besagt, dass die Leistungserbringer die rezepte auf Fehler zu prüfen haben.
Das Urteil ist von 2009?.
Gemeint war hier, dass wir fehlende Arztunterschriften, fehlende Diagnosen, Anzahl der Behandlungen, Fehlender Arztstempel prüfen müssen, also das, was schon immer Vollstaändig sein musste.
Die Kinkerlitzchen wie fehlende oder falsche Kreuzchen bei HB, Mitteilung an den Arzt, IndiSchl. unvollständig und und und sind reine erfindungen der KKn. Dafür werden zu Lasten der Versicherten teure Prüfzentren beauftragt.
Das ist nicht nur eine Frechheit sondern m.E. nach Verfassungswidrig.
Gute Arbeit sollte zumindes (schlecht) bezahlt werden und nicht wahllos gestrichen werden dürfen..
Unsere Verbände haben wohl anderes zu tun, als uns massiv zu unterstützen und mal eine Sammelklage anzustrengen.
Da wird nur gesagt:
Ja wenn Sie das so gemacht haben, ist das falsch.
Häää.
Auf welcher Seite stehen die überhaupt?
gr
Claus
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Wonderwoman schrieb:
:flushed: :flushed: :flushed: :wink:
Im SGB V steht, dass für die Vertragsbeziehung zwischen uns und den Kassen auch das BGB gilt.
Dort kann ein nichtiges Geschäft nachträglich geheilt werden.
Z.B. hat der Arzt die VO nicht unterschrieben. Du könntest die Unterschrift also nachholen und damit aus dem ungültigen Rezept ein gültiges machen.
Die Kassen haben nicht das Recht, das Rezept einfach einzubehalten.
Und vor dem Sozialgereicht herrscht kein Anwaltzwang. Also ist das Kostenrisiko auch nicht soooo hoch.
Also ich wehre mich!!! Alternative ist, sich den Kassen zu ergeben. Nicht mit mir!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Das hat damit gar nichts zu tun!!!
Im SGB V steht, dass für die Vertragsbeziehung zwischen uns und den Kassen auch das BGB gilt.
Dort kann ein nichtiges Geschäft nachträglich geheilt werden.
Z.B. hat der Arzt die VO nicht unterschrieben. Du könntest die Unterschrift also nachholen und damit aus dem ungültigen Rezept ein gültiges machen.
Die Kassen haben nicht das Recht, das Rezept einfach einzubehalten.
Und vor dem Sozialgereicht herrscht kein Anwaltzwang. Also ist das Kostenrisiko auch nicht soooo hoch.
Also ich wehre mich!!! Alternative ist, sich den Kassen zu ergeben. Nicht mit mir!!! :point_up:
Hast du mir dafür den Text? Danke!
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morpheus-06 schrieb:
"Im SGB V steht, dass für die Vertragsbeziehung zwischen uns und den Kassen auch das BGB gilt."
Hast du mir dafür den Text? Danke!
Aber OK: SGB V § 69 Abs. 1 Satz 3
Zufrieden? :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Tststs... das weißt Du doch... :wink:
Aber OK: SGB V § 69 Abs. 1 Satz 3
Zufrieden? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wer hat schon die Zeit sich hier, einschließlich dem BGB, einzulesen?
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
BGB ja, soweit nicht die Regelungen des Kapitel IV des SGB V (immerhin die §§ 69 bis 140h) und bestimmte Paragraphen des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen etwas anderes sagen.
Wer hat schon die Zeit sich hier, einschließlich dem BGB, einzulesen?
Walli :hushed:
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Wonderwoman schrieb:
Da fallen mir nur Morpheus und Wonderwoman ein. :smile:
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
Diese Regelung gab es in der alten Heilmittelrichtlinie nicht. Gut möglich, dass nachträgl. Heilung über BGB nach der alten HeilM-R mögl. war, nach der neuen wegen obiger Vorschrift nicht mehr. Bin gespannt, drücke die Daumen für Eure Klage und hoffe auf Veröffentlichung des Ausgangs.
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SGBV schrieb:
Heilmittelrichtlinie: § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
Diese Regelung gab es in der alten Heilmittelrichtlinie nicht. Gut möglich, dass nachträgl. Heilung über BGB nach der alten HeilM-R mögl. war, nach der neuen wegen obiger Vorschrift nicht mehr. Bin gespannt, drücke die Daumen für Eure Klage und hoffe auf Veröffentlichung des Ausgangs.
Entspricht eine Vo. nicht den Anforderungen der HMR und HMK ist sie ungültig -> nicht heilbar
Geht bei der Leistungserbringung etwas schief -> heilbar, weil die RV keine Absetzungen kennen.
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morpheus-06 schrieb:
und das SGB lässt Regelungen abseits des BGB und durch HMR / HMK /Rahmenverträge zu.
Entspricht eine Vo. nicht den Anforderungen der HMR und HMK ist sie ungültig -> nicht heilbar
Geht bei der Leistungserbringung etwas schief -> heilbar, weil die RV keine Absetzungen kennen.
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jochen auer schrieb:
AOK Bayern :rage:
Wir müssen wohl endlich etw unternehmen, sonst geh ich noch vor die Hunde. Aber bei einem 10Std Tag, Personalwünsche, Kindersorgen und Rundfahrten für Rezeptfehler, fehlt mir die Kraft sinnvoll ein zu schreiten.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende Jochen
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jochen auer schrieb:
Hey Danke für die Infos!
Wir müssen wohl endlich etw unternehmen, sonst geh ich noch vor die Hunde. Aber bei einem 10Std Tag, Personalwünsche, Kindersorgen und Rundfahrten für Rezeptfehler, fehlt mir die Kraft sinnvoll ein zu schreiten.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende Jochen
Die Heilmittelerbringer sind die Doofen der Nation und dürfen für den Scheiß, den die Ärzte aufschreiben auch noch den Kopf hinhalten.
Und das Problem ist, dass die Ärzte teilweise so beratungsresistent sind, dass aus der Richtung die Mehrzahl aller Verordnungen falsch sind.
Ich könnte gut einen Vollzeitkraft mehr einstellen, die nur die Rezepte berichtigen läßt.
Aber dafür könnte ich natürlich auch einen Lehrgang bei der Verbandsmafia buchen, damit ich noch schneller prüfen kann.
Früher hieß es: "Alle in einen Sack und xxx"
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Wonderwoman schrieb:
Ja, da müssen wir dem neuen Herrn Lauterbach mal in den Hintern treten.
Die Heilmittelerbringer sind die Doofen der Nation und dürfen für den Scheiß, den die Ärzte aufschreiben auch noch den Kopf hinhalten.
Und das Problem ist, dass die Ärzte teilweise so beratungsresistent sind, dass aus der Richtung die Mehrzahl aller Verordnungen falsch sind.
Ich könnte gut einen Vollzeitkraft mehr einstellen, die nur die Rezepte berichtigen läßt.
Aber dafür könnte ich natürlich auch einen Lehrgang bei der Verbandsmafia buchen, damit ich noch schneller prüfen kann.
Früher hieß es: "Alle in einen Sack und xxx"
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SGBV schrieb:
Welche Kasse?
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